Schriftliche Frage 31 von Tobias Ebenberger (AfD): Warum spiegelt der „Bericht über die im Jahr 2024 erzielten Erfolge im Zusammenhang mit der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderporno…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 31 von Tobias Ebenberger (AfD): Warum spiegelt der „Bericht über die im Jahr 2024 erzielten Erfolge im Zusammenhang mit der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderporno…
Frage 31 (Tobias Ebenberger, AfD):
Warum spiegelt der „Bericht über die im Jahr 2024 erzielten Erfolge im Zusammenhang mit der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs“ (Bundestagsdrucksache 21/550) offenbar keine Hinweise ans Bundeskriminalamt (BKA) aus dem Ausland wieder, angesichts der Pressemitteilung des BKA vom 21. August 2025, der zufolge es im Jahr 2024 106.353 nach deutschem Recht strafrechtlich relevante Hinweise auf kinder- und jugendpornografische Inhalte sowie Missbrauch von Minderjährigen im Internet vom US-amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children erhalten hat und Datenbasis des Berichts „die im Jahr 2024 bei den Beschwerdestellen sowie dem BKA eingegangenen berechtigten Hinweise“ sind?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 9. Oktober 2025:
Bei dem bezeichneten „Bericht über die im Jahr 2024 erzielten Erfolge im Zusammenhang mit der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs“ handelt es sich um die statistische Auswertung von Maßnahmen, die auf Löschungen von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuches (StGB) abzielen. Datenbasis für die Erhebung sind die im Jahr 2024 bei den Beschwerdestellen (länderübergreifende Stelle jugendschutz.net, Beschwerdestelle des eco- Verbandes der Internetwirtschaft e. V. (eco e. V.), der Beschwerdestelle der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V. [FSM e. V.]) sowie dem Bundeskriminalamt eingegangenen berechtigten Hinweise auf kinderpornografische Inhalte. Die angeführte Pressemitteilung des Bundeskriminalamts vom 21. August 2025 bezieht sich demgegenüber auf das Bundeslagebild zu Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche. Dieses beinhaltet Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik, Hinweiseingänge des National Center for Missing and Exploited Children sowie Meldungen zur sexuellen Ausbeutung Minderjähriger der Landeskriminalämter, des Bundeskriminalamts, der Bundespolizei und des Zolls (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) zu den im Berichtsjahr abgeschlossenen Ermittlungsverfahren mit Tatorten in Deutschland. Das National Center for Missing and Exploited Children nimmt bei der Generierung von Hinweisen auf kinder- und jugendpornografische Inhalte eine herausragende Rolle ein. Die Datengrundlage des Bundeslagebilds hinsichtlich des Hinweisaufkommens beruht demnach überwiegend auf Meldungen aus dem Ausland (vom National Center for Missing and Exploited Children), während der oben bezeichnete Bericht Löschbemühungen, d. h. Maßnahmen, die auf Löschungen von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des § 184b StGB abzielen, statistisch auswertet.
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