Entwicklung der Darlehen im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch seit dem Jahr 2021
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Entwicklung der Darlehen im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch seit dem Jahr 2021
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1871
21. Wahlperiode 29.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing, Robert Teske, Peter
Bohnhof, Gerrit Huy, Jan Feser, Bernd Schuhmann, Thomas Stephan und der
Fraktion der AfD
Entwicklung der Darlehen im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
seit dem Jahr 2021
Kann ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und
nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die
Agentur für Arbeit den Bedarf als Sach- oder Geldleistung und gewährt der
oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. Darlehen können
an einzelne Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften oder an mehrere gemeinsam
vergeben werden. Solange Darlehensnehmer Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts beziehen, werden Rückzahlungsansprüche aus Darlehen ab dem
auf die Auszahlung folgenden Monat durch monatliche Aufrechnung in Höhe
von 10 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs getilgt (§§ 24 und 42a des
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch [SGB II]).
Im Jahr 2015 verzeichnete der Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit
rund 158 000 offene Darlehen, die unter anderem auf einen unabweisbaren
Bedarf gründen. Hierzu zählen beispielsweise Darlehen für Kleidung, Möbel oder
Haushaltsgeräte. Bis zum Jahr 2020 erhöhte sich die Zahl der Darlehen um
mehr als ein Viertel auf 201 000 (vgl. Bundestagsdrucksache 19/27669).
Diese Zahlen spiegeln jedoch nur einen Bruchteil der ausgezahlten Darlehen
wider. Sie beziehen sich zudem nur auf Darlehen, die von den 300 Jobcentern
ausgegeben wurden, die als sogenannte gemeinsame Einrichtungen (gE)
organisiert sind. Die Daten der weiteren 104 Jobcenter, die als sogenannte
zugelassene kommunale Träger (zkT) organisiert sind und rund ein Viertel der
bundesweiten Jobcenter stellen, sind dabei noch nicht berücksichtigt. Hierzu zählen
beispielsweise die Jobcenter verschiedener Großstädte wie München, Stuttgart,
Leipzig oder Essen (https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Gr
undlagen/Klassifikationen/Regionale-Gliederungen/Gebietsstruktur-Traeger-Gr
undsicherung/Generische-Publikationen/Gebietsstruktur-Traeger-Grundsicheru
ng-XLS.xlsx;jsessionid=6AB3F8038CF3B7B7CC2B0F8FE59FEB0E?__blob=
publicationFile&v=18).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Darlehen in welcher Gesamthöhe wurden in den Jahren von
2021 bis einschließlich 2025 nach dem SGB II jeweils bewilligt (bitte
nach Jahren getrennt ausweisen)?
2. Wie haben sich in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2025 die Anzahl
und die Höhe der offenen Darlehen im Rechtskreis des SGB II jeweils
entwickelt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)?
3. Wie hat sich in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2025 die Anzahl
der Darlehen nach dem SGB II mit einer Tilgungsdauer von
a) unter einem Monat,
b) unter drei Monaten,
c) unter sechs Monaten,
d) unter einem Jahr,
e) unter drei Jahren,
f) unter fünf Jahren und
g) mehr als fünf Jahren
jeweils entwickelt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen), und welche
Darlehenssummen stehen hinter den jeweiligen Tilgungsdauern?
4. Wie viele Darlehen in welcher Gesamthöhe wurden im Zeitraum von
2021 bis einschließlich 2025 für die Erbringung von Mietsicherheiten
(§ 22 Absatz 6 Satz 3 SGB II) jeweils bewilligt (bitte nach Jahren getrennt
ausweisen), und wie hoch war die durchschnittlich bewilligte
Darlehenshöhe pro Leistungsberechtigtem?
5. Wie viele Darlehen in welcher Gesamthöhe wurden im Zeitraum von
2021 bis einschließlich 2025 für die Begleichung von Schulden zur
Sicherung der Unterkunft (§ 22 Absatz 8 Satz 4 SGB II) jeweils bewilligt (bitte
nach Jahren getrennt ausweisen), und wie hoch war die durchschnittlich
bewilligte Darlehenshöhe pro Leistungsberechtigtem?
6. Wie viele Darlehen in welcher Gesamthöhe wurden im Zeitraum von
2021 bis einschließlich 2025 bei einem unabweisbaren Bedarf (§ 24
Absatz 1 SGB II) jeweils bewilligt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen),
und wie hoch war die durchschnittlich bewilligte Darlehenshöhe pro
Leistungsberechtigtem?
7. Wie viele Darlehen in welcher Gesamthöhe wurden im Zeitraum von
2021 bis einschließlich 2025 bei einem voraussichtlichen
Einkommenszufluss nach § 24 Absatz 4 SGB II jeweils bewilligt (bitte nach Jahren
getrennt ausweisen), und wie hoch war die durchschnittlich bewilligte
Darlehenshöhe pro Leistungsberechtigtem?
8. Wie viele Darlehen in welcher Gesamthöhe wurden im Zeitraum von
2021 bis einschließlich 2025 wegen fehlender sofortiger Verwertbarkeit
des Vermögens nach § 24 Absatz 5 SGB II jeweils bewilligt (bitte nach
Jahren getrennt ausweisen), und wie hoch war die durchschnittlich
bewilligte Darlehenshöhe pro Leistungsberechtigtem?
9. Wie hoch war in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2025 die
Gesamtzahl der Bedarfsgemeinschaften, bei denen ein Anspruch auf
unabweisbaren Bedarf festgestellt wurde (bitte Gesamtzahl pro Jahr sowie zusätzlich
den Jahresdurchschnitt ausweisen), und wie hoch war die Gesamtzahl am
Stichtag 31. Dezember 2024?
10. Wie hat sich in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2025 der
Zahlungsanspruch der Bedarfsgemeinschaften mit unabweisbarem Bedarf jeweils
entwickelt (bitte Gesamthöhe pro Jahr sowie zusätzlich den
Jahresdurchschnitt ausweisen), und wie hoch war der Zahlungsanspruch am Stichtag
31. Dezember 2024?
11. Wie hat sich in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2025 der
durchschnittliche Zahlungsanspruch der Bedarfsgemeinschaften mit
unabweisbarem Bedarf jeweils entwickelt?
12. Wie hoch war in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2025 die
Gesamtzahl der Leistungsberechtigten, bei denen ein Anspruch auf
unabweisbaren Bedarf festgestellt wurde (bitte Gesamtzahl pro Jahr sowie zusätzlich
den Jahresdurchschnitt ausweisen), und wie hoch war die Gesamtzahl der
Leistungsberechtigten am Stichtag 31. Dezember 2024?
13. Wie hat sich in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2025 der
Zahlungsanspruch der Leistungsberechtigten mit unabweisbarem Bedarf jeweils
entwickelt (bitte Gesamthöhe pro Jahr sowie zusätzlich den
Jahresdurchschnitt ausweisen), und wie hoch war der Zahlungsanspruch am Stichtag
31. Dezember 2024?
14. Wie viele Darlehen nach dem SGB II wurden in welcher Gesamthöhe in
den Jahren von 2021 bis einschließlich 2025 an Leistungsberechtigte mit
folgender Staatsangehörigkeit vergeben:
a) Deutsche,
b) Ausländer,
c) EU-Ausländer,
d) Top-8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer,
und wie hoch war dabei jeweils der durchschnittliche Darlehensbetrag pro
Leistungsberechtigtem?
15. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2021
bis einschließlich 2025 jeweils die Zahl der Leistungsberechtigten sowie
die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die
a) ein offenes Darlehen,
b) zwei offene Darlehen,
c) drei oder mehr offene Darlehen
besitzen?
16. In welchem Umfang wurden für den Zeitraum von 2021 bis einschließlich
2025 jeweils durch die 104 zugelassenen kommunalen Träger Darlehen
nach dem SGB II ausgereicht (bitte für jedes Jahr einzeln differenzieren
sowie nach jeweiliger Darlehensform: § 24 Absatz 1, 2, 4 und 5 SGB II
getrennt ausweisen)?
17. Wie viele aus Darlehen nach dem SGB II resultierende Restschulden
wurden von den Jobcentern im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025
fällig gestellt (bitte für jedes Jahr einzeln ausweisen)?
18. Wie hoch fielen die aus Darlehen nach dem SGB II resultierenden
Restschulden im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 aus (bitte für
jedes Jahr einzeln ausweisen)?
19. Wie hoch fielen die aus Darlehen nach dem SGB II resultierenden, noch
offenen Restschulden im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 aus
(bitte für jedes Jahr einzeln ausweisen)?
20. Wie lange war die durchschnittliche Rückzahlungsdauer von
Restschulden, die aus Darlehen nach dem SGB II resultieren, im Zeitraum von 2021
bis einschließlich 2025 (bitte für jedes Jahr einzeln ausweisen)?
21. Wie lange war die durchschnittliche Rückzahlungsdauer von
Restschulden, die aus Darlehen nach dem SGB II resultieren, im Zeitraum von 2021
bis einschließlich 2025 (bitte für jedes Jahr einzeln ausweisen)?
22. Wie viele Rückforderungen aus Darlehen nach dem SGB II wurden im
Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 niedergeschlagen (bitte für
jedes Jahr einzeln ausweisen), und wie viele wurden in diesem Zeitraum
erlassen?
Berlin, den 25. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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