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Fragen zum systematischen Suchen und Löschen von bereits bekannten Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Darknet (Antwort zu Drs. 21/4079)

dip / drucksache 23.02.2026 · WP 21 · 21/4311 · Antwort · Original ↗

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Fragen zum systematischen Suchen und Löschen von bereits bekannten Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Darknet (Antwort zu Drs. 21/4079) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4311 21. Wahlperiode 23.02.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon Bollmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4079 – Fragen zum systematischen Suchen und Löschen von bereits bekannten Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Darknet V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Februar 2025 wurde öffentlich, dass deutsche Strafverfolgungsbehörden im Darknet verfügbare Fotos und Videos von sexuellem Kindesmissbrauch nicht systematisch löschen. Dies kam für Beobachter überraschend, hatte doch die damalige Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser zuvor wiederholt versichert, dass das Bundeskriminalamt (BKA) Löschprozesse forciert angehe (www.tagesschau.de/investigativ/ndr/innenminister-darstellung-s exualisierter-gewalt-gegen-kinder-100.html, zuletzt abgerufen am 7. Januar 2026). Auch der damalige Bundesminister der Justiz Marco Buschmann hatte im Sommer 2024 öffentlich erklärt, es sei ,,so wichtig, die Inhalte dauerhaft aus dem Internet zu entfernen“ (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilu ngen/DE/2024/07/loeschbericht-kindesmissbrauch-internet.html, zuletzt abgerufen am 7. Januar 2026). Dabei hatten Investigativjournalisten bereits im Jahr 2021 nachgewiesen, dass bereits mit überschaubarem Aufwand erhebliche Mengen des entsprechenden Materials aus dem Netz entfernt werden können und dies zu einem Quasi- Zusammenbruch der Foren führen kann (www.tagesschau.de/investigativ/panora ma/kinderpornografie-loeschung-101.html, zuletzt abgerufen am 7. Januar 2026). Einer der beteiligten Journalisten hatte die Ergebnisse der Bemühungen seiner Rechercheeinheit wie folgt zusammengefasst: ,,Schlussendlich ist dann das passiert, womit ich selber auch ehrlicherweise überhaupt nicht gerechnet habe: Es haben Foren einfach abgeschaltet. Also Administratoren haben […] die haben den Stecker gezogen, weil sie einfach gesagt haben: Okay, es gibt hier keine Inhalte mehr, weil alles gelöscht wird. Das war schon für mich sehr überraschend, weil ich es nicht gedacht hätte, dass es […] so einfach ist, so große pädokriminelle Foren vom Netz zu nehmen. Also das war schon etwas, wo ich dachte, okay […] Ich war dann wirklich sehr gespannt, was da noch an […] Verteidigung kommen könnte von Strafverfolgungsbehörden, weil das ist genau das, was sie selber machen wollen […]: sie wollen, dass es diese Foren nicht mehr gibt, damit sich die Szene dort nicht mehr treffen kann, und das haben wir gemacht, nur […] durch Mel- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 23. Februar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. den“ (www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/bilder-von-kindesmissbrauch-i m-internet-politik-will-gegensteuern,kindesmissbrauch-128.html, Minute 24, zuletzt abgerufen am 6. Januar 2026). Gleichwohl berichtete die „Tagesschau“ Anfang Dezember 2025, dass die in Bremen tagende Innenministerkonferenz nicht beschließen werde, im Darknet verfügbare Kindesmissbrauchsdarstellungen proaktiv durch Strafverfolgungsbehörden löschen zu lassen (www.tagesschau.de/investigativ/ndr/innenministe r-darstellung-sexualisierter-gewalt-gegen-kinder-100.html, zuletzt abgerufen am 7. Januar 2026). Anfang Januar 2026 antwortete die Bundesregierung dann auf die Schriftliche Frage 49 des Abgeordneten Martin Reichardt auf Bundestagsdrucksache 21/3520, dass sie gegenwärtig prüfe, unter welchen Voraussetzungen das systematische Suchen und Löschen von bereits bekannten Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Darknet durchgeführt werden könne. Vor diesem Hintergrund stellen sich den Fragestellern Fragen zur genannten Problematik. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bekämpfung und Verfolgung von Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen ist für die Gefahrenabwehrbehörden und Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Länder ein wichtiges Anliegen. Eine besondere Herausforderung in diesem Deliktsbereich ist die Verfügbarkeitsreduzierung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen, die über Darknet-Plattformen geteilt werden. Die Polizeien in Bund und Ländern fokussieren sich auf eine nachhaltige Verfügbarkeitsreduzierung und Löschung von Missbrauchsabbildungen im Rahmen von Ermittlungen gegen die Betreiber solcher Plattformen. Das Verfahren hierzu wurde zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA), den Polizeien der Länder und Vertretern von Staatsanwaltschaften abgestimmt und wird seitdem fortlaufend weiterentwickelt. Demnach muss die ermittlungsführende Dienststelle die Löschung beim jeweiligen Provider veranlassen, nachdem alle notwendigen Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere Beweissicherungen von Missbrauchsabbildungen sowie mit derartigen Abbildungen verknüpften Links, durchgeführt wurden. 1. Aus welchen Gründen hat es die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 49 des Abgeordneten Martin Reichardt auf Bundestagsdrucksache 21/3520 unterlassen, darauf zu antworten, ob sie noch im Verlauf der laufenden 21. Legislaturperiode Maßnahmen zu ergreifen plant, die zur künftigen systematischen Löschung von im Darknet einsehbaren Kindermissbrauchsdarstellungen führen? Die Frage wurde in der Antwort zur zitierten Schriftlichen Frage beantwortet: „Die Bunderegierung prüft aktuell unter welchen Vorrausetzungen das systematische Suchen und Löschen von bereits bekannten Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Darknet durchgeführt werden kann.“ Ergänzt werden kann, dass die Bundesregierung plant, nach Abschluss der Prüfung und abhängig vom Ergebnis konkrete Maßnahmen umzusetzen. 2. Wie lange wird die Prüfung der Voraussetzungen des systematischen Suchens und Löschens von im Netz einsehbaren Kindermissbrauchsdarstellungen durch die Bundesregierung nach derzeitigem Planungsstand noch dauern (vgl. Frage 1)? Ein Zeitplan kann aktuell noch nicht genannt werden. 3. Sieht die Bundesregierung nach wie vor fehlendes Personal in den Strafverfolgungsbehörden als Ursache dafür an, dass es bislang noch nicht zu einem proaktiven Löschen von im Darknet einsehbaren Kindermissbrauchsdarstellungen gekommen ist (www.tagesschau.de/investigativ/pan orama/darknet-sexualisierte-gewalt-kinder-fotos-loeschen-bka-100.html, zuletzt abgerufen am 7. Januar 2026), wenn ja, versucht die Bundesregierung gegenwärtig, neues Personal für diese Aufgabe auszubilden, zu schulen oder auf andere Weise zu gewinnen, und wenn nein, waren bzw. sind die Recherchen des „NDR“ ausschlaggebend für die veränderte Einschätzung? Aus dem angeführten Artikel ist nicht erkennbar aus welchem Bericht diese Aussage stammen soll, insofern kann hierzu keine Aussage getroffen werden. Hinsichtlich interner Personalressourcen des BKA kann keine Auskunft erteilen. Im Übrigen wird auf Antwort zu Frage 5 verwiesen. 4. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die mögliche seelische Belastung von Personal (www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/bilder-von-kindesm issbrauch-im-internet-politik-will-gegensteuern,kindesmissbrauch-12 8.html, Minute 19 f., zuletzt abgerufen am 29. Januar 2026) ein Grund dafür, dass es bislang noch nicht zu einem proaktiven Löschen von im Darknet einsehbaren Kindermissbrauchsdarstellungen durch deutsche Strafverfolgungsbehörden gekommen ist, und wenn ja, wie will die Bundesregierung diesem Problem begegnen? Das BKA legt im Rahmen eines umfassenden Gesundheitsmanagements ein besonderes Augenmerk auf Fürsorgemaßnahmen in besonders belastete Arbeitsbereiche. Welche Maßnahmen in anderen Strafverfolgungsbehörden, wie denen der Länder, ergriffen werden, ist hier nicht bekannt. 5. Aus welchen Gründen suchen und löschen nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Strafverfolgungsbehörden bislang nicht systematisch im Netz befindliche Darstellungen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche? Eine automatisierte Löschung kann die Sicherung von Beweismitteln, die Identifizierung bislang unbekannter Tatbeteiligter sowie die Lokalisierung und Identifizierung betroffener Kinder und Jugendlicher erschweren oder vereiteln. Daher ist bei einer Automatisierung zwischen bereits bekanntem und gesichertem Material einerseits und bislang unbekanntem Material andererseits zu unterscheiden. Die Ausgestaltung entsprechender Verfahren ist Gegenstand laufender Prüfungen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 6. Ist es zutreffend, dass das Bundeskriminalamt Forderungen der Bundesländer, proaktiv Löschungen von im Netz einsehbaren Darstellungen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durchzuführen, zurückgewiesen hat (www.tagesschau.de/investigativ/ndr/innenminister-dars tellung-sexualisierter-gewalt-gegen-kinder-100.html, zuletzt abgerufen am 7. Januar 2026), und wenn ja, aus welchen Gründen? Aus dem angeführten Artikel lässt sich nicht erkennen um welche Sachverhalte es sich handelt. Insofern kann hierzu keine Aussage getroffen werden. 7. Ist es zutreffend, dass das BKA sich dagegen ausgesprochen hat, dass deutsche Strafverfolgungsbehörden künftig proaktiv Löschungen von im Netz einsehbaren Darstellungen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durchführen, und wenn ja, aus welchen Gründen? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 8. Gibt es außenpolitische Gründe dafür, dass deutsche Strafverfolgungsbehörden bislang nicht systematisch im Netz befindliche Darstellungen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche löschen, und wenn ja, welche sind dies? Außenpolitische Gründe sind hier nicht bekannt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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