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Planungsstand, Finanzierung und Umsetzung der Schienenverkehrsprojekte im Zusammenhang mit dem Strukturwandel in der Lausitz (Antwort zu Drs. 21/3423)

dip / drucksache 07.01.2026 · WP 21 · 21/3664 · Antwort · Original ↗

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Planungsstand, Finanzierung und Umsetzung der Schienenverkehrsprojekte im Zusammenhang mit dem Strukturwandel in der Lausitz (Antwort zu Drs. 21/3423) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3664 21. Wahlperiode 07.01.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Caren Lay, Luigi Pantisano, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/3423 – Planungsstand, Finanzierung und Umsetzung der Schienenverkehrsprojekte im Zusammenhang mit dem Strukturwandel in der Lausitz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Verbesserung der Erreichbarkeit und die raumwirksame Vernetzung der Lausitz mit benachbarten Metropol- und Wirtschaftsregionen genießt im „Lausitzprogramm 2038“ oberste Priorität. Dafür sind jedoch erhebliche Engpässe in der Schieneninfrastruktur zu beseitigen, um das erwartete Wachstum des Personen- und Güterverkehrs aufnehmen zu können. In diesem Zusammenhang gibt es Schienenverkehrsprojekte in der Lausitz, welche in Anlage 4, Abschnitt 2 zu § 21 des Strukturstärkungsgesetzes enthalten sind. Zuständig für den Abschluss der Finanzierungsvereinbarungen zur Planung und Umsetzung der Maßnahmen des Strukturstärkungsgesetzes sind der Bund und die Deutsche Bahn (DB) Netz AG.  1. Welche konkreten Maßnahmen beinhalten jeweils die in der Vorbemerkung der Fragesteller angeführten Schienenverkehrsprojekte, die in der Lausitz im Zusammenhang mit dem Strukturwandel realisiert werden sollen (bitte für alle Vorhaben aufschlüsseln)?  2. Welchen gegenwärtigen Planungsstand haben diese Schienenverkehrsprojekte (bitte für alle Vorhaben aufschlüsseln)?  3. Welchen Finanzierungsstand haben diese Schienenverkehrsprojekte gegenwärtig (bitte für alle Vorhaben aufschlüsseln)?  4. Für welche Vorhaben wurden bereits Finanzierungsvereinbarungen abgeschlossen, und welche Planungsschritte sind dadurch ggf. abgedeckt (bitte für alle Vorhaben aufschlüsseln)?  5. Welcher Zeitplan wird für die in Rede stehenden Schienenverkehrsprojekte jeweils verfolgt (bitte für alle Vorhaben aufschlüsseln)? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 6. Januar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  6. Bis wann sollen die Planungen dieser Schienenverkehrsprojekte abgeschlossen sein (bitte für alle Vorhaben aufschlüsseln)?  7. Bis wann ist mit einer Fertigstellung der baulichen Realisierung zu rechnen (bitte für alle Vorhaben aufschlüsseln)? 15. Bei welchen Projekten bestehen Vereinbarungen mit den jeweiligen Ländern Brandenburg oder Sachsen bzw. (freiwillige) Verpflichtungen der Länder zur Übernahme von Planungskosten, und in welchem Umfang? Die Fragen 1 bis 7 und 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) beinhaltet 21 Schieneninfrastrukturvorhaben, die dem Lausitzer Revier zugeordnet sind und die sich teils noch in einem frühen Planungsphase befinden. Angaben zur Inbetriebnahme sind bei Schieneninfrastrukturvorhaben frühestens nach Abschluss der Vorplanung (Leistungsphase 2 nach HOAI) möglich. Im Übrigen wird auf die Anlage* verwiesen.  8. Wie werden die Vorhaben untereinander priorisiert (bitte die Priorisierung aller Vorhaben untereinander darstellen)? Die Länder müssen die Projekte priorisieren, die abschließend durch das Bund- Länder-Koordinierungsgremium (BLKG) beschlossen werden. Dazu wurden die Mittel den Braunkohleländern mit fester Quote zugeteilt. Eine darüberhinausgehende Priorisierung durch das BLKG findet nicht statt.  9. Verfolgt die Bundesregierung – über die im Zusammenhang mit dem Strukturstärkungsgesetz geplanten Projekte hinaus – weitere Vorhaben zur Anpassung bzw. zum Ausbau des Schienenverkehrs in der Lausitz, und welche sind das? Neben dem Bedarfsplan finanziert der Bund mit einer Vielzahl an Förderprogrammen, wie z. B. dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und der Gleisanschlussförderung, weitere Schieneninfrastrukturprojekte, die zur Stärkung der Lausitzer Region beitragen. Der Freistaat Sachsen hat die Grunderneuerung der Straßenbahninfrastruktur in Görlitz für das GVFG- Bundesprogramm 2026–2030 angemeldet. Die vom Land Brandenburg angemeldete Grunderneuerung der Straßenbahninfrastruktur in Cottbus ist bereits anteilig in das GVFG-Bundesprogramm aufgenommen worden. Die Bundesregierung ist bereit zu prüfen, ob eine Beteiligung des Bundes an der Finanzierung weiterer Vorhaben in der Lausitz im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms möglich ist. Ein Förderantrag eines Unternehmens aus der Region auf Förderung im Rahmen der Gleisanschlussförderung wird derzeit von der Bewilligungsbehörde geprüft. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3664 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 10. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um angesichts des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „spätestens“ angestrebten Kohleausstiegs 2038 die im Strukturstärkungsgesetz geplanten Projekte zu beschleunigen? Das Kabinett hat am 17. Dezember 2025 den Entwurf für ein Infrastruktur- Zukunftsgesetz beschlossen. Ziel der darin vorgesehenen Maßnahmen ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren für alle Infrastrukturen spürbar zu vereinfachen, zu digitalisieren und erheblich zu beschleunigen. Während die Schieneninfrastrukturvorhaben des InvKG bereits seit dem Jahr 2023 im überragenden öffentlichen Interesse liegen, soll nun zusätzlich zuerkannt werden, dass sie der öffentlichen Sicherheit dienen und somit priorisiert werden. Hierdurch wird erreicht, dass ihnen in Abwägungsentscheidungen ein höheres Gewicht beigemessen wird und sie schneller genehmigt werden können. 11. Sind innerhalb der in der Vorbemerkung der Fragestellenden angeführten Schienenverkehrsprojekte Kostensteigerungen entstanden, wenn ja, aus welchem Grund, und in welcher Höhe (bitte für alle Vorhaben aufschlüsseln)? Die Höhe des Aufstockungsbetrages bezieht sich auf die erstmalige Billigung des BLKG zur Finanzierung der Maßnahme aus InvKG-Mitteln. Maßnahme Grund Summe der Aufstockung (inkl. BLKG-Risikovorsorge i. H. v. 35 Prozent) in Euro Strecke Berlin–Cottbus–Weißwasser– Görlitz (–Breslau) Erweiterung Maßnahmenumgriff 203 710 000 Strecke Lübbenau–Cottbus Erweiterung Maßnahmenumgriff 84 240 000 Strecke Cottbus–Forst Erweiterung Maßnahmenumgriff 64 802 000 Strecke Leipzig–Falkenberg – Cottbus Erweiterung Maßnahmenumgriff 508 420 000 Knoten Falkenberg Erweiterung Maßnahmenumgriff 50.000.000 Maßnahme Grund Summe der Aufstockung (inkl. BLKG-Risikovorsorge i. H. v. 35 Prozent) in Euro Strecke Lübbenau–Cottbus Kostenerhöhung im Projektverlauf 243 811 150 Bahnhof Königs Wusterhausen Kostenerhöhung im Projektverlauf 75 051 554 Knoten Ruhland Kostenerhöhung im Projektverlauf 42 798 000 12. In welcher Höhe sind Mittel, die zuvor für das ICE-Instandhaltungswerk der DB in Cottbus eingeplant waren, freigeworden (siehe Bundestagsdrucksache 21/1512)? 13. Wird die Bundesregierung die in Frage 11 erfragten Kostensteigerungen über die freigewordenen Mittel aus dem ICE-Instandhaltungswerk kompensieren? 14. Wird mit diesen freigewordenen Mitteln aus dem ICE- Instandhaltungswerk der DB in Cottbus für andere Schienenverkehrsprojekte in der Lausitz geplant, wenn ja, für welche Vorhaben, in welcher Höhe (bitte für alle Vorhaben aufschlüsseln), und wenn nein, wofür sollen die Mittel eingesetzt werden? Die Fragen 12 bis 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Finanzierung des Fahrzeuginstandhaltungswerks der Deutschen Bahn AG (DB AG) in Cottbus erfolgt aus Eigenmitteln der DB AG. Die gemäß ersten Überlegungen hierfür seinerzeit angedachten Mittel des InvKG i. H. v. 1 Mrd. Euro wurden gemäß Beschluss des BLKG für die Ausfinanzierung bereits beschlossener brandenburgischer InvKG-Schieneninfrastrukturvorhaben sowie für vier weitere neu umsetzbare Schieneninfrastrukturvorhaben im Lausitzer Revier Brandenburg gebilligt. Zu den neuen Maßnahmen zählen der Ausbau des Bahnhofs Eisenhüttenstadt, der Ausbau des Bahnhofs Bischdorf, der Ausbau des Bahnhofs Cottbus und die Elektrifizierung der Strecke Cottbus– Guben–Grünberg bis zur deutsch-polnischen Grenze. Aufgestockte Vorhaben: Strecke Lübbenau–Cottbus, Knoten Ruhland, Strecke Cottbus–Forst, Strecke Leipzig–Falkenberg–Cottbus sowie Bahnhof Königs Wusterhausen und der Knoten Falkenberg. InVKG-Schienenvorhaben Lausitz Lfd. Nr. Bezeichnung Projektziel gem. InvKG durch BLKG beschlossen Planungsstand vsl. Abschluss Lph 4 (Abschluss Planung) Inbetriebnahme Finanzierungsstand 1 Bahnhof Berlin-Schönefeld Neubau 740m-Gleis nein Projektidee offen offen offen 2 Bahnhof Berlin-Grünau Spurplanoptimierung nein Projektidee offen offen offen 3 Strecke Berlin-Grünau – Königs Wusterhausen Ausbau auf bis zu 160 Kilometer pro Stunde, viergleisiger Ausbau Zeuthen – Königs Wusterhausen, Entflechtung S-Bahn und zweigleisige Fernbahndurchbindung Bahnhof Königs Wusterhausen ja (BLKG-Beschluss mit reduziertem Maßnahmenumgriff) Lph 1/2 vsl. 2033 offen* Sammelfinanzierungsvereinbarung Planung InvKG 4 Bahnhof Königs Wusterhausen Neubau 740m-Gleis und Anpassung Nordkopf ja Nordkopf: Lph 5-8 Südkopf: Lph 3/4 Nordkopf: 2022 Südkopf: vsl. 2026 Nordkopf: vsl. 2027 Südkopf: vsl. 2031 Nordkopf: Finanzierung Lph 1 bis 4 durch BB; Bau- Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen Südkopf: Teil-Finanzierung Lph 1 bis 4 durch BB; Sammelfinanzierungsvereinbarung Planung InvKG 5 Bahnhof Lübbenau Elektrifizierung der Nebengleise und Spurplanänderung ja Lph 1/2 vsl. 2029 offen* Sammelfinanzierungsvereinbarung Planung InvKG 6 Strecke Lübbenau – Cottbus zweigleisiger Ausbau, Anpassung Spurplan Bahnhof Cottbus ja Strecke: Lph 5-8 Bahnhof Cottbus Süd: Lph 5-8 Strecke: 2025 Bahnhof Cottbus Süd: 2024 Strecke: vsl. 2027 Bahnhof Cottbus Süd: vsl. 2027 Strecke: Finanzierung Lph 1 bis 4 durch BB; Bau- Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen Bahnhof Cottbus Süd: Finanzierung Lph 1 bis 4 durch DB InfraGO AG; Bau-Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen 7 Bahnhof Cottbus Schaffung eines 740m-Gleises ja Lph 5-8 2024 vsl. 2027 Bau-Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen 8 Bahnhof Eisenhüttenstadt Erhöhung Durchfahrgeschwindigkeit auf bis zu 100 Kilometer pro Stunde und Modernisierung Behandlungsanlagen ja Projektstart vsl. 2030 offen* Sammelfinanzierungsvereinbarung Planung InvKG 9 Bahnhof Bischdorf Schaffung eines 740m-Gleises und Errichtung eines ESTW/DSTW ja Projektstart vsl. 2031 offen* Sammelfinanzierungsvereinbarung Planung InvKG 10 Strecke Cottbus – Forst Elektrifizierung ja Lph 1/2 vsl. 2031 offen* Sammelfinanzierungsvereinbarung Planung InvKG 11 Strecke Graustein – Spreewitz Elektrifizierung und Reaktivierung der Verbindungskurven, Schaffung von 740m-Gleisen in Spreewitz ja Lph 1/2 vsl. 2033 offen* Sammelfinanzierungsvereinbarung Planung InvKG 12 Strecke Leipzig – Falkenberg – Cottbus Ausbau auf bis zu 160 Kilometer pro Stunde und Errichtung von ESTW/DSTW, zweigleisige Einbindung in den Knoten Leipzig ja (BLKG-Beschluss mit reduziertem Maßnahmenumgriff) Lph 1/2 vsl. 2032 offen* Sammelfinanzierungsvereinbarung Planung InvKG 13 Knoten Falkenberg DSTW-Errichtung, 740m-Gleise und Spurplanoptimierung einschließlich Zulaufstrecken im künftigen Bedienbereich, Geschwindigkeitserhöhung auf bis zu 160 Kilometer pro Stunde (Strecke 6345) oder 120 Kilometer pro Stunde (Strecken 6133 und 6207) ja (BLKG-Beschluss mit reduziertem Maßnahmenumgriff) Lph 1/2 vsl. 2030 offen* Sammelfinanzierungsvereinbarung Planung InvKG 14 Strecke Cottbus – Priestewitz – Dresden Ausbau auf bis zu 160 Kilometer pro Stunde, zweigleisiger Begegnungsabschnitt zwischen Ruhland und Priestewitz, Blockverdichtung, Schaffung 740m-Gleise in Senftenberg Begegnungsabschnitt zwischen Ruhland und Priestewitz, Blockverdichtung, Schaffung 740m-Gleise in Senftenberg nein Projektidee offen offen offen 15 Knoten Ruhland Ausbau einschließlich Schwarzheide/Lauchhammer ja Lph 3/4 vsl. 2028 vsl. 2031 Finanzierung Lph 1 bis 2 durch BB; Sammelfinanzierungsvereinbarung Planung InvKG 16 Strecke Weißkollm Süd – Lohsa West Neubau elektrifizierte Verbindungskurve nein Projektidee offen offen offen 17 Strecke Cottbus – Guben – Grünberg Elektrifizierung Guben – Grenze Deutschland/Polen ja Projektstart vsl. 2030 offen* Sammelfinanzierungsvereinbarung Planung InvKG 19 Strecke Berlin – Cottbus – Weißwasser – Görlitz (– Breslau) zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung für 160 oder 200 Kilometer pro Stunde ja Strecke: Lph 1/2 1. Baustufe Bahnhof Görlitz: Lph 5-8 Strecke: vsl. 2034 1. Baustufe Bahnhof Görlitz: 2024 Strecke: offen* 1. Baustufe Bahnhof Görlitz: vsl. 2026 Strecke: Sammelfinanzierungsvereinbarung Planung InvKG; 1. Baustufe Bahnhof Görlitz: Finanzierung Lph 1 bis 4 durch SN; Bau-Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen 20 Strecke Dresden – Bautzen – Görlitz – Grenze Deutschland/Polen (– Zittau) Ausbau auf bis zu 160 Kilometer pro Stunde und Elektrifizierung nein Projektidee offen offen offen 21 Strecke Dresden – Bischofswerda – Wilthen – Zittau Ausbau für Flügelverkehre Dresden – Görlitz/Zittau und Elektrifizierung nein Projektidee offen offen offen 22 Strecke Arnsdorf – Kamenz – Hosena (– Hoyerswerda – Spremberg) Ausbau auf bis zu 160 Kilometer pro Stunde und Elektrifizierung, Verbindungskurve Hosena ja Lph 1/2 vsl. 2031 offen* Sammelfinanzierungsvereinbarung Planung InvKG Legende Leistungsphasen (Lph) nach HOAI * Aufgrund des frühen Projektstands kann ein Inbetriebnahmedatum noch nicht verlässlich angegeben werden. BB Land Brandenburg 1/2 Grundlagenermittlung/Vorplanung BLKG Bund-Länder-Koordinierungsgremium 3/4 Entwurfs-/Genehmigungsplanung SN Freistaat Sachsen 5-8 Bauphase Anlage 1 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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