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Berichte über mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen der Weimer Media Group GmbH (Antwort zu Drs. 21/2921)

dip / drucksache 10.12.2025 · WP 21 · 21/3228 · Antwort · Original ↗

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Berichte über mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen der Weimer Media Group GmbH (Antwort zu Drs. 21/2921) Deutscher Bundestag Drucksache 21/3228 21. Wahlperiode 10.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ronald Gläser, Matthias Helferich, Dr. Götz Frömming, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2921 – Berichte über mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen der Weimer Media Group GmbH V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundessprecherin der Alternative für Deutschland (AfD) und Vorsitzende der Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag, Dr. Alice Weidel, hat die Kölner Medienrechtskanzlei Höcker mandatiert und geht mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Androhung von einstweiligem Rechtsschutz und Strafanzeige gegen die Weimer Media Group sowie das dazugehörige Portal „The European“ vor (https://jungefreiheit.de/kultur/medien/2025/weide l-mahnt-verlag-von-kulturstaatsminister-weimer-ab/). Dem Portal wird vorgeworfen, in zahlreichen Fällen durch die rechtswidrige Publikation von Texten bekannter Personen des öffentlichen Lebens auf der eigenen Plattform, darunter auch von Dr. Alice Weidel, gegen das Urheberrecht verstoßen zu haben. Auch habe das Portal unrechtmäßig den Anschein zu erwecken versucht, dass Dr. Alice Weidel eine Autorin von „The European“ gewesen sei, was nach Auffassung der Kanzlei das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletze. Die massenhafte Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Texte könne sogar als „gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung“ gelten, so ihre Anwälte (s. o.). Auch weitere Betroffene haben inzwischen mitgeteilt, niemals für das Portal publizistisch tätig gewesen zu sein. Überdies sehen sich Dr. Wolfram Weimer und die Weimer Media Group, deren Geschäftsführerposten er nach dem Amtsantritt im Kanzleramt abgegeben hat, an der er jedoch weiterhin die Hälfte der Gesellschaftsanteile hält, mit weiteren Vorwürfen bezüglich ihrer Geschäftspraxen konfrontiert (vgl. https://apollo-news.net/der-hochstapler-vom-t egernsee/). Apollo News problematisiert in diesem Zusammenhang, dass Dr. Wolfram Weimer die Nähe zu Macht und Politik suche und diese Nähe verkaufe. Politisches und wirtschaftliches Interesse vermischten sich am Unternehmenssitz der Weimer Media Group am Tegernsee. Dr. Wolfram Weimer profitiere weiterhin von der Nähe zur Union, deren Vertreter von ihm wiederum als Stargäste vermarktet werden könnten. Inzwischen ist bundesweit bekannt geworden, dass der Ludwig-Erhard-Gipfel 2025 und die Weimer Media Group von der bayerischen Landesregierung finanziell gefördert werden (s. o.). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 10. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Auch die zweitätige „Frankfurt Finance & Future Summit“ ist eine Veranstaltung der Weimer Media Group, von deren Ticketpreisen das Unternehmen, dessen Gesellschafter Dr. Wolfram Weimer weiterhin ist, profitiert. Zudem erhält diese Veranstaltung eine finanzielle Förderung der hessischen Landesregierung. Ein Staatsminister und Beauftragter der Bundesregierung erhält also Steuergelder für ein Unternehmen, dessen Gesellschafter er weiterhin ist, wie die „Junge Freiheit“ in diesem Zusammenhang feststellt (vgl. https://junge freiheit.de/debatte/kommentar/2025/dieser-skandal-minister-muss-zuruecktre ten/). Das Vorgehen von „The European“ könnte nach Auffassung der Fragesteller gegen § 106 des Urhebergesetzes (UrhG; Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke, Strafe bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) und bei gewerblicher Nutzung gegen § 108a UrhG (Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung, bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) verstoßen.  1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die mutmaßliche Verletzung des Urheberrechts der Weimer Media Group bei der Veröffentlichung von Texten von Dr. Alice Weidel, Alexander Dobrindt, Annalena Baerbock, Dr. Robert Habeck, Papst Franziskus, Friedrich Merz, Christian Lindner, Dr. Gregor Gysi, Dr. Sahra Wagenknecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Dr. Stefan Weber auf TheEuropean.de (www.nius.de/politik/news/exklusiv-recherche-von-plagiatsjaeger-stefa n-weber-wurde-bei-weimers-magazin-theeuropean-getrickst-und-geloge n-um-werbekunden-zu-koedern/d6e63139-9608-494a-bc18-875c84af 979e; bitte Antwort nach Person aufschlüsseln)?  2. Hatte „The European“ nach Kenntnis des Staatsministers für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer die Nutzungsrechte an den Bildern von Dr. Alice Weidel?  3. Sind Artikel auf „The European“ nach Bekanntwerden der oben dargestellten Vorwürfe nach Kenntnis des Kulturstaatsministers entfernt worden, wenn ja, wie viele, und was waren die Gründe für diese Löschungen?  4. Wie bewertet der Kulturstaatsminister die Vorwürfe hundertfacher Urheberrechtsverletzungen auf dem Portal „The European“ in einem Zeitraum, in dem er Geschäftsführer der Weimer Media Group gewesen ist, hinsichtlich seiner Verantwortung für die Einhaltung und den Schutz urheberrechtlicher Normen in seiner Funktion als Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien?  5. Wie viele Autoren aus Politik, Kultur und Wirtschaft haben nach Kenntnis des Kulturstaatsministers tatsächlich und einvernehmlich für „The European“ publiziert?  6. In welchem Umfang sind nach Kenntnis des Kulturstaatsministers Dr. Wolfram Weimer durch die mutmaßliche rechtswidrige Veröffentlichung von Texten von Personen des öffentlichen Lebens Werbekunden gewonnen und Gewinne erwirtschaftet worden?  7. Hat die Bundesregierung sich juristischen Rat dazu eingeholt, ob „The European“ durch die mutmaßliche Nutzung unberechtigter Texte Betrug an seinen Werbekunden begangen hat, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt? Die Fragen 1 bis 7 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sich der parlamentarische Informationsanspruch als politisches Kontrollrecht nicht auf Gegenstände erstreckt, die keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag haben. Interne Vorgänge der Redaktion des Magazins „The European“ liegen nicht im Verantwortungsbereich der Bundesregierung.  8. Besteht nach Auffassung der Bundesregierung ein möglicher Widerspruch zwischen den öffentlichen Aussagen des Kulturstaatsministers zur Künstlichen Intelligenz (KI) als „geistiger Vampirismus“ (www.faz.net/a genturmeldungen/dpa/weimer-kuendigt-digitalem-kolonialismus-den-ka mpf-an-110732400.html) und der mutmaßlichen Geschäftspraxis der Weimer Media Group bei der Nutzung fremder Texte? Es besteht kein Zusammenhang zwischen den Angelegenheiten der Redaktion des Magazins „The European“ und den Aufgaben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Zudem beteiligt sich die Bundesregierung nicht an öffentlich getätigten Mutmaßungen.  9. Hat die Bundesregierung sich juristischen Rat dazu eingeholt, ob die laut Berichten erfolgte Löschung der Texte kurz nach Veröffentlichung der Recherchen durch Alexander Wallasch (www.alexander-wallasch.de/poli tik/nach-wallasch-recherche-in-der-nacht-loeschte-kulturminister-weime r-knapp-100-texte-von-alice-weidel-hier-die-ganze-geschichte) den möglichen Versuch einer Spurenbeseitigung darstellt, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt? Nein. 10. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen dazu vor, ob die mutmaßliche Geschäftspraxis der Weimer Media Group einen Gesetzesverstoß darstellt (z. B. § 106 UrhG für unerlaubte Verwertung oder § 108a UrhG für gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung), wenn nein, warum nicht, und plant die Bundesregierung eine unabhängige Untersuchung zur Nutzung und Löschung von Texten durch „The European“, um Transparenz zu schaffen? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sich der parlamentarische Informationsanspruch als politisches Kontrollrecht nicht auf Gegenstände erstreckt, die keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag haben. Interne Vorgänge der Redaktion des Magazins „The European“ liegen nicht im Verantwortungsbereich der Bundesregierung. Dementsprechend liegen der Bundesregierung keine derartigen Einschätzungen vor. Die Bundesregierung beteiligt sich zudem nicht an öffentlich getätigten Mutmaßungen. 11. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über mögliche weitere Urheberrechtsverletzungen durch die Weimer Media Group, und wenn ja, welche? Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 7 verwiesen. 12. An welchem exakten Tag ist der Kulturstaatsminister vom Posten des Geschäftsführers der Weimer Media Group zurückgetreten, und an welchem Tag ist dieser Rücktritt rechtswirksam geworden? Der Staatsminister Dr. Wolfram Weimer hat eine Woche vor seinem ersten Amtstag die Geschäftsführung der Weimer Media Group niedergelegt. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte kurz darauf und ist öffentlich einsehbar. 13. Hat die Bundesregierung überprüfen lassen, ob es mit dem Artikel 66 des Grundgesetzes, dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG) sowie der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) vereinbar ist, dass Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer weiterhin Gesellschafter der Weimer Media Group ist, die laut Berichten zugleich und fortlaufend von Steuergeldern profitiert? Gemäß Artikel 66 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 5 des BMinG dürfen Mitglieder der Bundesregierung oder Parlamentarische Staatsekretäre neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt, Gewerbe oder Beruf ausüben und auch nicht dem Vorstand, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören. Nach dem eindeutigen Wortlaut unterbindet Artikel 66 GG die Zugehörigkeit eines Bundesministers bzw. eines Parlamentarischen Staatssekretärs an der Leitung eines auf Erwerb gerichteten gewinnorientierten Unternehmens. Hingegen untersagt Artikel 66 GG den Mitgliedern der Bundesregierung bzw. Parlamentarische Staatssekretäre nicht, Gesellschaftsanteile an einem Unternehmen zu halten, solange das Unternehmen durch Dritte geführt wird. Mithin kann ein Bundesminister oder Parlamentarischer Staatsekretär Eigentümer, Inhaber, Gesellschafter oder Anteilseigner eines Unternehmens bleiben, ohne zur Veräußerung seiner Aktien bzw. Kapitalanteile gezwungen zu sein. Der Staatsminister Dr. Wolfram Weimer hat vor seiner Ernennung durch den Bundeskanzler am 6. Mai 2025 seiner Ehefrau und Mitinhaberin die Leitungsaufgaben in ihrem Familienunternehmen, der Weimer Media Group, übertragen. a) Nimmt nach Kenntnis der Bundesregierung der Kulturstaatsminister seit der Amtsübernahme an Gesellschafterversammlungen der Weimer Media Group teil? b) Pflegt nach Kenntnis der Bundesregierung der Kulturstaatsminister weiterhin einen geschäftlichen Austausch mit der amtierenden Geschäftsführerin der Weimer Media Group, der eigenen Ehegattin? Die Fragen 13a und 13b werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Persönliche Erklärung des Staatsministers vom 20. November 2025 verwiesen. c) Hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Kulturstaatsminister seit Amtsantritt an Veranstaltungen der Weimer Media Group, wie beispielsweise dem „Frankfurt Finance & Future Summit“ oder dem „Ludwig-Erhard-Gipfel“, teilgenommen? d) Wenn ja, in welcher Form? Die Fragen 13c und 13d werden zusammen beantwortet. Nein. 14. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen dieser Vorwürfe auf das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität ihrer eigenen Medien- und Kulturpolitik? Es besteht kein Zusammenhang zwischen den Angelegenheiten der Redaktion des „The European“ und dem politischen Handeln der Bundesregierung. Um dies zu unterstreichen, überträgt Kulturstaatsminister Weimer – obwohl rechtlich nicht erforderlich – dennoch seine Gesellschaftsanteile an der Weimer Media Group GmbH an einen Treuhänder, um jeglichen Anschein eines Interessenkonfliktes zu vermeiden. Im Übrigen beteiligt sich die Bundesregierung nicht an öffentlich getätigten Mutmaßungen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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