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Schriftliche Frage 119 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Wie oft haben die Jobcenter im Jahr 2024 Mietzahlungen an Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger verspätet durchgeführt, und wie oft haben…

dip / schriftliche_frage 13.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 119 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Wie oft haben die Jobcenter im Jahr 2024 Mietzahlungen an Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger verspätet durchgeführt, und wie oft haben… Frage 119 (Cansin Köktürk, Die Linke): Wie oft haben die Jobcenter im Jahr 2024 Mietzahlungen an Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger verspätet durchgeführt, und wie oft haben solche Mietrückstände zur rechtmäßigen Kündigung des Mietverhältnisses geführt, also zum Verlust der Wohnung für den Bürgergeldempfänger bzw. die Bürgergeldempfängerin? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 10. Juni 2025: Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor. Das Bürgergeld wird in der Regel vollständig und einschließlich der Bedarfe für Unterkunft und Heizung direkt an die Leistungsberechtigten gezahlt. In Ausnahmefällen kommt die Zahlung des Bürgergeldes, soweit es für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung erbracht wird, an den Vermieter bzw. die Vermieterin in Betracht (§ 22 Absatz 7 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch). Soweit das Bürgergeld für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung gezahlt wird, sind die kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig. Sie unterliegen der Landesaufsicht.

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