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Schriftliche Frage 72 von Sebastian Maack (AfD): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass alle vier in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 109 der Abgeordneten Birgit Bessi…

dip / schriftliche_frage 28.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Schriftliche Frage 72 von Sebastian Maack (AfD): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass alle vier in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 109 der Abgeordneten Birgit Bessi… Frage 72 (Sebastian Maack, AfD): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass alle vier in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 109 der Abgeordneten Birgit Bessin auf Bundestagsdrucksache 21/2665 genannten Gesamtsummen an finanziellen Zuwendungen oder sonstigen Unterstützungen, die die Amadeu Antonio Stiftung (AAS) im Haushaltsjahr 2024 aus dem damaligen Bundesministerium des Innern und für Heimat, dem damaligen Bundesministerium für Bildung und Forschung, dem damaligen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an finanziellen Zuwendungen, sowie durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, erhalten hat, ausnahmslos und zum Teil erheblich von jenen Gesamtsummen abweichen, welche die AAS im Lobbyregister des Deutschen Bundestages selbst angibt, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung gegebenenfalls aus den voneinander abweichenden Angaben (vgl. Lobbyregister des Deutschen Bundestages, Registernummer R004511, www.lobbyregister.bundesta g.de/suche/R004511 abgerufen am 17. November 2025)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 25. November 2025: Die in der Bundestagsdrucksache 21/2665 ausgewiesene Zuwendungssumme des Bundesministeriums des Innern (BMI) entspricht der Gesamtsumme der Zuwendungen der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und denen des BMI respektive des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus. Demgegenüber sieht das Lobbyregister hier eine getrennte Ausweisung der Zuwendungssummen des BMI und der bpb vor. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass das Befüllen des Lobbyregisters der Interessenvertretung selbst obliegt. So auch die Bereitstellung von Finanzangaben, wozu auch öffentliche Zuwendungen zählen (vgl. § 3 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb des Gesetzes zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung).

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