Berichte über mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen der Weimer Media Group GmbH (Antwort zu Drs. 21/2921)
Text
Berichte über mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen der Weimer Media Group GmbH (Antwort zu Drs. 21/2921)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3228
21. Wahlperiode 10.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ronald Gläser, Matthias Helferich,
Dr. Götz Frömming, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2921 –
Berichte über mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen der Weimer
Media Group GmbH
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundessprecherin der Alternative für Deutschland (AfD) und Vorsitzende
der Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag, Dr. Alice Weidel, hat die
Kölner Medienrechtskanzlei Höcker mandatiert und geht mit einer strafbewehrten
Unterlassungserklärung und der Androhung von einstweiligem Rechtsschutz
und Strafanzeige gegen die Weimer Media Group sowie das dazugehörige
Portal „The European“ vor (https://jungefreiheit.de/kultur/medien/2025/weide
l-mahnt-verlag-von-kulturstaatsminister-weimer-ab/).
Dem Portal wird vorgeworfen, in zahlreichen Fällen durch die rechtswidrige
Publikation von Texten bekannter Personen des öffentlichen Lebens auf der
eigenen Plattform, darunter auch von Dr. Alice Weidel, gegen das
Urheberrecht verstoßen zu haben. Auch habe das Portal unrechtmäßig den Anschein
zu erwecken versucht, dass Dr. Alice Weidel eine Autorin von „The
European“ gewesen sei, was nach Auffassung der Kanzlei das allgemeine
Persönlichkeitsrecht verletze. Die massenhafte Veröffentlichung urheberrechtlich
geschützter Texte könne sogar als „gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung“
gelten, so ihre Anwälte (s. o.).
Auch weitere Betroffene haben inzwischen mitgeteilt, niemals für das Portal
publizistisch tätig gewesen zu sein. Überdies sehen sich Dr. Wolfram Weimer
und die Weimer Media Group, deren Geschäftsführerposten er nach dem
Amtsantritt im Kanzleramt abgegeben hat, an der er jedoch weiterhin die
Hälfte der Gesellschaftsanteile hält, mit weiteren Vorwürfen bezüglich ihrer
Geschäftspraxen konfrontiert (vgl. https://apollo-news.net/der-hochstapler-vom-t
egernsee/). Apollo News problematisiert in diesem Zusammenhang, dass
Dr. Wolfram Weimer die Nähe zu Macht und Politik suche und diese Nähe
verkaufe. Politisches und wirtschaftliches Interesse vermischten sich am
Unternehmenssitz der Weimer Media Group am Tegernsee. Dr. Wolfram Weimer
profitiere weiterhin von der Nähe zur Union, deren Vertreter von ihm
wiederum als Stargäste vermarktet werden könnten. Inzwischen ist bundesweit
bekannt geworden, dass der Ludwig-Erhard-Gipfel 2025 und die Weimer Media
Group von der bayerischen Landesregierung finanziell gefördert werden
(s. o.).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 10. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Auch die zweitätige „Frankfurt Finance & Future Summit“ ist eine
Veranstaltung der Weimer Media Group, von deren Ticketpreisen das Unternehmen,
dessen Gesellschafter Dr. Wolfram Weimer weiterhin ist, profitiert. Zudem
erhält diese Veranstaltung eine finanzielle Förderung der hessischen
Landesregierung. Ein Staatsminister und Beauftragter der Bundesregierung erhält
also Steuergelder für ein Unternehmen, dessen Gesellschafter er weiterhin ist,
wie die „Junge Freiheit“ in diesem Zusammenhang feststellt (vgl. https://junge
freiheit.de/debatte/kommentar/2025/dieser-skandal-minister-muss-zuruecktre
ten/).
Das Vorgehen von „The European“ könnte nach Auffassung der Fragesteller
gegen § 106 des Urhebergesetzes (UrhG; Unerlaubte Verwertung
urheberrechtlich geschützter Werke, Strafe bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder
Geldstrafe) und bei gewerblicher Nutzung gegen § 108a UrhG (Gewerbsmäßige
unerlaubte Verwertung, bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe)
verstoßen.
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die mutmaßliche
Verletzung des Urheberrechts der Weimer Media Group bei der
Veröffentlichung von Texten von Dr. Alice Weidel, Alexander Dobrindt, Annalena
Baerbock, Dr. Robert Habeck, Papst Franziskus, Friedrich Merz,
Christian Lindner, Dr. Gregor Gysi, Dr. Sahra Wagenknecht, Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger und Dr. Stefan Weber auf TheEuropean.de
(www.nius.de/politik/news/exklusiv-recherche-von-plagiatsjaeger-stefa
n-weber-wurde-bei-weimers-magazin-theeuropean-getrickst-und-geloge
n-um-werbekunden-zu-koedern/d6e63139-9608-494a-bc18-875c84af
979e; bitte Antwort nach Person aufschlüsseln)?
2. Hatte „The European“ nach Kenntnis des Staatsministers für Kultur und
Medien Dr. Wolfram Weimer die Nutzungsrechte an den Bildern von
Dr. Alice Weidel?
3. Sind Artikel auf „The European“ nach Bekanntwerden der oben
dargestellten Vorwürfe nach Kenntnis des Kulturstaatsministers entfernt
worden, wenn ja, wie viele, und was waren die Gründe für diese
Löschungen?
4. Wie bewertet der Kulturstaatsminister die Vorwürfe hundertfacher
Urheberrechtsverletzungen auf dem Portal „The European“ in einem
Zeitraum, in dem er Geschäftsführer der Weimer Media Group gewesen ist,
hinsichtlich seiner Verantwortung für die Einhaltung und den Schutz
urheberrechtlicher Normen in seiner Funktion als Beauftragter der
Bundesregierung für Kultur und Medien?
5. Wie viele Autoren aus Politik, Kultur und Wirtschaft haben nach
Kenntnis des Kulturstaatsministers tatsächlich und einvernehmlich für „The
European“ publiziert?
6. In welchem Umfang sind nach Kenntnis des Kulturstaatsministers
Dr. Wolfram Weimer durch die mutmaßliche rechtswidrige
Veröffentlichung von Texten von Personen des öffentlichen Lebens Werbekunden
gewonnen und Gewinne erwirtschaftet worden?
7. Hat die Bundesregierung sich juristischen Rat dazu eingeholt, ob „The
European“ durch die mutmaßliche Nutzung unberechtigter Texte Betrug
an seinen Werbekunden begangen hat, und wenn ja, zu welchem
Ergebnis ist sie gelangt?
Die Fragen 1 bis 7 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sich der parlamentarische
Informationsanspruch als politisches Kontrollrecht nicht auf Gegenstände erstreckt, die
keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem
Deutschen Bundestag haben. Interne Vorgänge der Redaktion des Magazins
„The European“ liegen nicht im Verantwortungsbereich der Bundesregierung.
8. Besteht nach Auffassung der Bundesregierung ein möglicher
Widerspruch zwischen den öffentlichen Aussagen des Kulturstaatsministers zur
Künstlichen Intelligenz (KI) als „geistiger Vampirismus“ (www.faz.net/a
genturmeldungen/dpa/weimer-kuendigt-digitalem-kolonialismus-den-ka
mpf-an-110732400.html) und der mutmaßlichen Geschäftspraxis der
Weimer Media Group bei der Nutzung fremder Texte?
Es besteht kein Zusammenhang zwischen den Angelegenheiten der Redaktion
des Magazins „The European“ und den Aufgaben des Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien. Zudem beteiligt sich die Bundesregierung
nicht an öffentlich getätigten Mutmaßungen.
9. Hat die Bundesregierung sich juristischen Rat dazu eingeholt, ob die laut
Berichten erfolgte Löschung der Texte kurz nach Veröffentlichung der
Recherchen durch Alexander Wallasch (www.alexander-wallasch.de/poli
tik/nach-wallasch-recherche-in-der-nacht-loeschte-kulturminister-weime
r-knapp-100-texte-von-alice-weidel-hier-die-ganze-geschichte) den
möglichen Versuch einer Spurenbeseitigung darstellt, und wenn ja, zu
welchem Ergebnis ist sie gelangt?
Nein.
10. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen dazu
vor, ob die mutmaßliche Geschäftspraxis der Weimer Media Group einen
Gesetzesverstoß darstellt (z. B. § 106 UrhG für unerlaubte Verwertung
oder § 108a UrhG für gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung), wenn
nein, warum nicht, und plant die Bundesregierung eine unabhängige
Untersuchung zur Nutzung und Löschung von Texten durch „The
European“, um Transparenz zu schaffen?
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sich der parlamentarische
Informationsanspruch als politisches Kontrollrecht nicht auf Gegenstände erstreckt, die
keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem
Deutschen Bundestag haben. Interne Vorgänge der Redaktion des Magazins
„The European“ liegen nicht im Verantwortungsbereich der Bundesregierung.
Dementsprechend liegen der Bundesregierung keine derartigen Einschätzungen
vor. Die Bundesregierung beteiligt sich zudem nicht an öffentlich getätigten
Mutmaßungen.
11. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über mögliche weitere
Urheberrechtsverletzungen durch die Weimer Media Group, und wenn ja,
welche?
Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 7 verwiesen.
12. An welchem exakten Tag ist der Kulturstaatsminister vom Posten des
Geschäftsführers der Weimer Media Group zurückgetreten, und an
welchem Tag ist dieser Rücktritt rechtswirksam geworden?
Der Staatsminister Dr. Wolfram Weimer hat eine Woche vor seinem ersten
Amtstag die Geschäftsführung der Weimer Media Group niedergelegt. Die
Eintragung im Handelsregister erfolgte kurz darauf und ist öffentlich einsehbar.
13. Hat die Bundesregierung überprüfen lassen, ob es mit dem Artikel 66 des
Grundgesetzes, dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der
Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG) sowie der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) vereinbar ist, dass
Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer weiterhin Gesellschafter der Weimer Media
Group ist, die laut Berichten zugleich und fortlaufend von Steuergeldern
profitiert?
Gemäß Artikel 66 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 5 des BMinG dürfen
Mitglieder der Bundesregierung oder Parlamentarische Staatsekretäre neben
ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt, Gewerbe oder Beruf ausüben und auch
nicht dem Vorstand, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines auf Erwerb
gerichteten Unternehmens angehören.
Nach dem eindeutigen Wortlaut unterbindet Artikel 66 GG die Zugehörigkeit
eines Bundesministers bzw. eines Parlamentarischen Staatssekretärs an der
Leitung eines auf Erwerb gerichteten gewinnorientierten Unternehmens. Hingegen
untersagt Artikel 66 GG den Mitgliedern der Bundesregierung bzw.
Parlamentarische Staatssekretäre nicht, Gesellschaftsanteile an einem Unternehmen zu
halten, solange das Unternehmen durch Dritte geführt wird.
Mithin kann ein Bundesminister oder Parlamentarischer Staatsekretär
Eigentümer, Inhaber, Gesellschafter oder Anteilseigner eines Unternehmens bleiben,
ohne zur Veräußerung seiner Aktien bzw. Kapitalanteile gezwungen zu sein.
Der Staatsminister Dr. Wolfram Weimer hat vor seiner Ernennung durch den
Bundeskanzler am 6. Mai 2025 seiner Ehefrau und Mitinhaberin die
Leitungsaufgaben in ihrem Familienunternehmen, der Weimer Media Group,
übertragen.
a) Nimmt nach Kenntnis der Bundesregierung der Kulturstaatsminister
seit der Amtsübernahme an Gesellschafterversammlungen der Weimer
Media Group teil?
b) Pflegt nach Kenntnis der Bundesregierung der Kulturstaatsminister
weiterhin einen geschäftlichen Austausch mit der amtierenden
Geschäftsführerin der Weimer Media Group, der eigenen Ehegattin?
Die Fragen 13a und 13b werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Persönliche Erklärung des Staatsministers vom 20. November
2025 verwiesen.
c) Hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Kulturstaatsminister seit
Amtsantritt an Veranstaltungen der Weimer Media Group, wie
beispielsweise dem „Frankfurt Finance & Future Summit“ oder dem
„Ludwig-Erhard-Gipfel“, teilgenommen?
d) Wenn ja, in welcher Form?
Die Fragen 13c und 13d werden zusammen beantwortet.
Nein.
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen dieser Vorwürfe
auf das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität ihrer eigenen
Medien- und Kulturpolitik?
Es besteht kein Zusammenhang zwischen den Angelegenheiten der Redaktion
des „The European“ und dem politischen Handeln der Bundesregierung. Um
dies zu unterstreichen, überträgt Kulturstaatsminister Weimer – obwohl
rechtlich nicht erforderlich – dennoch seine Gesellschaftsanteile an der Weimer
Media Group GmbH an einen Treuhänder, um jeglichen Anschein eines
Interessenkonfliktes zu vermeiden. Im Übrigen beteiligt sich die Bundesregierung
nicht an öffentlich getätigten Mutmaßungen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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