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Schriftliche Frage 64 von Mathias Weiser (AfD): Welche Festlegungen sollen durch das EMPA (EU-Mercosur Partnership Agreement) im Handel zwischen der EU und den Mercosur-Staaten getroffen w…

dip / schriftliche_frage 28.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 64 von Mathias Weiser (AfD): Welche Festlegungen sollen durch das EMPA (EU-Mercosur Partnership Agreement) im Handel zwischen der EU und den Mercosur-Staaten getroffen w… Frage 64 (Mathias Weiser, AfD): Welche Festlegungen sollen durch das EMPA (EU-Mercosur Partnership Agreement) im Handel zwischen der EU und den Mercosur-Staaten getroffen werden, und inwieweit unterscheiden sich die Festlegungen des Interims- Handelsabkommens (ITA) zwischen der EU und Chile zu den angestrebten Festlegungen des EMPA? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 28. November 2025: Ein wesentliches Ziel des angestrebten Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Gemeinsamen Markt des Südens (MERCOSUR), der Argentinischen Republik, der Föderativen Republik Brasilien, der Republik Paraguay und der Republik Östlich des Uruguay andererseits (EMPA) ist der Aufbau eines modernen, ausgewogenen und regelbasierten Handelsrahmens, der Investitionen fördert, Marktchancen erweitert und zur wirtschaftlichen Diversifizierung und Wettbewerbsfähigkeit beider Regionen beiträgt. Das Abkommen trägt damit zur Diversifizierung der Wirtschaftsbeziehungen der EU bei. Dadurch, dass das Abkommen die Zusammenarbeit in verschiedenen Sektoren fördert, wird die wirtschaftliche Abhängigkeit von Unternehmen aus der EU von einzelnen Märkten reduziert und langfristig eine widerstandsfähigere, vielseitigere Basis für die Wirtschaft der EU und ihrer Mitgliedstaaten geschaffen. Der Handelsteil des Abkommens sieht einen umfassenden Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen sowie eine Verbesserung des Zugangs zu wichtigen Rohstoffen durch die Senkung oder Beseitigung von Ausfuhrsteuern und die weitgehende Abschaffung von Exportbeschränkungen und -monopolen vor. Das Abkommen schafft neue Exportmöglichkeiten und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen, u. a. in Schlüsselsektoren. Der Zollabbau betrifft 91 Prozent der Waren, die EU-Unternehmen in den MERCOSUR exportieren, insbesondere Industrieerzeugnisse. Das Abkommen erleichtert darüber hinaus den Zugang zu öffentlichen Beschaffungen in den MERCOSUR-Staaten und unterstützt gezielt Exporte kleiner und mittlerer Unternehmen, etwa durch erhöhte Transparenz über anwendbare Bestimmungen und Erleichterungen bei der Zollabwicklung. Vorgesehen ist außerdem ein bilateraler Schutzmechanismus bei einer drohenden Schädigung heimischer Wirtschaftszweige. Ein wesentlicher Unterschied zu dem Handelsteil des fortgeschrittenen Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits (AFA), dessen handelspolitische Bestimmungen mit dem Interim Trade Agreement (ITA) bereits zum 1. Februar 2025 in Kraft getreten sind, liegt darin, dass das AFA Bestimmungen zum Investitionsschutz enthält; dies ist beim EMPA nicht der Fall. Zudem handelt es sich beim AFA um die Modernisierung des bestehenden Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Chile von 2002. Mit dem AFA wurde ein weitergehender Zollabbau für 99,9 Prozent der EU- Exporte vereinbart. Nähere Informationen zu den Inhalten der beiden Abkommen sind auf den Seiten der Europäischen Kommission abrufbar: https://policy.trade.e c.europa.eu/eu-trade-relationships-country-and-region/countries-and-reg ions/mercosur/eu-mercosur-agreement_en und https://policy.trade.ec.eur opa.eu/eu-trade-relationships-country-and-region/countries-and-regions/ chile/eu-chile-agreement_en.

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