Planungsstand, Finanzierung und Umsetzung der Schienenverkehrsprojekte im Zusammenhang mit dem Strukturwandel in der Lausitz (Antwort zu Drs. 21/3423)
Text
Planungsstand, Finanzierung und Umsetzung der Schienenverkehrsprojekte im Zusammenhang mit dem Strukturwandel in der Lausitz (Antwort zu Drs. 21/3423)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3664
21. Wahlperiode 07.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Caren Lay,
Luigi Pantisano, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/3423 –
Planungsstand, Finanzierung und Umsetzung der Schienenverkehrsprojekte
im Zusammenhang mit dem Strukturwandel in der Lausitz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Verbesserung der Erreichbarkeit und die raumwirksame Vernetzung der
Lausitz mit benachbarten Metropol- und Wirtschaftsregionen genießt im
„Lausitzprogramm 2038“ oberste Priorität. Dafür sind jedoch erhebliche
Engpässe in der Schieneninfrastruktur zu beseitigen, um das erwartete Wachstum
des Personen- und Güterverkehrs aufnehmen zu können. In diesem
Zusammenhang gibt es Schienenverkehrsprojekte in der Lausitz, welche in Anlage 4,
Abschnitt 2 zu § 21 des Strukturstärkungsgesetzes enthalten sind. Zuständig
für den Abschluss der Finanzierungsvereinbarungen zur Planung und
Umsetzung der Maßnahmen des Strukturstärkungsgesetzes sind der Bund und die
Deutsche Bahn (DB) Netz AG.
1. Welche konkreten Maßnahmen beinhalten jeweils die in der
Vorbemerkung der Fragesteller angeführten Schienenverkehrsprojekte, die in der
Lausitz im Zusammenhang mit dem Strukturwandel realisiert werden
sollen (bitte für alle Vorhaben aufschlüsseln)?
2. Welchen gegenwärtigen Planungsstand haben diese
Schienenverkehrsprojekte (bitte für alle Vorhaben aufschlüsseln)?
3. Welchen Finanzierungsstand haben diese Schienenverkehrsprojekte
gegenwärtig (bitte für alle Vorhaben aufschlüsseln)?
4. Für welche Vorhaben wurden bereits Finanzierungsvereinbarungen
abgeschlossen, und welche Planungsschritte sind dadurch ggf. abgedeckt
(bitte für alle Vorhaben aufschlüsseln)?
5. Welcher Zeitplan wird für die in Rede stehenden
Schienenverkehrsprojekte jeweils verfolgt (bitte für alle Vorhaben aufschlüsseln)?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 6. Januar 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
6. Bis wann sollen die Planungen dieser Schienenverkehrsprojekte
abgeschlossen sein (bitte für alle Vorhaben aufschlüsseln)?
7. Bis wann ist mit einer Fertigstellung der baulichen Realisierung zu
rechnen (bitte für alle Vorhaben aufschlüsseln)?
15. Bei welchen Projekten bestehen Vereinbarungen mit den jeweiligen
Ländern Brandenburg oder Sachsen bzw. (freiwillige) Verpflichtungen der
Länder zur Übernahme von Planungskosten, und in welchem Umfang?
Die Fragen 1 bis 7 und 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) beinhaltet 21
Schieneninfrastrukturvorhaben, die dem Lausitzer Revier zugeordnet sind und die sich teils
noch in einem frühen Planungsphase befinden. Angaben zur Inbetriebnahme
sind bei Schieneninfrastrukturvorhaben frühestens nach Abschluss der
Vorplanung (Leistungsphase 2 nach HOAI) möglich.
Im Übrigen wird auf die Anlage* verwiesen.
8. Wie werden die Vorhaben untereinander priorisiert (bitte die
Priorisierung aller Vorhaben untereinander darstellen)?
Die Länder müssen die Projekte priorisieren, die abschließend durch das Bund-
Länder-Koordinierungsgremium (BLKG) beschlossen werden. Dazu wurden
die Mittel den Braunkohleländern mit fester Quote zugeteilt. Eine
darüberhinausgehende Priorisierung durch das BLKG findet nicht statt.
9. Verfolgt die Bundesregierung – über die im Zusammenhang mit dem
Strukturstärkungsgesetz geplanten Projekte hinaus – weitere Vorhaben
zur Anpassung bzw. zum Ausbau des Schienenverkehrs in der Lausitz,
und welche sind das?
Neben dem Bedarfsplan finanziert der Bund mit einer Vielzahl an
Förderprogrammen, wie z. B. dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und
der Gleisanschlussförderung, weitere Schieneninfrastrukturprojekte, die zur
Stärkung der Lausitzer Region beitragen. Der Freistaat Sachsen hat die
Grunderneuerung der Straßenbahninfrastruktur in Görlitz für das GVFG-
Bundesprogramm 2026–2030 angemeldet. Die vom Land Brandenburg angemeldete
Grunderneuerung der Straßenbahninfrastruktur in Cottbus ist bereits anteilig in
das GVFG-Bundesprogramm aufgenommen worden. Die Bundesregierung ist
bereit zu prüfen, ob eine Beteiligung des Bundes an der Finanzierung weiterer
Vorhaben in der Lausitz im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms möglich ist.
Ein Förderantrag eines Unternehmens aus der Region auf Förderung im
Rahmen der Gleisanschlussförderung wird derzeit von der Bewilligungsbehörde
geprüft.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3664 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
10. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um angesichts des im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „spätestens“
angestrebten Kohleausstiegs 2038 die im Strukturstärkungsgesetz geplanten
Projekte zu beschleunigen?
Das Kabinett hat am 17. Dezember 2025 den Entwurf für ein Infrastruktur-
Zukunftsgesetz beschlossen. Ziel der darin vorgesehenen Maßnahmen ist es,
Planungs- und Genehmigungsverfahren für alle Infrastrukturen spürbar zu
vereinfachen, zu digitalisieren und erheblich zu beschleunigen. Während die
Schieneninfrastrukturvorhaben des InvKG bereits seit dem Jahr 2023 im
überragenden öffentlichen Interesse liegen, soll nun zusätzlich zuerkannt werden, dass sie
der öffentlichen Sicherheit dienen und somit priorisiert werden. Hierdurch wird
erreicht, dass ihnen in Abwägungsentscheidungen ein höheres Gewicht
beigemessen wird und sie schneller genehmigt werden können.
11. Sind innerhalb der in der Vorbemerkung der Fragestellenden angeführten
Schienenverkehrsprojekte Kostensteigerungen entstanden, wenn ja, aus
welchem Grund, und in welcher Höhe (bitte für alle Vorhaben
aufschlüsseln)?
Die Höhe des Aufstockungsbetrages bezieht sich auf die erstmalige Billigung
des BLKG zur Finanzierung der Maßnahme aus InvKG-Mitteln.
Maßnahme Grund Summe der Aufstockung
(inkl. BLKG-Risikovorsorge
i. H. v. 35 Prozent) in Euro
Strecke Berlin–Cottbus–Weißwasser–
Görlitz (–Breslau)
Erweiterung Maßnahmenumgriff 203 710 000
Strecke Lübbenau–Cottbus Erweiterung Maßnahmenumgriff 84 240 000
Strecke Cottbus–Forst Erweiterung Maßnahmenumgriff 64 802 000
Strecke Leipzig–Falkenberg – Cottbus Erweiterung Maßnahmenumgriff 508 420 000
Knoten Falkenberg Erweiterung Maßnahmenumgriff 50.000.000
Maßnahme Grund Summe der Aufstockung
(inkl. BLKG-Risikovorsorge
i. H. v. 35 Prozent) in Euro
Strecke Lübbenau–Cottbus Kostenerhöhung im Projektverlauf 243 811 150
Bahnhof Königs Wusterhausen Kostenerhöhung im Projektverlauf 75 051 554
Knoten Ruhland Kostenerhöhung im Projektverlauf 42 798 000
12. In welcher Höhe sind Mittel, die zuvor für das ICE-Instandhaltungswerk
der DB in Cottbus eingeplant waren, freigeworden (siehe
Bundestagsdrucksache 21/1512)?
13. Wird die Bundesregierung die in Frage 11 erfragten Kostensteigerungen
über die freigewordenen Mittel aus dem ICE-Instandhaltungswerk
kompensieren?
14. Wird mit diesen freigewordenen Mitteln aus dem ICE-
Instandhaltungswerk der DB in Cottbus für andere Schienenverkehrsprojekte in der
Lausitz geplant, wenn ja, für welche Vorhaben, in welcher Höhe (bitte für
alle Vorhaben aufschlüsseln), und wenn nein, wofür sollen die Mittel
eingesetzt werden?
Die Fragen 12 bis 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Finanzierung des Fahrzeuginstandhaltungswerks der Deutschen Bahn AG
(DB AG) in Cottbus erfolgt aus Eigenmitteln der DB AG. Die gemäß ersten
Überlegungen hierfür seinerzeit angedachten Mittel des InvKG i. H. v. 1 Mrd.
Euro wurden gemäß Beschluss des BLKG für die Ausfinanzierung bereits
beschlossener brandenburgischer InvKG-Schieneninfrastrukturvorhaben sowie
für vier weitere neu umsetzbare Schieneninfrastrukturvorhaben im Lausitzer
Revier Brandenburg gebilligt. Zu den neuen Maßnahmen zählen der Ausbau
des Bahnhofs Eisenhüttenstadt, der Ausbau des Bahnhofs Bischdorf, der
Ausbau des Bahnhofs Cottbus und die Elektrifizierung der Strecke Cottbus–
Guben–Grünberg bis zur deutsch-polnischen Grenze. Aufgestockte Vorhaben:
Strecke Lübbenau–Cottbus, Knoten Ruhland, Strecke Cottbus–Forst, Strecke
Leipzig–Falkenberg–Cottbus sowie Bahnhof Königs Wusterhausen und der
Knoten Falkenberg.
InVKG-Schienenvorhaben Lausitz
Lfd. Nr. Bezeichnung Projektziel gem. InvKG durch BLKG beschlossen Planungsstand
vsl. Abschluss Lph 4
(Abschluss Planung)
Inbetriebnahme Finanzierungsstand
1 Bahnhof Berlin-Schönefeld Neubau 740m-Gleis nein Projektidee offen offen offen
2 Bahnhof Berlin-Grünau Spurplanoptimierung nein Projektidee offen offen offen
3
Strecke Berlin-Grünau –
Königs Wusterhausen
Ausbau auf bis zu 160 Kilometer pro Stunde, viergleisiger
Ausbau Zeuthen – Königs Wusterhausen, Entflechtung S-Bahn
und zweigleisige Fernbahndurchbindung Bahnhof Königs
Wusterhausen
ja (BLKG-Beschluss mit
reduziertem
Maßnahmenumgriff)
Lph 1/2 vsl. 2033 offen* Sammelfinanzierungsvereinbarung Planung InvKG
4 Bahnhof Königs Wusterhausen Neubau 740m-Gleis und Anpassung Nordkopf ja
Nordkopf: Lph 5-8
Südkopf: Lph 3/4
Nordkopf: 2022
Südkopf: vsl. 2026
Nordkopf: vsl. 2027
Südkopf: vsl. 2031
Nordkopf: Finanzierung Lph 1 bis 4 durch BB; Bau-
Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen
Südkopf: Teil-Finanzierung Lph 1 bis 4 durch BB;
Sammelfinanzierungsvereinbarung Planung InvKG
5 Bahnhof Lübbenau Elektrifizierung der Nebengleise und Spurplanänderung ja Lph 1/2 vsl. 2029 offen* Sammelfinanzierungsvereinbarung Planung InvKG
6 Strecke Lübbenau – Cottbus zweigleisiger Ausbau, Anpassung Spurplan Bahnhof Cottbus ja
Strecke: Lph 5-8
Bahnhof Cottbus Süd:
Lph 5-8
Strecke: 2025
Bahnhof Cottbus Süd: 2024
Strecke: vsl. 2027
Bahnhof Cottbus Süd: vsl. 2027
Strecke: Finanzierung Lph 1 bis 4 durch BB; Bau-
Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen
Bahnhof Cottbus Süd: Finanzierung Lph 1 bis 4 durch DB
InfraGO AG; Bau-Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen
7 Bahnhof Cottbus Schaffung eines 740m-Gleises ja Lph 5-8 2024 vsl. 2027 Bau-Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen
8 Bahnhof Eisenhüttenstadt
Erhöhung Durchfahrgeschwindigkeit auf bis zu 100 Kilometer
pro Stunde und Modernisierung Behandlungsanlagen
ja Projektstart vsl. 2030 offen* Sammelfinanzierungsvereinbarung Planung InvKG
9 Bahnhof Bischdorf
Schaffung eines 740m-Gleises und Errichtung eines
ESTW/DSTW
ja Projektstart vsl. 2031 offen* Sammelfinanzierungsvereinbarung Planung InvKG
10 Strecke Cottbus – Forst Elektrifizierung ja Lph 1/2 vsl. 2031 offen* Sammelfinanzierungsvereinbarung Planung InvKG
11 Strecke Graustein – Spreewitz
Elektrifizierung und Reaktivierung der Verbindungskurven,
Schaffung von 740m-Gleisen in Spreewitz
ja Lph 1/2 vsl. 2033 offen* Sammelfinanzierungsvereinbarung Planung InvKG
12
Strecke Leipzig – Falkenberg –
Cottbus
Ausbau auf bis zu 160 Kilometer pro Stunde und Errichtung
von ESTW/DSTW, zweigleisige Einbindung in den Knoten
Leipzig
ja (BLKG-Beschluss mit
reduziertem
Maßnahmenumgriff)
Lph 1/2 vsl. 2032 offen* Sammelfinanzierungsvereinbarung Planung InvKG
13 Knoten Falkenberg
DSTW-Errichtung, 740m-Gleise und Spurplanoptimierung
einschließlich Zulaufstrecken im künftigen Bedienbereich,
Geschwindigkeitserhöhung auf bis zu 160 Kilometer pro
Stunde (Strecke 6345) oder 120 Kilometer pro Stunde
(Strecken 6133 und 6207)
ja (BLKG-Beschluss mit
reduziertem
Maßnahmenumgriff)
Lph 1/2 vsl. 2030 offen* Sammelfinanzierungsvereinbarung Planung InvKG
14
Strecke Cottbus – Priestewitz –
Dresden
Ausbau auf bis zu 160 Kilometer pro Stunde, zweigleisiger
Begegnungsabschnitt zwischen Ruhland und Priestewitz,
Blockverdichtung, Schaffung 740m-Gleise in Senftenberg
Begegnungsabschnitt zwischen Ruhland und Priestewitz,
Blockverdichtung, Schaffung 740m-Gleise in Senftenberg
nein Projektidee offen offen offen
15 Knoten Ruhland Ausbau einschließlich Schwarzheide/Lauchhammer ja Lph 3/4 vsl. 2028 vsl. 2031
Finanzierung Lph 1 bis 2 durch BB;
Sammelfinanzierungsvereinbarung Planung InvKG
16
Strecke Weißkollm Süd –
Lohsa West
Neubau elektrifizierte Verbindungskurve nein Projektidee offen offen offen
17
Strecke Cottbus – Guben –
Grünberg
Elektrifizierung Guben – Grenze Deutschland/Polen ja Projektstart vsl. 2030 offen* Sammelfinanzierungsvereinbarung Planung InvKG
19
Strecke Berlin – Cottbus –
Weißwasser – Görlitz (–
Breslau)
zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung für 160 oder 200
Kilometer pro Stunde
ja
Strecke: Lph 1/2
1. Baustufe Bahnhof
Görlitz: Lph 5-8
Strecke: vsl. 2034
1. Baustufe Bahnhof Görlitz:
2024
Strecke: offen*
1. Baustufe Bahnhof Görlitz: vsl.
2026
Strecke: Sammelfinanzierungsvereinbarung Planung InvKG;
1. Baustufe Bahnhof Görlitz: Finanzierung Lph 1 bis 4 durch
SN; Bau-Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen
20
Strecke Dresden – Bautzen –
Görlitz – Grenze
Deutschland/Polen (– Zittau)
Ausbau auf bis zu 160 Kilometer pro Stunde und
Elektrifizierung
nein Projektidee offen offen offen
21
Strecke Dresden –
Bischofswerda – Wilthen –
Zittau
Ausbau für Flügelverkehre Dresden – Görlitz/Zittau und
Elektrifizierung
nein Projektidee offen offen offen
22
Strecke Arnsdorf – Kamenz –
Hosena (– Hoyerswerda –
Spremberg)
Ausbau auf bis zu 160 Kilometer pro Stunde und
Elektrifizierung, Verbindungskurve Hosena
ja Lph 1/2 vsl. 2031 offen* Sammelfinanzierungsvereinbarung Planung InvKG
Legende Leistungsphasen (Lph) nach HOAI * Aufgrund des frühen Projektstands kann ein Inbetriebnahmedatum noch nicht verlässlich angegeben werden.
BB Land Brandenburg 1/2 Grundlagenermittlung/Vorplanung
BLKG Bund-Länder-Koordinierungsgremium 3/4 Entwurfs-/Genehmigungsplanung
SN Freistaat Sachsen 5-8 Bauphase
Anlage 1
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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