Sexualdelikte gegen Kinder - Gesetzeslage, Statistik und internationale Ermittlungsstrukturen
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Sexualdelikte gegen Kinder - Gesetzeslage, Statistik und internationale Ermittlungsstrukturen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1872
21. Wahlperiode 29.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Angela Rudzka, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon
Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Christian Zaum,
Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Jan Feser, Otto Strauß,
Tobias Ebenberger, Martina Kempf, Lukas Rehm, Claudia Weiss, Johann Martel,
Martin Hess und der Fraktion der AfD
Sexualdelikte gegen Kinder – Gesetzeslage, Statistik und internationale
Ermittlungsstrukturen
Am 21. August 2025 stellten der Bundesminister des Innern Alexander
Dobrindt (CDU) und der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA) Holger
Münch das „Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und
Jugendlichen 2024“ vor (vgl. www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/Statistik
enLagebilder/Lagebilder/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen/2024/BLBSe
xualdelikte_2024.html). Die Bundesregierung spricht dabei von stabilen oder
rückläufigen Fallzahlen. In dem Bericht wird auf weitgehend stabile Fallzahlen
verwiesen. Zugleich weisen Fachverbände darauf hin, dass die Statistik nicht
das gesamte Ausmaß der Problematik widerspiegelt und insbesondere durch
gesetzliche Änderungen beeinflusst sein könnte (www.kindervertretung.de/de/p
resse/pressemitteilungen/sexualdelikte-zum-nachteil-von-kindern-rueckgang-de
r-zahlen-taeuscht-ueber-tatsaechliche-lage-hinweg/2025-08-20/360/).
Zwischen 2023 (16 375 Fälle) und 2024 (16 354 Fälle) blieb die Zahl der
registrierten Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs nahezu unverändert
(Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2024, S. 5).
Im Vergleich zu 2019 ist jedoch ein Anstieg bei den unter 14-Jährigen zu
verzeichnen: Damals wurden 15 701 Opfer erfasst, 2024 waren es 18 085, was
einem Zuwachs von rund 15,2 Prozent entspricht. Dies zeigt, dass die
Fallzahlen langfristig betrachtet eine tendenziell steigende Entwicklung aufweisen
(https://de.statista.com/statistik/daten/studie/38415/umfrage/sexueller-missbrau
ch-von-kindern-seit-1999/).
Im Bereich der Kinderpornografie verzeichnet das Lagebild von 2023 auf 2024
einen Rückgang der registrierten Fälle um 5,2 Prozent (von 45 191 auf 42 854
Fälle). Im selben Zeitraum wurde am 16. Mai 2024 eine Gesetzesänderung
beschlossen, die Ende Juni 2024 in Kraft trat und durch die der Besitz von
Missbrauchsdarstellungen von einem Verbrechen zu einem Vergehen herabgestuft
wurde (Bundeslagebild Sexualdelikte 2024, S. 16).
Die starke Abhängigkeit der deutschen Strafverfolgungsbehörden von
Hinweisen der US-amerikanischen Institution National Center for Missing &
Exploited Children (NCMEC) ist aus Sicht der Fragesteller besorgniserregend. Bereits
heute basiert ein erheblicher Teil der Aufklärung auf diesen Meldungen. Der
ansteigende Trend der beim BKA eingehenden Hinweise durch das NCMEC
hat sich im Jahr 2024 fortgesetzt. Etwas mehr als die Hälfte der Hinweise
(2024: 106 353 Hinweise, 2023: 89 336 Hinweise) waren nach deutschem
Recht strafrechtlich relevant (Bundeslagebild Sexualdelikte 2024, S. 17 f.).
Sollte es künftig zu einer Reduzierung oder gar einem Wegfall dieser
Kooperation kommen, ist aus Sicht der Fragesteller zu befürchten, dass die
Aufklärungsquote im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern und
Jugendlichen deutlich zurückgehen wird. Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der
Fragesteller dringender Handlungsbedarf, um unabhängige nationale Strukturen
aufzubauen, die eine eigenständige und nachhaltige Sicherstellung der
Ermittlungsfähigkeit gewährleisten.
Straftaten mit jugendpornografischen Inhalten sind im Vergleich zum Vorjahr
um über 8 Prozent gestiegen. Die Unabhängige Beauftragte gegen sexuellen
Missbrauch, Kerstin Claus, fordert im Internet die Einrichtung sogenannter
Safe Spaces – digitaler, altersgerechter Räume mit technischen
Schutzmechanismen, in denen Erwachsene keinen Zugang haben. Alarmierend sind
besonders Phänomene wie Cybergrooming, Sextortion, Livestreaming, Deepfakes
oder Taschengeld-Dating über sogenannte Sugardaddy-Plattformen (https://bea
uftragte-missbrauch.de/presse/artikel/1061).
Aus Sicht der Fragesteller werden im Bereich der Dunkelfeldforschung die
Prävention, Medienbildung und Forschung vernachlässigt. In einer ersten
nationalen Dunkelfeldstudie wurden im Juni 2025 die Ergebnisse veröffentlicht. Für
die bundesweite repräsentative Studie wurden insgesamt 10 000 Personen im
Alter von 18 bis 59 Jahren schriftlich kontaktiert. Die Studie wurde vom
Zentralinstitut für Seelische Gesundheit initiiert. 12,7 Prozent der Befragten gaben
an, mindestens einmal im Kinder- und Jugendalter von sexualisierter Gewalt
betroffen gewesen zu sein. Die Studie wurde „mit Eigenmitteln der
wissenschaftlichen Institute sowie finanzieller Unterstützung der Weißer Ring-
Stiftung, des Vereins Eckiger Tisch sowie des Kinderschutzbunds finanziert“
(https://kinderschutzbund.de/dunkelfeldstudie-fast-13-prozent-erlebten-sexualis
ierte-gewalt-im-kinder-und-jugendalter/, www.deutschlandfunk.de/sexualisiert
e-gewalt-kinder-jugendliche-100.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für die deutliche Zunahme
von Fällen sexuellen Missbrauchs, bezogen auf die letzten fünf Jahre, bei
Kindern unter 14 Jahren, und welche speziellen Schutzmaßnahmen sind
für diese Altersgruppe ggf. geplant?
2. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem
Rückgang der Zahlen in dem Bereich der Kinderpornografie von 2023 auf 2024
um 5,2 Prozent und der Gesetzesänderung, die den Besitz von
Missbrauchsdarstellungen von einem Verbrechen zu einem Vergehen
herabgestuft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
3. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit der
Reform 2024 Verfahren wegen § 184b des Strafgesetzbuchs (StGB) nach
den §§ 153 oder 153a der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt?
4. Wie viele Verfahren, die nach alter Rechtslage vor Gericht verhandelt
worden wären, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Mai 2024
per Strafbefehl eingestellt?
5. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung ggf., um eine mögliche
Reduzierung oder das Auslaufen der Kooperation mit der US-
amerikanischen Institution NCMEC zu kompensieren (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
6. Plant die Bundesregierung die Einrichtung einer eigenen nationalen
Meldestelle nach Vorbild des NCMEC, und wenn nein, weshalb nicht?
7. Prüft die Bundesregierung die gesetzliche Verankerung und technische
Umsetzung von „Safe Spaces“ auf Plattformen und mobilen Endgeräten,
wenn ja, wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand, und welche finanziellen
Mittel sind für eine Umsetzung eingeplant (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
8. Welche finanziellen Mittel wurden seit 2020 für die Dunkelfeldforschung
zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen bereitgestellt?
9. Haben die Initiatoren der Dunkelfeldforschung beim Bundesministerium
des Innern oder bei einem anderen Bundesministerium die Finanzierung
oder Mitfinanzierung der Studie beantragt, und wenn ja, warum wurde
keine solche gewährt?
10. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um die
Bereiche Prävention, Medienbildung und Forschung zum Schutz von
Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt künftig dauerhaft
abzusichern (z. B. gesetzliche Verankerung; dauerhafte Förderstrukturen;
Verstetigung bislang projektgebundener Initiativen; fest eingeplante
Haushaltsmittel)?
11. Welche Position nimmt die Bundesregierung bezüglich der laufenden
Verhandlungen der EU-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des
sexuellen Missbrauchs von Kindern ein (CSAM-Verordnung, sogenannte
Chatkontrolle)?
Berlin, den 25. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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