Schriftliche Frage 7 von Thomas Ladzinski (AfD): Welche nationalen oder internationalen Instanzen rechtfertigen durch ihre Beurteilung bzw. ihr Urteil die am 22. März 2025 in das Grundgeset…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
Text
Schriftliche Frage 7 von Thomas Ladzinski (AfD): Welche nationalen oder internationalen Instanzen rechtfertigen durch ihre Beurteilung bzw. ihr Urteil die am 22. März 2025 in das Grundgeset…
Frage 7 (Thomas Ladzinski, AfD):
Welche nationalen oder internationalen Instanzen rechtfertigen durch ihre Beurteilung bzw. ihr Urteil die am 22. März 2025 in das Grundgesetz (GG) neu aufgenommene Formulierung, dass für „völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“ eine Ausnahmeregelung (Bereichsausnahme) von Artikel 115 Absatz 2 Satz 1 GG gilt, wonach Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich ohne Kredite auszugleichen sind (bitte abschließend aufzählen), und für die Unterstützung welcher Staaten, außer der Ukraine, sieht die Bundesregierung derzeit, unabhängig von der tatsächlich beabsichtigten Unterstützung, die Möglichkeit einer, gemäß dieser Formulierung im Grundgesetz, gesetzlich legitimierten Bereichsausnahme (abschließend aufzählen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 17. Juli 2025:
Die Entscheidungsinstanz ist gemäß Grundgesetz der Deutsche Bundestag. Er verabschiedet das jeweilige Haushaltsgesetz des Bundes, in dem ggf. eine Kreditaufnahme unter Berücksichtigung der Regelungen von Artikel 109 Absatz 3 Satz 5 und Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 und 6 des Grundgesetzes in Verbindung mit den Vorgaben des Gesetzes zur Ausführung von Artikel 115 des Grundgesetzes enthalten ist. Im Übrigen nimmt die Bundesregierung zu abstrakten Rechtsfragen keine Stellung.
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