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Schriftliche Frage 223 von Niklas Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche politischen, institutionellen und interessengeleiteten Faktoren waren aus Sicht der Bundesregierung ausschlaggebend für die Ablehnung…

dip / schriftliche_frage 10.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

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Schriftliche Frage 223 von Niklas Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche politischen, institutionellen und interessengeleiteten Faktoren waren aus Sicht der Bundesregierung ausschlaggebend für die Ablehnung… Frage 223 (Niklas Wagener, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche politischen, institutionellen und interessengeleiteten Faktoren waren aus Sicht der Bundesregierung ausschlaggebend für die Ablehnung des Vorschlags zum EU-Waldmonitoringgesetz am 24. Juni 2025 im Rat der Europäischen Union, und wie bewertet die Bundesregierung die Unterschiede zwischen dem Legislativvorschlag der Europäischen Kommission und dem Ratsvorschlag des EU-Rates zum EU- Waldmonitoringgesetz im Hinblick auf Anwendungsbereich, inhaltliche Ausgestaltung und institutionelles Design? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 6. Oktober 2025: Der Rat der Europäischen Union hat dem Verordnungsvorschlag für einen Überwachungsrahmen für widerstandsfähige europäische Wälder mit seiner Allgemeinen Ausrichtung am 24. Juni 2025 zugestimmt. Im Unterschied zu dem Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission verfolgt der Kompromissvorschlag des Rates einen „bottom-up“- Ansatz, der auf der Nutzung der bereits bestehenden nationalen Waldinventursysteme aufbaut und damit Doppelarbeit vermeidet, Kosten reduziert und das Subsidiaritätsprinzip wahrt. Indem die Mitgliedstaaten für die Erhebung und Lieferung von harmonisierten Walddaten zuständig sind, fokussiert der Vorschlag den Anwendungsbereich auf die Aspekte und Inhalte, die notwendigerweise in einer Verordnung zu regeln sind. Deutschland hat diese Vorlage zur Allgemeinen Ausrichtung des Rates allerdings abgelehnt, da damit die rechtlich verbindliche Erhebung und Berichterstattung von Primär- und Altwäldern durch eine EU- Verordnung verbunden wäre. Dies hätte zur Folge, dass dem Bund und den Ländern erheblicher finanzieller und administrativer Mehraufwand auf Grundlage einer EU-Verordnung entstünde. Dies zu vermeiden, ist Ziel der Bundesregierung.

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