Schriftliche Frage 13 von René Springer (AfD): Ist der Bundesregierung bekannt, dass sie in ihren Antworten auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksache 20/7884 und…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. März 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 13 von René Springer (AfD): Ist der Bundesregierung bekannt, dass sie in ihren Antworten auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksache 20/7884 und…
Frage 13 (René Springer, AfD):
Ist der Bundesregierung bekannt, dass sie in ihren Antworten auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksache 20/7884 und 20/8838) für die Jahre 2022 und 2023 nicht übereinstimmende Angaben zur Förderhöhe für die sogenannten NGOs Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR), Bucerius Law School gGmbH, Lesben- und Schwulenverband (LSVD) e. V., n-ost e. V., Action Medeor e. V., BAfF e. V./ Bundesweite AG der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge, Berghof Foundation Operations gGmbH, Centre for Feminist Foreign Policy gGmbH, FIAN Deutschland e. V., The Gender Research And Communication Agency (GRA- CA), Hertie School of Governance, ISKA e. V., Amica e. V. und Welthungerhilfe gemacht hat, und wie lauten die korrekten Angaben?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 1. April 2025:
Da dem Bundesministerium der Finanzen über die Antworten der Bundesregierung (siehe Bundestagdrucksache 20/7884 und 20/8838) hinausgehende Kenntnisse nicht vorliegen, wurden die betroffenen Ressorts um Stellungnahme gebeten. Auswärtiges Amt (AA) In der Fördersumme des Zuwendungsempfängers Lesben- und Schwulenverband (LSVD) e. V. hat sich auf Bundestagdrucksache 20/8838 ein Kommafehler ergeben. Folgende Korrektur: Kapitel/Titel Ist 2022 in Euro Soll 2023 in Euro 05 35.600 49.882 Weiterhin ergeben sich minimale Abweichungen zwischen den Bundestagdrucksache 20/7884 und 20/8838, die aufgrund von gerundeten Werten auf Bundestagdrucksache 20/7884 entstanden sind, da die Projekte zum damaligen Zeitpunkt teilweise nicht abgeschlossen waren. Die genauen Zahlen sind der Bundestagdrucksache 20/8838 zu entnehmen. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Der Zuständigkeitsbereich des BMEL ist von der Frage zur Deutschen Welthungerhilfe e. V. betroffen. Die Angaben zu Projektförderungen für die Deutsche Welthungerhilfe e. V. aus dem Einzelplan 10 wurden aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen nicht in die Antwort der Bundesregierung (Bundestagdrucksache 20/8838) einbezogen, während sie auf Bundestagdrucksache 20/7884 enthalten waren. Insoweit wird auf die dortigen Angaben verwiesen. Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Das BMBF hatte auf Bundestagdrucksache 20/7884 darauf verwiesen, dass aufgrund der nicht abschließenden Definition der Fragesteller keine entsprechende Auswertung vorgelegt werden kann. Das BMBF hat mit entsprechendem Vorbehalt auf Bundestagdrucksache 20/8838 mit einer Positivliste beigetragen, die Förderprojekte enthielt, die sich auf die auf Bundestagdrucksache 20/7884 durch andere Ressorts gemeldeten Förderempfänger bezog. Das BMBF hatte dabei darauf verwiesen, dass diese Liste für die Frage nicht abschließend ist, solange keine entsprechende Definition vorliegt. Aufgrund dieser zusätzlich bereitgestellten Positivliste auf Bundestagsdrucksache 20/8838 kam es somit beim Einzelplan 30 zu einer abweichenden Meldung beim Förderempfänger Berghof Foundation Operations gGmbH. Eine Korrektur der Angabe ist nicht notwendig. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Dem BMFSFJ ist bekannt, dass es abweichende Angaben zu Förderungen von NGOs auf den Bundestagdrucksachen 20/7884 und 20/8838 gab. Aufgrund unterschiedlicher Interpretation der Fragestellung konnte innerhalb der Frist zur Beantwortung der ersten Kleinen Anfrage eine Darstellung der großen Menge an Einzelförderungen nicht rechtzeitig erfolgen. Dies wurde in der Beantwortung entsprechend dargestellt. Zu der Nachfrage im Rahmen der zweiten Kleinen Anfrage hat BMFSFJ die Daten zu geförderten NGOs umfassend zugeliefert und über 5.000 Einzelförderungen (u. a. auch an einzelne der in der hiesigen Schriftlichen Frage benannten Organisationen) gemeldet. Diese Angaben sind korrekt. Bundesministerium für wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Für die BMZ-Förderungen gelten die Angaben auf Bundestagdrucksache 20/7884. Zur Erklärung unterschiedlicher Angaben in Antworten auf vorige Anfragen wird ausgeführt, dass die Kleine Anfrage auf Bundestagdrucksache 20/8598 sich als Nachfrage auf die Antwort der Bundesregierung zu einer vorigen Kleinen Anfrage (Bundestagdrucksache 20/7884) auf „eine Reihe von Ressorts“ bezog, die die Kleine Anfrage auf Bundestagdrucksache 20/8598 namentlich nennt. Das BMZ war von dieser Nachfrage nicht betroffen. Das BMZ hatte für seinen Bereich die Kleine Anfrage auf Bundestagdrucksache 20/7747 vom 13. Juli 2023 erschöpfend beantwortet (siehe Bundestagdrucksache 20/7884). In der Folge enthält die Antwort der Bundesregierung zur Nachfrage auf Bundestagdrucksache 20/8598 keine Angaben des BMZ (s. Bundestagdrucksache 20/8838).
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