Fragen zum systematischen Suchen und Löschen von bereits bekannten Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Darknet
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Fragen zum systematischen Suchen und Löschen von bereits bekannten Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Darknet
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4079
21. Wahlperiode 11.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon Bollmann, Dr. Götz
Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Christian Zaum,
Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Tobias Ebenberger, Jan
Feser, Claudia Weiss, Otto Strauß, Martina Kempf, Lukas Rehm, Johann Martel
und der Fraktion der AfD
Fragen zum systematischen Suchen und Löschen von bereits bekannten
Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Darknet
Im Februar 2025 wurde öffentlich, dass deutsche Strafverfolgungsbehörden im
Darknet verfügbare Fotos und Videos von sexuellem Kindesmissbrauch nicht
systematisch löschen. Dies kam für Beobachter überraschend, hatte doch die
damalige Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser zuvor
wiederholt versichert, dass das Bundeskriminalamt (BKA) Löschprozesse
forciert angehe (www.tagesschau.de/investigativ/ndr/innenminister-darstellung-se
xualisierter-gewalt-gegen-kinder-100.html, zuletzt abgerufen am 7. Januar
2026). Auch der damalige Bundesminister der Justiz Marco Buschmann hatte
im Sommer 2024 öffentlich erklärt, es sei ,,so wichtig, die Inhalte dauerhaft aus
dem Internet zu entfernen“ (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/
DE/2024/07/loeschbericht-kindesmissbrauch-internet.html, zuletzt abgerufen
am 7. Januar 2026).
Dabei hatten Investigativjournalisten bereits im Jahr 2021 nachgewiesen, dass
bereits mit überschaubarem Aufwand erhebliche Mengen des entsprechenden
Materials aus dem Netz entfernt werden können und dies zu einem Quasi-
Zusammenbruch der Foren führen kann (www.tagesschau.de/investigativ/panor
ama/kinderpornografie-loeschung-101.html, zuletzt abgerufen am 7. Januar
2026).
Einer der beteiligten Journalisten hatte die Ergebnisse der Bemühungen seiner
Rechercheeinheit wie folgt zusammengefasst:
,,Schlussendlich ist dann das passiert, womit ich selber auch ehrlicherweise
überhaupt nicht gerechnet habe: Es haben Foren einfach abgeschaltet. Also
Administratoren haben […] die haben den Stecker gezogen, weil sie einfach
gesagt haben: Okay, es gibt hier keine Inhalte mehr, weil alles gelöscht wird. Das
war schon für mich sehr überraschend, weil ich es nicht gedacht hätte, dass es
[…] so einfach ist, so große pädokriminelle Foren vom Netz zu nehmen. Also
das war schon etwas, wo ich dachte, okay […] Ich war dann wirklich sehr
gespannt, was da noch an […] Verteidigung kommen könnte von
Strafverfolgungsbehörden, weil das ist genau das, was sie selber machen wollen […]: sie
wollen, dass es diese Foren nicht mehr gibt, damit sich die Szene dort nicht
mehr treffen kann, und das haben wir gemacht, nur […] durch Melden“ (www.
ndr.de/nachrichten/niedersachsen/bilder-von-kindesmissbrauch-im-internet-poli
tik-will-gegensteuern,kindesmissbrauch-128.html, Minute 24, zuletzt abgerufen
am 6. Januar 2026).
Gleichwohl berichtete die „Tagesschau“ Anfang Dezember 2025, dass die in
Bremen tagende Innenministerkonferenz nicht beschließen werde, im Darknet
verfügbare Kindesmissbrauchsdarstellungen proaktiv durch
Strafverfolgungsbehörden löschen zu lassen (www.tagesschau.de/investigativ/ndr/innenministe
r-darstellung-sexualisierter-gewalt-gegen-kinder-100.html, zuletzt abgerufen
am 7. Januar 2026). Anfang Januar 2026 antwortete die Bundesregierung dann
auf die Schriftliche Frage 49 des Abgeordneten Martin Reichardt auf
Bundestagsdrucksache 21/3520, dass sie gegenwärtig prüfe, unter welchen
Voraussetzungen das systematische Suchen und Löschen von bereits bekannten
Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Darknet
durchgeführt werden könne.
Vor diesem Hintergrund stellen sich den Fragestellern Fragen zur genannten
Problematik.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen Gründen hat es die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die
Schriftliche Frage 49 des Abgeordneten Martin Reichardt auf
Bundestagsdrucksache 21/3520 unterlassen, darauf zu antworten, ob sie noch im
Verlauf der laufenden 21. Legislaturperiode Maßnahmen zu ergreifen plant, die
zur künftigen systematischen Löschung von im Darknet einsehbaren
Kindermissbrauchsdarstellungen führen?
2. Wie lange wird die Prüfung der Voraussetzungen des systematischen
Suchens und Löschens von im Netz einsehbaren
Kindermissbrauchsdarstellungen durch die Bundesregierung nach derzeitigem Planungsstand noch
dauern (vgl. Frage 1)?
3. Sieht die Bundesregierung nach wie vor fehlendes Personal in den
Strafverfolgungsbehörden als Ursache dafür an, dass es bislang noch nicht zu einem
proaktiven Löschen von im Darknet einsehbaren
Kindermissbrauchsdarstellungen gekommen ist (www.tagesschau.de/investigativ/panorama/darknet-s
exualisierte-gewalt-kinder-fotos-loeschen-bka-100.html, zuletzt abgerufen
am 7. Januar 2026), wenn ja, versucht die Bundesregierung gegenwärtig,
neues Personal für diese Aufgabe auszubilden, zu schulen oder auf andere
Weise zu gewinnen, und wenn nein, waren bzw. sind die Recherchen des
„NDR“ ausschlaggebend für die veränderte Einschätzung?
4. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die mögliche seelische Belastung
von Personal (www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/bilder-von-kindesmis
sbrauch-im-internet-politik-will-gegensteuern,kindesmissbrauch-128.html,
Minute 19 f., zuletzt abgerufen am 29. Januar 2026) ein Grund dafür, dass
es bislang noch nicht zu einem proaktiven Löschen von im Darknet
einsehbaren Kindermissbrauchsdarstellungen durch deutsche
Strafverfolgungsbehörden gekommen ist, und wenn ja, wie will die Bundesregierung diesem
Problem begegnen?
5. Aus welchen Gründen suchen und löschen nach Kenntnis der
Bundesregierung deutsche Strafverfolgungsbehörden bislang nicht systematisch im Netz
befindliche Darstellungen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und
Jugendliche?
6. Ist es zutreffend, dass das Bundeskriminalamt Forderungen der
Bundesländer, proaktiv Löschungen von im Netz einsehbaren Darstellungen von
sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durchzuführen,
zurückgewiesen hat (www.tagesschau.de/investigativ/ndr/innenminister-darstellung-
sexualisierter-gewalt-gegen-kinder-100.html, zuletzt abgerufen am 7.
Januar 2026), und wenn ja, aus welchen Gründen?
7. Ist es zutreffend, dass das BKA sich dagegen ausgesprochen hat, dass
deutsche Strafverfolgungsbehörden künftig proaktiv Löschungen von im Netz
einsehbaren Darstellungen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und
Jugendliche durchführen, und wenn ja, aus welchen Gründen?
8. Gibt es außenpolitische Gründe dafür, dass deutsche
Strafverfolgungsbehörden bislang nicht systematisch im Netz befindliche Darstellungen von
sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche löschen, und wenn ja,
welche sind dies?
Berlin, den 30. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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