Schriftliche Frage 119 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, in ihrem Innovationsfreiheitsgesetz auch Regelungen zum Schutz von Versuchstieren aufzunehmen, und sollen Versuch…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt.
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Schriftliche Frage 119 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, in ihrem Innovationsfreiheitsgesetz auch Regelungen zum Schutz von Versuchstieren aufzunehmen, und sollen Versuch…
Frage 119 (Dr. Zoe Mayer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Plant die Bundesregierung, in ihrem Innovationsfreiheitsgesetz auch Regelungen zum Schutz von Versuchstieren aufzunehmen, und sollen Versuchstiere aus dem Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Versuchstierverordnung herausgelöst werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 9. Dezember 2025:
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sieht zugunsten des Bürokratierückbaus in der Forschung insbesondere ein Innovationsfreiheitsgesetz vor. Hierdurch sollen zentrale bürokratische Hürden in der Forschungsförderung abgebaut und innovationsfreundlichere Rahmenbedingungen geschaffen werden. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für Forscherinnen und Forscher spürbar zu reduzieren und Freiräume für Innovation zu schaffen. Der Koalitionsvertrag nennt im Zusammenhang mit dem Innovationsfreiheitsgesetz Erleichterungen bei einer Vielzahl spezialgesetzlicher Regelungstatbestände, wie z. B. die Schaffung eines eigenständigen Gesetzes für wissenschaftliche Tierversuche. Die konkrete Ausgestaltung wird derzeit innerhalb der Bundesregierung geprüft.
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