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Schriftliche Frage 2 von Dr. Götz Frömming (AfD): Ist der Bundesregierung die Geschäftsführertätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer bei der W…

dip / schriftliche_frage 30.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.

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Schriftliche Frage 2 von Dr. Götz Frömming (AfD): Ist der Bundesregierung die Geschäftsführertätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer bei der W… Frage 2 (Dr. Götz Frömming, AfD): Ist der Bundesregierung die Geschäftsführertätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer bei der Weimer Neureuth GmbH bekannt, und wie bewertet sie diese Tätigkeit im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Bundesministergesetz (BMinG), insbesondere mit § 5 BMinG, der die Ausübung eines Gewerbes untersagt (Quellen: www.merkur.de/lokales/region-tegernsee/tegernse e-ort29547/verwirrung-um-weimers-neureuth-gm bh-94129814.html; https://apollo-news.net/mglich er-versto-gegen-das-ministergesetz-wolfram-wei mer-ist-geschftsfhrer-eines-weiteren-unternehm ens/)? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 28. Januar 2026: Nach Kenntnis der Bundesregierung ist der Zweck der GmbH die private Geldanlage, die der Altersvorsorge dient. Die GmbH übt keine sonstige gewerbliche Tätigkeit aus. Aus Sicht der Bundesregierung ist dies mit § 5 BMinG vereinbar.

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