Schriftliche Frage 156 von Sonja Lemke (DIE LINKE): Wie viele dauerhafte Planstellen und sonstige Haushaltsmittel stehen der Bundesnetzagentur für ihren KI-Service Desk zur Verfügung, der eine…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.
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Schriftliche Frage 156 von Sonja Lemke (DIE LINKE): Wie viele dauerhafte Planstellen und sonstige Haushaltsmittel stehen der Bundesnetzagentur für ihren KI-Service Desk zur Verfügung, der eine…
Frage 156 (Sonja Lemke, Die Linke):
Wie viele dauerhafte Planstellen und sonstige Haushaltsmittel stehen der Bundesnetzagentur für ihren KI-Service Desk zur Verfügung, der eine Unterstützung für Unternehmen, Behörden und Organisationen bei der Umsetzung der KI- Verordnung sein soll, u. a. bei der Einstufung von KI- Systemen in die in der KI-Verordnung genannten Risikoklassen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2892), und geht die Bundesregierung davon aus, dass diese Stelle damit ausreichend finanziert ist, um ihre Aufgaben zu erfüllen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 11. Dezember 2025:
Der KI-Service Desk (KI-SD) stellt eine wesentliche Maßnahme im Rahmen der innovationsfördernden Initiativen dar (Artikel 62 der KI- Verordnung, ohne Berücksichtigung der Aufwände für Reallabore). Der Bundesnetzagentur werden die erforderlichen finanziellen Ressourcen und Stellen bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt. Die Inhalte des KI-SD werden von den zuständigen Facheinheiten der Bundesnetzagentur entwickelt und zur Veröffentlichung bereitgestellt.
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