Sexualdelikte gegen Kinder - Gesetzeslage, Statistik und internationale Ermittlungsstrukturen (Antwort zu Drs. 21/1872)
Text
Sexualdelikte gegen Kinder - Gesetzeslage, Statistik und internationale Ermittlungsstrukturen (Antwort zu Drs. 21/1872)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2370
21. Wahlperiode 22.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angela Rudzka, Martin Reichardt,
Sebastian Maack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1872 –
Sexualdelikte gegen Kinder – Gesetzeslage, Statistik und internationale
Ermittlungsstrukturen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 21. August 2025 stellten der Bundesminister des Innern Alexander
Dobrindt (CDU) und der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA) Holger
Münch das „Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und
Jugendlichen 2024“ vor (vgl. www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/Statisti
kenLagebilder/Lagebilder/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen/2024/BLB
Sexualdelikte_2024.html). Die Bundesregierung spricht dabei von stabilen
oder rückläufigen Fallzahlen. In dem Bericht wird auf weitgehend stabile
Fallzahlen verwiesen. Zugleich weisen Fachverbände darauf hin, dass die Statistik
nicht das gesamte Ausmaß der Problematik widerspiegelt und insbesondere
durch gesetzliche Änderungen beeinflusst sein könnte (www.kindervertretun
g.de/de/presse/pressemitteilungen/sexualdelikte-zum-nachteil-von-kindern-rue
ckgang-der-zahlen-taeuscht-ueber-tatsaechliche-lage-hinweg/2025-08-20/
360/).
Zwischen 2023 (16 375 Fälle) und 2024 (16 354 Fälle) blieb die Zahl der
registrierten Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs nahezu unverändert
(Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2024, S. 5).
Im Vergleich zu 2019 ist jedoch ein Anstieg bei den unter 14-Jährigen zu
verzeichnen: Damals wurden 15 701 Opfer erfasst, 2024 waren es 18 085, was
einem Zuwachs von rund 15,2 Prozent entspricht. Dies zeigt, dass die
Fallzahlen langfristig betrachtet eine tendenziell steigende Entwicklung aufweisen
(https://de.statista.com/statistik/daten/studie/38415/umfrage/sexueller-missbra
uch-von-kindern-seit-1999/).
Im Bereich der Kinderpornografie verzeichnet das Lagebild von 2023 auf
2024 einen Rückgang der registrierten Fälle um 5,2 Prozent (von 45 191 auf
42 854 Fälle). Im selben Zeitraum wurde am 16. Mai 2024 eine
Gesetzesänderung beschlossen, die Ende Juni 2024 in Kraft trat und durch die der Besitz
von Missbrauchsdarstellungen von einem Verbrechen zu einem Vergehen
herabgestuft wurde (Bundeslagebild Sexualdelikte 2024, S. 16).
Die starke Abhängigkeit der deutschen Strafverfolgungsbehörden von
Hinweisen der US-amerikanischen Institution National Center for Missing &
Exploited Children (NCMEC) ist aus Sicht der Fragesteller besorgniserregend. Be-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 22. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
reits heute basiert ein erheblicher Teil der Aufklärung auf diesen Meldungen.
Der ansteigende Trend der beim BKA eingehenden Hinweise durch das
NCMEC hat sich im Jahr 2024 fortgesetzt. Etwas mehr als die Hälfte der
Hinweise (2024: 106 353 Hinweise, 2023: 89 336 Hinweise) waren nach
deutschem Recht strafrechtlich relevant (Bundeslagebild Sexualdelikte 2024,
S. 17 f.).
Sollte es künftig zu einer Reduzierung oder gar einem Wegfall dieser
Kooperation kommen, ist aus Sicht der Fragesteller zu befürchten, dass die
Aufklärungsquote im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern und
Jugendlichen deutlich zurückgehen wird. Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht
der Fragesteller dringender Handlungsbedarf, um unabhängige nationale
Strukturen aufzubauen, die eine eigenständige und nachhaltige Sicherstellung
der Ermittlungsfähigkeit gewährleisten.
Straftaten mit jugendpornografischen Inhalten sind im Vergleich zum Vorjahr
um über 8 Prozent gestiegen. Die Unabhängige Beauftragte gegen sexuellen
Missbrauch, Kerstin Claus, fordert im Internet die Einrichtung sogenannter
Safe Spaces – digitaler, altersgerechter Räume mit technischen
Schutzmechanismen, in denen Erwachsene keinen Zugang haben. Alarmierend sind
besonders Phänomene wie Cybergrooming, Sextortion, Livestreaming, Deepfakes
oder Taschengeld-Dating über sogenannte Sugardaddy-Plattformen (https://be
auftragte-missbrauch.de/presse/artikel/1061).
Aus Sicht der Fragesteller werden im Bereich der Dunkelfeldforschung die
Prävention, Medienbildung und Forschung vernachlässigt. In einer ersten
nationalen Dunkelfeldstudie wurden im Juni 2025 die Ergebnisse
veröffentlicht. Für die bundesweite repräsentative Studie wurden insgesamt 10 000
Personen im Alter von 18 bis 59 Jahren schriftlich kontaktiert. Die Studie wurde
vom Zentralinstitut für Seelische Gesundheit initiiert. 12,7 Prozent der
Befragten gaben an, mindestens einmal im Kinder- und Jugendalter von
sexualisierter Gewalt betroffen gewesen zu sein. Die Studie wurde „mit Eigenmitteln der
wissenschaftlichen Institute sowie finanzieller Unterstützung der Weißer
Ring-Stiftung, des Vereins Eckiger Tisch sowie des Kinderschutzbunds
finanziert“ (https://kinderschutzbund.de/dunkelfeldstudie-fast-13-prozent-erlebten-s
exualisierte-gewalt-im-kinder-und-jugendalter/, www.deutschlandfunk.de/sex
ualisierte-gewalt-kinder-jugendliche-100.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt zu schützen, ist ein gemeinsames
Ziel der Bundesregierung. Es muss präventiv bereits alles dafür getan werden,
dass es möglichst nicht zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder kommt. Am
1. Juli 2025 ist das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt
an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG) in Kraft getreten, das an
verschiedenen Stellen ansetzt. Mit einer vom Parlament gewählten Unabhängigen
Bundesbeauftragten werden wichtige unabhängige Strukturen gesichert.
Daneben wird mit dem Gesetz insgesamt für mehr Prävention und
Qualitätsentwicklung im Kinderschutz gesorgt. Mit dem Bundesinstitut für öffentliche
Gesundheit erhält zudem erstmals eine Behörde auf Bundesebene einen Auftrag
zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs.
1. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für die deutliche Zunahme
von Fällen sexuellen Missbrauchs, bezogen auf die letzten fünf Jahre, bei
Kindern unter 14 Jahren, und welche speziellen Schutzmaßnahmen sind
für diese Altersgruppe ggf. geplant?
Sexualdelikte zum Nachteil von Minderjährigen haben insbesondere in den
vergangenen Jahren viel mediale Aufmerksamkeit erhalten, was unter anderem an
der Aufdeckung großer Missbrauchskomplexe sowie der Abschaltung
relevanter Darknetplattformen liegt. Die erhöhte Sichtbarkeit des Delikts führte zu
einer vermehrten Sensibilisierung der Gesellschaft, sodass davon auszugehen
ist, dass Fälle früher erkannt und vermehrt angezeigt werden. Aufgrund der
Verlagerung der sozialen Kommunikation ins Internet im Verlauf der letzten
Jahre ergeben sich hier zahlreiche Tatmöglichkeiten. Zu den Delikten im
Internet zählen Cybergrooming, Sextortion und Live Distance Child Abuse/
Livestreaming, welche als kinder- bzw. jugendpornografische Delikte oder als
sexueller Missbrauch gewertet werden können. Ebenfalls kann die schnelle und
einfache Möglichkeit der Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen von Kindern
und Jugendlichen mittels sozialer Medien und Kommunikationsdienste
mitverantwortlich für den Anstieg der Fallzahlen sein. Insofern sind die spezifischen
Ursachen für die Fallentwicklung in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS)
nicht wissenschaftlich belegt; es ist jedoch davon auszugehen, dass sowohl die
Schaffung von Tatgelegenheiten im Rahmen digitaler Möglichkeiten, als auch
eine Erhellung des Dunkelfelds maßgebliche Einflussfaktoren sein können.
Um den Kinderschutz weiter zu stärken, setzt die Bundesregierung weiterhin
auf ein breites Schutzkonzept. Zusammen mit der Unabhängigen
Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM)
hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMBFSFJ) im Jahr 2022 eine bundesweite Aufklärungs- und
Aktivierungskampagne gegen sexualisierte Gewalt an Kindern gestartet. Die Kernbotschaft
der Kampagne lautet: Jede und jeder von uns ist verantwortlich, hinzusehen,
betroffenen Kindern aufmerksam zuzuhören und ihnen zu helfen. Im Zuge der
Kampagne* werden Materialien kostenfrei bereitgestellt und damit lokale
Initiativen unterstützt. Daneben unterstützt das BMBFSFJ unterschiedliche
Initiativen, um sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu verhindern,
z. B. die Initiative „Trau dich!“.
Mit dieser Initiative werden – in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für
öffentliche Gesundheit (BIÖG) – Kinder, Eltern und Fachkräfte zum Thema
sexueller Missbrauch informiert. Auch im Rahmen des Programms Polizeiliche
Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) werden Informationen
und Medien zur Aufklärung über den Phänomenbereich adressatengerecht zur
Verfügung gestellt.
Darüber hinaus kann das Projekt ReSi+ 6-10 „Resilienz und Sicherheit –
Resilienzförderung und Prävention sexualisierter und häuslicher Gewalt für 6-bis
10-jährige Kinder“** genannt werden. Mit diesem Projekt soll eine
Zielgruppenerweiterung des Vorläuferprojektes ReSi+ um Kinder im Alter von 6 bis
10 Jahren im Setting Hort bzw. Nachmittagsbetreuung und Ganztagesschule
sowie um deren Eltern und Fachkräfte erreicht werden, um diese zu unterstützen
und eine regionale Vernetzung aufzubauen oder zu optimieren. Das Projekt
wird durch das Bundesministerium der Justiz und die Stiftung Deutsches
Forum für Kriminalprävention (DFK) gefördert.
2. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem
Rückgang der Zahlen in dem Bereich der Kinderpornografie von 2023 auf
2024 um 5,2 Prozent und der Gesetzesänderung, die den Besitz von
Missbrauchsdarstellungen von einem Verbrechen zu einem Vergehen
herabgestuft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die im Bundeslagebild „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und
Jugendlichen“ dargestellten Zahlen basieren auf der Datenlage der PKS. Diese ist eine
* https://nicht-wegschieben.de
** www.resiplus.de
sogenannte Ausgangsstatistik, das heißt, dass die Verfahren mit der Abgabe
von Polizei an die Staatsanwaltschaften statistisch erfasst werden.
Die Strafrechtsänderung 2024 hat u. a. dazu geführt, dass Staatsanwaltschaften
etwaige Fälle nach § 184b Absatz 1 oder Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (StGB)
wieder bei Vorliegen der Voraussetzungen aufgrund geringer Schuld des Täters
oder der Täterin in Verbindung mit dem Mangel an öffentlichem Interesse an
der Verfolgung einstellen können (vgl. § 153 Strafprozessordnung). Dies kann
beispielsweise in Betracht kommen, wenn Personen ungewollt, etwa durch den
automatischen Download eines Bildes aus einer Chatgruppe, in den Besitz von
kinderpornographischen Inhalten gekommen sind oder wenn Eltern
kinderpornographisches Material, das sie bei ihren Kindern gefunden haben, an andere
Eltern, Lehrerinnen oder Lehrer oder die Schulleitung weiterleiten, um diese
über den Missstand zu informieren.
In diesen Fällen handelt die Person offensichtlich nicht aus einem eigenen
sexuellen Interesse an kinderpornographischen Inhalten, sondern ggf. sogar um
eine andere Tat nach § 184b StGB, insbesondere eine weitere Verbreitung oder
ein öffentliches Zugänglichmachen eines kinderpornographischen Inhalts, zu
beenden, zu verhindern oder aufzuklären. Da die Einstellung jedoch alleinig
den Staatsanwaltschaften obliegt und der Ausgang eines
staatsanwaltschaftlichen Verfahrens nicht in der PKS abgebildet wird, ist ein direkter Effekt auf die
im Rahmen der aktuellen PKS erfassten Zahlen nicht ableitbar.
3. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit der
Reform 2024 Verfahren wegen § 184b des Strafgesetzbuchs (StGB) nach
den §§ 153 oder 153a der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Die durch das Statistische Bundesamt jährlich herausgegebenen Statistiken der
Staatsanwaltschaften und der Strafgerichte enthalten grundsätzlich keine
Aufschlüsselung der erledigten Verfahren nach einzelnen Straftatbeständen.
4. Wie viele Verfahren, die nach alter Rechtslage vor Gericht verhandelt
worden wären, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Mai
2024 per Strafbefehl eingestellt?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
5. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung ggf., um eine mögliche
Reduzierung oder das Auslaufen der Kooperation mit der US-
amerikanischen Institution NCMEC zu kompensieren (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Das National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) ist ein
entscheidender Akteur bei der Bekämpfung von sexuellem
Missbrauchsdarstellungen an Kindern im Internet. Die Übermittlung von NCMEC-Hinweisen an
Deutschland und alle anderen ausländischen Staaten richtet sich nach 18 U.S.
Code 2258A.
Demnach muss das NCMEC seine Informationen an ausländische
Strafverfolgungsbehörden weiterleiten, die entweder vom Generalstaatsanwalt nach
Absatz (d)(3) benannt wurden, oder – wie im Sinne der Fragestellung einschlägig
– an eine ausländische Strafverfolgungsbehörde, die eine etablierte Beziehung
zum Federal Bureau of Investigation, zur Immigration and Customs
Enforcement oder zu INTERPOL hat und an der Untersuchung von Verbrechen im
Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung von Kindern, Entführung oder
Verführung beteiligt ist.
Die Bundesregierung hat keinen Grund zur Annahme, dass NCMEC plant, die
Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden einzustellen.
6. Plant die Bundesregierung die Einrichtung einer eigenen nationalen
Meldestelle nach Vorbild des NCMEC, und wenn nein, weshalb nicht?
Die Einrichtung einer zentralen Meldestelle ist bereits mit Einführung des
Digital Services Act in Form der Digitalen Eingangsstelle (DES) beim
Bundeskriminalamt erfolgt. Dementsprechend ist es europäischen Providern bereits
möglich, ihre Verdachtsmeldungen/Hinweise sowohl zu Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen, als auch zu anderen
Phänomenbereichen, wie z. B. Terrorismus, Hate Speech, oder Verwendung
verfassungsfeindlicher Kennzeichen bei der Digitalen Eingangsstelle zu melden.
Im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur EU-Verordnung zur Prävention
und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (CSA-VO) wird
darüber hinaus auch über die Errichtung eines EU-Zentrums diskutiert, welches
einen wesentlichen Regelungsbereich des Verordnungsentwurfes darstellt. Die
Abstimmung innerhalb der Bundesregierung über eine gemeinsame
Positionierung zum Verordnungsentwurf ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
7. Prüft die Bundesregierung die gesetzliche Verankerung und technische
Umsetzung von „Safe Spaces“ auf Plattformen und mobilen Endgeräten,
wenn ja, wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand, und welche finanziellen
Mittel sind für eine Umsetzung eingeplant (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Bundesregierung befasst sich intensiv mit den Risiken, auf die Kinder und
Jugendliche in der digitalen Welt stoßen. Sie hat daher aufbauend auf dem
Koalitionsvertrag eine Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der
digitalen Welt“ eingesetzt. Diese wird konkrete Handlungsempfehlungen
entwickeln.
8. Welche finanziellen Mittel wurden seit 2020 für die Dunkelfeldforschung
zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen bereitgestellt?
Die UBSKM hat zwischen 2020 bis 2023 781 000 Euro für die Vorbereitung
von Dunkelfeldforschung ausgegeben. Im Oktober 2024 startete das Zentrum
für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen (ZEFSG),
welches 10 000 Schüler und Schülerinnen der 9. Klassen bundesweit zum
Dunkelfeld befragen soll. Jährlich sind für das ZEFSG bis zu 1,65 Mio. Euro
erstmal bis 2028 eingeplant.
9. Haben die Initiatoren der Dunkelfeldforschung beim Bundesministerium
des Innern oder bei einem anderen Bundesministerium die Finanzierung
oder Mitfinanzierung der Studie beantragt, und wenn ja, warum wurde
keine solche gewährt?
Die UBSKM wurde für die Finanzierung der ZI Mannheimer Studie 2023
angefragt. Die UBSKM hat zu der Zeit eine eigene größere Dunkelfeldbefragung
vorbereitet, die entsprechend der Empfehlungen des Nationalen Rates gegen
sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit Jugendlichen statt mit
Erwachsenen durchgeführt werden soll. Daher hat die UBSKM aus Finanz- und
Kapazitätsgründen von einer Finanzierung der ZI Mannheimer Studie abgesehen.
10. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um die
Bereiche Prävention, Medienbildung und Forschung zum Schutz von
Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt künftig dauerhaft
abzusichern (z. B. gesetzliche Verankerung; dauerhafte Förderstrukturen;
Verstetigung bislang projektgebundener Initiativen; fest eingeplante
Haushaltsmittel)?
Das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
(ProPK) wird gemeinsam von Bund und Ländern nach dem modifizierten
Königsteiner Schlüssel finanziert. Gesetzliche Grundlage für die Finanzierung von
ProPK ist das zum 1. Januar 1975 in Kraft getretene und zum 1. Januar 1993
modifizierte Abkommen über die Finanzierung des Kriminalpolizeilichen
Vorbeugungsprogramms. Das Abkommen zur Finanzierung von ProPK wurde für
die Dauer von drei Jahren geschlossen und verlängert sich auf unbestimmte
Zeit, wenn es nicht mit einer Frist von einem Jahr zum Ende des
Haushaltsjahres gekündigt wird. Somit handelt es sich bei ProPK um eine gesetzlich
verankerte Struktur, die sicherstellt, dass Präventionsarbeit, auch zum Schutz von
Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt, dauerhaft abgesichert ist.
Im Bereich der Forschung wird zusätzlich auf das neue Zentrum für Forschung
zu sexueller Gewalt an Kinder und Jugendlichen (ZEFSG) hingewiesen (§ 7
Absatz 2 UBSKMG). Das Zentrum soll langfristig Daten für die
Berichterstattung liefern. Die UBSKM wird entsprechend Mittel für die ZEFSG-
Dunkelfeldforschung zur Prävalenz sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen in
der Haushaltsplanung ansetzen. Im Bereich Medienbildung unterstützt und
bündelt die Initiative „Gutes Aufwachsen mit Medien“ die Aktivitäten des
BMBFSFJ im Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes zur Stärkung der
Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften zum
Umgang mit Risiken bei der Nutzung digitaler Medien. Die Initiative ist ein
bundesweiter Zusammenschluss verschiedener Akteure und wird durch ein
Initiativbüro unterstützt.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die
Antwort zu Frage 1 verwiesen.
11. Welche Position nimmt die Bundesregierung bezüglich der laufenden
Verhandlungen der EU-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des
sexuellen Missbrauchs von Kindern ein (CSAM-Verordnung, sogenannte
Chatkontrolle)?
Die Bundesregierung stimmt derzeit eine gemeinsame Positionierung ab.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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