Schriftliche Frage 165 von Christian Görke (DIE LINKE): Wie werden die Mittel aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG), die eigentlich für die „Stärkung eines Fahrzeuginstandhaltungswerks“…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 165 von Christian Görke (DIE LINKE): Wie werden die Mittel aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG), die eigentlich für die „Stärkung eines Fahrzeuginstandhaltungswerks“…
Frage 165 (Christian Görke, Die Linke):
Wie werden die Mittel aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG), die eigentlich für die „Stärkung eines Fahrzeuginstandhaltungswerks“ vorgesehen waren (§ 17 Nummer 32 InvKG), jetzt aber nicht für das neue Werk der Deutschen Bahn AG (DB AG) in Cottbus verwendet werden, da die DB AG dieses komplett aus Eigenmitteln finanziert (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/1512), alternativ verwendet (bitte Projekte mit Finanzumfang und erwarteten neuen Arbeitsplätzen auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 10. Dezember 2025:
Die freigewordenen Mittel werden einerseits für vier neue Schieneninfrastrukturvorhaben (Bahnhof Bischdorf, Bahnhof Eisenhüttenstadt, Bahnhof Cottbus sowie Strecke Cottbus–Guben–Grünberg) verwendet. Andererseits werden die Mittel zur Erweiterung des Maßnahmenumfangs von sechs bereits vom Bund-Länder-Koordinierungsgremium gebilligten Schieneninfrastrukturvorhaben genutzt (Strecke Lübbenau– Cottbus, Knoten Ruhland, Strecke Cottbus–Forst, Strecke Leipzig– Falkenberg–Cottbus, Knoten Falkenberg und Bahnhof Königs Wusterhausen). Informationen zum Entstehen neuer Arbeitsplätze als Folge der Infrastrukturinvestitionen liegen der Bundesregierung nicht vor.
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