Schriftliche Frage 73 von Mathias Weiser (AfD): Auf welcher rechtlichen Grundlage führt die EU Verhandlungen mit den MERCOSUR-Staaten, und welche rechtliche Grundlage bevollmächtigt die EU…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 73 von Mathias Weiser (AfD): Auf welcher rechtlichen Grundlage führt die EU Verhandlungen mit den MERCOSUR-Staaten, und welche rechtliche Grundlage bevollmächtigt die EU…
Frage 73 (Mathias Weiser, AfD):
Auf welcher rechtlichen Grundlage führt die EU Verhandlungen mit den MERCOSUR-Staaten, und welche rechtliche Grundlage bevollmächtigt die EU zum Abschluss des Interimshandelsabkommen (iTA)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 1. Dezember 2025:
Die Europäische Kommission hat die Verhandlungen über ein Abkommen mit den MERCOSUR-Staaten – der Argentinischen Republik, der Föderativen Republik Brasilien, der Republik Paraguay und der Republik Östlich des Uruguay – am 6. Dezember 2024 abgeschlossen. Die Verhandlungen wurden auf Grundlage eines vom Rat der Europäischen Union erteilten Mandats geführt. Rechtsgrundlage für den Abschluss des Interimsabkommens über den Handel zwischen der Europäischen Union und den MERCOSUR-Staaten (iTA) ist Artikel 218 Absatz 6 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in Verbindung mit Artikel 91 Absatz 1, Artikel 100 Absatz 2 und Artikel 207 Absatz 4 AEUV.
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