Finanzielle und gesellschaftliche Lasten des Hochlaufs der Wasserstoffwirtschaft (Antwort zu Drs. 21/3286)
Text
Finanzielle und gesellschaftliche Lasten des Hochlaufs der Wasserstoffwirtschaft (Antwort zu Drs. 21/3286)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3710
21. Wahlperiode 19.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm,
Dr. Malte Kaufmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3286 –
Finanzielle und gesellschaftliche Lasten des Hochlaufs der Wasserstoffwirtschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In seinem aktuellen Bericht zur „Umsetzung der Wasserstoffstrategie des
Bundes“ auf Bundestagsdrucksache 21/2425 stellt der Bundesrechnungshof die
Wasserstoffstrategie der Bundesregierung infrage. Sie sei „weit davon
entfernt, ihr Ziel zu erreichen, bis zum Jahr 2030 eine Wasserstoffwirtschaft zu
etablieren“ (S. 2).
Was die Methode der Bundesregierung beim Hochlauf der
Wasserstoffwirtschaft betrifft, heißt es in demselben Bericht wörtlich, dass die
Bundesregierung dabei „praktisch einen ‚planwirtschaftlichen‘ Ansatz verfolgt“ (S. 28).
Damit ist gemeint, dass es in Bezug auf Wasserstoff, obwohl er eine
„Schlüsselrolle in der Energiewende“ spiele, „an Angebot, Nachfrage und
Infrastruktur“ fehle (S. 2). Mehr oder weniger der gesamte Markt für Wasserstoff müsse
demnach offenbar erst durch politische Maßnahmen planwirtschaftlich
geschaffen werden, was in keinem Fall zu den staatspolitischen Aufgaben in
einem sozialmarktwirtschaftlich organisierten System gehöre.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hatte
Gelegenheit, sich zum Bericht des Bundesrechnungshofs zu äußern, widersprach dabei
dem Begriff der „Planwirtschaft“ für die Beschreibung ihres Vorgehens jedoch
nicht.
Die von der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/7141 (S. 3 f.)
geäußerten Befürchtungen, dass es sich bei dem im Jahreswirtschaftsbericht
2022 (auf Bundestagsdrucksache 20/520) angekündigten Wandel von der
Sozialen zur Sozial-ökologischen Marktwirtschaft nicht um eine harmlose
Weiterentwicklung der Marktwirtschaft handele, sondern um eine tiefgreifende
Änderung des deutschen Wirtschaftssystems weg von der Marktwirtschaft,
sind demnach nach Auffassung der Fragesteller vom Bericht des
Bundesrechnungshofs und der stillschweigenden Zustimmung des BMWE bestätigt
worden.
Aus Sicht der Fragesteller erzeugt das Vorgehen der Bundesregierung beim
Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft mindestens zwei massive Probleme.
Erstens investiert der Bund, wie auch der Bundesrechnungshof berichtet,
Milliardenbeträge, um Nachfrage, Angebot und Infrastruktur für Wasserstoff aus dem
Nichts zu schaffen. Laut der Fortschreibung der nationalen Wasserstoffstrate-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
19. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
gie auf Bundestagsdrucksache 20/7910 (S. 7) geschieht das durch eine
Mischung aus sechs Instrumenten: Ausschreibungen für systemdienliche
Elektrolyse, IPCEI H2 (Important Project of Common European Interest Hydrogen),
Reallabore der Energiewende, Umsetzung RED-II-Richtlinie (RED =
Renewable Energy Directive) in Deutschland, neue Förderrichtlinie Offshore-
Elektrolyse und weitere indirekte Maßnahmen zur Erhöhung der Elektrolyse-
Kapazität. Diese Ausgaben allein belasten Steuerzahler und Unternehmen
schon sehr stark. Hinzukommt, dass das BMWE laut dem o. g. Bericht des
Bundesrechnungshofs (S. 15) die Wirkung der einzelnen Instrumente teilweise
noch nicht einmal klar benennen kann. Zweitens halten die Fragesteller den
Rückgriff auf planwirtschaftliche Ansätze gerade auch im Hinblick auf die
Erfahrungen der jüngeren deutschen Geschichte für äußerst problematisch und in
der aktuellen wirtschaftlichen Lage für inopportun.
Der im Bericht des Bundesrechnungshofs wiedergegebenen Stellungnahme
des BMWE ist zu entnehmen, dass mit einer grundsätzlichen Änderung der
Politik nicht zu rechnen ist: „Angesichts der verbindlichen europäischen und
nationalen Klimaschutzziele gebe es keine Alternative zur Dekarbonisierung
der Industrie, der Energiewirtschaft und des Gebäude- und Verkehrssektors.
Ohne den Einsatz von grünem und blauem Wasserstoff ließen sich die im
Klimaschutzgesetz verankerten Klimaziele nicht erreichen“ (S. 27).
Für die Fragesteller liest sich das so, als gäbe es nach Ansicht der
Bundesregierung keine Alternative zu einem planwirtschaftlichen Ansatz, jedenfalls
so lange nicht, wie sie die Klimaschutzziele als maßgebend verfolgt.
1. Stimmt die Bundesregierung dem Bundesrechnungshof in der
Einschätzung zu, dass die Bundesregierung beim Hochlauf der
Wasserstoffwirtschaft einen planwirtschaftlichen Ansatz verfolgt, und wie begründet sie
ihre Antwort (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Bundesregierung betrachtet bei ihrer Förderpolitik grundsätzliche alle
Aspekte des betreffenden Marktes, das heißt Angebot, Nachfrage und
Infrastruktur, um die Förderung zielgerichtet, haushaltsschonend und
lösungsorientiert zu gestalten. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, dass eine
solche gesamtheitliche Betrachtung als „planwirtschaftlicher“ Ansatz bezeichnet
werden kann. Die Bundesregierung ist und bleibt der Sozialen Marktwirtschaft
verpflichtet.
Da sich der Wasserstoffmarkt in Deutschland und vielen anderen Ländern im
Aufbau befindet und daher selbsterklärend von hoher Unsicherheit geprägt ist,
sind langfristige regulatorische Maßnahmen und gezielte Fördermaßnahmen
notwendig, um auf dem entstehenden Markt in der Hochlaufphase Planbarkeit
und Verlässlichkeit zu schaffen. Denn Wasserstoff kann einen wichtigen
Beitrag für die Zukunftsfähigkeit der deutschen Industrie leisten, insbesondere in
den Sektoren, in denen eine direkte Elektrifizierung nicht möglich oder
unwirtschaftlich ist. Die Speicher- und Transportfähigkeiten von Wasserstoff tragen
zudem zu Versorgungssicherheit und Kosteneffizienz im Zusammenspiel der
Energiesysteme bei.
Die Bundesregierung verfolgt daher ausgehend vom Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD einen substanziellen Wasserstoffhochlauf und setzt
dabei explizit auf marktliche und kosteneffiziente Maßnahmen. Um dies
wissenschaftlich zu untersuchen, hat das Bundeswirtschaftsministerium gemäß
Koalitionsvertrag im Juli 2025 bei externen Experten ein Monitoring der
Energiewende einschließlich des Wasserstoffhochlaufs beauftragt und durchführen
lassen.
2. Stimmt die Bundesregierung dem Bundesrechnungshof in der
Einschätzung zu, dass die Bundesregierung noch weitere und weitergehende
planwirtschaftliche Maßnahmen, wie z. B. „klare Vorgaben zur sukzessiven
Umrüstung von Gaskraftwerken auf Wasserstoff“
(Bundestagsdrucksache 21/2425, S. 31), wird einsetzen müssen, um die geplante und für
die Energiewende nötige Versorgung mit Wasserstoff sicherzustellen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 3 und 9 verwiesen.
3. Sieht die Bundesregierung aktuell eine Möglichkeit, den aus Sicht der
Energiewende rechtzeitigen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in einem
anderen als laut Bundesrechnungshof planwirtschaftlichen Ansatz zu
erreichen?
Das Bundeswirtschaftsministerium hat, wie im Koalitionsvertag vereinbart, ein
externes Monitoring zur Energiewende im Sommer 2025 beim
Energiewirtschaftlichen Institut (EWI) an der Universität Köln und der Beratung für die
Transformation der Energiewirtschaft (BET) beauftragt. Mit dem
Energiewende-Monitoring sollten eine wissenschaftlich fundierte Faktenbasis geschaffen
und Handlungsoptionen für möglichst geringe Systemkosten der
Energieversorgung aufgezeigt werden. Der Fokus des am 15. September 2025
veröffentlichten Gutachtens liegt auf marktlichen Mechanismen, Preissignalen und
Kosteneffizienz. Die Gutachter untersuchten vertieft Aspekte der Systemdienlichkeit
und Flexibilisierung. Die Themen wurden jeweils hinsichtlich der
energiepolitischen Ziele der Bundesregierung – Preisgünstigkeit, Versorgungssicherheit
sowie nationale und europäische Klimaschutzziele – einschließlich deren
Erreichbarkeit, Konsistenz und der damit verbundenen Kosten analysiert.
Für den Wasserstoffhochlauf schlussfolgert der Monitoringbericht, dass
Wasserstoff ein zentrales Element der Energiewende sei, bisher aber kaum
marktseitige Nachfrage bestehe, da die Bereitstellungskosten für Wasserstoff derzeit
über den Zahlungsbereitschaften lägen. Lern- und Skaleneffekte bei heimischer
Elektrolyse sowie vergleichsweise kostengünstige Wasserstoffimporte könnten
diese Kosten senken. Das Wasserstoffkernnetz könne eine wichtige
Lenkungsfunktion übernehmen und Investitionen in Elektrolyseure, Kraftwerke und
Speicher anreizen.
Auf dieser Grundlage hat Bundesministerin Katherina Reiche zehn wirtschafts-
und wettbewerbsfreundliche Schlüsselmaßnahmen vorgeschlagen und unter
anderem angekündigt, den Wasserstoffhochlauf pragmatisch fördern und
überkomplexe Vorgaben abbauen zu wollen. Konkrete Maßnahmen werden daraus
entwickelt und zielgerichtet, marktorientiert und kosteneffizient umgesetzt.
Denn es bedarf weiterer Schritte, um eine Skalierung der Technologie und
damit niedrigere Erzeugungskosten zu ermöglichen.
4. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung möglich, die europäischen und
nationalen Klimaziele ohne den Einsatz von planwirtschaftlichen
Ansätzen und Instrumenten zu erreichen, und wenn ja, wie?
Die europäischen und nationalen Klimaschutzziele sollen durch einen
effizienten und marktwirtschaftlichen Instrumentenmix aus Bepreisung,
ordnungsrechtlichen Maßnahmen und Förderprogrammen, flankiert durch Beratungs-
und Unterstützungsangebote erreicht werden.
5. Inwiefern ist der Einsatz von laut Bundesrechnungshof
planwirtschaftlichen Instrumenten zur Erreichung der Klimaziele aus Sicht der
Bundesregierung mit der Sozialen Marktwirtschaft vereinbar, zu der sich die
Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag
eindeutig bekannt und diesbezüglich ein Versprechen abgegeben haben?
6. Verwendet die Bundesregierung bei der Verfolgung der sogenannten
sozial-ökologischen Transformation aus ihrer Sicht planwirtschaftliche
Instrumente, und wenn ja, um welche handelt es sich dabei?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung ist den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft in vollem
Umfang verpflichtet. Der Klimawandel stellt jedoch ein klassisches externes
Kostenproblem dar, welches von den Marktteilnehmern allein in ihrem
Handeln nicht adäquat berücksichtigt wird. Dies erfordert zum Wohle der
Allgemeinheit einen staatlichen Eingriff.
Es wird zudem auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
7. Verwendet die Bundesregierung bei der Verfolgung der sogenannten
sozial-ökologischen Transformation aus ihrer Sicht marktwirtschaftliche
Instrumente, und wenn ja, um welche handelt es sich dabei?
Die Instrumente werden soweit möglich wettbewerblich ausgestaltet. Die
Überprüfung bestehender Politikinstrumente auf Marktlichkeit und Kosteneffizienz
war Gegenstand des im Sommer 2025 durchgeführten externen Energiewende-
Monitorings. Als zentralen Baustein in einem Instrumentenmix für eine
möglichst effiziente Dekarbonisierung setzt die Bundesregierung auf das
marktwirtschaftliche System der CO2-Bepreisung.
8. Hat die Bundesregierung Bedenken beim Einsatz von
planwirtschaftlichen Instrumenten, und wenn ja, welche?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 und 6 verwiesen.
9. Erwägt die Bundesregierung, die laut Bundesrechnungshof
planwirtschaftlichen Ansätze bei der Umsetzung der Wasserstoffwirtschaft oder
anderer Bestandteile der sogenannten sozial-ökologischen
Transformation einzustellen oder in ihrem Umfang zu verringern, und wenn ja, wie
sehen die Pläne der Bundesregierung diesbezüglich aus?
Das im Sommer 2025 von externen Instituten durchgeführte wissenschaftliche
Energiewende-Monitoring diente der Bestandsaufnahme und Analyse der
Wirksamkeit bestehender Maßnahmen und Instrumente. Leitschnur des
Monitorings und der darauf aufbauenden Handlungsoptionen war eine konsequente
Ausrichtung aller Bereiche auf Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit
unter Berücksichtigung der Klimaschutzziele.
Das Bundeswirtschaftsministerium richtet auf Basis der von Bundesministerin
Katherina Reiche vorgestellten Schlüsselmaßnahmen seine Wasserstoffpolitik
auf pragmatische, marktliche und kosteneffiziente Instrumente aus. Konkrete
Maßnahmen sollen dazu dienen, die Technologie zu skalieren und die
Erzeugungskosten zu senken, um so den Markthochlauf ermöglichen.
Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 verwiesen.
10. Steht das Erreichen der sogenannten Klimaneutralität nach Ansicht der
Bundesregierung im Konflikt mit anderen Zielen, Pflichten oder
Aufgaben des Bundes?
a) Wenn ja, welche anderen Ziele, Pflichten oder Aufgaben sind das?
b) Wenn ja, inwiefern stehen diese Ziele, Pflichten oder Aufgaben im
Konflikt mit dem Ziel der Erreichung der sogenannten
Klimaneutralität?
c) Wenn ja, spielen diese anderen Ziele, Pflichten oder Aufgaben des
Bundes eine Rolle bei der aktuellen Überarbeitung der
Wasserstoffstrategie des Bundes, und wenn ja, welche?
11. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein Konflikt zwischen dem
Erreichen der Klimaziele und der Freiheit der Berufswahl und
Berufsausübung, wenn ja, worin besteht dieser Konflikt, und wie sieht die
Abwägung des Bundes in dieser Angelegenheit aus?
12. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein Konflikt zwischen dem
Erreichen der Klimaziele und der Gewährleistung des Eigentums, wenn
ja, worin besteht dieser Konflikt, und wie sieht die Abwägung des
Bundes in dieser Angelegenheit aus?
13. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein Konflikt zwischen dem
Erreichen der Klimaziele und dem Sozialstaatsprinzip, wenn ja, worin
besteht dieser Konflikt, und wie sieht die Abwägung des Bundes in
dieser Angelegenheit aus?
14. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein Konflikt zwischen dem
Erreichen der Klimaziele und der Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit Deutschlands, wenn ja, worin besteht dieser Konflikt,
und wie sieht die Abwägung des Bundes in dieser Angelegenheit aus?
15. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein Konflikt zwischen dem
Erreichen der Klimaziele und Artikel 109 Absatz 3 des Grundgesetzes,
wonach Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne
Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind, wenn ja, worin besteht dieser
Konflikt, und wie sieht die Abwägung des Bundes in dieser Angelegenheit
aus?
16. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein Konflikt zwischen dem
Erreichen der Klimaziele und der Gewährleistung einer verlässlichen,
sicheren und kostengünstigen Energieversorgung, wenn ja, worin besteht
dieser Konflikt, und wie sieht die Abwägung des Bundes in dieser
Angelegenheit aus?
17. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein Konflikt zwischen dem
Erreichen der Klimaziele und der Aufrechterhaltung der
Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands, wenn ja, worin besteht dieser Konflikt, und wie
sieht die Abwägung des Bundes in dieser Angelegenheit aus?
Die Fragen 10 bis 17 werden gemeinsam beantwortet.
Artikel 20a des Grundgesetzes verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies
zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität (Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021). Auch völkerrechtlich ist Deutschland
durch das Pariser Klimaabkommen von 2015 zur Umsetzung festgelegter
Klimaziele verpflichtet, die in Deutschland unter anderem im Bundes-
Klimaschutzgesetz durch die Herstellung von Klimaneutralität konkretisiert wurden.
Daraus können sich Zielkonflikte mit anderen Politikbereichen ergeben, die im
Einzelfall anhand der verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Maßstäbe und
unter Abwägung mit möglicherweise betroffenen anderen Grundrechten und
staatlichen Zielen aufgelöst werden. Aus Sicht der Bundesregierung kann sich
die Umsetzung der Klimaschutzziele auch positiv auf andere Politikbereiche,
wie beispielsweise die wirtschaftliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit
oder die Energieversorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland
auswirken.
18. Wurden oder werden externe Beratungsunternehmen (z. B.
PricewaterhouseCoopers [PwC], KPMG, Ernst & Young [EY]) bei der aktuellen
Überarbeitung der Wasserstoffstrategie der Bundesregierung einbezogen,
und wenn ja, in welchem Umfang (bitte ggf. den Auftragswert nennen)?
Die Nationale Wasserstoffstrategie (NWS) stammt aus dem Jahr 2020. Im Juli
2023 wurde sie durch die damalige Bundesregierung aktualisiert und
fortgeschrieben. Die Bundesregierung arbeitet derzeit nicht an einer Überarbeitung
der NWS. Externe Beratungsunternehmen sind folglich nicht einbezogen. Der
am 15. September 2025 vorgelegte Monitoring-Bericht des
Bundeswirtschaftsministeriums zur Energiewende liefert eine Bestandsaufnahme der
Energiewende, auch zum Stand des Wasserstoffhochlaufs.
19. Gab es nach Kenntnis bzw. auf Veranlassung der Bundesregierung bisher
bereits Ausschreibungen für systemdienliche Elektrolyse?
a) Wenn ja, in welchem Umfang und auf welche Art und Weise wird bei
den einzelnen Ausschreibungen gefördert oder soll gefördert
werden?
b) Wenn nein, für wann sind die ersten Ausschreibungen geplant, und in
welchem Umfang und auf welche Art und Weise soll dabei gefördert
werden?
c) Wenn nein, was ist der Grund für die Verzögerung?
Die Fragen 19 bis 19c werden gemeinsam beantwortet.
Es gab nach Kenntnis und Veranlassung der Bundesregierung bisher keine
Ausschreibungen für systemdienliche Elektrolyse. Für den Aufbau
systemdienlicher Elektrolyse ist ein effektives Zusammenspiel der regulatorischen
Anforderungen an Elektrolyseure mit Fördermaßnahmen erforderlich. Derzeit prüft die
Bundesregierung die Ausgestaltung entsprechender Umsetzungsmaßnahmen.
20. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die gesamte
Fördersumme, mit der IPCEI-Projekte bisher vom Bund gefördert wurden?
Der Bund förderte die IPCEI-Wasserstoffprojekte mit rund 3,937 Mrd. Euro.
21. Haben seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
21/2320 weitere IPCEI-Projekte eine Förderzusage bekommen oder sind
gefördert worden, und wenn ja, in welcher Höhe jeweils?
Im Bereich Wasserstoff wurde das IPCEI-Projekt HyPowerDrive der BMW AG
Mitte November 2025 bewilligt. Dafür wurden Bundesmittel in Höhe von rund
191,3 Mio. Euro bereitgestellt.
22. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle und den Erfolg des
Instruments IPCEI H2 beim Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft?
Die IPCEI-H2-Projekte bilden das Rückgrat zu einer wettbewerbsfähigen und
souveränen Wasserstoffwirtschaft. Neben der Erprobung und dem Aufbau
erster Wertschöpfungsketten (Erzeugung, Transport, Verbrauch) erfolgt ein
intensiver fachlicher Austausch zwischen den Projektpartnern auf nationaler sowie
europäischer Ebene. Damit werden die mit dem IPCEI ebenso beabsichtigten
Übertragungs- oder „Spillover“-Effekte erreicht.
23. Wie viele Fördermittel haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
bereits laufenden oder ehemaligen Reallabore der Energiewende bisher
jeweils erhalten, und welcher Anteil der gesamten Fördersumme fällt dabei
auf Reallabore, die sich mit der Wasserstoffwirtschaft befassen?
Es wurden bisher Fördermittel für 16 Reallabore bewilligt, davon haben sechs
den Schwerpunkt Wasserstoff. Die Reallabore der Energiewende haben bisher
insgesamt Fördermittel in Höhe von 178,9 Mio. Euro erhalten. Davon entfallen
88,8 Mio. Euro auf die sechs Reallabore mit dem Schwerpunkt Wasserstoff.
Diese sind: EnergieparkBL, H2Stahl, H2-Wyhlen, NRL, RefLau, und WEST-
KUESTE100. In den Reallaboren der Energiewende, die sich nicht vorrangig
mit Wasserstoff beschäftigen, gibt es auch Teilvorhaben, die dieses Thema
adressieren. Die Fördermittel sind hier mit insgesamt 4,9 Mio. Euro Zuwendung
vergleichsweise gering.
24. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Zusagen
für Fördermittel für aktuell laufende oder bewilligte Reallabore der
Energiewende, und welcher Anteil der gesamten bewilligten Fördersumme
fällt dabei auf Reallabore, die sich mit der Wasserstoffwirtschaft
befassen?
Für die Reallabore der Energiewende wurden Zuwendungen als Anteil an den
tatsächlichen Projektkosten bis zu einer maximalen Höhe von 336,8 Mio. Euro
zugesagt. Davon entfallen 158 Mio. Euro auf Reallabore mit Schwerpunkt
Wasserstoff.
25. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle und den Erfolg des
Instruments Reallabore der Energiewende beim Hochlauf der
Wasserstoffwirtschaft?
Die Reallabore unterstützen den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft, indem sie
technologische Komponenten im Zusammenspiel industriegeführt und unter
realen Bedingungen erproben. Die dabei entstehenden Lösungsstrategien sind auf
andere Standorte übertragbar. Die Projekte der Reallabore der Energiewende
sowie die zugehörige Begleitforschung Trans4Real sind aktuell noch nicht
abgeschlossen. Daher steht eine Bewertung des Erfolgs noch aus. Aus den
bisherigen Ergebnissen lässt sich lediglich ein Zwischenfazit ziehen. Hinsichtlich der
Wirtschaftlichkeit ist weiterer Handlungsbedarf abzuleiten, da ein Teil der
ursprünglich geplanten Investitionen aus verschiedenen Gründen nicht getätigt
wurde.
26. Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung schon zu Fördermaßnahmen
oder Ausschreibungen im Rahmen der Umsetzung der RED-II- oder
RED-III-Richtlinie?
a) Wenn ja, in welchem Umfang und auf welche Art und Weise wird bei
den einzelnen Projekten oder Ausschreibungen gefördert oder soll
gefördert werden?
b) Wenn nein, für wann sind die ersten Fördermaßnahmen oder
Ausschreibungen geplant, und in welchem Umfang und auf welche Art
und Weise soll dabei gefördert werden?
c) Wenn nein, was ist der Grund für die Verzögerung?
Die Fragen 26 bis 26c werden gemeinsam beantwortet.
Die wasserstoffbezogene Umsetzung der RED II/III erfolgt mit der
Treibhausgasminderungs-Minderungsquote über ein marktbasiertes Instrument. Im
Verkehrsbereich wirkt diese ab dem Verpflichtungsjahr 2026 im Zusammenspiel
mit einer verpflichtenden Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen
Ursprungs (insbesondere grüner Wasserstoff und E-Fuels).
Für den Industriesektor gibt es ebenfalls Maßnahmen, die technologieoffen
gestaltet sind und grundsätzlich auch auf die Dekarbonisierung mit Wasserstoff
nach den Vorgaben der RED abzielen, beispielhaft sind hier die CO2-
Differenzverträge zu nennen. Zudem werden Leitmärkte für grüne Produkte, auch in
Abstimmung mit der EU-Kommission, weiter vorangetrieben.
27. Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung schon zu Fördermaßnahmen
im Rahmen der neuen Förderrichtlinie Offshore-Elektrolyse?
a) Wenn ja, in welchem Umfang und auf welche Art und Weise wird bei
den einzelnen Projekten oder Ausschreibungen gefördert oder soll
gefördert werden?
b) Wenn nein, für wann sind die ersten Fördermaßnahmen oder
Ausschreibungen geplant, und in welchem Umfang und auf welche Art
und Weise soll dabei gefördert werden?
c) Wenn nein, was ist der Grund für die Verzögerung?
Die Fragen 27 bis 27c werden gemeinsam beantwortet.
Offshore-Elektrolyse kann einen wesentlichen Beitrag zur
Wasserstofferzeugung und Resilienz des Energiesystems leisten. Dabei ist eine schrittweise
Skalierung in den Gigawatt-Maßstab notwendig. Die Bundesregierung arbeitet
aktuell zunächst an der Demonstration der Technologie und prüft etwaige
Fördermöglichkeiten.
28. Welche einzelnen und konkreten Maßnahmen fasst die Bundesregierung
unter der Bezeichnung „Weitere indirekte Maßnahmen zur Erhöhung der
Elektrolyse-Kapazität“ zusammen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Welche Maßnahmen werden bereits umgesetzt, welche sollen noch
umgesetzt werden, und auf welche Art soll dabei jeweils gefördert
werden?
b) Welche Projekte werden durch die einzelnen, bereits umgesetzten
Maßnahmen jeweils gefördert, und wie hoch ist jeweils die
Fördersumme?
c) Welche Fördersummen plant die Bundesregierung ggf. für die noch
umzusetzenden Maßnahmen jeweils ein?
29. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle und den Erfolg des
Instruments der weiteren indirekten Maßnahmen zur Erhöhung der
Elektrolyse-Kapazität beim Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft, soweit sie schon
umgesetzt wurden?
Die Fragen 28 bis 29 werden gemeinsam beantwortet.
Unter „weitere indirekte Maßnahmen zur Erhöhung der Elektrolysekapazität“
soll der Aufbau einer Elektrolysekapazität durch Förderungen außerhalb der
Zuständigkeit des Bundes erfolgen, zum Beispiel auf Ebene der Länder oder
der EU. Es handelt sich nicht um ein Instrument, sondern um alle (potenziellen)
Elektrolyseförderprogramme für deutsche Elektrolyseprojekte außerhalb der
Zuständigkeit des Bundes.
Über den konkreten Umsetzungsstand und die Fördersummen der Landes- und
EU-Fördermaßnahmen liegen dem Bund keine Informationen vor. Über die
Landesförderprogramme werden vor allem kleinere Elektrolyseprojekte
gefördert. Dies ist wichtig, um neue Technologiesysteme vor Ort zu erproben, um sie
später zu skalieren.
30. Gibt es neben den in der Fortschreibung der Wasserstoffstrategie
genannten sechs Instrumenten noch weitere Wege, mit denen die
Bundesregierung den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland fördert,
wenn ja, welche sind das, und wie hoch ist dabei jeweils die eingesetzte
Fördersumme?
Die in der Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie genannten
Instrumente bezogen sich auf die Jahre 2023, 2024 und 2025. Sie wurden von der
damaligen Bundesregierung teilweise implementiert.
Auf Basis des im September 2025 vorgestellten externen Energiewende-
Monitoringberichts arbeitet die aktuelle Bundesregierung an zahlreichen
regulatorischen Maßnahmen, beispielsweise der Umsetzung des EU-Gas-/Wasserstoff-
Binnenmarktpakets, des Wasserstoff-Beschleunigungsgesetzes oder der
Treibhausgas-Minderungsquote im Verkehrsbereich. Für Letztere wurde Ende 2025
im Kabinett eine Novelle einschließlich einer Unterquote für Wasserstoff und
wasserstoffbasierte Kraftstoffe beschlossen. Zudem setzt sich die
Bundesregierung in der EU für einen Abbau überkomplexer Vorgaben – wie der strengen
Definition von „grünem Wasserstoff“ – ein. Ziel ist es, damit die
Erzeugungskosten für Wasserstoff deutlich zu senken. Darüber hinaus prüft nie weitere
regulatorische und gegebenenfalls förderpolitische Maßnahmen, um den
Hochlauf des Wasserstoffmarkts effizient zu unterstützen.
31. Plant die Bundesregierung, Änderungen an den sechs in der
Fortschreibung der Wasserstoffstrategie genannten Förderinstrumenten
vorzunehmen, wenn ja, welche, und warum?
Es wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen.
32. Plant die Bundesregierung, in Zukunft weitere Instrumente einzusetzen,
um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu bewerkstelligen, wenn ja,
welche, und wie hoch soll ggf. jeweils die Fördersumme ausfallen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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