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Schriftliche Frage 67 von Jan Ralf Nolte (AfD): Hat die Bundesregierung seit der Einbringung des Antrags der Fraktion der AfD (auf Bundestagsdrucksache 20/7359) Maßnahmen ergriffen, um sic…

dip / schriftliche_frage 14.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.

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Schriftliche Frage 67 von Jan Ralf Nolte (AfD): Hat die Bundesregierung seit der Einbringung des Antrags der Fraktion der AfD (auf Bundestagsdrucksache 20/7359) Maßnahmen ergriffen, um sic… Frage 67 (Jan Ralf Nolte, AfD): Hat die Bundesregierung seit der Einbringung des Antrags der Fraktion der AfD (auf Bundestagsdrucksache 20/7359) Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass den Air Mobile Protection Teams (AMPT) der Luftwaffe eine Zulage gemäß § 23o der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) gewährt wird, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht, und wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Anpassung der EZulV zu rechnen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 10. November 2025: Die Air Mobile Protection Teams der Luftwaffe unterliegen aufgrund ihres Aufgabenspektrums besonderen Belastungen, die denjenigen der übrigen spezialisierten Kräfte der Bundeswehr gleichen, zählen jedoch nach der geltenden Rechtslage nicht zu dem anspruchsberechtigten Personenkreis des § 23o der Erschwerniszulagenverordnung. 1 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 58 auf Bundestagsdrucksache 21/2486 verwiesen.

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