Schriftliche Frage 213 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Gründen bildet der Herdenschutz keine „Säule“ im Plan des Bundesministers für , Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Alois Raine…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
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Schriftliche Frage 213 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Gründen bildet der Herdenschutz keine „Säule“ im Plan des Bundesministers für , Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Alois Raine…
Frage 213 (Harald Ebner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Aus welchen Gründen bildet der Herdenschutz keine „Säule“ im Plan des Bundesministers für , Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Alois Rainer zum Schutz von Weidetieren vor Wolfsangriffen (vgl. dpa-Meldung „Bund unterstützt Wolfsjagd in Problemgebieten – Umgang mit Wölfen“ vom 12. September 2025), und nach welchen konkreten Kriterien bzw. Vorgaben will das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat die Bejagung von Wölfen erlauben, die „zur Gefahr werden“ (vgl. dpa- Meldung „Bund unterstützt Wolfsjagd in Problemgebieten – Umgang mit Wölfen“ vom 12. September 2025)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 7. Oktober 2025:
Die Bundesregierung fördert Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK). Für die Umsetzung der Maßnahmen sind die Länder zuständig. Diese Förderung unterstützt bereits seit einigen Jahren den Herdenschutz, weshalb sie daher nicht gesondert herausgehoben wurde. Es ist beabsichtigt, diese entsprechend der Koalitionsvereinbarung der Regierungsfraktionen fortzuführen und bei Bedarf weiterzuentwickeln. Der Koalitionsvertrag zur 21. Legislaturperiode sieht die Unterstützung des Herdenschutzes sowie die unverzügliche Umsetzung des Vorschlags der EU-Kommission zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der europäischen Flora-Fauna-Habitat- Richtlinie in nationales Recht vor. Mit den notwendigen Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) soll eine rechtssichere Entnahme von Wölfen ermöglicht werden. Zudem soll der Wolf umgehend ins Jagdrecht aufgenommen und dabei das Bundesjagdgesetz (BJagdG) punktuell erneuert werden. Die angekündigten Änderungen im BNatSchG und BJagdG sollen verbunden werden. Derzeit wird innerhalb der Bundesregierung die genaue Ausgestaltung der Regelungen geprüft und beraten. Daher können zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen über die konkreten Inhalte getroffen werden. Das gemeinsame Ziel der federführenden Ressorts ist eine zügige Umsetzung.
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