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Schriftliche Frage 12 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Ist die unternehmerische und organisatorische Tätigkeit von Dr. Wolfram Weimer für die privatwirtschaftlich finanzierte WEIMER MEDIA GROUP G…

dip / schriftliche_frage 31.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.

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Schriftliche Frage 12 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Ist die unternehmerische und organisatorische Tätigkeit von Dr. Wolfram Weimer für die privatwirtschaftlich finanzierte WEIMER MEDIA GROUP G… Frage 12 (Sebastian Münzenmaier, AfD): Ist die unternehmerische und organisatorische Tätigkeit von Dr. Wolfram Weimer für die privatwirtschaftlich finanzierte WEIMER MEDIA GROUP GmbH nach Ansicht der Bundesregierung mit den bestehenden Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten auf Ministerebene vereinbar, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Dr. Wolfram Weimer zwar „die Geschäftsführung der WEIMER MEDIA GROUP GmbH mit seinem ersten Amtstag als Staatsminister niedergelegt“ hat (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN auf Bundestagsdrucksache 21/1136), er aber immer noch zu 50 Prozent Gesellschafter der von seiner Ehefrau geführten WEIMER MEDIA GROUP GmbH ist (vgl.: https://jungefreiheit.de/p olitik/deutschland/2025/die-akte-wolfram-weime r-zwischen-interessenkonflikt-und-staatsknete/), die öffentliche Gelder für Veranstaltungen bezieht und unter anderem damit für sich wirbt, „Netzwerktreffen“ zu veranstalten sowie journalistische Inhalte mit „Spitzenpolitikern, Unternehmenslenkern, Wissenschaftlern und Medienmultiplikatoren“ zu produzieren? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 29. Oktober 2025: Mitglieder der Bundesregierung, Staatsminister sowie Parlamentarische Staatssekretäre dürfen neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben (§ 7 ParlStG i. V. m. § 5 BminG). Sie dürfen während ihrer Amtszeit auch nicht dem Vorstand, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören. Der Staatsminister Dr. Wolfram Weimer hat die Geschäftsführung der WEIMER MEDIA GROUP mit seinem Amtsantritt als Staatsminister niedergelegt und die Verlagsgruppe verlassen. Somit liegt keine unternehmerische oder organisatorische Tätigkeit vor.

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