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Schriftliche Frage 112 von Sascha Lensing (AfD): Ist der Bundesregierung bekannt, welche im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ bisher geförderten Organisationen linksradikalen b…

dip / schriftliche_frage 04.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Schriftliche Frage 112 von Sascha Lensing (AfD): Ist der Bundesregierung bekannt, welche im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ bisher geförderten Organisationen linksradikalen b… Frage 112 (Sascha Lensing, AfD): Ist der Bundesregierung bekannt, welche im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ bisher geförderten Organisationen linksradikalen bis linksextremistischen Narrativen (vgl. www.bp b.de/themen/linksextremismus/dossier-linksextre mismus/) folgen, ggf. verbunden mit Kontakten (beispielsweise auf gemeinsamen Demonstrationen oder bei gemeinsamen Aktionen) zu Akteuren des linksradikalen bis linksextremistischen Spektrums (vgl. Verfassungsschutzbericht 2024, S. 140 bis 199), und inwiefern plant die Bundesregierung, im Nachgang diesbezüglicher Nachforschungen zu Fördergeldempfängern des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ den betreffenden Organisationen die Fördermittel zukünftig zu entziehen (bitte die betreffenden Organisationen, die obiger Zuschreibung entsprechen, auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 30. Juni 2025: Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ist, dass Zuwendungsempfänger Gewähr für eine der freiheitlichen demokratischen Grundordnung förderliche Arbeit bieten (vgl. Ziffer III Absatz 4 der Förderrichtlinie „Demokratie leben!“).

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