Schriftliche Frage 236 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, das Schlachten hochträchtiger kleiner Wiederkäuer in absehbarer Zeit gesetzlich zu verbieten, und wenn nein, waru…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
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Schriftliche Frage 236 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, das Schlachten hochträchtiger kleiner Wiederkäuer in absehbarer Zeit gesetzlich zu verbieten, und wenn nein, waru…
Frage 236 (Dr. Zoe Mayer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Plant die Bundesregierung, das Schlachten hochträchtiger kleiner Wiederkäuer in absehbarer Zeit gesetzlich zu verbieten, und wenn nein, warum nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 7. Juli 2026:
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht die Umsetzung einer Reihe von Tierschutzvorhaben vor. Dabei liegt der Fokus des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) zunächst auf der Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes und der Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen. Außerdem unterstützt die Bundesregierung die Maßnahmen der Europäischen Kommission zur Modernisierung der Tierschutzvorschriften innerhalb der Europäischen Union (EU), da hierdurch die Reichweite im Hinblick auf den Tierschutz größer ist und ein einheitliches Tierschutzniveau in der gesamten EU dazu beiträgt, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und einer Verlagerung der Tierhaltung entgegenzuwirken. In Abhängigkeit von den Maßnahmen der Europäischen Kommission wird das BMLEH prüfen, welche weiteren Tierschutzvorhaben aus dem Koalitionsvertrag national umgesetzt werden können.
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