Schriftliche Frage 95 von Dr. Michael Kaufmann (AfD): Unterstützt die Bundesregierung die Entscheidung der EU-Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen, das MERCOSUR-Abkommen bereits anzuw…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Text
Schriftliche Frage 95 von Dr. Michael Kaufmann (AfD): Unterstützt die Bundesregierung die Entscheidung der EU-Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen, das MERCOSUR-Abkommen bereits anzuw…
Frage 95 (Dr. Michael Kaufmann, AfD):
Unterstützt die Bundesregierung die Entscheidung der EU-Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen, das MERCOSUR-Abkommen bereits anzuwenden, obwohl es hierzu keinen gültigen Parlamentsbeschluss gibt und eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs noch aussteht (bitte begründen)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 5. März 2026:
Das Abkommen der Europäischen Union (EU) mit den MERCOSUR- Staaten stärkt die Position der EU und Deutschlands in der Region Lateinamerika als wichtiger Partner und als globaler Akteur. Dies ist gerade vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Spannungen und zur Stärkung des regelbasierten Handels von besonderer Bedeutung. Das Abkommen wird der wirtschaftlichen Entwicklung auf beiden Seiten deutliche Impulse geben, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Unternehmen steigern und einen wichtigen Beitrag zur Diversifizierung der deutschen und europäischen Wirtschaft leisten. Die Bundesregierung begrüßt die Entscheidung der Europäischen Kommission, das Abkommen vorläufig anzuwenden. Der Rat der Europäischen Union hat die Europäische Kommission per Ratsbeschluss vom 9. Januar 2026 damit beauftragt, das Abkommen mit denjenigen MER- COSUR-Staaten, die es bereits ratifiziert haben, vorläufig anzuwenden. Dies ist in dem Abkommen ausdrücklich vorgesehen. Das vom Europäischen Parlament ersuchte Gutachten des Europäischen Gerichtshofs bleibt davon unberührt. Die Mitbestimmungsrechte des Europäischen Parlaments bleiben während der vorläufigen Anwendung des Abkommens gewahrt: Es muss dem Abschluss des Abkommens zustimmen, damit dieses endgültig in Kraft treten kann.
Relationen
- asked ← Michael Kaufmann (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung