Schriftliche Frage 44 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchem Umfang wurden im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt unter der Bundesministerin Dorothee Bär Beauftragtens…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt.
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Schriftliche Frage 44 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchem Umfang wurden im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt unter der Bundesministerin Dorothee Bär Beauftragtens…
Frage 44 (Ayse Asar, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
In welchem Umfang wurden im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt unter der Bundesministerin Dorothee Bär Beauftragtenstellen abgeschafft bzw. geschaffen, und wie ist der Planungs- und Umsetzungsstand von konkreten Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie des Bundesministeriums seit Mai 2025?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 16. Oktober 2025:
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) verfügt über keine Beauftragten. Im Zuge der Umressortierung wurde der BMFTR-interne Innovationsbeauftragte „Grüner Wasserstoff“ sowie die BMFTR-interne Beauftragte für soziale Innovationen ersatzlos abgeschafft. Bei den genannten Beauftragten handelte es sich um keine Beauftragten der Bundesregierung im Sinne des § 21 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sieht zugunsten des Bürokratierückbaus in der Forschung insbesondere ein Innovationsfreiheitsgesetz vor. Hierdurch sollen zentrale bürokratische Hürden in der Forschungsförderung abgebaut und innovationsfreundlichere Rahmenbedingungen geschaffen werden. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für Forscherinnen und Forscher spürbar zu reduzieren und Freiräume für Innovation zu schaffen. Darüber hinaus werden die im Koalitionsvertrag ebenfalls vereinbarten Vorhaben eines Forschungsdatengesetzes sowie die Novellierung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes zum Bürokratierückbau beitragen. Auf untergesetzlicher Ebene arbeitet das BMFTR daran, die Forschungsförderung flexibler zu gestalten und damit den bürokratischen Aufwand nachhaltig zu verringern. Einige Maßnahmen, wie die ersten Schritte zur Digitalisierung des Projektförderprozesses sowie die Anhebung des Schwellenwerts für ein vereinfachtes Vergabeverfahren für institutionelle Zuwendungsempfänger, konnten bereits umgesetzt werden. Die Umsetzung weiterer Maßnahmen wird derzeit geprüft.
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