Fragen zum systematischen Suchen und Löschen von bereits bekannten Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Darknet (Antwort zu Drs. 21/4079)
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Fragen zum systematischen Suchen und Löschen von bereits bekannten Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Darknet (Antwort zu Drs. 21/4079)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4311
21. Wahlperiode 23.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Reichardt, Sebastian Maack,
Gereon Bollmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4079 –
Fragen zum systematischen Suchen und Löschen von bereits bekannten
Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Darknet
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Februar 2025 wurde öffentlich, dass deutsche Strafverfolgungsbehörden
im Darknet verfügbare Fotos und Videos von sexuellem Kindesmissbrauch
nicht systematisch löschen. Dies kam für Beobachter überraschend, hatte doch
die damalige Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser zuvor
wiederholt versichert, dass das Bundeskriminalamt (BKA) Löschprozesse
forciert angehe (www.tagesschau.de/investigativ/ndr/innenminister-darstellung-s
exualisierter-gewalt-gegen-kinder-100.html, zuletzt abgerufen am 7. Januar
2026). Auch der damalige Bundesminister der Justiz Marco Buschmann hatte
im Sommer 2024 öffentlich erklärt, es sei ,,so wichtig, die Inhalte dauerhaft
aus dem Internet zu entfernen“ (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilu
ngen/DE/2024/07/loeschbericht-kindesmissbrauch-internet.html, zuletzt
abgerufen am 7. Januar 2026).
Dabei hatten Investigativjournalisten bereits im Jahr 2021 nachgewiesen, dass
bereits mit überschaubarem Aufwand erhebliche Mengen des entsprechenden
Materials aus dem Netz entfernt werden können und dies zu einem Quasi-
Zusammenbruch der Foren führen kann (www.tagesschau.de/investigativ/panora
ma/kinderpornografie-loeschung-101.html, zuletzt abgerufen am 7. Januar
2026).
Einer der beteiligten Journalisten hatte die Ergebnisse der Bemühungen seiner
Rechercheeinheit wie folgt zusammengefasst:
,,Schlussendlich ist dann das passiert, womit ich selber auch ehrlicherweise
überhaupt nicht gerechnet habe: Es haben Foren einfach abgeschaltet. Also
Administratoren haben […] die haben den Stecker gezogen, weil sie einfach
gesagt haben: Okay, es gibt hier keine Inhalte mehr, weil alles gelöscht wird.
Das war schon für mich sehr überraschend, weil ich es nicht gedacht hätte,
dass es […] so einfach ist, so große pädokriminelle Foren vom Netz zu
nehmen. Also das war schon etwas, wo ich dachte, okay […] Ich war dann
wirklich sehr gespannt, was da noch an […] Verteidigung kommen könnte von
Strafverfolgungsbehörden, weil das ist genau das, was sie selber machen
wollen […]: sie wollen, dass es diese Foren nicht mehr gibt, damit sich die Szene
dort nicht mehr treffen kann, und das haben wir gemacht, nur […] durch Mel-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 23. Februar 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
den“ (www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/bilder-von-kindesmissbrauch-i
m-internet-politik-will-gegensteuern,kindesmissbrauch-128.html, Minute 24,
zuletzt abgerufen am 6. Januar 2026).
Gleichwohl berichtete die „Tagesschau“ Anfang Dezember 2025, dass die in
Bremen tagende Innenministerkonferenz nicht beschließen werde, im Darknet
verfügbare Kindesmissbrauchsdarstellungen proaktiv durch
Strafverfolgungsbehörden löschen zu lassen (www.tagesschau.de/investigativ/ndr/innenministe
r-darstellung-sexualisierter-gewalt-gegen-kinder-100.html, zuletzt abgerufen
am 7. Januar 2026). Anfang Januar 2026 antwortete die Bundesregierung dann
auf die Schriftliche Frage 49 des Abgeordneten Martin Reichardt auf
Bundestagsdrucksache 21/3520, dass sie gegenwärtig prüfe, unter welchen
Voraussetzungen das systematische Suchen und Löschen von bereits bekannten
Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Darknet
durchgeführt werden könne.
Vor diesem Hintergrund stellen sich den Fragestellern Fragen zur genannten
Problematik.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bekämpfung und Verfolgung von Sexualdelikten zum Nachteil von
Kindern und Jugendlichen ist für die Gefahrenabwehrbehörden und
Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Länder ein wichtiges Anliegen. Eine
besondere Herausforderung in diesem Deliktsbereich ist die
Verfügbarkeitsreduzierung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen, die
über Darknet-Plattformen geteilt werden.
Die Polizeien in Bund und Ländern fokussieren sich auf eine nachhaltige
Verfügbarkeitsreduzierung und Löschung von Missbrauchsabbildungen im
Rahmen von Ermittlungen gegen die Betreiber solcher Plattformen.
Das Verfahren hierzu wurde zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA), den
Polizeien der Länder und Vertretern von Staatsanwaltschaften abgestimmt und
wird seitdem fortlaufend weiterentwickelt. Demnach muss die
ermittlungsführende Dienststelle die Löschung beim jeweiligen Provider veranlassen,
nachdem alle notwendigen Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere
Beweissicherungen von Missbrauchsabbildungen sowie mit derartigen Abbildungen
verknüpften Links, durchgeführt wurden.
1. Aus welchen Gründen hat es die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die
Schriftliche Frage 49 des Abgeordneten Martin Reichardt auf
Bundestagsdrucksache 21/3520 unterlassen, darauf zu antworten, ob sie noch im
Verlauf der laufenden 21. Legislaturperiode Maßnahmen zu ergreifen plant,
die zur künftigen systematischen Löschung von im Darknet einsehbaren
Kindermissbrauchsdarstellungen führen?
Die Frage wurde in der Antwort zur zitierten Schriftlichen Frage beantwortet:
„Die Bunderegierung prüft aktuell unter welchen Vorrausetzungen das
systematische Suchen und Löschen von bereits bekannten Darstellungen sexualisierter
Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Darknet durchgeführt werden kann.“
Ergänzt werden kann, dass die Bundesregierung plant, nach Abschluss der
Prüfung und abhängig vom Ergebnis konkrete Maßnahmen umzusetzen.
2. Wie lange wird die Prüfung der Voraussetzungen des systematischen
Suchens und Löschens von im Netz einsehbaren
Kindermissbrauchsdarstellungen durch die Bundesregierung nach derzeitigem Planungsstand
noch dauern (vgl. Frage 1)?
Ein Zeitplan kann aktuell noch nicht genannt werden.
3. Sieht die Bundesregierung nach wie vor fehlendes Personal in den
Strafverfolgungsbehörden als Ursache dafür an, dass es bislang noch nicht zu
einem proaktiven Löschen von im Darknet einsehbaren
Kindermissbrauchsdarstellungen gekommen ist (www.tagesschau.de/investigativ/pan
orama/darknet-sexualisierte-gewalt-kinder-fotos-loeschen-bka-100.html,
zuletzt abgerufen am 7. Januar 2026), wenn ja, versucht die
Bundesregierung gegenwärtig, neues Personal für diese Aufgabe auszubilden, zu
schulen oder auf andere Weise zu gewinnen, und wenn nein, waren bzw. sind
die Recherchen des „NDR“ ausschlaggebend für die veränderte
Einschätzung?
Aus dem angeführten Artikel ist nicht erkennbar aus welchem Bericht diese
Aussage stammen soll, insofern kann hierzu keine Aussage getroffen werden.
Hinsichtlich interner Personalressourcen des BKA kann keine Auskunft
erteilen. Im Übrigen wird auf Antwort zu Frage 5 verwiesen.
4. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die mögliche seelische Belastung
von Personal (www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/bilder-von-kindesm
issbrauch-im-internet-politik-will-gegensteuern,kindesmissbrauch-12
8.html, Minute 19 f., zuletzt abgerufen am 29. Januar 2026) ein Grund
dafür, dass es bislang noch nicht zu einem proaktiven Löschen von im
Darknet einsehbaren Kindermissbrauchsdarstellungen durch deutsche
Strafverfolgungsbehörden gekommen ist, und wenn ja, wie will die
Bundesregierung diesem Problem begegnen?
Das BKA legt im Rahmen eines umfassenden Gesundheitsmanagements ein
besonderes Augenmerk auf Fürsorgemaßnahmen in besonders belastete
Arbeitsbereiche. Welche Maßnahmen in anderen Strafverfolgungsbehörden, wie
denen der Länder, ergriffen werden, ist hier nicht bekannt.
5. Aus welchen Gründen suchen und löschen nach Kenntnis der
Bundesregierung deutsche Strafverfolgungsbehörden bislang nicht systematisch
im Netz befindliche Darstellungen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder
und Jugendliche?
Eine automatisierte Löschung kann die Sicherung von Beweismitteln, die
Identifizierung bislang unbekannter Tatbeteiligter sowie die Lokalisierung und
Identifizierung betroffener Kinder und Jugendlicher erschweren oder vereiteln.
Daher ist bei einer Automatisierung zwischen bereits bekanntem und
gesichertem Material einerseits und bislang unbekanntem Material andererseits zu
unterscheiden. Die Ausgestaltung entsprechender Verfahren ist Gegenstand
laufender Prüfungen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2
verwiesen.
6. Ist es zutreffend, dass das Bundeskriminalamt Forderungen der
Bundesländer, proaktiv Löschungen von im Netz einsehbaren Darstellungen von
sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durchzuführen,
zurückgewiesen hat (www.tagesschau.de/investigativ/ndr/innenminister-dars
tellung-sexualisierter-gewalt-gegen-kinder-100.html, zuletzt abgerufen am
7. Januar 2026), und wenn ja, aus welchen Gründen?
Aus dem angeführten Artikel lässt sich nicht erkennen um welche Sachverhalte
es sich handelt. Insofern kann hierzu keine Aussage getroffen werden.
7. Ist es zutreffend, dass das BKA sich dagegen ausgesprochen hat, dass
deutsche Strafverfolgungsbehörden künftig proaktiv Löschungen von im
Netz einsehbaren Darstellungen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder
und Jugendliche durchführen, und wenn ja, aus welchen Gründen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
8. Gibt es außenpolitische Gründe dafür, dass deutsche
Strafverfolgungsbehörden bislang nicht systematisch im Netz befindliche Darstellungen von
sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche löschen, und wenn ja,
welche sind dies?
Außenpolitische Gründe sind hier nicht bekannt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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