Schriftliche Frage 103 von Peter Felser (AfD): Teilt die Bundesregierung die Auffassung betroffener Verbände (www.topagrar.com/ managementund-politik/news/eine-minute-nach-zwolf-verban de…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Schriftliche Frage 103 von Peter Felser (AfD): Teilt die Bundesregierung die Auffassung betroffener Verbände (www.topagrar.com/ managementund-politik/news/eine-minute-nach-zwolf-verban de…
Frage 103 (Peter Felser, AfD):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung betroffener Verbände (www.topagrar.com/ managementund-politik/news/eine-minute-nach-zwolf-verban de-schlagen-alarm-wegen-eu-bodenuberwachung- 2 0 0 1 8 4 4 7 .html), dass das EU- Bodenüberwachungsgesetz zu einer Verschärfung des Bürokratieproblems und zudem zu einer unverhältnismäßig starken Einschränkung und Beeinträchtigung von wirtschaftlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Boden führen würde, und plant die Bundesregierung, das EU-Gesetz zur Bodenüberwachung in Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten zu stoppen, um das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD selbst gesetzte Ziel zu erreichen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 24. Oktober 2025:
Deutschland hat bei der Abstimmung am 29. September 2025 im Rat gemäß Koalitionsvertrag gegen die Richtlinie gestimmt, um weitere Belastungen zu vermeiden. Da die Mehrheitsverhältnisse unverändert geblieben sind, wurde die Richtlinie mit großer Mehrheit vom Rat angenommen. Nun liegt die Entscheidung über die Annahme der Richtlinie beim Europäischen Parlament. Die Bundesregierung nimmt die Sorgen der Verbände ernst und kann diese nachvollziehen. Deshalb hat Deutschland seiner Ablehnung eine Protokollerklärung beigefügt, in der folgendes festgehalten wird: „Der zwischen Europäischem Parlament und Ratspräsidentschaft geeinte Vorschlag für das Soil Monitoring Law trägt aus deutscher Sicht dem Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip nicht hinreichend Rechnung und würde zusätzliche Belastungen sowie Doppelstrukturen schaffen.“ Bei der Umsetzung der Richtlinie wird die Bundesregierung daher auf bestehende Verwaltungsstrukturen, Regelungen und Monitoringsysteme zurückgreifen, um Doppelstrukturen weitestgehend zu vermeiden sowie den zusätzlichen Aufwand und eine Beeinträchtigung von wirtschaftlichen Tätigkeiten so gering wie möglich zu halten.
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