Bericht über die im Jahr 2024 erzielten Erfolge im Zusammenhang mit der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs
Text
Bericht über die im Jahr 2024 erzielten Erfolge im Zusammenhang mit der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs
[Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 18. Juni 2025 gemäß
Beschluss vom 1. Dezember 2011 auf Bundestagsdrucksache 17/8001.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/550
21. Wahlperiode 19.06.2025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Bericht über die im Jahr 2024 erzielten Erfolge im Zusammenhang mit der
Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt
im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs
Inhal tsverzeichnis
Seite
1 Vorbemerkung ................................................................................... 2
2 Erläuterungen zum Bericht und zur Statistik ................................ 3
2.1 Gegenstand und Datenbasis des Berichtes .......................................... 3
2.2 Abgrenzung zur polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ....................... 3
3 Allgemeines Hinweisaufkommen (Anzahl der
eingegangenen und weitergeleiteten Hinweise) ............................... 4
3.1 Verfügbarkeitszeitraum im Inland gehosteter
kinderpornografischer Inhalte im Internet ........................................... 4
3.2 Verfügbarkeitszeitraum im Ausland gehosteter
kinderpornografischer Inhalte im Internet ........................................... 6
3.3 Hinweisquellen des BKA .................................................................... 7
4 Bewertung .......................................................................................... 9
1 Vorbemerkung
Das Internet spielt bei der Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten eine besondere Rolle, weil die darüber
angebotenen Inhalte weltweit für eine unbestimmte Zahl von Nutzenden zugänglich sind. Jeder Klick, der zu einer
Missbrauchsdarstellung führt, verletzt erneut die Rechte der vom Missbrauch betroffenen Kinder
(Reviktimisierung).
Aus diesem Grund setzt die Bundesregierung in Übereinstimmung mit der Entschließung des Deutschen
Bundestages vom 1. Dezember 2011 (Bundestagsdrucksache 17/8001), neben der konsequenten Strafverfolgung bei der
Bekämpfung von Kinderpornografie im und über das Internet, auf das schnellstmögliche Löschen dieser Inhalte
im Internet.
Nach der Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes sollte die Wirksamkeit von Löschanregungen im
Gegensatz zu Zugangserschwerungen im Rahmen einer zeitlich befristeten Evaluierungsphase belegt werden. In der
Entschließung des Deutschen Bundestages vom 1. Dezember 2011 wird die Bundesregierung aufgefordert, dem
Deutschen Bundestag jährlich für das Vorjahr die Ergebnisse der Löschbemühungen zu übermitteln. Mit der
jährlichen Veröffentlichung kommt die Bundesregierung dieser Bitte nach.
Eine enge Zusammenarbeit von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren ist eine wesentliche Voraussetzung für
den Erfolg bei der Bekämpfung kinderpornografischer Inhalte im Netz. Daher besteht eine enge Kooperation
zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA), der länderübergreifenden Stelle jugendschutz.net1, der
Beschwerdestelle des eco-Verbandes der Internetwirtschaft e. V. (eco e. V.), der Beschwerdestelle der Freiwilligen
Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM e. V.), im Weiteren als „Beschwerdestellen“ bezeichnet und der
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). Die Zusammenarbeit zwischen dem BKA, den
Beschwerdestellen und der BzKJ beruht auf einer im Jahr 2007 erstmals geschlossenen und zuletzt 2025
aktualisierten Kooperationsvereinbarung.
Die Beschwerdestellen sind zudem Mitglieder der International Association of Internet Hotlines (INHOPE), dem
Dachverband derjenigen Internet-Beschwerdestellen, die weltweit operieren, Beschwerden über illegale Inhalte
im Internet entgegennehmen und sich für eine schnellstmögliche Löschung dieser Inhalte einsetzen.
1 Jugenschutz.net wurde 1997 als Stelle aller Bundesländer durch die Jugendminister und Jugendministerinnen gegründet und handelt im
gesetzlichen Auftrag. Die Aufgaben sind im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) festgelegt. Seit 2003 ist die Institution
organisatorisch an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) angebunden und fungiert auch als gemeinsames Kompetenzzentrum von
Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet.
2 Erläuterungen zum Bericht und zur Statistik
2.1 Gegenstand und Datenbasis des Berichtes
Wesentlicher Gegenstand dieses Berichtes ist die statistische Auswertung von Maßnahmen, die auf die
Löschungen von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des §184b des Strafgesetzbuchs
(StGB) abzielen. Datenbasis für die Erhebung sind die im Jahr 2024 bei den Beschwerdestellen sowie dem BKA
eingegangen berechtigten Hinweise auf kinderpornografische Inhalte.
Eine belastbare Aussage über die tatsächliche Anzahl von Missbrauchsabbildungen im Internet kann aus diesem
Bericht nicht abgeleitet werden. Die Statistiken dieses Berichtes treffen darüber hinaus keine Aussagen dazu, wie
viele der strafbaren Darstellungen nicht gemeldet wurden und weiterhin online verfügbar bleiben.
Kinderpornografie ist die Darstellung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und die Dokumentation schwerer
Straftaten. Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte sind deshalb nach §184b StGB mit
Strafe bedroht.
Kinderpornografisch ist ein Inhalt (§ 11 Absatz 3 StGB) dann, wenn er
⎯ sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),
⎯ die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter
Körperhaltung oder
⎯ die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines
Kindes
zum Gegenstand hat. (Legaldefinition gemäß § 184b StGB).
2.2 Abgrenzung zur polizeilichen Kriminalstatistik (PKS)
Die PKS für die Bundesrepublik Deutschland wird vom BKA auf der Grundlage der von den 16
Landeskriminalämtern gelieferten Daten erstellt. Die PKS enthält die der Polizei bekannt gewordenen Straftaten einschließlich
der mit Strafe bedrohten Versuche, die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen und eine Reihe weiterer Angaben
zu Fällen, Opfern oder Tatverdächtigen.
Der PKS können daher keine Angaben zu den Löschbemühungen von Bund, Ländern und den nichtstaatlichen
Stellen entnommen werden.
3 Allgemeines Hinweisaufkommen (Anzahl der eingegangenen und weitergeleiteten
Hinweise)
Im Jahr 2024 haben das BKA und die Beschwerdestellen 31 536 Hinweise zu kinderpornografischen Inhalten im
Internet (Inland und Ausland) statistisch erfasst (2023: 54 613 Hinweise).
19 296 Hinweise bezogen sich auf einen Serverstandort im Inland (2023: 43 533) und 12 240 Hinweise bezogen
sich auf einen ausländischen Serverstandort (2023: 11 080).
Abbildung 1: Verhältnis der weitergeleiteten in- und ausländischen URLs im Jahr 2024
(nach Monaten)
Die signifikante Reduzierung der inländischen Zahlen im Vergleich zum Vorjahr ist mit einer sogenannten
Massenlieferung im Jahr 2023 zu begründen. Hier wurden von einem deutschen Imagehoster ca. 21 000 URLs an das
BKA gemeldet und über das Inhope-Netzwerk 17 521 Meldungen an die Beschwerdestellen abgegeben, die einen
Bezug zu diesem deutschen Imagehoster hatten. Der Anbieter existiert inzwischen nicht mehr.
3.1 Verfügbarkeitszeitraum im Inland gehosteter kinderpornografischer Inhalte im Internet
Die Löschung der im Inland gehosteten kinderpornografischen Inhalte gelingt in der Regel schneller als die
Löschung der im Ausland gehosteten Inhalte: auch im eigenen Interesse zeigen Provider eine große
Kooperationsbereitschaft, inkriminiertes Material schnellstmöglich zu löschen. So wurden 55,98 Prozent (10 802 URLs) aller
Inhalte im Inland spätestens nach zwei Tagen gelöscht (2023: 85,4 Prozent; 37 190 URLs). Eine Woche nach
Hinweiseingang ist die Verfügbarkeit der Inhalte nochmals deutlich reduziert (von 19 296 sind lediglich 171, also
0,89 Prozent verfügbar, 2023: von 43 105 URLs 419, also 1,02 Prozent).
7.776 3.401
460
1.773 3.258
1.265
384
66 711 54 53
95
500 405
505
534 817
547
1.806
760 5.137 426 474
329
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
inländische URL ausländische URL
Abbildung 2: Gelöschte versus noch verfügbare inländische URLs - zwei Tage nach Eingang
des Hinweises im Jahr 2024 (nach Monaten)
Abbildung 3: Gelöschte versus noch verfügbare inländische URLs – eine Woche nach Hinweiseingang
im Jahr 2024 (nach Monaten)
4072
2234
176 639
1879
1251
353
43
34
39
16
66
3704
1167
284 1134
1379
14
31
23
677
15
37
29
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
gelöscht verfügbar
7770 3303 455 1773 3254 1262 374
53
708
47
43
83
6 98 5 0 4 3 10
13
3
7
10
12
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
gelöscht verfügbar
3.2 Verfügbarkeitszeitraum im Ausland gehosteter kinderpornografischer Inhalte im Internet
Die Löschung der im Ausland gehosteten Inhalte ist aufgrund des komplexeren Verfahrensablaufs und der
Vielzahl an beteiligten Stellen zeitaufwendiger. Zudem haben deutsche Strafverfolgungsbehörden keinerlei
Möglichkeiten, eine Löschung im Ausland zu beschleunigen. Hier waren 38,7 Prozent (4 733 URLs) aller Inhalte nach
einer Woche gelöscht (2023: 57,6 Prozent; 6 380 URLs).
Nach vier Wochen waren bereits 84,17 Prozent (10 303 URLs) der Inhalte gelöscht (2023: 88,2 Prozent;
9 772 URLs). Nicht gelöschte Inhalte werden der BzKJ zwecks Durchführung des Indizierungsverfahrens
zugeleitet, sofern sie nach vier Wochen weiterhin aufrufbar sein sollten.
Abbildung 4: Verhältnis von gelöschten zu noch verfügbaren ausländischen Inhalten (URLs)
im Jahr 2024 eine Woche nach Eingang des Hinweises im Monatsvergleich
180 167
244 259
612
325
1650
364
429
192 203
108
320 238
261 275
205
222
156
396
4708
234 271
221
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
gelöscht verfügbar
Abbildung 5: Verhältnis von gelöschten zu noch verfügbaren ausländischen Inhalten im Jahr 2024
vier Wochen nach Eingang des Hinweises im Monatsvergleich
3.3 Hinweisquellen des BKA
Im Jahr 2024 erhielt das BKA 99,2 Prozent aller Informationen zu URLs mit kinderpornografischen Inhalten von
den inländischen Beschwerdestellen (2023: 51,7 Prozent). Diese wichtige Brückenfunktion der
Beschwerdestellen zwischen der Bevölkerung und der Polizei hat sich auch im aktuellen Betrachtungsjahr bewährt.
Der Anstieg des Anteils der durch die Beschwerdestellen übermittelten Hinweise begründet sich darin, dass ein
im Jahr 2023 sehr aktiver Imagehoster, der eine Vielzahl von Meldungen direkt an das BKA adressierte, seinen
Dienst nur bis Mitte 2024 betrieb.
Generell ist anzumerken, dass das Hinweisaufkommen seit jeher erheblichen Schwankungen unterliegt und unter
anderem stark vom Meldeverhalten der in- und ausländischen Hinweisgeber, etwaigen Zufallsfunden oder
Massenhinweisen sowie der Initiative einzelner Provider bei der Überprüfung eigener Dienste oder auch dem Einsatz
von sogenannten Crawlern durch private Organisationen (NGOs) abhängt. Daher muss jederzeit mit einem
plötzlichen Anstieg oder Abfall der Hinweiseingangszahlen, so wie im Berichtszeitraum 2023 durch die Zulieferungen
eines einzelnen deutschen Imagehosters geschehen, gerechnet werden.
316 248
352
336
687
406
1705
491
4999
256
314
193
184 157
153
198
130
141
101
269
138
170
160
136
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
gelöscht verfügbar
Abbildung 6: Quellen, aus denen Informationen zu kinderpornografischen Inhalten dem BKA
übermittelt wurden
Darüber hinaus erfolgte im Berichtszeitraum (September 2024) eine Massenmeldung von 42.539 inkriminierten
URLs, die im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens extrahiert und gemeldet wurden. Da der Imagehoster-Dienst
zum Zeitpunkt der Meldung jedoch bereits seine Dienste eingestellt hatte und die inkriminierten URLs nicht mehr
existent waren, konnte die Meldung in den statistischen Daten nicht berücksichtigt werden.
31293
201 37 5
0
5000
10000
15000
20000
25000
30000
35000
Beschwerdestellen Privatperson Polizei Ausland Polizei national
4 Bewertung
Die Zahl der weitergeleiteten Hinweise auf die im Ausland gehosteten kinderpornografischen URLs ist im Jahr
2024 (12 240 URLs) im Vergleich zum Vorjahr (11 080 URLs) um 10,5 Prozent gestiegen. Die Anzahl der dem
BKA gemeldeten, im Inland physisch abgelegten, kinderpornografischen Inhalte (19 296 URLs) hat sich im
Vergleich zum Vorjahr (43 533 URLs) um 55,7 Prozent verringert.
In der Gesamtbetrachtung (Inland / Ausland) ist für das Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr eine Reduktion des
Meldeaufkommens um insgesamt 42,2 Prozent festzustellen.
Die Reduzierung resultiert aus der Tatsache, dass im Jahr 2023 ein einzelner inländischer Imagehoster ca. 21 000
kinderpornografische Inhalte direkt an das BKA gemeldet hat und über das INHOPE-Netzwerk 17 521
kinderpornografische Inhalte an die Beschwerdestellen gemeldet wurden, die auch einen Bezug zu diesem deutschen
Imagehoster hatten. Die Zahlen für das Jahr 2023 dürften somit eine Ausnahme darstellen.
Seit Beginn der Erstellung des Berichtes zu den ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von
Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des § 184b des StGB im Jahr 2012 ist ein
fortgesetzter Anstieg der relevanten Hinweiseingänge festzustellen.
Abbildung 7: Entwicklung der Hinweiseingänge seit Beginn der Erstellung des Löschberichtes
Trotz der sich fortsetzenden Steigerung des Gesamthinweisaufkommens konnte im Berichtsjahr erneut eine hohe
Löschquote erzielt werden.
Dieser Erfolg ist auf die stetigen Prozessoptimierungen sowohl bei den Beschwerdestellen als auch beim BKA
zurückzuführen. Bei weiter steigendem Hinweisaufkommen werden die bestehenden Prozesse und eingesetzten
Ressourcen insofern weiterhin kontinuierlich überprüft und an die sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst
werden.
5.463 4.317
2.919 3.031 2.721
5.977 5.951
7.639 6.821
11.914
15.309
54.613
31.536
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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