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Weiterer Umgang mit dem Wolf (Antwort zu Drs. 21/281)

dip / drucksache 02.07.2025 · WP 21 · 21/752 · Antwort · Original ↗

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Weiterer Umgang mit dem Wolf (Antwort zu Drs. 21/281) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/752 21. Wahlperiode 02.07.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schröder, Stephan Protschka, Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/281 – Weiterer Umgang mit dem Wolf V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Wolfsbestand in Deutschland nimmt stetig zu. Laut Angaben der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) wurden im Monitoringjahr 2023/2024 insgesamt 209 Wolfsrudel, 46 Wolfspaare, 19 territoriale Einzeltiere sowie 781 Welpen bestätigt (www.dbb-wolf.de/wolf svorkommen/territorien#:~:text=Im%20Monitoringjahr%202023%2F24%20si nd,insgesamt%20781%20Welpen%20best%C3%A4tigt%20werden). Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) geht auf Grundlage dieser Daten von 1 601 nachgewiesenen Wolfsindividuen in den bestätigten Territorien aus (www.bf n.de/pressemitteilungen/aktuelle-zahlen-und-daten-zum-wolf-deutschland-bun desweit-209-rudel-bestaetigt). Tatsächlich dürfte die reale Zahl der Wölfe jedoch deutlich höher liegen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) kritisiert seit Jahren die mangelnde Transparenz sowie die Verwendung veralteter und teils nicht nachvollziehbarer Daten durch DBBW und BfN. Eine aktuelle Hochrechnung des DJV geht inzwischen von rund 270 Rudeln und mindestens 2 000 bis 3 000 Wölfen in Deutschland aus (www.jagdverband.de/djv-bemaen gelt-veraltete-wolfszah-len#:~:text=Das%20Bundesumweltministerium%20ge ht%20derzeit%20von,bis%2025%20Prozent%20pro%20Jahr; www.jagdverba nd.de/verbandsbericht_2023_24/schwerpunktthemen/01_wolf.html). Die Zahl der von Wölfen gerissenen Weidetiere ist von 2022 zu 2023 um 31 Prozent auf insgesamt 5 727 Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde gestiegen (Stand: 2023) (www.dbb-wolf.de/wolfsmanagement/herdenschutz/schadenssta tistik, www.agrarheute.com/politik/wolf-deutsche-landwirte-verlieren-so-viel e-weidetiere-noch-nie-609778#:~:text=Darunter%20waren%203.778%20Scha fe%2C%20260,hat%20nun%20den%20Rekordwert%20erreicht). In vielen Fällen reißen Wölfe innerhalb eines Tages 30 bis 40 Weidetiere (vgl. beispielsweise www.sueddeutsche.de/panorama/vorfall-in-bad-wildbad-gefunden es-fressen-fuer-wolfsgegner-1.3963190). Zahlreiche Tiere werden dabei bei lebendigem Leibe schwer verletzt oder angefressen. Die übrigen geraten in Panik und brechen aus. Das bisher verfolgte, rein passive Herdenschutzkonzept hat sich damit nach Ansicht der Fragesteller offensichtlich als völlig unzureichend erwiesen. Der stark wachsende Wolfsbestand und die massiv zunehmenden Nutztierrisse stellen nach Auffassung der Fragesteller eine existenzielle Bedrohung für die ökologisch wertvolle und artgerechte Weidetierhaltung in Deutschland dar. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 2. Juli 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zum Ziel gesetzt, durch eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) für eine rechtssichere Entnahme von Wölfen zu sorgen und den Wolf umgehend ins Jagdrecht aufzunehmen (www.koalitionsvertrag2 025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koalitionsvertrag.pdf, S. 39 f.). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zum Anlass, auf folgende ergänzende Informationen hinzuweisen. Die Anzahl der Wölfe in Deutschland wird über ein Wolfsmonitoring ermittelt, das auf Länderebene nach mit dem Bund und den Ländern abgestimmten Vorgaben durchgeführt wird. Erhoben werden die Daten jeweils für das sogenannte Wolfsjahr, das den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 30. April des Folgejahres abdeckt. Die Daten aus den Ländern werden von der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) zusammengeführt und mit den Expertinnen und Experten der Länder bewertet. Die zitierte Steigerungsrate von 31 Prozent bei der Zahl der von Wölfen gerissenen Weidetiere gibt keinen Aufschluss darüber, ob und in welchem Umfang die Tiere zum Zeitpunkt des Übergriffs geschützt waren.  1. Wie viele Wolfsrudel, Paare und Einzeltiere sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in den einzelnen Bundesländern sowie bundesweit nachgewiesen (bitte unter Angabe des jeweiligen Erfassungsjahres bzw. Monitoringjahres auflisten)? Die von den Bundesländern an die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) übermittelten Daten zur Anzahl der Wolfsrudel, Paare und Einzeltiere ist auf dem Internetportal der DBBW für jedes einzelne Monitoringjahr nach Bundesland sowie für Gesamtdeutschland abrufbar (www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/zusammenfassung?Bundeslan d=&Jahr=2023).  2. Wie viele Anträge auf Entnahme sogenannter Problemwölfe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2018 gestellt, wie viele wurden genehmigt, und wie viele davon wurden tatsächlich vollzogen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Der Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes und damit auch die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen obliegt nach dem Grundgesetz den Ländern. Der Bundesregierung liegt daher keine vollständige Übersicht über entsprechende Anträge vor. Vollzogene Entnahmen werden in der Totfund-Statistik der DBBW unter „Managementmaßnahmen“ erfasst (www.dbb-wolf.de/totfunde/a uflistung-nach-jahren).  3. Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus der steigenden Zahl von Wolfsbegegnungen in unmittelbarer Nähe zu Wohnsiedlungen und Schulen, und welche Maßnahmen sind zum Schutz der Bevölkerung ggf. vorgesehen (www.landundfors t.de/landleben/wolf-bissendorf-gesichtet-schulen-kitas-beachten-sollten- 573206)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 32, 39 und 40 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundesdrucksache 20/7890 wird verwiesen.  4. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Internationalen Union zur Bewahrung der Natur (IUCN), dass der Wolf aufgrund der stabilen und wachsenden Populationen in Europa nicht mehr als gefährdet eingestuft wird (rm.coe.int/inf45e-2022-wolf-assessment-bern-convention-279 1-5979-4182-1-2/1680a7fa47, S. 17)? Der Wolf wird von der Internationalen Union zur Bewahrung der Natur (IUCN) für ganz Europa als „least concern“ eingestuft. In der Bewertung der nationalen Roten Liste 2020 wird der Wolf als „gefährdet“ eingestuft, nachdem er in der vorangegangenen Bewertung noch als „vom Aussterben bedroht“ galt.  5. Wird die Bundesregierung angesichts von mindestens 1 601 nachgewiesenen Wolfsindividuen in den bestätigten Territorien sowie einer hohen jährlichen Reproduktionsrate von etwa 30 Prozent schnellstmöglich einen günstigen Erhaltungszustand des Wolfes an die EU-Kommission melden, um die Voraussetzungen für ein aktives Bestandsmanagement zu schaffen (www.wochenblatt-dlv.de/politik/jagd-wolf-tun-579997)? a) Wenn ja, bis wann? b) Wenn nein, warum betrachtet die Bundesregierung den Wolfsbestand in Deutschland isoliert von der gesamten eurasischen Metapopulation, obwohl der Genaustausch zwischen den europäischen Wolfspopulationen den Bestand als Teil einer stabilen Art zeigt, und ist ein systematisches nationales Monitoring geplant, um diesen internationalen Kontext zu berücksichtigen? Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet. Der nationale Bericht nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie für die Berichtsperiode 2019 bis 2024 wird im Juli 2025 an die Europäische Kommission übermittelt. Dieser befindet sich derzeit noch in Abstimmung zwischen den Ländern und dem Bund.  6. Sind der Bundesregierung die Einschätzungen von Experten wie Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel und dem Direktor des Kölner Zoos, Theo Pagel, bekannt, wonach eine dauerhafte Koexistenz mit dem Wolf nur durch regulierte und kontrollierte Bejagung gelingen könne, um dem Tier Scheu vor Menschen, Siedlungen und Weidetieren anzuerziehen, und dass daher mittelfristig auch in Deutschland Jagdquoten für Wölfe eingeführt werden müssten, und wenn ja, wie positioniert sich die Bundesregierung zu dieser Einschätzung, und sind Maßnahmen geplant (www.la ndundforst.de/landwirtschaft/tier/interview-wolfsmanagement-isegrim-re gulieren-erhalten-569423; www.topagrar.com/panorama/news/kolner-zo odirektor-halt-jagdquote-fur-wolfe-fur-unausweichlich-20012645.html)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundesdrucksache 20/7866 wird verwiesen.  7. Sind der Bundesregierung die Erfahrungen anderer europäischer Staaten wie Schweden, Frankreich oder Finnland mit regulierten Abschussquoten für Wölfe bekannt? a) Wenn ja, zieht die Bundesregierung daraus Rückschlüsse auf die Möglichkeit der Übernahme entsprechender Modelle in Deutschland, und wenn ja, welche? b) Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechende Erfahrungsberichte aus diesen Ländern einzuholen? Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet. Die Vorgaben der FFH-Richtlinie gelten für alle EU-Mitgliedstaaten. Es besteht seit der Rückkehr des Wolfs nach Deutschland ein enger fachlicher Austausch mit anderen EU-Mitgliedstaaten.  8. Wird die Bundesregierung die existierenden Forschungsprojekte zur Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung in ihrer bisherigen Form fortführen, und welche weiteren Forschungs- und Fördermaßnahmen plant sie in diesem Bereich? Existierende Forschungsprojekte zur Koexistenz der Weidetierhaltung mit dem Wolf werden entsprechend der Bewilligungen umgesetzt. Die Planung ist abhängig von den zukünftig zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.  9. Sind in den vergangenen zehn Jahren seitens der Bundesregierung Fördermittel im Zusammenhang mit dem Wolf an die Organisationen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e. V., Naturschutzbund Deutschland (NABU) e. V., WWF Deutschland, Deutsche Umwelthilfe (DUH) e. V. und bzw. oder Greenpeace geflossen? a) Wenn ja, in welcher Höhe, und für welche konkreten Projekte jeweils? b) Wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit diesen Organisationen? Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet. Seitens der Bundesregierung sind keine Geldmittel im o. g. Zusammenhang an die o. g. Organisationen in den vergangenen zehn Jahren geflossen. 10. Wird die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der Flora-Fauna-Habitat- Richtlinie (FFH-Richtlinie) nach der kürzlich erfolgten Verabschiedung durch das Europäische Parlament unverzüglich in nationales Recht umsetzen, wie es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart wurde, und hierzu die erforderlichen Änderungen am Bundesnaturschutzgesetz sowie Bundesjagdgesetz einleiten (www.koalitionsvert rag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koalitionsvertra g.pdf, S. 39 f.)? a) Wenn ja, wann, und welche konkreten Änderungen an Bundesnaturschutz- und Bundesjagdgesetz sind dabei vorgesehen, um ein wirksames Wolfsmanagement zu ermöglichen? b) Wenn nein, warum nicht? 11. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Wolf als jagdbare Wildart ins Bundesjagdrecht aufzunehmen? a) Wenn ja, bis wann und soll eine jährliche Abschussquote festgelegt werden? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 10 bis 11b werden gemeinsam beantwortet. Entsprechend des Koalitionsvertrags prüft die Bundesregierung derzeit, wie der Vorschlag der EU-Kommission zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in nationales Recht umgesetzt werden kann. Die konkrete Ausgestaltung der Regelungen ist derzeit Gegenstand der Beratung innerhalb der Bundesregierung. 12. Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Unterstützung des Herdenschutzes umsetzen, und wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen, insbesondere angesichts der zunehmenden Fälle, in denen Wölfe die sogenannten wolfssicheren Zäune überwinden und Weidetiere reißen (www.agrarheute.com/land-leb en/wolf-ueberwindet-180-meter-hohen-zaun-angriffe-nehmen-600612)? Die Bundesregierung fördert in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zwei Maßnahmen zum präventiven Herdenschutz. Der GAK-Förderungsgrundsatz „Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf“ ermöglicht u. a. die Förderung des Erwerbs und der Installation wolfsabweisender Schutzzäune, Nachrüstung vorhandener Zäune, Anschaffung von Herdenschutzhunden, einschließlich Qualifikation von Personen, die mit den Herdenschutzhunden arbeiten sowie die Ausbildung der Hunde. Der GAK-Förderungsgrundsatz „Laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf“ ermöglicht die Förderung der laufenden Betriebsausgaben für die Wartung von Herdenschutzzäunen und die Unterhaltung von Herdenschutzhunden. Für die Umsetzung der Fördermaßnahmen sind die Länder zuständig. Die Unterstützung seitens des Bundes wird auch in Zukunft vorgesehen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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