Schriftliche Frage 103 von Rocco Kever (AfD): Welche spezifischen Verpflichtungen oder Ausgleichszahlungen hat die Bundesregierung angesichts der Meldung, dass die EU-Kommission den Rati…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
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Schriftliche Frage 103 von Rocco Kever (AfD): Welche spezifischen Verpflichtungen oder Ausgleichszahlungen hat die Bundesregierung angesichts der Meldung, dass die EU-Kommission den Rati…
Frage 103 (Rocco Kever, AfD):
Welche spezifischen Verpflichtungen oder Ausgleichszahlungen hat die Bundesregierung angesichts der Meldung, dass die EU-Kommission den Ratifizierungsprozess für das EU-MERCOSUR- Abkommen eingeleitet hat und ein Zusatzprotokoll zum Schutz sensibler Agrarprodukte sowie zur Einhaltung von Klimazielen eingeführt wurde, gegenüber den MERCOSUR-Staaten im Rahmen dieses Zusatzprotokolls akzeptiert, um die Zustimmung kritischer EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich zu sichern, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass diese Zusagen nicht die Interessen deutscher Landwirte durch verstärkte Konkurrenz oder die Lockerung von Umweltstandards zugunsten südamerikanischer Agrarimporte gefährden (vgl. www.topagrar.com/ managementund-politik/news/eu-geht-den-nachsten-schritt-fu r-das-mercosur-abkommen-20017743.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 16. September 2025:
Die Europäische Kommission hat die Verhandlungen mit den MERCO- SUR-Staaten im Rahmen der politischen Einigung vom 6. Dezember 2024 abgeschlossen und die finalen Texte am 3. September 2025 dem Rat der Europäischen Union zugeleitet. Zeitgleich hat die Europäische Kommission erklärt, einen gesonderten Rechtsakt zur EU-internen Operationalisierung der im Abkommen verankerten bilateralen Schutzklausel verabschieden zu wollen. Ein Zusatzprotokoll mit dem in Ihrer Frage beschriebenen Inhalt ist nicht vorgesehen. Die Bundesregierung hat daher auch keine spezifischen Verpflichtungen und Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zusatzprotokolls gegenüber den MERCOSUR-Staaten akzeptiert. Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Schriftlichen Fragen 75 und 76 des Abgeordneten Albert Stegemann auf Bundestagsdrucksache 20/14393 verwiesen.
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