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Sexualdelikte gegen Kinder - Gesetzeslage, Statistik und internationale Ermittlungsstrukturen (Antwort zu Drs. 21/1872)

dip / drucksache 22.10.2025 · WP 21 · 21/2370 · Antwort · Original ↗

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Sexualdelikte gegen Kinder - Gesetzeslage, Statistik und internationale Ermittlungsstrukturen (Antwort zu Drs. 21/1872) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2370 21. Wahlperiode 22.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angela Rudzka, Martin Reichardt, Sebastian Maack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1872 – Sexualdelikte gegen Kinder – Gesetzeslage, Statistik und internationale Ermittlungsstrukturen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 21. August 2025 stellten der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt (CDU) und der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA) Holger Münch das „Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2024“ vor (vgl. www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/Statisti kenLagebilder/Lagebilder/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen/2024/BLB Sexualdelikte_2024.html). Die Bundesregierung spricht dabei von stabilen oder rückläufigen Fallzahlen. In dem Bericht wird auf weitgehend stabile Fallzahlen verwiesen. Zugleich weisen Fachverbände darauf hin, dass die Statistik nicht das gesamte Ausmaß der Problematik widerspiegelt und insbesondere durch gesetzliche Änderungen beeinflusst sein könnte (www.kindervertretun g.de/de/presse/pressemitteilungen/sexualdelikte-zum-nachteil-von-kindern-rue ckgang-der-zahlen-taeuscht-ueber-tatsaechliche-lage-hinweg/2025-08-20/ 360/). Zwischen 2023 (16 375 Fälle) und 2024 (16 354 Fälle) blieb die Zahl der registrierten Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs nahezu unverändert (Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2024, S. 5). Im Vergleich zu 2019 ist jedoch ein Anstieg bei den unter 14-Jährigen zu verzeichnen: Damals wurden 15 701 Opfer erfasst, 2024 waren es 18 085, was einem Zuwachs von rund 15,2 Prozent entspricht. Dies zeigt, dass die Fallzahlen langfristig betrachtet eine tendenziell steigende Entwicklung aufweisen (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/38415/umfrage/sexueller-missbra uch-von-kindern-seit-1999/). Im Bereich der Kinderpornografie verzeichnet das Lagebild von 2023 auf 2024 einen Rückgang der registrierten Fälle um 5,2 Prozent (von 45 191 auf 42 854 Fälle). Im selben Zeitraum wurde am 16. Mai 2024 eine Gesetzesänderung beschlossen, die Ende Juni 2024 in Kraft trat und durch die der Besitz von Missbrauchsdarstellungen von einem Verbrechen zu einem Vergehen herabgestuft wurde (Bundeslagebild Sexualdelikte 2024, S. 16). Die starke Abhängigkeit der deutschen Strafverfolgungsbehörden von Hinweisen der US-amerikanischen Institution National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) ist aus Sicht der Fragesteller besorgniserregend. Be- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 22. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. reits heute basiert ein erheblicher Teil der Aufklärung auf diesen Meldungen. Der ansteigende Trend der beim BKA eingehenden Hinweise durch das NCMEC hat sich im Jahr 2024 fortgesetzt. Etwas mehr als die Hälfte der Hinweise (2024: 106 353 Hinweise, 2023: 89 336 Hinweise) waren nach deutschem Recht strafrechtlich relevant (Bundeslagebild Sexualdelikte 2024, S. 17 f.). Sollte es künftig zu einer Reduzierung oder gar einem Wegfall dieser Kooperation kommen, ist aus Sicht der Fragesteller zu befürchten, dass die Aufklärungsquote im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen deutlich zurückgehen wird. Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der Fragesteller dringender Handlungsbedarf, um unabhängige nationale Strukturen aufzubauen, die eine eigenständige und nachhaltige Sicherstellung der Ermittlungsfähigkeit gewährleisten. Straftaten mit jugendpornografischen Inhalten sind im Vergleich zum Vorjahr um über 8 Prozent gestiegen. Die Unabhängige Beauftragte gegen sexuellen Missbrauch, Kerstin Claus, fordert im Internet die Einrichtung sogenannter Safe Spaces – digitaler, altersgerechter Räume mit technischen Schutzmechanismen, in denen Erwachsene keinen Zugang haben. Alarmierend sind besonders Phänomene wie Cybergrooming, Sextortion, Livestreaming, Deepfakes oder Taschengeld-Dating über sogenannte Sugardaddy-Plattformen (https://be auftragte-missbrauch.de/presse/artikel/1061). Aus Sicht der Fragesteller werden im Bereich der Dunkelfeldforschung die Prävention, Medienbildung und Forschung vernachlässigt. In einer ersten nationalen Dunkelfeldstudie wurden im Juni 2025 die Ergebnisse veröffentlicht. Für die bundesweite repräsentative Studie wurden insgesamt 10 000 Personen im Alter von 18 bis 59 Jahren schriftlich kontaktiert. Die Studie wurde vom Zentralinstitut für Seelische Gesundheit initiiert. 12,7 Prozent der Befragten gaben an, mindestens einmal im Kinder- und Jugendalter von sexualisierter Gewalt betroffen gewesen zu sein. Die Studie wurde „mit Eigenmitteln der wissenschaftlichen Institute sowie finanzieller Unterstützung der Weißer Ring-Stiftung, des Vereins Eckiger Tisch sowie des Kinderschutzbunds finanziert“ (https://kinderschutzbund.de/dunkelfeldstudie-fast-13-prozent-erlebten-s exualisierte-gewalt-im-kinder-und-jugendalter/, www.deutschlandfunk.de/sex ualisierte-gewalt-kinder-jugendliche-100.html). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt zu schützen, ist ein gemeinsames Ziel der Bundesregierung. Es muss präventiv bereits alles dafür getan werden, dass es möglichst nicht zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder kommt. Am 1. Juli 2025 ist das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG) in Kraft getreten, das an verschiedenen Stellen ansetzt. Mit einer vom Parlament gewählten Unabhängigen Bundesbeauftragten werden wichtige unabhängige Strukturen gesichert. Daneben wird mit dem Gesetz insgesamt für mehr Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz gesorgt. Mit dem Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit erhält zudem erstmals eine Behörde auf Bundesebene einen Auftrag zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs.  1. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für die deutliche Zunahme von Fällen sexuellen Missbrauchs, bezogen auf die letzten fünf Jahre, bei Kindern unter 14 Jahren, und welche speziellen Schutzmaßnahmen sind für diese Altersgruppe ggf. geplant? Sexualdelikte zum Nachteil von Minderjährigen haben insbesondere in den vergangenen Jahren viel mediale Aufmerksamkeit erhalten, was unter anderem an der Aufdeckung großer Missbrauchskomplexe sowie der Abschaltung relevanter Darknetplattformen liegt. Die erhöhte Sichtbarkeit des Delikts führte zu einer vermehrten Sensibilisierung der Gesellschaft, sodass davon auszugehen ist, dass Fälle früher erkannt und vermehrt angezeigt werden. Aufgrund der Verlagerung der sozialen Kommunikation ins Internet im Verlauf der letzten Jahre ergeben sich hier zahlreiche Tatmöglichkeiten. Zu den Delikten im Internet zählen Cybergrooming, Sextortion und Live Distance Child Abuse/ Livestreaming, welche als kinder- bzw. jugendpornografische Delikte oder als sexueller Missbrauch gewertet werden können. Ebenfalls kann die schnelle und einfache Möglichkeit der Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen mittels sozialer Medien und Kommunikationsdienste mitverantwortlich für den Anstieg der Fallzahlen sein. Insofern sind die spezifischen Ursachen für die Fallentwicklung in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht wissenschaftlich belegt; es ist jedoch davon auszugehen, dass sowohl die Schaffung von Tatgelegenheiten im Rahmen digitaler Möglichkeiten, als auch eine Erhellung des Dunkelfelds maßgebliche Einflussfaktoren sein können. Um den Kinderschutz weiter zu stärken, setzt die Bundesregierung weiterhin auf ein breites Schutzkonzept. Zusammen mit der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) im Jahr 2022 eine bundesweite Aufklärungs- und Aktivierungskampagne gegen sexualisierte Gewalt an Kindern gestartet. Die Kernbotschaft der Kampagne lautet: Jede und jeder von uns ist verantwortlich, hinzusehen, betroffenen Kindern aufmerksam zuzuhören und ihnen zu helfen. Im Zuge der Kampagne* werden Materialien kostenfrei bereitgestellt und damit lokale Initiativen unterstützt. Daneben unterstützt das BMBFSFJ unterschiedliche Initiativen, um sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu verhindern, z. B. die Initiative „Trau dich!“. Mit dieser Initiative werden – in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG) – Kinder, Eltern und Fachkräfte zum Thema sexueller Missbrauch informiert. Auch im Rahmen des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) werden Informationen und Medien zur Aufklärung über den Phänomenbereich adressatengerecht zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus kann das Projekt ReSi+ 6-10 „Resilienz und Sicherheit – Resilienzförderung und Prävention sexualisierter und häuslicher Gewalt für 6-bis 10-jährige Kinder“** genannt werden. Mit diesem Projekt soll eine Zielgruppenerweiterung des Vorläuferprojektes ReSi+ um Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren im Setting Hort bzw. Nachmittagsbetreuung und Ganztagesschule sowie um deren Eltern und Fachkräfte erreicht werden, um diese zu unterstützen und eine regionale Vernetzung aufzubauen oder zu optimieren. Das Projekt wird durch das Bundesministerium der Justiz und die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) gefördert.  2. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem Rückgang der Zahlen in dem Bereich der Kinderpornografie von 2023 auf 2024 um 5,2 Prozent und der Gesetzesänderung, die den Besitz von Missbrauchsdarstellungen von einem Verbrechen zu einem Vergehen herabgestuft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die im Bundeslagebild „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ dargestellten Zahlen basieren auf der Datenlage der PKS. Diese ist eine * https://nicht-wegschieben.de ** www.resiplus.de sogenannte Ausgangsstatistik, das heißt, dass die Verfahren mit der Abgabe von Polizei an die Staatsanwaltschaften statistisch erfasst werden. Die Strafrechtsänderung 2024 hat u. a. dazu geführt, dass Staatsanwaltschaften etwaige Fälle nach § 184b Absatz 1 oder Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (StGB) wieder bei Vorliegen der Voraussetzungen aufgrund geringer Schuld des Täters oder der Täterin in Verbindung mit dem Mangel an öffentlichem Interesse an der Verfolgung einstellen können (vgl. § 153 Strafprozessordnung). Dies kann beispielsweise in Betracht kommen, wenn Personen ungewollt, etwa durch den automatischen Download eines Bildes aus einer Chatgruppe, in den Besitz von kinderpornographischen Inhalten gekommen sind oder wenn Eltern kinderpornographisches Material, das sie bei ihren Kindern gefunden haben, an andere Eltern, Lehrerinnen oder Lehrer oder die Schulleitung weiterleiten, um diese über den Missstand zu informieren. In diesen Fällen handelt die Person offensichtlich nicht aus einem eigenen sexuellen Interesse an kinderpornographischen Inhalten, sondern ggf. sogar um eine andere Tat nach § 184b StGB, insbesondere eine weitere Verbreitung oder ein öffentliches Zugänglichmachen eines kinderpornographischen Inhalts, zu beenden, zu verhindern oder aufzuklären. Da die Einstellung jedoch alleinig den Staatsanwaltschaften obliegt und der Ausgang eines staatsanwaltschaftlichen Verfahrens nicht in der PKS abgebildet wird, ist ein direkter Effekt auf die im Rahmen der aktuellen PKS erfassten Zahlen nicht ableitbar.  3. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Reform 2024 Verfahren wegen § 184b des Strafgesetzbuchs (StGB) nach den §§ 153 oder 153a der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Die durch das Statistische Bundesamt jährlich herausgegebenen Statistiken der Staatsanwaltschaften und der Strafgerichte enthalten grundsätzlich keine Aufschlüsselung der erledigten Verfahren nach einzelnen Straftatbeständen.  4. Wie viele Verfahren, die nach alter Rechtslage vor Gericht verhandelt worden wären, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Mai 2024 per Strafbefehl eingestellt? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.  5. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung ggf., um eine mögliche Reduzierung oder das Auslaufen der Kooperation mit der US- amerikanischen Institution NCMEC zu kompensieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) ist ein entscheidender Akteur bei der Bekämpfung von sexuellem Missbrauchsdarstellungen an Kindern im Internet. Die Übermittlung von NCMEC-Hinweisen an Deutschland und alle anderen ausländischen Staaten richtet sich nach 18 U.S. Code 2258A. Demnach muss das NCMEC seine Informationen an ausländische Strafverfolgungsbehörden weiterleiten, die entweder vom Generalstaatsanwalt nach Absatz (d)(3) benannt wurden, oder – wie im Sinne der Fragestellung einschlägig – an eine ausländische Strafverfolgungsbehörde, die eine etablierte Beziehung zum Federal Bureau of Investigation, zur Immigration and Customs Enforcement oder zu INTERPOL hat und an der Untersuchung von Verbrechen im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung von Kindern, Entführung oder Verführung beteiligt ist. Die Bundesregierung hat keinen Grund zur Annahme, dass NCMEC plant, die Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden einzustellen.  6. Plant die Bundesregierung die Einrichtung einer eigenen nationalen Meldestelle nach Vorbild des NCMEC, und wenn nein, weshalb nicht? Die Einrichtung einer zentralen Meldestelle ist bereits mit Einführung des Digital Services Act in Form der Digitalen Eingangsstelle (DES) beim Bundeskriminalamt erfolgt. Dementsprechend ist es europäischen Providern bereits möglich, ihre Verdachtsmeldungen/Hinweise sowohl zu Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen, als auch zu anderen Phänomenbereichen, wie z. B. Terrorismus, Hate Speech, oder Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen bei der Digitalen Eingangsstelle zu melden. Im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur EU-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (CSA-VO) wird darüber hinaus auch über die Errichtung eines EU-Zentrums diskutiert, welches einen wesentlichen Regelungsbereich des Verordnungsentwurfes darstellt. Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung über eine gemeinsame Positionierung zum Verordnungsentwurf ist derzeit noch nicht abgeschlossen.  7. Prüft die Bundesregierung die gesetzliche Verankerung und technische Umsetzung von „Safe Spaces“ auf Plattformen und mobilen Endgeräten, wenn ja, wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand, und welche finanziellen Mittel sind für eine Umsetzung eingeplant (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Bundesregierung befasst sich intensiv mit den Risiken, auf die Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt stoßen. Sie hat daher aufbauend auf dem Koalitionsvertrag eine Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ eingesetzt. Diese wird konkrete Handlungsempfehlungen entwickeln.  8. Welche finanziellen Mittel wurden seit 2020 für die Dunkelfeldforschung zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen bereitgestellt? Die UBSKM hat zwischen 2020 bis 2023 781 000 Euro für die Vorbereitung von Dunkelfeldforschung ausgegeben. Im Oktober 2024 startete das Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen (ZEFSG), welches 10 000 Schüler und Schülerinnen der 9. Klassen bundesweit zum Dunkelfeld befragen soll. Jährlich sind für das ZEFSG bis zu 1,65 Mio. Euro erstmal bis 2028 eingeplant.  9. Haben die Initiatoren der Dunkelfeldforschung beim Bundesministerium des Innern oder bei einem anderen Bundesministerium die Finanzierung oder Mitfinanzierung der Studie beantragt, und wenn ja, warum wurde keine solche gewährt? Die UBSKM wurde für die Finanzierung der ZI Mannheimer Studie 2023 angefragt. Die UBSKM hat zu der Zeit eine eigene größere Dunkelfeldbefragung vorbereitet, die entsprechend der Empfehlungen des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit Jugendlichen statt mit Erwachsenen durchgeführt werden soll. Daher hat die UBSKM aus Finanz- und Kapazitätsgründen von einer Finanzierung der ZI Mannheimer Studie abgesehen. 10. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um die Bereiche Prävention, Medienbildung und Forschung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt künftig dauerhaft abzusichern (z. B. gesetzliche Verankerung; dauerhafte Förderstrukturen; Verstetigung bislang projektgebundener Initiativen; fest eingeplante Haushaltsmittel)? Das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) wird gemeinsam von Bund und Ländern nach dem modifizierten Königsteiner Schlüssel finanziert. Gesetzliche Grundlage für die Finanzierung von ProPK ist das zum 1. Januar 1975 in Kraft getretene und zum 1. Januar 1993 modifizierte Abkommen über die Finanzierung des Kriminalpolizeilichen Vorbeugungsprogramms. Das Abkommen zur Finanzierung von ProPK wurde für die Dauer von drei Jahren geschlossen und verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn es nicht mit einer Frist von einem Jahr zum Ende des Haushaltsjahres gekündigt wird. Somit handelt es sich bei ProPK um eine gesetzlich verankerte Struktur, die sicherstellt, dass Präventionsarbeit, auch zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt, dauerhaft abgesichert ist. Im Bereich der Forschung wird zusätzlich auf das neue Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kinder und Jugendlichen (ZEFSG) hingewiesen (§ 7 Absatz 2 UBSKMG). Das Zentrum soll langfristig Daten für die Berichterstattung liefern. Die UBSKM wird entsprechend Mittel für die ZEFSG- Dunkelfeldforschung zur Prävalenz sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen in der Haushaltsplanung ansetzen. Im Bereich Medienbildung unterstützt und bündelt die Initiative „Gutes Aufwachsen mit Medien“ die Aktivitäten des BMBFSFJ im Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes zur Stärkung der Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften zum Umgang mit Risiken bei der Nutzung digitaler Medien. Die Initiative ist ein bundesweiter Zusammenschluss verschiedener Akteure und wird durch ein Initiativbüro unterstützt. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 11. Welche Position nimmt die Bundesregierung bezüglich der laufenden Verhandlungen der EU-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern ein (CSAM-Verordnung, sogenannte Chatkontrolle)? Die Bundesregierung stimmt derzeit eine gemeinsame Positionierung ab. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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