Schriftliche Frage 107 von Raimond Scheirich (AfD): Wie viele der seit dem 1. Januar 2012 von den Jobcentern nach § 22 Absatz 8 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zur Abwendung von Wohnungslo…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 107 von Raimond Scheirich (AfD): Wie viele der seit dem 1. Januar 2012 von den Jobcentern nach § 22 Absatz 8 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zur Abwendung von Wohnungslo…
Frage 107 (Raimond Scheirich, AfD):
Wie viele der seit dem 1. Januar 2012 von den Jobcentern nach § 22 Absatz 8 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zur Abwendung von Wohnungslosigkeit übernommenen Mietschulden – regelmäßig in Form eines zinslosen Darlehens – entfielen in den Jahren 2012 bis 2025 jeweils auf Leistungsberechtigte, deren laufende Kosten der Unterkunft und Heizung zuvor bereits durch dasselbe Jobcenter getragen worden waren (sog. „Doppelzahlungskonstellationen“), und welcher Betrag aus diesen Darlehen wurde in den jeweiligen Jahren tatsächlich zurückgeführt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 10. November 2025:
Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor. Für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung sind die kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig. Sie unterliegen der Landesaufsicht.
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