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Schriftliche Frage 47 von Steffen Janich (AfD): Wird die Implementierung der NIS-2-Richtlinie in nationales Recht nach Einschätzung der Bundesregierung dazu führen, dass Cyberangriffe auf…

dip / schriftliche_frage 10.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 47 von Steffen Janich (AfD): Wird die Implementierung der NIS-2-Richtlinie in nationales Recht nach Einschätzung der Bundesregierung dazu führen, dass Cyberangriffe auf… Frage 47 (Steffen Janich, AfD): Wird die Implementierung der NIS-2-Richtlinie in nationales Recht nach Einschätzung der Bundesregierung dazu führen, dass Cyberangriffe auf Flughäfen wie die in der Quelle genannten zukünftig weniger Schäden verursachen werden (vgl. www.morgenpost.de/panorama/article41004 3472/flughafen-ber-cyberangriff-an-europaeische n-flughaefen.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 9. Oktober 2025: Luftverkehrsunternehmen wie Flughäfen und Fluggesellschaften zählen bereits heute zur kritischen Infrastruktur (KRITIS) nach dem Gesetz über das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI- Gesetz) sofern sie die jeweils maßgeblichen Versorgungsschwellenwerte der BSI-KRITIS-Verordnung überschreiten. Diese Flughäfen sind verpflichtet, Cybersicherheitsvorfälle zu melden und Cybersicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Mit der Umsetzung der Richtline (EU) 2022/2555 (NIS-2-Richtlinie) im Rahmen des geplanten NIS2UmsuCG wird unter anderem der Anwendungsbereich der Cybersicherheitsvorgaben auf weitere wichtige und besonders wichtige Einrichtungen ausgeweitet. Damit werden zukünftig Luftfahrtunternehmen, Flughafenleitungsorgane sowie Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste (ATM/ANS-Anbieter), die die Schwelle für mittlere bzw. große Unternehmen erreichen, unter den Anwendungsbereich des BSI-Gesetzes fallen. Gleichzeitig stärkt die NIS-2- Richtlinie die Cybersicherheit der Lieferketten. Dadurch sind Risiken, die beispielsweise durch den Einsatz von Drittanbietern entstehen können, bei der Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen stärker zu berücksichtigen. Insgesamt kann die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie daher zur Stärkung der Cybersicherheit im Bereich der Luftfahrt beitragen.

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