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Schriftliche Frage 56 von Leif-Erik Holm (AfD): Auf welche Summe belaufen sich die vom Bund für die Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie und die Förderung des Hochlaufs der Wasser…

dip / schriftliche_frage 28.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 56 von Leif-Erik Holm (AfD): Auf welche Summe belaufen sich die vom Bund für die Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie und die Förderung des Hochlaufs der Wasser… Frage 56 (Leif-Erik Holm, AfD): Auf welche Summe belaufen sich die vom Bund für die Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie und die Förderung des Hochlaufs der Wasserstoffwirtschaft von 2020 bis 2030 bereitgestellten und geplanten Finanzmittel (bitte bewilligte und abgerufene Summen jährlich auflisten)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 28. November 2025: Die Bundesregierung weist vorab darauf hin, dass etliche in Betracht kommende Haushaltstitel nicht nur den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft, sondern übergreifend beispielsweise die Förderung von Transformationstechnologien adressieren. Ein fixes Budget für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft im Sinne Ihrer Frage kann daher nicht ausgewiesen werden. Für die Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie und die Förderung des Hochlaufs der Wasserstoffwirtschaft wurden für die Jahre 2020 bis 2025 insgesamt 13.302.611.990,80 Euro bereitgestellt. Davon sind 6.368.909.539,97 Euro, Stand: 31. Oktober 2025, abgerufen worden. In der nachstehenden Tabelle wird die jährliche Aufteilung dieser Mittel dargestellt. Haushalsjahre/ in Tausend Euro 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Bereitgestellte Mittel 714.212 1.089.270 2.020.259 2.643.238 3.960.628 2.875.004 abgerufene Summe (Mittelabfluss für 2025, Stand: 31. Oktober 2025) 362.913   350.763   954.268 1.455.426 2.058.497 1.187.044 Für zukünftige Haushaltsjahre legt die Bundesregierung dem Parlament nach Abschluss des regierungsinternen Aufstellungsverfahrens den Haushaltsentwurf für das Folgejahr zur Beratung und Beschlussfassung durch den Haushaltsgesetzgeber vor.

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