Umsetzungsstand der Verkehrsprojekte im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen (Antwort zu Drs. 21/3497)
Text
Umsetzungsstand der Verkehrsprojekte im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen (Antwort zu Drs. 21/3497)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3895
21. Wahlperiode 23.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Paula Piechotta,
Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/3497 –
Umsetzungsstand der Verkehrsprojekte im Rahmen des Investitionsgesetzes
Kohleregionen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bund fördert im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG)
bis zum Jahr 2038 zusätzliche Investitionen in die Bundesfernstraßen und
Bundesschienenwege. Bislang wurden durch das Bund-Länder-
Koordinierungsgremium (BLKG) 29 Schienen- und fünf Straßenbauprojekte
beschlossen. Die Verkehrsprojekte fallen unter die Maßnahmen in
Bundeszuständigkeit, für die in den fünf Revieren (Lausitzer Revier/Brandenburg; Lausitzer
Revier/Sachsen; Mitteldeutsches Revier/Sachsen; Mitteldeutsches Revier/
Sachsen-Anhalt; Rheinisches Revier) insgesamt 26 Mrd. Euro bis 2038
vorgesehen sind und von denen rund 7,2 Mrd. Euro für die Verkehrsprojekte
eingeplant sind.
Die sächsischen und sachsen-anhaltischen Reviere haben bereits zwischen
92 Prozent und 99 Prozent an Mitteln verplant, sodass sie an Budgetgrenzen
stoßen. Im brandenburgischen Teil des Lausitzer Reviers sowie im
Rheinischen Revier bestehen hingegen noch Spielräume für die Verplanung weiterer
Mittel, denen jedoch bereits konkrete Umsetzungsabsichten unterliegen.
In der Gesamtschau der Verkehrsprojekte des InvKG zeigt sich, dass der
Mittelabfluss im Bereich Schiene in allen Revieren deutlich unter 3 Prozent liegt,
während bei dem einzigen Autobahnvorhaben fast 90 Prozent der
eingeplanten Mittel bereits abgeflossen sind und der Mittelabfluss bei den
Bundesstraßen je nach Revier bei 50 bis 80 Prozent liegt. Die beiden größten
Schienenvorhaben – der Ausbau der Strecke Berlin–Cottbus–Weißwasser–Görlitz
(–Breslau) und Aachen–Köln) stehen noch ganz am Anfang der Planung,
sodass eine Realisierung bis zum Ende des Programmhorizonts 2038 zunehmend
unsicher erscheint. Es droht sich somit das Muster zu wiederholen, wie es
bereits bei den 17 „Verkehrsprojekten Deutsche Einheit“ (VDE) zu beobachten
war: Während alle Straßenprojekte fertiggestellt sind, verharren auch 35 Jahre
nach der deutschen Einheit einzelne VDE-Vorhaben aus dem Bereich Schiene
in der Planungsphase oder werden nicht vollständig umgesetzt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 22. Januar 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie bewertet die Bundesregierung den Umsetzungsstand
Verkehrsprojekte im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen vor dem
Hintergrund, dass die Bundesmittel für die Projekte nur bis 2038 gewährt
werden?
Die Umsetzung der bisher im Bund-Länder-Koordinierungsgremium (BLKG)
beschlossenen Bundesfernstraßenvorhaben bis zum Jahr 2038 ist sichergestellt.
2. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass von den fünf
Straßenprojekten des InvKG vier in Bau sind und eines bereits fertiggestellt ist,
während sich der Großteil der 29 Schienenprojekte noch in einer sehr frühen
Planungsphase befindet?
Die von den Ländern in das InvKG eingebrachten
Schieneninfrastrukturvorhaben wiesen überwiegend keine begonnenen Planungen auf. Im Gegensatz
hierzu war Grundlage der Beschlüsse des BLKG zu den
Bundesfernstraßenvorhaben vorliegendes Baurecht.
3. Welche Beschleunigungsmöglichkeiten für Schienenprojekte haben die
Bundesregierung und die Deutsche Bahn auch aus den Erfahrungen mit
den Verkehrsprojekten Deutsche Einheit identifiziert, und welche
Möglichkeiten zur Beschleunigung wendet sie bei den Schienenprojekten des
InvKG an?
Mit der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Planungs- und
Genehmigungsbeschleunigung sollen verfahrensbeschleunigende Potenziale genutzt werden,
die auch der Planung und Umsetzung von Schieneninfrastrukturvorhaben des
InvKG zugutekommen. Das Kabinett hat am 17. Dezember 2025 den Entwurf
für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Ziel der darin vorgesehenen
Maßnahmen ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren für alle
Infrastrukturen spürbar zu vereinfachen, zu digitalisieren und erheblich zu beschleunigen.
Während die Schieneninfrastrukturvorhaben des InvKG bereits seit dem Jahr
2023 im überragenden öffentlichen Interesse liegen, soll nun zusätzlich
zuerkannt werden, dass sie der öffentlichen Sicherheit dienen und somit rechtlich
klar priorisiert werden. Hierdurch wird erreicht, dass ihnen in gerichtlichen und
behördlichen Abwägungsentscheidungen ein höheres Gewicht beigemessen
wird und sie so schneller genehmigt werden können.
Im Rahmen der Planungsbegleitung befinden sich das Bundesministerium für
Verkehr, das Eisenbahn-Bundesamt und die beteiligten Länder in regelmäßigem
Austausch mit den Vorhabenträgerinnen über den jeweiligen konkreten
Projektfortschritt.
4. Aus welchen Gründen weichen die Angaben der Bundesregierung über
die Ausgaben für die 34 Verkehrsprojekte je nach Bericht voneinander ab
– exemplarisch sei verwiesen auf den Bericht der Bundesregierung zum
Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes Kohleregionen 2025
(Bundestagsdrucksache 21/2700; Tabelle A 4) und die Anlage zum Einzelplan 12
„Verkehrswegeinvestitionen des Bundes“ (VWIB) des
Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2026, Teil A1 Tabelle 7, Teil A2 Tabelle 7
und Teil B Tabelle 6 (Bundestagsdrucksache 21/600), wobei sich bei
beiden Dokumenten die Angaben zu den verausgabten Mitteln auf den
Zeitraum bis 31. Dezember 2024 beziehen)?
5. Wie wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die
Gesamtausgaben für die 34 Verkehrsprojekte des InvKG laut Anlage
Verkehrswegeinvestitionen des Bundes (Bundestagsdrucksache 21/600) knapp
117 Mio. Euro höher sind als in der (zeitlich späteren) Vorlage
„Umsetzungsstand des Investitionsgesetz Kohlregionen (Bundestagsdrucksache
21/2700) künftig sicherstellen, dass in beiden Berichten einheitliche und
somit vergleichbare Angaben zu getätigten und geplanten Ausgaben für
die Verkehrsprojekte kommuniziert werden?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Grundlage der Darstellung des Mittelabflusses der Schienenverkehrsvorhaben
zum Stand 31. Dezember 2024 gemäß Bundestagsdrucksache 21/600 sind die
Planwerte gemäß Bauzeiten- und Finanzierungsplan der Vorhabenträgerin,
welche in der jeweiligen abgeschlossenen Finanzierungsvereinbarung oder aber
einer abgeschlossenen Anpassungsvereinbarung hinterlegt sind. Im Gegensatz
dazu wurde auf Bundestagsdrucksache 21/2700 (Bericht Umsetzungsstand
InvKG) der tatsächliche Mittelabfluss zum 31. Dezember 2024 dargestellt.
Grundlage der Darstellung des Mittelabflusses der Bundesfernstraßenvorhaben
zum Stand 31. Dezember 2024 auf Bundestagsdrucksache 21/600 sind die Bau-
und Grunderwerbskosten aus InvKG-Mitteln, aus vor Inkrafttreten des InvKG
zur Verfügung gestellten Mitteln des Sofortprogramms sowie aus den Mitteln
des Kapitels 1201 des Bundesfernstraßenhaushalts.
Im Gegensatz dazu beruhen die auf Bundestagsdrucksache 21/2700 (Bericht
Umsetzungsstand InvKG) genannten Ausgaben auf den aus InvKG-Mitteln
finanzierten Bau- und Grunderwerbskosten sowie der zusätzlich den
Straßenbauverwaltungen der Länder zustehende Zweckausgabenpauschale.
6. Welche Konsequenzen haben Kostensteigerungen bei den
Verkehrsprojekten, die über das InvKG gefördert werden, vor dem Hintergrund, dass
der Mittelansatz auf maximal 26 Mrd. Euro gedeckelt ist?
7. Wie wird vor dem Hintergrund des Kostendeckels des Bundes von
26 Mrd. Euro sichergestellt, dass beschlossene Projekte in den einzelnen
Revieren so priorisiert bzw. zurückgestellt werden, dass keine Planungen
von Verkehrsprojekten ohne Chance auf Umsetzung erfolgen?
8. Bei welchen bereits beschlossenen Verkehrsprojekten des InvKG wird
angesichts von Kostensteigerungen, unwahrscheinlicher Umsetzung bis
2038 oder sonstiger Gründe eine Depriorisierung erwogen bzw. steht im
BLKG zur Entscheidung an?
Die Fragen 6 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Kostensteigerungen beschlossener Vorhaben müssen durch das BLKG gebilligt
werden. Für unabweisbare Kostensteigerungen ist in der Regel bereits eine
Planungsreserve in Höhe von 15 bis 50 Prozent der Projektkosten vorgesehen. In
das BLKG wurden keine Projekte zur Depriorisierung eingebracht.
9. Inwiefern sollen nach Kenntnis der Bundesregierung Finanzhilfen, die
über das InvKG für Projekte wirtschaftsnaher Infrastruktur, öffentlicher
Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen,
Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung, Digitalisierung, Breitband-
und Mobilfunkinfrastruktur, touristische Infrastruktur, Infrastrukturen für
Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende
betriebliche Aus- und Weiterbildung, Klima- und Umweltschutz
vorgesehen sind, zugunsten von Verkehrsprojekten umgeschichtet werden?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse darüber vor, dass Finanzhilfen zu
Gunsten von Verkehrsprojekten umgeschichtet werden sollen.
10. Wie ist der Umsetzungsstand des Straßenverkehrsvorhabens „A 72,
Borna–Nord – AD A 38/A 72 (BA 5.2 AS Rötha –AD A 38/A 72)“?
a) Mit welcher Kostenannahme wurde das Projekt in das InvKG
aufgenommen, wie hoch sind nach jetzigem Stand die Gesamtkosten, und
wie viel waren bzw. sind davon jeweils Planungs- und Baukosten
(bitte tabellarisch auflisten)?
b) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
c) Wie erklärt sich bei diesem Projekt die Differenz in den
Regierungsangaben bei den bis 31. Dezember 2024 geleisteten Gesamtausgaben,
die laut Bericht „Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes
Kohleregionen 2025“ (Bundestagsdrucksache 21/2700) 180,529 Mio. Euro
betrugen, während die Ausgaben laut Bundeshaushalt 2026
(Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes“) bei 278,718 Mio. Euro lagen?
d) Welche Konsequenzen hat es, dass die voraussichtlichen
Gesamtkosten des Projekts bei 333,872 Mio. Euro liegen und damit über den im
BLKG beschlossenen Höchstbetrag von 203,196 Mio. Euro, muss
das Land Sachsen den Betrag nachschießen, oder steht der Bund
dafür ein?
Die Fragen 10 bis 10d werden gemeinsam beantwortet.
Die vom BLKG bestätigten aktuellen InvKG-Gesamtkosten (Bau- und
Grunderwerbskosten) belaufen sich auf 203 196 000 Euro. Die Gesamtfertigstellung
wird für das Jahr 2028 erwartet. Kostenannahmen und ein Zeitpunkt für die
Fertigstellung für einzelne Projekte sind nicht im InvKG enthalten. Die Länder
müssen die Projekte – auch die Infrastrukturprojekte – priorisieren, die
abschließend durch das BLKG mit einem konkreten Kostenrahmen beschlossen
werden. Nicht aus InvKG-Mitteln finanzierte Leistungen sind aus
Bundesfernstraßenmitteln (Kapitel 1201, Titel 891 11 „Investitionen der ‚Die
Autobahn GmbH des Bundes‘“) zu tragen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
11. Wie ist der Umsetzungsstand des Straßenverkehrsvorhabens „B 87,
Ortsumgehung Bad Kösen“?
a) Mit welcher Kostenannahme wurde das Projekt in das InvKG
aufgenommen, wie hoch sind nach jetzigem Stand die Gesamtkosten, und
wie viel waren bzw. sind davon jeweils Planungs- und Baukosten
(bitte tabellarisch auflisten)?
b) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
c) Wie erklärt sich bei diesem Projekt die Differenz in den
Regierungsangaben bei den bis 31. Dezember 2024 geleisteten Gesamtausgaben,
die laut Bericht „Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes
Kohleregionen 2025“ (Bundestagsdrucksache 21/2700) 136,541 Mio. Euro
betrugen, während die Ausgaben laut Bundeshaushalt 2026
(Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes“) bei 141,790 Mio. Euro lagen?
Die Fragen 11 bis 11c werden gemeinsam beantwortet.
Die vom BLKG bestätigten aktuellen InvKG-Gesamtkosten (Bau- und
Grunderwerbskosten zzgl. Zweckausgabenpauschale und Planungsreserve) belaufen
sich auf 225 911 000 Euro. Die Verkehrsfreigabe wird im Jahr 2026 erwartet.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 sowie zu Frage 10
verwiesen.
12. Wie ist der Umsetzungsstand des Straßenverkehrsvorhabens „B 180,
Ortsumgehung Aschersleben/Süd bis Quenstedt“?
a) Mit welcher Kostenannahme wurde das Projekt in das InvKG
aufgenommen, wie hoch sind nach jetzigem Stand die Gesamtkosten, und
wie viel waren bzw. sind davon jeweils Planungs- und Baukosten
(bitte tabellarisch auflisten)?
b) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
c) Wie erklärt sich bei diesem Projekt die Differenz in den
Regierungsangaben bei den bis 31. Dezember 2024 geleisteten Gesamtausgaben,
die laut Bericht „Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes
Kohleregionen 2025“ (Bundestagsdrucksache 21/2700) 22,202 Mio. Euro
betrugen, während die Ausgaben laut Bundeshaushalt 2026
(Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes“) bei 21,334 Mio. Euro lagen?
Die Fragen 12 bis 12c werden gemeinsam beantwortet.
Die vom BLKG bestätigten aktuellenn InvKG-Gesamtkosten (Bau- und
Grunderwerbskosten zzgl. Zweckausgabenpauschale und Planungsreserve) belaufen
sich auf 68 243 070 Euro. Die Verkehrsfreigabe wird im Jahr 2026 erwartet.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 sowie zu Frage 10
verwiesen.
13. Wie ist der Umsetzungsstand des Straßenverkehrsvorhabens „B 97,
Ortsumgehung Cottbus, 2. BA“?
a) Mit welcher Kostenannahme wurde das Projekt in das InvKG
aufgenommen, wie hoch sind nach jetzigem Stand die Gesamtkosten, und
wie viel waren bzw. sind davon jeweils Planungs- und Baukosten
(bitte tabellarisch auflisten)?
b) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
c) Wie erklärt sich bei diesem Projekt die Differenz in den
Regierungsangaben bei den bis 31. Dezember 2024 geleisteten Gesamtausgaben,
die laut Bericht „Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes
Kohleregionen 2025“ (Bundestagsdrucksache 21/2700) 39,962 Mio. Euro
betrugen, während die Ausgaben laut Bundeshaushalt 2026
(Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes“) bei 39,403 Mio. Euro lagen?
Die Fragen 13 bis 13c werden gemeinsam beantwortet.
Die vom BLKG bestätigten aktuellen InvKG-Gesamtkosten (Bau- und
Grunderwerbskosten zzgl. Zweckausgabenpauschale und Planungsreserve) belaufen
sich auf 86 316 000 Euro. Die Verkehrsfreigabe wird im Jahr 2026 erwartet.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 sowie zu Frage 10
verwiesen.
14. Wie ist der Umsetzungsstand des Straßenverkehrsvorhabens „B 178,
Zittau–Niederoderwitz“?
a) Mit welcher Kostenannahme wurde das Projekt in das InvKG
aufgenommen, wie hoch sind nach jetzigem Stand die Gesamtkosten, und
wie viel waren bzw. sind davon jeweils Planungs- und Baukosten
(bitte tabellarisch auflisten)?
b) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
c) Wie erklärt sich bei diesem Projekt die Differenz in den
Regierungsangaben bei den bis 31. Dezember 2024 geleisteten Gesamtausgaben,
die laut Bericht „Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes
Kohleregionen 2025“ (Bundestagsdrucksache 21/2700) 52,596 Mio. Euro
betrugen, während die Ausgaben laut Bundeshaushalt 2026
(Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes“) bei 50,092 Mio. Euro lagen?
Die Fragen 14 bis 14c werden gemeinsam beantwortet.
Die vom BLKG bestätigten aktuellen InvKG-Gesamtkosten (Bau- und
Grunderwerbskosten zzgl. Zweckausgabenpauschale und Planungsreserve) belaufen
sich auf 69 363 860 Euro. Die Verkehrsfreigabe ist im Jahr 2025 erfolgt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 sowie zu Frage 10
verwiesen.
15. Wie ist der Umsetzungsstand des Schienenverkehrsvorhabens „Bahnhof
Lübbenau“?
a) Mit welcher Kostenannahme wurde das Projekt in das InvKG
aufgenommen, wie hoch sind nach jetzigem Stand die Gesamtkosten, und
wie viel waren bzw. sind davon jeweils Planungs- und Baukosten
(bitte tabellarisch auflisten)?
c) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
Die Fragen 15, 15a und 15c werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf Anlage 1* verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3895 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
b) Welche Gründe hat der massive Kostenanstieg von 0,701 Mio. Euro
auf 8,463 Mio. Euro (Angabe laut Bundeshaushalt 2026,
Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes“)?
Der Betrag entspricht dem Bundesmittelanteil an den Gesamtprojektkosten des
vom BLKG gebilligten Vorhabens zum Zeitpunkt der Billigung (ohne
Planungsreserve). Bei Vorhaben, für die im Jahr 2021 oder 2022 die
Planungsfinanzierungsvereinbarung abgeschlossen wurde, wurde der anteilige
Bundesmittelanteil bis zum Abschluss der Planung, bei diesem Vorhaben bis zum
Abschluss der Genehmigungsplanung (Lph 4 HOAI) in der Tabelle 6 des VWIB
dargestellt, und nicht die veranschlagten Gesamtprojektkosten. Die
ursprünglich eingestellten Werte werden in der Spalte 6 nicht aktualisiert.
d) Wie erklärt sich bei diesem Projekt die Differenz in den
Regierungsangaben bei den bis 31. Dezember 2024 geleisteten Gesamtausgaben,
die laut Bericht „Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes
Kohleregionen 2025“ (Bundestagsdrucksache 21/2700) 0,385 Mio. Euro
betrugen, während die Ausgaben laut Bundeshaushalt 2026
(Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes“) bei 0,427 Mio. Euro lagen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
16. Wie ist der Umsetzungsstand des Schienenverkehrsvorhabens „S-Bahn
Köln, Köln–Mönchengladbach“?
a) Mit welcher Kostenannahme wurde das Projekt in das InvKG
aufgenommen, wie hoch sind nach jetzigem Stand die Gesamtkosten, und
wie viel waren bzw. sind davon jeweils Planungs- und Baukosten
(bitte tabellarisch auflisten)?
c) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
Die Fragen 16, 16a und 16c werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf Anlage 1* verwiesen.
b) Welche Gründe hat der massive Kostenanstieg von 4,228 Mio. Euro
auf 134,666 Mio. Euro (Angabe laut Bundeshaushalt 2026,
Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes“)?
Der Betrag von 134,666 Mio. Euro entspricht dem Bundesmittelanteil an den
Gesamtkosten des vom BLKG gebilligten Vorhabens zum Zeitpunkt der
Billigung (ohne Planungsreserve). Bei Vorhaben, für die im Jahr 2021 oder 2022 die
Planungsfinanzierungsvereinbarung abgeschlossen wurde, wurde nur der
anteilige Bundesmittelanteil bis zum Abschluss der Planung, bei diesem Vorhaben
bis zum Abschluss der Genehmigungsplanung (Lph 4 HOAI) in der Tabelle 6
des VWIB dargestellt, und nicht die veranschlagten Gesamtprojektkosten. Die
ursprünglich eingestellten Werte werden in der Spalte 6 nicht aktualisiert.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3895 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
d) Wie erklärt sich bei diesem Projekt die Differenz in den
Regierungsangaben bei den bis 31. Dezember 2024 geleisteten Gesamtausgaben,
die laut Bericht „Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes
Kohleregionen 2025“ (Bundestagsdrucksache 21/2700) 1,631 Mio. Euro
betrugen, während die Ausgaben laut Bundeshaushalt 2026
(Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes“) bei 0,551 Mio. Euro lagen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
17. Wie ist der Umsetzungsstand des Schienenverkehrsvorhabens „S-Bahn
Köln, S 11 Ergänzungspaket“?
a) Mit welcher Kostenannahme wurde das Projekt in das InvKG
aufgenommen, wie hoch sind nach jetzigem Stand die Gesamtkosten, und
wie viel waren bzw. sind davon jeweils Planungs- und Baukosten
(bitte tabellarisch auflisten)?
b) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf Anlage 1* verwiesen.
c) Wie erklärt sich bei diesem Projekt die Differenz in den
Regierungsangaben bei den bis 31. Dezember 2024 geleisteten Gesamtausgaben,
wo es laut Bericht „Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes
Kohleregionen 2025“ (Bundestagsdrucksache 21/2700) 10,372 Mio. Euro
betrugen, während die Ausgaben laut Bundeshaushalt 2026
(Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes“) bei 8,669 Mio. Euro lagen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
18. Wie ist der Umsetzungsstand des Schienenverkehrsvorhabens
„Arnsdorf–Kamenz–Hosena(–Hoyerswerda–Spremberg)“?
a) Mit welcher Kostenannahme wurde das Projekt in das InvKG
aufgenommen, wie hoch sind nach jetzigem Stand die Gesamtkosten, und
wie viel waren bzw. sind davon jeweils Planungs- und Baukosten
(bitte tabellarisch auflisten)?
c) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
Die Fragen 18, 18a und 18c werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf Anlage 1* verwiesen.
b) Welche Gründe hat der massive Kostenanstieg von 1,051 Mio. Euro
auf 108,592 Mio. Euro (Angabe laut Bundeshaushalt 2026,
Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes“)?
Der Betrag von 108,592 Mio. Euro entspricht dem Bundesmittelanteil an den
Gesamtkosten des vom BLKG gebilligten Vorhabens zum Zeitpunkt der
Billigung (ohne Planungsreserve). Bei Vorhaben, für die im Jahr 2021 oder 2022 die
Planungsfinanzierungsvereinbarung abgeschlossen wurde, wurde nur der antei-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3895 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
lige Bundesmittelanteil bis zum Abschluss der Planung, bei diesem Vorhaben
bis zum Abschluss der Genehmigungsplanung (Lph 4 HOAI) in der Tabelle 6
des VWIB dargestellt, und nicht die veranschlagten Gesamtprojektkosten. Die
ursprünglich eingestellten Werte werden in der Spalte 6 nicht aktualisiert.
d) Wie erklärt sich bei diesem Projekt die Differenz in den
Regierungsangaben bei den bis 31. Dezember 2024 geleisteten Gesamtausgaben,
die laut Bericht „Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes
Kohleregionen 2025“ (Bundestagsdrucksache 21/2700) 0,835 Mio. Euro
betrugen, während die Ausgaben laut Bundeshaushalt 2026
(Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes“) bei 1,151 Mio. Euro lagen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
19. Wie ist der Umsetzungsstand des Schienenverkehrsvorhabens „Berlin-
Cottbus-Weißwasser-Görlitz-(Breslau)?
a) Mit welcher Kostenannahme wurde das Projekt in das InvKG
aufgenommen, wie hoch sind nach jetzigem Stand die Gesamtkosten, und
wie viel waren bzw. sind davon jeweils Planungs- und Baukosten
(bitte tabellarisch auflisten)?
b) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
c) Ist die Fertigstellung des Projekts bis 2038 realistisch?
Die Fragen 19 bis 19c werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Anlage 1* verwiesen.
d) Was ist aktuell der Projektumfang in diesem Projekt (bitte alle
Maßnahmen aufführen)?
Der aktuelle Maßnahmenumfang sieht vor:
– Zweigleisiger Ausbau (inklusive Überleitverbindungen und
Gleiswechselbetrieb) und Elektrifizierung inklusive notwendiger Bahnstromversorgung
der Strecke Cottbus–Görlitz auf mindestens 160 km/h
– Untersuchung zur optionalen Geschwindigkeitserhöhung auf 200 km/h
(Nach gutachterlicher Betrachtung wird die optionale
Geschwindigkeitserhöhung vom Freistaat Sachsen nicht mehr verfolgt)
– Elektrifizierung Bf. Görlitz–Grenze D/Pl mit Gleichstromsystem (1.
Baustufe Bf. Görlitz), Elektrifizierung gesamter Bf. Görlitz
– Erweiterung Bf. Görlitz zur Gewährleistung von grenzüberschreitendem
SPFV/SPNV und Güterzügen bis 740 m mit Systemtransition, Anpassung
der Signaltechnik an Zweigleisigkeit und Elektrifizierung (Ablösen
Alttechnik durch ESTW/DSTW)
– Ausrüstung mit ETCS-Level 2 gemäß Anforderungen EIGV und TEN
– Erneuerung, Umbau, Neubau, bedarfs- und kundengerechte Anpassung von
Verkehrsstationen
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3895 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
e) Wie erklärt sich bei diesem Projekt die Differenz in den
Regierungsangaben bei den bis 31. Dezember 2024 geleisteten Gesamtausgaben,
wo die Ausgaben laut Bericht „Umsetzungsstand des
Investitionsgesetzes Kohleregionen 2025“ (Bundestagsdrucksache 21/2700) bei
0,700 Mio. Euro lagen, während die Ausgaben laut Bundeshaushalt
2026 (Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage
„Verkehrswegeinvestitionen des Bundes“) bei 3,020 Mio. Euro lagen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
20. Wie ist der Umsetzungsstand des Schienenverkehrsvorhabens „Bahnhof
Bitterfeld“?
a) Mit welcher Kostenannahme wurde das Projekt in das InvKG
aufgenommen, wie hoch sind nach jetzigem Stand die Gesamtkosten, und
wie viel waren bzw. sind davon jeweils Planungs- und Baukosten
(bitte tabellarisch auflisten)?
b) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
Die Fragen 20 bis 20b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Anlage 1* verwiesen.
c) Wie erklärt sich bei diesem Projekt die Differenz in den
Regierungsangaben bei den bis 31. Dezember 2024 geleisteten Gesamtausgaben,
wo die Ausgaben laut Bericht „Umsetzungsstand des
Investitionsgesetzes Kohleregionen 2025“ (Bundestagsdrucksache 21/2700) bei
2,156 Mio. Euro lagen, während die Ausgaben laut Bundeshaushalt
2026 (Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage
„Verkehrswegeinvestitionen des Bundes“) bei 5,949 Mio. Euro lagen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
21. Wie ist der Umsetzungsstand des Schienenverkehrsvorhabens „Graustein
– Spreewitz“?
a) Mit welcher Kostenannahme wurde das Projekt in das InvKG
aufgenommen, wie hoch sind nach jetzigem Stand die Gesamtkosten, und
wie viel waren bzw. sind davon jeweils Planungs- und Baukosten
(bitte tabellarisch auflisten)?
b) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
Die Fragen 21 bis 21b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Anlage 1* verwiesen.
c) Wie erklärt sich bei diesem Projekt die Differenz in den
Regierungsangaben bei den bis 31. Dezember 2024 geleisteten Gesamtausgaben,
wo die Ausgaben laut Bericht „Umsetzungsstand des
Investitionsgesetzes Kohleregionen 2025“ (Bundestagsdrucksache 21/2700) bei
0,123 Mio. Euro lagen, während die Ausgaben laut Bundeshaushalt
2026 (Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage
„Verkehrswegeinvestitionen des Bundes“) bei 0,104 Mio. Euro lagen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3895 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
22. Wie ist der Umsetzungsstand des Schienenverkehrsvorhabens „Bahnhof
Leuna Werke Nord“?
a) Mit welcher Kostenannahme wurde das Projekt in das InvKG
aufgenommen, wie hoch sind nach jetzigem Stand die Gesamtkosten, und
wie viel waren bzw. sind davon jeweils Planungs- und Baukosten
(bitte tabellarisch auflisten)?
c) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
Die Fragen 22, 22a und 22c werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Anlage 1* verwiesen.
b) Welche Gründe hat der massive Kostenanstieg von 0,485 Mio. Euro
auf 6,953 Mio. Euro (Angabe laut Bundeshaushalt 2026,
Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes“)?
Der Betrag entspricht dem Bundesmittelanteil an den Gesamtkosten des vom
BLKG gebilligten Vorhabens zum Zeitpunkt der Billigung (ohne
Planungsreserve) bis zur Billigung durch das BLKG im September 2025. Bei Vorhaben,
für die im Jahr 2021 oder 2022 die Planungsfinanzierungsvereinbarung
abgeschlossen wurde, wurde nur der anteilige Bundesmittelanteil bis zum Abschluss
der Planung, bei diesem Vorhaben bis zum Abschluss der
Genehmigungsplanung (Lph 4 HOAI) in der Tabelle 6 des VWIB dargestellt, und nicht die
veranschlagten Gesamtprojektkosten. Die ursprünglich eingestellten Werte werden in
der Spalte sechs nicht aktualisiert.
d) Wie erklärt sich bei diesem Projekt die Differenz in den
Regierungsangaben bei den bis 31. Dezember 2024 geleisteten Gesamtausgaben,
wo die Ausgaben laut Bericht „Umsetzungsstand des
Investitionsgesetzes Kohleregionen 2025“ (Bundestagsdrucksache 21/2700) bei
0,427 Mio. Euro lagen, während die Ausgaben laut Bundeshaushalt
2026 (Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage
„Verkehrswegeinvestitionen des Bundes“) bei 0,295 Mio. Euro lagen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
23. Wie ist der Umsetzungsstand des Schienenverkehrsvorhabens
„Lübbenau–Cottbus“?
a) Mit welcher Kostenannahme wurde das Projekt in das InvKG
aufgenommen, wie hoch sind nach jetzigem Stand die Gesamtkosten, und
wie viel waren bzw. sind davon jeweils Planungs- und Baukosten
(bitte tabellarisch auflisten)?
c) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
e) Welche Konsequenzen hat es, dass die voraussichtlichen
Gesamtkosten des Projekts bei 414,249 Mio. Euro liegen und damit über den im
BLKG beschlossenen Höchstbetrag von 403,560 Mio. Euro, muss
das Land Brandenburg den Betrag nachschießen, oder steht der Bund
dafür ein?
Die Fragen 23, 23a, 23c und 23e werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Anlage 1* verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3895 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
b) Welche Gründe hat der massive Kostenanstieg von 226,439 Mio.
Euro auf 414,249 Mio. Euro (Angabe laut Bundeshaushalt 2026,
Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen
des Bundes“)?
Der Betrag von 414,249 Mio. Euro entsprach dem Bundesmittelanteil an den
Gesamtkosten des vom BLKG gebilligten Vorhabens zum Zeitpunkt der
Billigung (ohne Planungsreserve). Bei Vorhaben, für die im Jahr 2021 oder 2023 die
Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen wurde, wurde der
Bundesmittelanteil der Gesamtprojektkosten eingestellt, jedoch ohne die nachfolgende
Maßnahmenumgriffserweiterung im Jahr 2024. Die ursprünglich eingestellten
Werte werden in der Spalte 6 nicht aktualisiert.
d) Wie erklärt sich bei diesem Projekt die Differenz in den
Regierungsangaben bei den bis 31. Dezember 2024 geleisteten Gesamtausgaben,
wo die Ausgaben laut Bericht „Umsetzungsstand des
Investitionsgesetzes Kohleregionen 2025“ (Bundestagsdrucksache 21/2700) bei
0,049 Mio. Euro lagen, während laut Bundeshaushalt 2026
(Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes“) noch keine Ausgaben getätigt wurden?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
24. Wie ist der Umsetzungsstand des Schienenverkehrsvorhabens „Knoten
Ruhland“?
a) Mit welcher Kostenannahme wurde das Projekt in das InvKG
aufgenommen, wie hoch sind nach jetzigem Stand die Gesamtkosten, und
wie viel waren bzw. sind davon jeweils Planungs- und Baukosten
(bitte tabellarisch auflisten)?
c) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
Die Fragen 24, 24a und 24c werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Anlage 1* verwiesen.
b) Welche Gründe hat der massive Kostenanstieg von 1,051 Mio. Euro
auf 62,072 Mio. Euro (Angabe laut Bundeshaushalt 2026,
Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes“)?
Der Betrag von 62,072 Mio. Euro entspricht dem Bundesmittelanteil an den
Gesamtkosten des vom BLKG gebilligten Vorhabens zum Zeitpunkt der
Billigung (ohne Planungsreserve). Bei Vorhaben, für die im Jahr 2021 oder 2022 die
Planungsfinanzierungsvereinbarung abgeschlossen wurde, wurde nur der
anteilige Bundesmittelanteil bis zum Abschluss der Planung, bei diesem Vorhaben
bis zum Abschluss der Genehmigungsplanung (Lph 4 HOAI) in der Tabelle 6
des VWIB dargestellt, und nicht die veranschlagten Gesamtprojektkosten. Die
ursprünglich eingestellten Werte werden in der Spalte 6 nicht aktualisiert.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3895 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
d) Wie erklärt sich bei diesem Projekt die Differenz in den
Regierungsangaben bei den bis 31. Dezember 2024 geleisteten Gesamtausgaben,
wo die Ausgaben laut Bericht „Umsetzungsstand des
Investitionsgesetzes Kohleregionen 2025“ (Bundestagsdrucksache 21/2700) bei
0,879 Mio. Euro lagen, während laut Bundeshaushalt 2026
(Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes“) die Ausgaben bei 0,936 Mio. Euro lagen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
25. Wie ist der Umsetzungsstand des Schienenverkehrsvorhabens
„Ausbaustrecke Aachen-Köln“?
a) Mit welcher Kostenannahme wurde das Projekt in das InvKG
aufgenommen, wie hoch sind nach jetzigem Stand die Gesamtkosten, und
wie viel waren bzw. sind davon jeweils Planungs- und Baukosten
(bitte tabellarisch auflisten)?
b) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
c) Ist die Fertigstellung des Projekts bis 2038 realistisch?
Die Fragen 25 bis 25c werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Anlage 1* verwiesen.
d) Wie erklärt sich bei diesem Projekt die Differenz in den
Regierungsangaben bei den bis 31. Dezember 2024 geleisteten Gesamtausgaben,
wo die Ausgaben laut Bericht „Umsetzungsstand des
Investitionsgesetzes Kohleregionen 2025“ (Bundestagsdrucksache 21/2700) bei
0,002 Mio. Euro lagen, während laut Bundeshaushalt 2026
(Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes“) die Ausgaben bei 0,663 Mio. Euro lagen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
26. Wie ist der Umsetzungsstand des Schienenverkehrsvorhabens
„Merseburg–Querfurt“?
a) Mit welcher Kostenannahme wurde das Projekt in das InvKG
aufgenommen, wie hoch sind nach jetzigem Stand die Gesamtkosten, und
wie viel waren bzw. sind davon jeweils Planungs- und Baukosten
(bitte tabellarisch auflisten)?
c) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
Die Fragen 26, 26a und 26c werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Anlage 1* verwiesen.
b) Welche Gründe hat der massive Kostenanstieg von 1,862 Mio. Euro
auf 14,857 Mio. Euro (Angabe laut Bundeshaushalt 2026,
Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes“)?
Der Betrag von 14,857 Mio. Euro entspricht dem Bundesmittelanteil an den
Gesamtkosten des vom BLKG gebilligten Vorhabens zum Zeitpunkt der
Billigung (ohne Planungsreserve). Bei Vorhaben, für die im Jahr 2021 oder 2022 die
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3895 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Planungsfinanzierungsvereinbarung abgeschlossen wurde, wurde nur der
anteilige Bundesmittelanteil bis zum Abschluss der Planung, bei diesem Vorhaben
bis zum Abschluss der Genehmigungsplanung (Lph 4 HOAI) in der Tabelle 6
des VWIB dargestellt, und nicht die veranschlagten Gesamtprojektkosten. Die
ursprünglich eingestellten Werte werden in der Spalte 6 nicht aktualisiert.
d) Wie erklärt sich bei diesem Projekt die Differenz in den
Regierungsangaben bei den bis 31. Dezember 2024 geleisteten Gesamtausgaben,
wo die Ausgaben laut Bericht „Umsetzungsstand des
Investitionsgesetzes Kohleregionen 2025“ (Bundestagsdrucksache 21/2700) bei
1,430 Mio. Euro lagen, während laut Bundeshaushalt 2026
(Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes“) die Ausgaben bei 1,586 Mio. Euro lagen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
27. Wie ist der Umsetzungsstand des Schienenverkehrsvorhabens
„Verbindungskurve Großkorbetha“?
a) Mit welcher Kostenannahme wurde das Projekt in das InvKG
aufgenommen, wie hoch sind nach jetzigem Stand die Gesamtkosten, und
wie viel waren bzw. sind davon jeweils Planungs- und Baukosten
(bitte tabellarisch auflisten)?
c) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
Die Fragen 27, 27a und 27c werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Anlage 1* verwiesen.
b. Welche Gründe hat der massive Kostenanstieg von 0,831 Mio. Euro
auf 86,666 Mio. Euro (Angabe laut Bundeshaushalt 2026,
Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes“)?
Der Betrag von 86,666 Mio. Euro entspricht dem Bundesmittelanteil an den
Gesamtkosten des vom BLKG gebilligten Vorhabens zum Zeitpunkt der
Billigung (ohne Planungsreserve). Bei Vorhaben, für die im Jahr 2021 oder 2022 die
Planungsfinanzierungsvereinbarung abgeschlossen wurde, wurde nur der
anteilige Bundesmittelanteil bis zum Abschluss der Planung, bei diesem Vorhaben
bis zum Abschluss der Genehmigungsplanung (Lph 4 HOAI) in der Tabelle 6
des VWIB dargestellt, und nicht die veranschlagten Gesamtprojektkosten. Die
ursprünglich eingestellten Werte werden in der Spalte 6 nicht aktualisiert.
d) Wie erklärt sich bei diesem Projekt die Differenz in den
Regierungsangaben bei den bis 31. Dezember 2024 geleisteten Gesamtausgaben,
wo die Ausgaben laut Bericht „Umsetzungsstand des
Investitionsgesetzes Kohleregionen 2025“ (Bundestagsdrucksache 21/2700) bei
1,692 Mio. Euro lagen, während laut Bundeshaushalt 2026
(Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes“) die Ausgaben bei 0,822 Mio. Euro lagen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3895 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
28. Wie ist der Umsetzungsstand des Schienenverkehrsvorhabens „S-Bahn
Leipzig–Pegau–Zeitz–Gera“?
a) Mit welcher Kostenannahme wurde das Projekt in das InvKG
aufgenommen, wie hoch sind nach jetzigem Stand die Gesamtkosten, und
wie viel waren bzw. sind davon jeweils Planungs- und Baukosten
(bitte tabellarisch auflisten)?
c) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
e) Welche Konsequenzen hat es, dass die voraussichtlichen
Gesamtkosten des Projekts bei 253,333 Mio. Euro liegen und damit über den im
BLKG beschlossenen Höchstbetrag von 171,000 Mio. Euro, müssen
die Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt den Betrag nachschießen
oder steht der Bund dafür ein?
Die Fragen 28, 28a, 28c und 28e werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Anlage 1* verwiesen.
b) Welche Gründe hat der massive Kostenanstieg von 3,160 Mio. Euro
auf 253,333 Mio. Euro (Angabe laut Bundeshaushalt 2026,
Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes“)?
Der Betrag von 253,333 Mio. Euro entsprach dem Bundesmittelanteil an den
Gesamtkosten des vom BLKG gebilligten Vorhabens zum Zeitpunkt der
Billigung (ohne Planungsreserve). Bei Vorhaben, für die im Jahr 2021 oder 2022 die
Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen wurde, wurde nur der anteilige
Bundesmittelanteil bis zum Abschluss der Planung, bei diesem Vorhaben bis zum
Abschluss der Genehmigungsplanung (Lph 4 HOAI) in der Tabelle 6 des
VWIB dargestellt, und nicht die veranschlagten Gesamtprojektkosten. Die
ursprünglich eingestellten Werte werden in der Spalte 6 nicht aktualisiert.
d) Wie erklärt sich bei diesem Projekt die Differenz in den
Regierungsangaben bei den bis 31. Dezember 2024 geleisteten Gesamtausgaben,
wo die Ausgaben laut Bericht „Umsetzungsstand des
Investitionsgesetzes Kohleregionen 2025“ (Bundestagsdrucksache 21/2700) bei
6,916 Mio. Euro lagen, während laut Bundeshaushalt 2026
(Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes“) die Ausgaben bei 7,024 Mio. Euro lagen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
29. Wie ist der Umsetzungsstand des Schienenverkehrsvorhabens „Bahnhof
Königs Wusterhausen“?
a) Mit welcher Kostenannahme wurde das Projekt in das InvKG
aufgenommen, wie hoch sind nach jetzigem Stand die Gesamtkosten, und
wie viel waren bzw. sind davon jeweils Planungs- und Baukosten
(bitte tabellarisch auflisten)?
b) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
Die Fragen 29 bis 29b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Anlage 1* verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3895 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
c) Wie erklärt sich bei diesem Projekt die Differenz in den
Regierungsangaben bei den bis 31. Dezember 2024 geleisteten Gesamtausgaben,
wo die Ausgaben laut Bericht „Umsetzungsstand des
Investitionsgesetzes Kohleregionen 2025“ (Bundestagsdrucksache 21/2700) bei
0,086 Mio. Euro lagen, während laut Bundeshaushalt 2026
(Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes“) die Ausgaben bei 5,142 Mio. Euro lagen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
30. Wie ist der Umsetzungsstand des Schienenverkehrsvorhabens „Strecke
Leipzig–Bad Lausick–Geithain(–Chemnitz) (nur Planungskosten)“?
a) Mit welcher Kostenannahme wurde das Projekt in das InvKG
aufgenommen, wie hoch sind nach jetzigem Stand die Gesamtkosten, und
wie viel waren bzw. sind davon jeweils Planungs- und Baukosten
(bitte tabellarisch auflisten)?
b) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
Die Fragen 30 bis 30b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Anlage 1* verwiesen.
c) Wie erklärt sich bei diesem Projekt die Differenz in den
Regierungsangaben bei den bis 31. Dezember 2024 geleisteten Gesamtausgaben,
wo die Ausgaben laut Bericht „Umsetzungsstand des
Investitionsgesetzes Kohleregionen 2025“ (Bundestagsdrucksache 21/2700) bei
0,133 Mio. Euro lagen, während laut Bundeshaushalt 2026
(Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes“) die Ausgaben bei 4,124 Mio. Euro lagen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
31. Wie ist der Umsetzungsstand des Schienenverkehrsvorhabens „
(Leipzig–)Geithain-Chemnitz (nur Planungskosten)“?
a) Mit welcher Kostenannahme wurde das Projekt in das InvKG
aufgenommen, wie hoch sind nach jetzigem Stand die Gesamtkosten, und
wie viel waren bzw. sind davon jeweils Planungs- und Baukosten
(bitte tabellarisch auflisten)?
c) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
Die Fragen 31, 31a und 31c werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Anlage 1* verwiesen.
b) Welche Gründe hat der massive Kostenanstieg von 6,861 Mio. Euro
auf 21,983 Mio. Euro (Angabe laut Bundeshaushalt 2026,
Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes“)?
Der Betrag von 21,983 Mio. Euro entsprach dem Bundesmittelanteil an den
Gesamtkosten des vom BLKG gebilligten Vorhabens zum Zeitpunkt der
Billigung (ohne Planungsreserve). Bei dem Vorhaben wurde im Jahr 2021 die
Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen. Es wurde der Bundesmittelanteil bis
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3895 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
zum Abschluss der Planungsphase (Lph 1 bis Lph 4 HOAI) eingestellt. Die
ursprünglich eingestellten Werte werden in der Spalte 6 nicht aktualisiert.
d) Wie erklärt sich bei diesem Projekt die Differenz in den
Regierungsangaben bei den bis 31. Dezember 2024 geleisteten Gesamtausgaben,
wo die Ausgaben laut Bericht „Umsetzungsstand des
Investitionsgesetzes Kohleregionen 2025“ (Bundestagsdrucksache 21/2700) bei
4,819 Mio. Euro lagen, während laut Bundeshaushalt 2026
(Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes“) die Ausgaben bei 6,089 Mio. Euro lagen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
32. Wie ist der Umsetzungsstand des Schienenverkehrsvorhabens
„Weißenfels–Zeitz“?
a) Mit welcher Kostenannahme wurde das Projekt in das InvKG
aufgenommen, wie hoch sind nach jetzigem Stand die Gesamtkosten, und
wie viel waren bzw. sind davon jeweils Planungs- und Baukosten
(bitte tabellarisch auflisten)?
c) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
Die Fragen 32, 32a und 32c werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Anlage 1* verwiesen.
b) Welche Gründe hat der massive Kostenanstieg von 1,247 Mio. Euro
auf 27,469 Mio. Euro (Angabe laut Bundeshaushalt 2026,
Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes“)?
Der Betrag von 27,469 Mio. Euro entspricht dem Bundesmittelanteil an den
Gesamtkosten des vom BLKG gebilligten Vorhabens zum Zeitpunkt der
Billigung (ohne Planungsreserve). Bei Vorhaben, für die im Jahr 2021 oder 2022 die
Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen wurde, wurde nur der anteilige
Bundesmittelanteil bis zum Abschluss der Planung, bei diesem Vorhaben bis zum
Abschluss der Genehmigungsplanung (Lph 4 HOAI) in der Tabelle 6 des
VWIB dargestellt, und nicht die veranschlagten Gesamtprojektkosten. Die
ursprünglich eingestellten Werte werden in der Spalte 6 nicht aktualisiert.
d) Wie erklärt sich bei diesem Projekt die Differenz in den
Regierungsangaben bei den bis 31. Dezember 2024 geleisteten Gesamtausgaben,
wo die Ausgaben laut Bericht „Umsetzungsstand des
Investitionsgesetzes Kohleregionen 2025“ (Bundestagsdrucksache 21/2700) bei
1,450 Mio. Euro lagen, während laut Bundeshaushalt 2026
(Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes“) die Ausgaben bei 1,345 Mio. Euro lagen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
e) Ist eine schnellere Umsetzung des Projekts aus baulicher und
technischer Sicht möglich, und welche externen Gründe gibt es für den
aktuellen Zeitplan des Projekts?
Die Vorhabenträgerin sieht keine Möglichkeit einer schnelleren Umsetzung.
Gründe für den aktuellen Zeitplan sind unter anderem eine Bestelländerung des
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3895 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Aufgabenträgers im Jahr 2023 und im Rahmen des anstehenden
Planrechtsverfahren geringe Beschleunigungsmöglichkeiten durch festgelegte Fristen nach
dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
33. Wie ist der Umsetzungsstand des Schienenverkehrsvorhabens „S-Bahn
Leipzig–Merseburg“?
a) Mit welcher Kostenannahme wurde das Projekt in das InvKG
aufgenommen, wie hoch sind nach jetzigem Stand die Gesamtkosten, und
wie viel waren bzw. sind davon jeweils Planungs- und Baukosten
(bitte tabellarisch auflisten)?
b) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
Die Fragen 33 bis 33b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Anlage 1* verwiesen.
c) Wie erklärt sich bei diesem Projekt die Differenz in den
Regierungsangaben bei den bis 31. Dezember 2024 geleisteten Gesamtausgaben,
wo die Ausgaben laut Bericht „Umsetzungsstand des
Investitionsgesetzes Kohleregionen 2025“ (Bundestagsdrucksache 21/2700) bei
0,008 Mio. Euro lagen, während laut Bundeshaushalt 2026
(Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes“) die Ausgaben bei 0,237 Mio. Euro lagen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
34. Wie ist der Umsetzungsstand des Schienenverkehrsvorhabens „Knoten
Falkenberg (1. Teilmaßname)“?
a) Mit welcher Kostenannahme wurde das Projekt in das InvKG
aufgenommen, wie hoch sind nach jetzigem Stand die Gesamtkosten, und
wie viel waren bzw. sind davon jeweils Planungs- und Baukosten
(bitte tabellarisch auflisten)?
c) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
Die Fragen 34, 34a und 34c werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Anlage 1* verwiesen.
b) Welche Gründe hat der massive Kostenanstieg von 2,856 Mio. Euro
auf 74,074 Mio. Euro (Angabe laut Bundeshaushalt 2026,
Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes“)?
Der Betrag von 74,074 Mio. Euro entspricht dem Bundesmittelanteil an den
Gesamtkosten des vom BLKG gebilligten Vorhabens zum Zeitpunkt der
Billigung (ohne Planungsreserve). Bei Vorhaben, für die im Jahr 2021 oder 2022 die
Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen wurde, wurde der
Bundesmittelanteil der Gesamtprojektkosten eingestellt. Die ursprünglich eingestellten Werte
werden in der Spalte 6 nicht aktualisiert.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3895 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
d) Wie erklärt sich bei diesem Projekt die Differenz in den
Regierungsangaben bei den bis 31. Dezember 2024 geleisteten Gesamtausgaben,
wo die Ausgaben laut Bericht „Umsetzungsstand des
Investitionsgesetzes Kohleregionen 2025“ (Bundestagsdrucksache 21/2700) bei
3,243 Mio. Euro lagen, während laut Bundeshaushalt 2026
(Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes“) die Ausgaben bei 3,277 Mio. Euro lagen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
35. Wie ist der Umsetzungsstand des Schienenverkehrsvorhabens „Strecke
Berlin-Grünau–Königs Wusterhausen“?
a) Mit welcher Kostenannahme wurde das Projekt in das InvKG
aufgenommen, wie hoch sind nach jetzigem Stand die Gesamtkosten, und
wie viel waren bzw. sind davon jeweils Planungs- und Baukosten
(bitte tabellarisch auflisten)?
b) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
Die Fragen 35 bis 35b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Anlage 1* verwiesen.
c) Wie erklärt sich bei diesem Projekt die Differenz in den
Regierungsangaben bei den bis 31. Dezember 2024 geleisteten Gesamtausgaben,
wo laut Bericht „Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes
Kohleregionen 2025“ (Bundestagsdrucksache 21/2700) bisher keine
Ausgaben getätigt wurden, während laut Bundeshaushalt 2026
(Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes“) die Ausgaben bei 0,407 Mio. Euro lagen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
36. Wie ist der Umsetzungsstand des Schienenverkehrsvorhabens „Strecke
Cottbus–Forst“?
a) Mit welcher Kostenannahme wurde das Projekt in das InvKG
aufgenommen, wie hoch sind nach jetzigem Stand die Gesamtkosten, und
wie viel waren bzw. sind davon jeweils Planungs- und Baukosten
(bitte tabellarisch auflisten)?
b) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
Die Fragen 36 bis 36b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Anlage 1* verwiesen.
c) Wie erklärt sich bei diesem Projekt die Differenz in den
Regierungsangaben bei den bis 31. Dezember 2024 geleisteten Gesamtausgaben,
wo laut Bericht „Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes
Kohleregionen 2025“ (Bundestagsdrucksache 21/2700) bisher 0,103 Mio.
Euro an Ausgaben getätigt wurden, während laut Bundeshaushalt
2026 (Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage
„Verkehrswegeinvestitionen des Bundes“) die Ausgaben bei 0,555 Mio. Euro lagen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3895 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
37. Wie ist der Umsetzungsstand des Schienenverkehrsvorhabens „Strecke
Leipzig-Falkenberg-Cottbus (1. Teilmaßnahme)“?
a) Mit welcher Kostenannahme wurde das Projekt in das InvKG
aufgenommen, wie hoch sind nach jetzigem Stand die Gesamtkosten, und
wie viel waren bzw. sind davon jeweils Planungs- und Baukosten
(bitte tabellarisch auflisten)?
b) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
Die Fragen 37 bis 37b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Anlage 1* verwiesen.
c) Wie erklärt sich bei diesem Projekt die Differenz in den
Regierungsangaben bei den bis 31. Dezember 2024 geleisteten Gesamtausgaben,
wo laut Bericht „Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes
Kohleregionen 2025“ (Bundestagsdrucksache 21/2700) bisher 0,09 Mio.
Euro an Ausgaben getätigt wurden, während laut Bundeshaushalt
2026 (Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage
„Verkehrswegeinvestitionen des Bundes“) die Ausgaben bei 1,611 Mio. Euro lagen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
38. Wie ist der Umsetzungsstand des Schienenverkehrsvorhabens „S-Bahn-
Netz Rheinisches Revier, Abschnitt Ost“?
a) Mit welcher Kostenannahme wurde das Projekt in das InvKG
aufgenommen, wie hoch sind nach jetzigem Stand die Gesamtkosten, und
wie viel waren bzw. sind davon jeweils Planungs- und Baukosten
(bitte tabellarisch auflisten)?
b) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
Die Fragen 38 bis 38b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Anlage 1* verwiesen.
c) Wie erklärt sich bei diesem Projekt die Differenz in den
Regierungsangaben bei den bis 31. Dezember 2024 geleisteten Gesamtausgaben,
wo laut Bericht „Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes
Kohleregionen 2025“ (Bundestagsdrucksache 21/2700) bisher keine
Ausgaben getätigt wurden, während laut Bundeshaushalt 2026
(Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes“) die Ausgaben bei 0,551 Mio. Euro lagen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
39. Wie ist der Umsetzungsstand des Schienenverkehrsvorhabens „Strecke
Naumburg–Halle (Saale)“?
a) Mit welcher Kostenannahme wurde das Projekt in das InvKG
aufgenommen, wie hoch sind nach jetzigem Stand die Gesamtkosten, und
wie viel waren bzw. sind davon jeweils Planungs- und Baukosten
(bitte tabellarisch auflisten)?
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3895 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
b) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
Die Fragen 39 bis 39b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Anlage 1* verwiesen.
c) Wie erklärt sich bei diesem Projekt die Differenz in den
Regierungsangaben bei den bis 31. Dezember 2024 geleisteten Gesamtausgaben,
wo laut Bericht „Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes
Kohleregionen 2025“ (Bundestagsdrucksache 21/2700) bisher 0,07 Mio.
Euro an Ausgaben getätigt wurden, während laut Bundeshaushalt
2026 (Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage
„Verkehrswegeinvestitionen des Bundes“) die Ausgaben bei 0,375 Mio. Euro lagen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
40. Wie ist der Umsetzungsstand des Schienenverkehrsvorhabens „Bahnhof
Eisenhüttenstadt“?
a) Mit welcher Kostenannahme wurde das Projekt in das InvKG
aufgenommen, wie hoch sind nach jetzigem Stand die Gesamtkosten, und
wie viel waren bzw. sind davon jeweils Planungs- und Baukosten
(bitte tabellarisch auflisten)?
b) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
Die Fragen 40 bis 40b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Anlage 1* verwiesen.
c) Warum ist das Projekt zwar im Bericht „Umsetzungsstand des
Investitionsgesetzes Kohleregionen 2025“ (Bundestagsdrucksache
21/2700) aufgelistet, fehlt aber im Bundeshaushalt 2026
(Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes“)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
41. Wie ist der Umsetzungsstand des Schienenverkehrsvorhabens „Bahnhof
Cottbus“?
a) Mit welcher Kostenannahme wurde das Projekt in das InvKG
aufgenommen, wie hoch sind nach jetzigem Stand die Gesamtkosten, und
wie viel waren bzw. sind davon jeweils Planungs- und Baukosten
(bitte tabellarisch auflisten)?
b) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
Die Fragen 41 bis 41b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Anlage 1* verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3895 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
c) Warum ist das Projekt zwar im Bericht „Umsetzungsstand des
Investitionsgesetzes Kohleregionen 2025“ (Bundestagsdrucksache
21/2700) aufgelistet, fehlt aber im Bundeshaushalt 2026
(Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes“)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
42. Wie ist der Umsetzungsstand des Schienenverkehrsvorhabens „Bahnhof
Bischdorf“?
a) Mit welcher Kostenannahme wurde das Projekt in das InvKG
aufgenommen, wie hoch sind nach jetzigem Stand die Gesamtkosten, und
wie viel waren bzw. sind davon jeweils Planungs- und Baukosten
(bitte tabellarisch auflisten)?
b) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
Die Fragen 42 bis 42b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Anlage 1* verwiesen.
c) Warum ist das Projekt zwar im Bericht „Umsetzungsstand des
Investitionsgesetzes Kohleregionen 2025“ (Bundestagsdrucksache
21/2700) aufgelistet, fehlt aber im Bundeshaushalt 2026
(Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes“)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
43. Wie ist der Umsetzungsstand des Schienenverkehrsvorhabens „Strecke
Cottbus-Guben-Grünberg“?
a) Mit welcher Kostenannahme wurde das Projekt in das InvKG
aufgenommen, wie hoch sind nach jetzigem Stand die Gesamtkosten, und
wie viel waren bzw. sind davon jeweils Planungs- und Baukosten
(bitte tabellarisch auflisten)?
b) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
Die Fragen 43 bis 43b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Anlage 1* verwiesen.
c) Warum ist das Projekt zwar im Bericht „Umsetzungsstand des
Investitionsgesetzes Kohleregionen 2025“ (Bundestagsdrucksache
21/2700) aufgelistet, fehlt aber im Bundeshaushalt 2026
(Bundestagsdrucksache 21/600, Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des
Bundes“)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3895 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
44. Warum wird das Projekt „Bahnhof Berlin-Schönefeld“ nicht mehr über
das InvKG realisiert?
a) Inwiefern wird das Projekt über andere Wege aus Mitteln des Bundes
oder des Landes Berlin oder Brandenburg finanziert?
b) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
45. Warum wird das Projekt „Bahnhof Berlin-Grünau“ nicht mehr über das
InvKG realisiert?
a) Inwiefern wird das Projekt über andere Wege aus Mitteln des Bundes
oder des Landes Berlin finanziert?
b) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
47. Warum wird das Projekt „Strecke Weißkollm Süd–Lohsa West“ nicht
mehr über das InvKG realisiert?
a) Inwiefern wird das Projekt über andere Wege aus Mitteln des Bundes
oder des Freistaats Sachsen finanziert?
b) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
51. Warum wird das Projekt „S-Bahn-Verknüpfungspunkt Südsehne
Leipzig“ nicht mehr über das InvKG realisiert?
a) Inwiefern wird das Projekt über andere Wege aus Mittel des Bundes
oder des Freistaats Sachsen finanziert?
b) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
52. Warum wird das Projekt „Strecke Leipzig–Grimma(– Döbeln)“ nicht
mehr über das InvKG realisiert?
a) Inwiefern wird das Projekt über andere Wege aus Mitteln des Bundes
oder des Freistaats Sachsen finanziert?
b) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
53. Warum wird das Projekt „Strecke Karlsruhe–Stuttgart–Nürnberg–
Leipzig/Dresden“ nicht mehr über das InvKG realisiert?
a) Inwiefern wird das Projekt über andere Wege aus Mitteln des Bundes
oder des Freistaats Sachsen finanziert?
b) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 44, 45, 47 sowie 51 bis
53 gemeinsam beantwortet.
Eine Billigung des BLKG liegt aufgrund der Priorisierungsentscheidungen des
jeweiligen Landes nicht vor. Ohne Priorisierungsbegehren des jeweiligen
Landes und anschließender Billigung durch das BLKG kann keine
Finanzierung der Planung und Realisierung aus Mitteln des InvKG erfolgen.
46. Warum wird das Projekt „Strecke Cottbus–Priestewitz–Dresden“ nicht
mehr über das InvKG realisiert?
a) Inwiefern wird das Projekt über andere Wege aus Mitteln des Bundes
oder des Landes Brandenburg oder des Freistaats Sachsen finanziert?
Die Fragen 46 und 46a werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zur Frage 53 verwiesen.
b) Inwiefern gehört die Strecke zum militärischen Grundnetz?
Die Strecke ist Teil des militärischen Grundnetzes.
c) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
Es wird auf die Antwort zur Frage 53 verwiesen.
48. Warum wird das Projekt „Strecke Dresden–Bautzen–Görlitz–Grenze
Deutschland/Polen(– Zittau)“ nicht mehr über das InvKG realisiert?
a) Inwiefern wird das Projekt über andere Wege aus Mitteln des Bundes
oder des Freistaats Sachsen finanziert?
Die Fragen 48 und 48a werden gemeinsam beantwortet.
Eine Finanzierung der Planung und Realisierung des Projekts im Rahmen des
InvKG kann nicht erfolgen, da aufgrund des Erreichens der Budgetobergrenze
keine Billigung des BLKG vorliegt.
b) Inwiefern gehört die Strecke zum militärischen Grundnetz?
Die Strecke ist nicht Teil des militärischen Grundnetzes.
c) Wie ist der Sachstand der Gespräche zwischen Bund, Freistaat
Sachsen und ggf. Polen bezüglich des Ausbaus der Strecke, der laut
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD Teil der Stärkung
der Schienenverbindungen zwischen Deutschland und Polen sowie
Tschechien ist?
d) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
Die Fragen 48c und 48d werden gemeinsam beantwortet.
Derzeit prüft die DB InfraGO AG gemeinsam mit dem Freistaat Sachsen und
dem BMV die Möglichkeiten von Alternativen für eine Anschlussfinanzierung
für die Strecke Dresden–Bautzen–Görlitz–Grenze D/PL (–Zittau), um die
Realisierung des Vorhabens nicht zu verzögern. Ein Fertigstellungstermin kann vor
diesem Hintergrund nicht genannt werden.
49. Warum wird das Projekt „Strecke Dresden–Bischofswerda–Wilthen–
Zittau“ nicht mehr über das InvKG realisiert?
a) Inwiefern wird das Projekt über andere Wege aus Mitteln des Bundes
oder des Freistaats Sachsen finanziert?
b) Inwiefern gehört die Strecke zum militärischen Grundnetz?
Die Fragen 49 bis 49b werden gemeinsam beantwortet.
Die Strecke ist nicht Teil des militärischen Grundnetzes.
c) Wie ist der Sachstand der Gespräche zwischen Bund, Freistaat
Sachsen und ggf. Polen bezüglich des Ausbaus der Strecke, der laut
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD Teil der Stärkung
der Schienenverbindungen zwischen Deutschland und Polen sowie
Tschechien ist?
d) Wann sollte das Projekt bei Aufnahme in das InvKG fertiggestellt
sein, und wann ist aktuell die Fertigstellung vorgesehen?
e) Ergibt sich aus der jetzt zum Fahrplanwechsel neuen
Fernverkehrsverbindung von Leipzig nach Breslau ein unvorhergesehener Bedarf
nach § 6 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG), sodass
die Strecke Dresden–Görlitz durch den Bund ausgebaut wird, damit
der Fernverkehr auf dieser Relation auch die Landeshauptstadt
Dresden anfahren kann?
Die Fragen 49c bis 49e werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zur Frage 53 verwiesen.
50. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der
Reaktivierung der Herrnhuter Bahn als Teilstrecke der Verbindung zwischen
Dresden/Bautzen/Löbau mit Zittau, und inwiefern spielt die Strecke in den
Planungen des Bundes eine Rolle als Teil des militärischen Grundnetzes
und als Teilstück, für die laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD vorgesehene Stärkung der Schienenverbindungen zwischen
Deutschland und Polen sowie Tschechien?
Die Herrnhuter Bahn ist nach Angabe der DB InfraGO AG nicht Bestandteil
des InvKG. Eine Nutzung im Schienenpersonennahverkehr muss durch den
zuständigen Freistaat Sachsen bewertet und ggfs. bestellt werden. Die
Reaktivierung stillgelegter Strecken setzt ebenso eine langfristige und nachhaltige
Bestellung von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) voraus. Die
Entscheidung für eine Reaktivierung von Schienenstrecken des Nahverkehrs
liegt in der Zuständigkeit der Länder. Für Investitionen stehen verschiedene
Finanzierungsquellen des Bundes zur Verfügung; insbesondere im Rahmen des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) wäre die Förderung von
Reaktivierungsmaßnahmen möglich. Die DB InfraGO AG unterstützt die
Aktivitäten der Verbände und der Länder u. a. durch die Bereitstellung von Daten und
Planungskapazitäten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Anlage 1: Aktuelle Kostenannahme für beschlossene InvKG-Schienenprojekte inkl. ausgewiesener Planungs- und Baukosten sowie der geschätzten Fertigstellung
Stand: Dezember 2025
Vorhabenbezeichnung
Kostenannahme
aktueller BLKG
Beschluss (inkl.
Planungsreserve)1
Planungskosten
real - Zpt.
Aktueller BLKG-
Beschluss -
Planungskosten
Lph 1-4 HOAI
Baukosten BKZ
InvKG real - Zpt.
Aktueller BLKG-
Beschluss - Lph 5-
9 HOAI
Fertigstellung
Elektrifizierung ABS (Leipzig -) Geithain - Chemnitz (nur Planungskosten) 29.677.000 € 19.619.079 € - € offen
2
Berlin-Grünau - Königs Wusterhausen 96.484.000 € 12.277.815 € 49.111.258 € offen
2
Bahnhof Königs Wusterhausen6 90.369.554 € 1.294.265 € 48.490.379 €
Nordkopf vsl. 2027
Südkopf vsl. 2031
Bahnhof Lübbenau 11.426.000 € 1.532.412 € 6.129.646 € offen2
Lübbenau - Cottbus 559.236.150 € - €5 337.830.421 €
Strecke vsl. 2027
Bhf. Cottbus Süd vsl. 2026
Bahnhof Cottbus 49.005.000 € - €4 34.498.421 € vsl. 2027
Bahnhof Eisenhüttenstadt 5.976.000 € 774.400 € 3.097.598 € offen
2
Bahnhof Bischdorf 11.180.000 € 1.405.565 € 5.622.262 € offen2
Cottbus - Forst 142.397.000 € 17.624.849 € 70.499.395 € offen2
Graustein - Spreewitz 50.100.000 € 5.557.699 € 22.230.797 € offen2
Leipzig - Falkenberg - Cottbus 528.420.000 € 61.592.742 € 246.370.969 € offen2
Knoten Falkenberg 150.000.000 € 19.018.130 € 76.072.519 € offen2
Knoten Ruhland 83.798.000 € 4.213.101 € 48.913.079 € vsl. 2031
Cottbus - Guben - Grünberg 3.439.000 € 420.224 € 1.680.895 € offen2
Naumburg - Halle 207.698.000 € 23.762.464 € 95.049.857 € offen2
Berlin - Cottbus - Weißwasser - Görlitz (- Breslau) 1.643.001.000 € 189.664.699 € 782.451.156 €
offen2
1. BS Bf. Görlitz vsl. 2026
Arnsdorf - Kamenz - Hosena (- Hoyerswerda - Spremberg) 146.600.000 € 15.323.756 € 61.295.024 € offen2
Leipzig - Bad Lausick - Geithain (- Chemnitz) (nur Planungskosten) 89.100.000 € 62.330.464 € - € offen2
Strecke Aachen - Köln 948.000.000 € 98.890.462 € 395.561.850 € offen2
Bahnhof Leuna Werke Nord 11.680.259 € 427.876 € 5.266.985 € vsl. 2028
Merseburg - Querfurt 20.058.000 € 1.515.174 € 10.119.707 €
1. Baustufe 2024 erfolgt
2. Baustufe offen
Weißenfels - Zeitz 37.083.430 € 1.505.723 € 18.735.055 €
1. Baustufe vsl. 2029
2. Baustufe vsl. 2030
Bahnhof Bitterfeld 8.846.000 € - €3 4 6.275.602 € 2025 erfolgt
S11-Ergänzungspaket 458.627.000 € 29.958.513 € 195.663.129 € offen2
S-Bahn Köln, Köln - Mönchengladbach 202.000.000 € 21.487.875 € 85.951.502 € offen2
Verbindungskurve Großkorbetha 185.105.250 € 22.672.268 € 90.689.073 € offen
2
S-Bahn Leipzig - Merseburg 130.000.000 € 16.003.810 € 64.015.239 € offen
2
S-Bahn Leipzig - Pegau - Zeitz - Gera 342.000.000 € 36.703.041 € 146.812.164 € offen
2
S-Bahn Rheinisches Revier, Abschnitt Ost 705.000.000 € 75.486.370 € 301.945.479 € offen2
x1= Im Zuge der Gesetzgebung wurden weder Kostenannahmen noch ein Zeitpunkt für die Fertigstellung für einzelne Projekte in das
InvKG aufgenommen. Mit dem für die Umsetzung der bundesseitigen Maßnahmen des InvKG zur Verfügung stehenden Budget
können nicht alle im Gesetz aufgeführten Projekte umgesetzt werden. Die Länder müssen die Projekte – auch die
Infrastrukturprojekte - priorisieren, die abschließend durch das BLKG mit einem konkreten Kostenrahmen beschlossen werden.
x2= Eine Inbetriebnahmedatum kann noch nicht verlässlich angegeben werden.
x3= Planungskosten Lph. 1-4 werden vom jeweiligen Land übernommen.
x4= Planungskosten wurden mit DB-Eigenmitteln finanziert.
x5= Planungskosten Lph. 1-4 der Strecke werden vom Land übernommen. Planungskosten Bhf. Cottbus Süd wurden mit DB-
Eigenmitteln finanziert.
x6= Planungskosten Lph. 1-4 für den Nordkopf werden vom Land übernommen.
Relationen
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