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Neues Werk der Deutschen Bahn in Cottbus (Antwort zu Drs. 21/1329)

dip / drucksache 05.09.2025 · WP 21 · 21/1512 · Antwort · Original ↗

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Neues Werk der Deutschen Bahn in Cottbus (Antwort zu Drs. 21/1329) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1512 21. Wahlperiode 05.09.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Luigi Pantisano, Jorrit Bosch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/1329 – Neues Werk der Deutschen Bahn in Cottbus V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Deutsche Bahn (DB) errichtet momentan in Cottbus ein neues ICE-Werk („Neues Werk Cottbus“, im Folgenden „neues Werk“). Mit dem Neubau von zwei Instandhaltungshallen für elektrische Triebzüge für die schwere Instandhaltungsstufe des Hochgeschwindigkeitsverkehrs soll das größte Instandhaltungswerk im Gesamtgefüge der DB mit etwa 1 200 Arbeits- und Ausbildungsplätzen entstehen. Die erste Instandhaltungshalle wurde 2024 in Betrieb genommen, die zweite ist im Bau (www.db-neues-werk-cottbus.com). Laut „Abschlussbericht des Sonderausschusses Strukturentwicklung in der Lausitz“ (www.landtag.brandenburg.de/media_fast/6/2024-09-05-Abschlussb ericht-SLausitz-web.pdf, S. 115) will das Land Brandenburg für das Projekt 1 Mrd. Euro aus den Bundesmitteln für den Strukturwandel in der Lausitz verwenden. 1. Welche Kosten waren nach Kenntnis der Bundesregierung ursprünglich für das neue Werk geplant? In den ersten Überlegungen – vorbehaltlich einer konkreten Ausplanung – waren seinerzeit Kosten in Höhe von ca. 1 Mrd. Euro veranschlagt. 2. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach aktuellem Planungsstand für das neue Werk geplant? Nach Auskunft der DB AG wird das Instandhaltungswerk im Partnerschaftsmodell Schiene mittels Mehrparteienvertrages errichtet. Bisher sind 551 Mio. Euro abgeflossen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 5. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 3. Wer wird nach Kenntnis der Bundesregierung für die aktuell geplanten Kosten der Errichtung des neuen Werks aufkommen (bitte einzeln mit absoluten und relativen Kostenanteilen sowie der Quelle der Mittel im Bundes- bzw. Landeshaushalt auflisten)? Das Instandhaltungswerk wird aus Eigenmitteln der Deutschen Bahn AG (DB AG) finanziert. 4. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die für das neue Werk veranschlagten Mittel ausreichend? Ja. 5. Ist die Abstimmung zwischen dem Land Brandenburg und dem Bund zur Finanzierung des neuen Werks abgeschlossen? a) Wenn, nein, wie ist der aktuelle Stand hierzu? b) Wenn, ja, wie sieht das Ergebnis aus? Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet. Der Bund und die DB AG hatten in mehreren Gesprächen die Möglichkeiten für eine Finanzierung des Instandhaltungswerks Cottbus auf Basis des Investitionsgesetz Kohleregionen (dort § 17 Nummer 32) sondiert. Im Ergebnis wird das Instandhaltungswerk aus Eigenmitteln der DB AG finanziert. Die Inanspruchnahme der Mittel aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen fokussiert sich auf Maßnahmen der Bundesschienenwege im Umfeld des Instandhaltungswerkes Cottbus und darüber hinaus. 6. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Deutsche Bahn die Mittel für die Errichtung des neuen Werks abgerufen? a) Wenn ja, in welcher Höhe wurden die Mittel wann genau abgerufen? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 5 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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