Neues Werk der Deutschen Bahn in Cottbus (Antwort zu Drs. 21/1329)
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Neues Werk der Deutschen Bahn in Cottbus (Antwort zu Drs. 21/1329)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1512
21. Wahlperiode 05.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Luigi Pantisano, Jorrit
Bosch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/1329 –
Neues Werk der Deutschen Bahn in Cottbus
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Deutsche Bahn (DB) errichtet momentan in Cottbus ein neues ICE-Werk
(„Neues Werk Cottbus“, im Folgenden „neues Werk“). Mit dem Neubau von
zwei Instandhaltungshallen für elektrische Triebzüge für die schwere
Instandhaltungsstufe des Hochgeschwindigkeitsverkehrs soll das größte
Instandhaltungswerk im Gesamtgefüge der DB mit etwa 1 200 Arbeits- und
Ausbildungsplätzen entstehen. Die erste Instandhaltungshalle wurde 2024 in Betrieb
genommen, die zweite ist im Bau (www.db-neues-werk-cottbus.com).
Laut „Abschlussbericht des Sonderausschusses Strukturentwicklung in der
Lausitz“ (www.landtag.brandenburg.de/media_fast/6/2024-09-05-Abschlussb
ericht-SLausitz-web.pdf, S. 115) will das Land Brandenburg für das Projekt
1 Mrd. Euro aus den Bundesmitteln für den Strukturwandel in der Lausitz
verwenden.
1. Welche Kosten waren nach Kenntnis der Bundesregierung ursprünglich
für das neue Werk geplant?
In den ersten Überlegungen – vorbehaltlich einer konkreten Ausplanung –
waren seinerzeit Kosten in Höhe von ca. 1 Mrd. Euro veranschlagt.
2. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach aktuellem
Planungsstand für das neue Werk geplant?
Nach Auskunft der DB AG wird das Instandhaltungswerk im
Partnerschaftsmodell Schiene mittels Mehrparteienvertrages errichtet. Bisher sind 551 Mio.
Euro abgeflossen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 5. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Wer wird nach Kenntnis der Bundesregierung für die aktuell geplanten
Kosten der Errichtung des neuen Werks aufkommen (bitte einzeln mit
absoluten und relativen Kostenanteilen sowie der Quelle der Mittel im
Bundes- bzw. Landeshaushalt auflisten)?
Das Instandhaltungswerk wird aus Eigenmitteln der Deutschen Bahn AG
(DB AG) finanziert.
4. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die für das neue Werk
veranschlagten Mittel ausreichend?
Ja.
5. Ist die Abstimmung zwischen dem Land Brandenburg und dem Bund zur
Finanzierung des neuen Werks abgeschlossen?
a) Wenn, nein, wie ist der aktuelle Stand hierzu?
b) Wenn, ja, wie sieht das Ergebnis aus?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bund und die DB AG hatten in mehreren Gesprächen die Möglichkeiten
für eine Finanzierung des Instandhaltungswerks Cottbus auf Basis des
Investitionsgesetz Kohleregionen (dort § 17 Nummer 32) sondiert. Im Ergebnis wird
das Instandhaltungswerk aus Eigenmitteln der DB AG finanziert. Die
Inanspruchnahme der Mittel aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen fokussiert
sich auf Maßnahmen der Bundesschienenwege im Umfeld des
Instandhaltungswerkes Cottbus und darüber hinaus.
6. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Deutsche Bahn die Mittel für
die Errichtung des neuen Werks abgerufen?
a) Wenn ja, in welcher Höhe wurden die Mittel wann genau abgerufen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 5 verwiesen.
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ISSN 0722-8333]
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