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Schriftliche Frage 1 von Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen versteht die Bundesregierung unter der Passage „Der Staatsminister Dr. Wolfram Weimer hat die Geschäftsführung de…

dip / schriftliche_frage 07.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.

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Schriftliche Frage 1 von Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen versteht die Bundesregierung unter der Passage „Der Staatsminister Dr. Wolfram Weimer hat die Geschäftsführung de… Frage 1 (Andreas Audretsch, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen versteht die Bundesregierung unter der Passage „Der Staatsminister Dr. Wolfram Weimer hat die Geschäftsführung der Weimer Media Group (…) verlassen“ in Bezugnahme auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1136, und wie bewertet sie die hälftige Teilhaberschaft durch den Staatsminister Dr. Wolfram Weimer an der Weimer Media Group im Hinblick auf die §§ 5 und 7 des Bundesministergesetzes? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 3. November 2025: Staatsminister Dr. Wolfram Weimer hat vor seinem ersten Amtstag als Staatsminister für Kultur und Medien die Geschäftsführung der Weimer Media Group GmbH niedergelegt und die Verlagsgruppe verlassen. Christiane Götz-Weimer ist seitdem alleinige Geschäftsführerin. Durch das Verlassen des Unternehmens hat Staatsminister Dr. Wolfram Weimer keinen Einfluss auf die operative Tätigkeit der Weimer Media Group GmbH. Er geht damit weder einem Gewerbe noch einem Beruf nach. Die 50-prozentige Anteilseignerschaft an der Weimer Media Group GmbH steht nicht in Konflikt zu § 5 Absatz 1 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (BMinG).

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