polradar

Bericht über die im Jahr 2024 erzielten Erfolge im Zusammenhang mit der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs

dip / drucksache 19.06.2025 · WP 21 · 21/550 · Unterrichtung · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Bericht über die im Jahr 2024 erzielten Erfolge im Zusammenhang mit der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs [Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 18. Juni 2025 gemäß Beschluss vom 1. Dezember 2011 auf Bundestagsdrucksache 17/8001. Deutscher Bundestag Drucksache 21/550 21. Wahlperiode 19.06.2025 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die im Jahr 2024 erzielten Erfolge im Zusammenhang mit der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs Inhal tsverzeichnis Seite 1 Vorbemerkung ................................................................................... 2 2 Erläuterungen zum Bericht und zur Statistik ................................ 3 2.1 Gegenstand und Datenbasis des Berichtes .......................................... 3 2.2 Abgrenzung zur polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ....................... 3 3 Allgemeines Hinweisaufkommen (Anzahl der eingegangenen und weitergeleiteten Hinweise) ............................... 4 3.1 Verfügbarkeitszeitraum im Inland gehosteter kinderpornografischer Inhalte im Internet ........................................... 4 3.2 Verfügbarkeitszeitraum im Ausland gehosteter kinderpornografischer Inhalte im Internet ........................................... 6 3.3 Hinweisquellen des BKA .................................................................... 7 4 Bewertung .......................................................................................... 9 1 Vorbemerkung Das Internet spielt bei der Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten eine besondere Rolle, weil die darüber angebotenen Inhalte weltweit für eine unbestimmte Zahl von Nutzenden zugänglich sind. Jeder Klick, der zu einer Missbrauchsdarstellung führt, verletzt erneut die Rechte der vom Missbrauch betroffenen Kinder (Reviktimisierung). Aus diesem Grund setzt die Bundesregierung in Übereinstimmung mit der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 1. Dezember 2011 (Bundestagsdrucksache 17/8001), neben der konsequenten Strafverfolgung bei der Bekämpfung von Kinderpornografie im und über das Internet, auf das schnellstmögliche Löschen dieser Inhalte im Internet. Nach der Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes sollte die Wirksamkeit von Löschanregungen im Gegensatz zu Zugangserschwerungen im Rahmen einer zeitlich befristeten Evaluierungsphase belegt werden. In der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 1. Dezember 2011 wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Deutschen Bundestag jährlich für das Vorjahr die Ergebnisse der Löschbemühungen zu übermitteln. Mit der jährlichen Veröffentlichung kommt die Bundesregierung dieser Bitte nach. Eine enge Zusammenarbeit von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg bei der Bekämpfung kinderpornografischer Inhalte im Netz. Daher besteht eine enge Kooperation zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA), der länderübergreifenden Stelle jugendschutz.net1, der Beschwerdestelle des eco-Verbandes der Internetwirtschaft e. V. (eco e. V.), der Beschwerdestelle der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM e. V.), im Weiteren als „Beschwerdestellen“ bezeichnet und der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). Die Zusammenarbeit zwischen dem BKA, den Beschwerdestellen und der BzKJ beruht auf einer im Jahr 2007 erstmals geschlossenen und zuletzt 2025 aktualisierten Kooperationsvereinbarung. Die Beschwerdestellen sind zudem Mitglieder der International Association of Internet Hotlines (INHOPE), dem Dachverband derjenigen Internet-Beschwerdestellen, die weltweit operieren, Beschwerden über illegale Inhalte im Internet entgegennehmen und sich für eine schnellstmögliche Löschung dieser Inhalte einsetzen. 1 Jugenschutz.net wurde 1997 als Stelle aller Bundesländer durch die Jugendminister und Jugendministerinnen gegründet und handelt im gesetzlichen Auftrag. Die Aufgaben sind im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) festgelegt. Seit 2003 ist die Institution organisatorisch an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) angebunden und fungiert auch als gemeinsames Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet. 2 Erläuterungen zum Bericht und zur Statistik 2.1 Gegenstand und Datenbasis des Berichtes Wesentlicher Gegenstand dieses Berichtes ist die statistische Auswertung von Maßnahmen, die auf die Löschungen von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des §184b des Strafgesetzbuchs (StGB) abzielen. Datenbasis für die Erhebung sind die im Jahr 2024 bei den Beschwerdestellen sowie dem BKA eingegangen berechtigten Hinweise auf kinderpornografische Inhalte. Eine belastbare Aussage über die tatsächliche Anzahl von Missbrauchsabbildungen im Internet kann aus diesem Bericht nicht abgeleitet werden. Die Statistiken dieses Berichtes treffen darüber hinaus keine Aussagen dazu, wie viele der strafbaren Darstellungen nicht gemeldet wurden und weiterhin online verfügbar bleiben. Kinderpornografie ist die Darstellung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und die Dokumentation schwerer Straftaten. Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte sind deshalb nach §184b StGB mit Strafe bedroht. Kinderpornografisch ist ein Inhalt (§ 11 Absatz 3 StGB) dann, wenn er ⎯ sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind), ⎯ die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder ⎯ die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes zum Gegenstand hat. (Legaldefinition gemäß § 184b StGB). 2.2 Abgrenzung zur polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) Die PKS für die Bundesrepublik Deutschland wird vom BKA auf der Grundlage der von den 16 Landeskriminalämtern gelieferten Daten erstellt. Die PKS enthält die der Polizei bekannt gewordenen Straftaten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen und eine Reihe weiterer Angaben zu Fällen, Opfern oder Tatverdächtigen. Der PKS können daher keine Angaben zu den Löschbemühungen von Bund, Ländern und den nichtstaatlichen Stellen entnommen werden. 3 Allgemeines Hinweisaufkommen (Anzahl der eingegangenen und weitergeleiteten Hinweise) Im Jahr 2024 haben das BKA und die Beschwerdestellen 31 536 Hinweise zu kinderpornografischen Inhalten im Internet (Inland und Ausland) statistisch erfasst (2023: 54 613 Hinweise). 19 296 Hinweise bezogen sich auf einen Serverstandort im Inland (2023: 43 533) und 12 240 Hinweise bezogen sich auf einen ausländischen Serverstandort (2023: 11 080). Abbildung 1: Verhältnis der weitergeleiteten in- und ausländischen URLs im Jahr 2024 (nach Monaten) Die signifikante Reduzierung der inländischen Zahlen im Vergleich zum Vorjahr ist mit einer sogenannten Massenlieferung im Jahr 2023 zu begründen. Hier wurden von einem deutschen Imagehoster ca. 21 000 URLs an das BKA gemeldet und über das Inhope-Netzwerk 17 521 Meldungen an die Beschwerdestellen abgegeben, die einen Bezug zu diesem deutschen Imagehoster hatten. Der Anbieter existiert inzwischen nicht mehr. 3.1 Verfügbarkeitszeitraum im Inland gehosteter kinderpornografischer Inhalte im Internet Die Löschung der im Inland gehosteten kinderpornografischen Inhalte gelingt in der Regel schneller als die Löschung der im Ausland gehosteten Inhalte: auch im eigenen Interesse zeigen Provider eine große Kooperationsbereitschaft, inkriminiertes Material schnellstmöglich zu löschen. So wurden 55,98 Prozent (10 802 URLs) aller Inhalte im Inland spätestens nach zwei Tagen gelöscht (2023: 85,4 Prozent; 37 190 URLs). Eine Woche nach Hinweiseingang ist die Verfügbarkeit der Inhalte nochmals deutlich reduziert (von 19 296 sind lediglich 171, also 0,89 Prozent verfügbar, 2023: von 43 105 URLs 419, also 1,02 Prozent). 7.776 3.401 460 1.773 3.258 1.265 384 66 711 54 53 95 500 405 505 534 817 547 1.806 760 5.137 426 474 329 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez inländische URL ausländische URL Abbildung 2: Gelöschte versus noch verfügbare inländische URLs - zwei Tage nach Eingang des Hinweises im Jahr 2024 (nach Monaten) Abbildung 3: Gelöschte versus noch verfügbare inländische URLs – eine Woche nach Hinweiseingang im Jahr 2024 (nach Monaten) 4072 2234 176 639 1879 1251 353 43 34 39 16 66 3704 1167 284 1134 1379 14 31 23 677 15 37 29 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez gelöscht verfügbar 7770 3303 455 1773 3254 1262 374 53 708 47 43 83 6 98 5 0 4 3 10 13 3 7 10 12 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez gelöscht verfügbar 3.2 Verfügbarkeitszeitraum im Ausland gehosteter kinderpornografischer Inhalte im Internet Die Löschung der im Ausland gehosteten Inhalte ist aufgrund des komplexeren Verfahrensablaufs und der Vielzahl an beteiligten Stellen zeitaufwendiger. Zudem haben deutsche Strafverfolgungsbehörden keinerlei Möglichkeiten, eine Löschung im Ausland zu beschleunigen. Hier waren 38,7 Prozent (4 733 URLs) aller Inhalte nach einer Woche gelöscht (2023: 57,6 Prozent; 6 380 URLs). Nach vier Wochen waren bereits 84,17 Prozent (10 303 URLs) der Inhalte gelöscht (2023: 88,2 Prozent; 9 772 URLs). Nicht gelöschte Inhalte werden der BzKJ zwecks Durchführung des Indizierungsverfahrens zugeleitet, sofern sie nach vier Wochen weiterhin aufrufbar sein sollten. Abbildung 4: Verhältnis von gelöschten zu noch verfügbaren ausländischen Inhalten (URLs) im Jahr 2024 eine Woche nach Eingang des Hinweises im Monatsvergleich 180 167 244 259 612 325 1650 364 429 192 203 108 320 238 261 275 205 222 156 396 4708 234 271 221 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez gelöscht verfügbar Abbildung 5: Verhältnis von gelöschten zu noch verfügbaren ausländischen Inhalten im Jahr 2024 vier Wochen nach Eingang des Hinweises im Monatsvergleich 3.3 Hinweisquellen des BKA Im Jahr 2024 erhielt das BKA 99,2 Prozent aller Informationen zu URLs mit kinderpornografischen Inhalten von den inländischen Beschwerdestellen (2023: 51,7 Prozent). Diese wichtige Brückenfunktion der Beschwerdestellen zwischen der Bevölkerung und der Polizei hat sich auch im aktuellen Betrachtungsjahr bewährt. Der Anstieg des Anteils der durch die Beschwerdestellen übermittelten Hinweise begründet sich darin, dass ein im Jahr 2023 sehr aktiver Imagehoster, der eine Vielzahl von Meldungen direkt an das BKA adressierte, seinen Dienst nur bis Mitte 2024 betrieb. Generell ist anzumerken, dass das Hinweisaufkommen seit jeher erheblichen Schwankungen unterliegt und unter anderem stark vom Meldeverhalten der in- und ausländischen Hinweisgeber, etwaigen Zufallsfunden oder Massenhinweisen sowie der Initiative einzelner Provider bei der Überprüfung eigener Dienste oder auch dem Einsatz von sogenannten Crawlern durch private Organisationen (NGOs) abhängt. Daher muss jederzeit mit einem plötzlichen Anstieg oder Abfall der Hinweiseingangszahlen, so wie im Berichtszeitraum 2023 durch die Zulieferungen eines einzelnen deutschen Imagehosters geschehen, gerechnet werden. 316 248 352 336 687 406 1705 491 4999 256 314 193 184 157 153 198 130 141 101 269 138 170 160 136 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez gelöscht verfügbar Abbildung 6: Quellen, aus denen Informationen zu kinderpornografischen Inhalten dem BKA übermittelt wurden Darüber hinaus erfolgte im Berichtszeitraum (September 2024) eine Massenmeldung von 42.539 inkriminierten URLs, die im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens extrahiert und gemeldet wurden. Da der Imagehoster-Dienst zum Zeitpunkt der Meldung jedoch bereits seine Dienste eingestellt hatte und die inkriminierten URLs nicht mehr existent waren, konnte die Meldung in den statistischen Daten nicht berücksichtigt werden. 31293 201 37 5 0 5000 10000 15000 20000 25000 30000 35000 Beschwerdestellen Privatperson Polizei Ausland Polizei national 4 Bewertung Die Zahl der weitergeleiteten Hinweise auf die im Ausland gehosteten kinderpornografischen URLs ist im Jahr 2024 (12 240 URLs) im Vergleich zum Vorjahr (11 080 URLs) um 10,5 Prozent gestiegen. Die Anzahl der dem BKA gemeldeten, im Inland physisch abgelegten, kinderpornografischen Inhalte (19 296 URLs) hat sich im Vergleich zum Vorjahr (43 533 URLs) um 55,7 Prozent verringert. In der Gesamtbetrachtung (Inland / Ausland) ist für das Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr eine Reduktion des Meldeaufkommens um insgesamt 42,2 Prozent festzustellen. Die Reduzierung resultiert aus der Tatsache, dass im Jahr 2023 ein einzelner inländischer Imagehoster ca. 21 000 kinderpornografische Inhalte direkt an das BKA gemeldet hat und über das INHOPE-Netzwerk 17 521 kinderpornografische Inhalte an die Beschwerdestellen gemeldet wurden, die auch einen Bezug zu diesem deutschen Imagehoster hatten. Die Zahlen für das Jahr 2023 dürften somit eine Ausnahme darstellen. Seit Beginn der Erstellung des Berichtes zu den ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des § 184b des StGB im Jahr 2012 ist ein fortgesetzter Anstieg der relevanten Hinweiseingänge festzustellen. Abbildung 7: Entwicklung der Hinweiseingänge seit Beginn der Erstellung des Löschberichtes Trotz der sich fortsetzenden Steigerung des Gesamthinweisaufkommens konnte im Berichtsjahr erneut eine hohe Löschquote erzielt werden. Dieser Erfolg ist auf die stetigen Prozessoptimierungen sowohl bei den Beschwerdestellen als auch beim BKA zurückzuführen. Bei weiter steigendem Hinweisaufkommen werden die bestehenden Prozesse und eingesetzten Ressourcen insofern weiterhin kontinuierlich überprüft und an die sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst werden. 5.463 4.317 2.919 3.031 2.721 5.977 5.951 7.639 6.821 11.914 15.309 54.613 31.536 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen