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Schriftliche Frage 103 von Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Organisationen im Programmbereich „Demokratie leben!“ sind von den geänderten Fördermodalitäten betroffen, die das Bundesministeri…

dip / schriftliche_frage 05.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Schriftliche Frage 103 von Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Organisationen im Programmbereich „Demokratie leben!“ sind von den geänderten Fördermodalitäten betroffen, die das Bundesministeri… Frage 103 (Ulle Schauws, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Organisationen im Programmbereich „Demokratie leben!“ sind von den geänderten Fördermodalitäten betroffen, die das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 18. November 2025 nach meiner Kenntnis im „Bundesprogramm „Demokratie leben!“-Rundschreiben“ den Antragstellenden im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ mitgeteilt hat, und die für viele Antragstellenden eine Kürzung ihrer laufenden Projekte bedeutet, da für das Förderjahr 2026 lediglich die für 2025 bewilligte Fördersumme beantragt werden darf, und was sind die Gründe dieser Maßnahme? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 4. Dezember 2025: Die Fördermodalitäten in der dritten Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ werden jährlich in einem Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend an die Zuwendungsempfänger festgelegt. Diese Schreiben werden zur Folgeantragstellung bereitgestellt und richten sich grundsätzlich an alle Zuwendungsempfänger des Programms. Entsprechendes gilt für das Jahr 2026. Mit der Festlegung, dass für das Haushaltsjahr 2026 erneut die Bewilligungssumme des Vorjahres beantragt werden kann, wird eine Weiterentwicklung des Bundesprogramms mit weiteren Schwerpunkten ermöglicht. So wird neben den bisher bereits bekannten Aktionsfeldern wie Bekämpfung des Rechtsextremismus und Linksextremismus auch Radikalisierungsprävention im Netz, Kampf gegen Antisemitismus und islamistischen Extremismus stärker berücksichtigt werden.

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