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Schriftliche Frage 20 von Thomas Ladzinski (AfD): Wie genau wird die Bundesregierung die Finanzmittel aufwenden, um, wie durch Presseberichte am 22. Oktober 2025 berichtet, die Gehälter für…

dip / schriftliche_frage 31.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 20 von Thomas Ladzinski (AfD): Wie genau wird die Bundesregierung die Finanzmittel aufwenden, um, wie durch Presseberichte am 22. Oktober 2025 berichtet, die Gehälter für… Frage 20 (Thomas Ladzinski, AfD): Wie genau wird die Bundesregierung die Finanzmittel aufwenden, um, wie durch Presseberichte am 22. Oktober 2025 berichtet, die Gehälter für US-Zivilbeschäftigte in Deutschland zu übernehmen, die wegen des US-Shutdowns (Haushaltssperre in den USA) nicht durch die USA entrichtet werden (bitte hierbei konkreten Haushaltstitel sowie die Höhe der Finanzmittel angeben), und welche Garantien hat die Bundesregierung für die mutmaßliche Rückerstattung (z. B. konkreter Rückzahlungszeitpunkt)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 29. Oktober 2025: Der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF), wird gemäß dem Zusatzabkommen zum NATO‑Truppenstatut (ZA-NTS) eine besondere Rolle zugetragen. So schließt das BMF beispielsweise die Tarifverträge für die Stationierungsstreitkräfte ab, ist also selbst Tarifvertragspartei. Arbeitgeber hingegen ist die jeweilige Streitkraft, die auch die Gehälter für die Beschäftigten trägt. Damit die bei den US-Streitkräften angestellten Zivilbeschäftigten ihre Gehälter trotz andauernden Shutdowns für den Monat Oktober 2025 ausgezahlt bekommen, wurde gemäß § 37 der Bundeshaushaltsordnung eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 43 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2025 (Einzelplan 08, Kapitel 0802, Titel 681 01) zugelassen. Nach amerikanischem Recht (Government Employee Fair Treatment Act of 2019) sind die während des Shutdowns nicht gezahlten Gehälter nachzuzahlen. Deshalb ist damit zu rechnen, dass die nun vorfinanzierten Mittel nach Beendigung des Shutdowns eingehen. Zudem ist eine Erstattung auch völkerrechtlich nach der Grundkonzeption des ZA-NTS geboten. Die Haushaltspolitischen Sprecher der Fraktionen wurden am 28. Oktober 2025 durch die Bundesregierung schriftlich informiert.

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