Weiterer Umgang mit dem Wolf (Antwort zu Drs. 21/281)
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Weiterer Umgang mit dem Wolf (Antwort zu Drs. 21/281)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/752
21. Wahlperiode 02.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schröder, Stephan Protschka,
Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/281 –
Weiterer Umgang mit dem Wolf
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Wolfsbestand in Deutschland nimmt stetig zu. Laut Angaben der
Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW)
wurden im Monitoringjahr 2023/2024 insgesamt 209 Wolfsrudel, 46 Wolfspaare,
19 territoriale Einzeltiere sowie 781 Welpen bestätigt (www.dbb-wolf.de/wolf
svorkommen/territorien#:~:text=Im%20Monitoringjahr%202023%2F24%20si
nd,insgesamt%20781%20Welpen%20best%C3%A4tigt%20werden). Das
Bundesamt für Naturschutz (BfN) geht auf Grundlage dieser Daten von 1 601
nachgewiesenen Wolfsindividuen in den bestätigten Territorien aus (www.bf
n.de/pressemitteilungen/aktuelle-zahlen-und-daten-zum-wolf-deutschland-bun
desweit-209-rudel-bestaetigt). Tatsächlich dürfte die reale Zahl der Wölfe
jedoch deutlich höher liegen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) kritisiert seit
Jahren die mangelnde Transparenz sowie die Verwendung veralteter und teils
nicht nachvollziehbarer Daten durch DBBW und BfN. Eine aktuelle
Hochrechnung des DJV geht inzwischen von rund 270 Rudeln und mindestens
2 000 bis 3 000 Wölfen in Deutschland aus (www.jagdverband.de/djv-bemaen
gelt-veraltete-wolfszah-len#:~:text=Das%20Bundesumweltministerium%20ge
ht%20derzeit%20von,bis%2025%20Prozent%20pro%20Jahr; www.jagdverba
nd.de/verbandsbericht_2023_24/schwerpunktthemen/01_wolf.html).
Die Zahl der von Wölfen gerissenen Weidetiere ist von 2022 zu 2023 um
31 Prozent auf insgesamt 5 727 Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde gestiegen
(Stand: 2023) (www.dbb-wolf.de/wolfsmanagement/herdenschutz/schadenssta
tistik, www.agrarheute.com/politik/wolf-deutsche-landwirte-verlieren-so-viel
e-weidetiere-noch-nie-609778#:~:text=Darunter%20waren%203.778%20Scha
fe%2C%20260,hat%20nun%20den%20Rekordwert%20erreicht). In vielen
Fällen reißen Wölfe innerhalb eines Tages 30 bis 40 Weidetiere (vgl.
beispielsweise www.sueddeutsche.de/panorama/vorfall-in-bad-wildbad-gefunden
es-fressen-fuer-wolfsgegner-1.3963190). Zahlreiche Tiere werden dabei bei
lebendigem Leibe schwer verletzt oder angefressen. Die übrigen geraten in
Panik und brechen aus. Das bisher verfolgte, rein passive
Herdenschutzkonzept hat sich damit nach Ansicht der Fragesteller offensichtlich als völlig
unzureichend erwiesen. Der stark wachsende Wolfsbestand und die massiv
zunehmenden Nutztierrisse stellen nach Auffassung der Fragesteller eine
existenzielle Bedrohung für die ökologisch wertvolle und artgerechte
Weidetierhaltung in Deutschland dar.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 2. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD zum Ziel gesetzt, durch eine Änderung des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) für eine rechtssichere Entnahme von Wölfen zu sorgen
und den Wolf umgehend ins Jagdrecht aufzunehmen (www.koalitionsvertrag2
025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koalitionsvertrag.pdf,
S. 39 f.).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zum Anlass,
auf folgende ergänzende Informationen hinzuweisen.
Die Anzahl der Wölfe in Deutschland wird über ein Wolfsmonitoring ermittelt,
das auf Länderebene nach mit dem Bund und den Ländern abgestimmten
Vorgaben durchgeführt wird. Erhoben werden die Daten jeweils für das sogenannte
Wolfsjahr, das den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 30. April des Folgejahres
abdeckt. Die Daten aus den Ländern werden von der Dokumentations- und
Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) zusammengeführt und mit den
Expertinnen und Experten der Länder bewertet.
Die zitierte Steigerungsrate von 31 Prozent bei der Zahl der von Wölfen
gerissenen Weidetiere gibt keinen Aufschluss darüber, ob und in welchem Umfang
die Tiere zum Zeitpunkt des Übergriffs geschützt waren.
1. Wie viele Wolfsrudel, Paare und Einzeltiere sind nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell in den einzelnen Bundesländern sowie bundesweit
nachgewiesen (bitte unter Angabe des jeweiligen Erfassungsjahres bzw.
Monitoringjahres auflisten)?
Die von den Bundesländern an die Dokumentations- und Beratungsstelle des
Bundes zum Thema Wolf (DBBW) übermittelten Daten zur Anzahl der
Wolfsrudel, Paare und Einzeltiere ist auf dem Internetportal der DBBW für jedes
einzelne Monitoringjahr nach Bundesland sowie für Gesamtdeutschland abrufbar
(www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/zusammenfassung?Bundeslan
d=&Jahr=2023).
2. Wie viele Anträge auf Entnahme sogenannter Problemwölfe wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2018 gestellt, wie viele wurden
genehmigt, und wie viele davon wurden tatsächlich vollzogen (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes und damit auch die Erteilung von
Ausnahmegenehmigungen obliegt nach dem Grundgesetz den Ländern. Der
Bundesregierung liegt daher keine vollständige Übersicht über entsprechende
Anträge vor. Vollzogene Entnahmen werden in der Totfund-Statistik der
DBBW unter „Managementmaßnahmen“ erfasst (www.dbb-wolf.de/totfunde/a
uflistung-nach-jahren).
3. Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die
Bundesregierung aus der steigenden Zahl von Wolfsbegegnungen in
unmittelbarer Nähe zu Wohnsiedlungen und Schulen, und welche Maßnahmen
sind zum Schutz der Bevölkerung ggf. vorgesehen (www.landundfors
t.de/landleben/wolf-bissendorf-gesichtet-schulen-kitas-beachten-sollten-
573206)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 32, 39 und 40 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundesdrucksache 20/7890 wird verwiesen.
4. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Internationalen Union
zur Bewahrung der Natur (IUCN), dass der Wolf aufgrund der stabilen
und wachsenden Populationen in Europa nicht mehr als gefährdet
eingestuft wird (rm.coe.int/inf45e-2022-wolf-assessment-bern-convention-279
1-5979-4182-1-2/1680a7fa47, S. 17)?
Der Wolf wird von der Internationalen Union zur Bewahrung der Natur (IUCN)
für ganz Europa als „least concern“ eingestuft. In der Bewertung der nationalen
Roten Liste 2020 wird der Wolf als „gefährdet“ eingestuft, nachdem er in der
vorangegangenen Bewertung noch als „vom Aussterben bedroht“ galt.
5. Wird die Bundesregierung angesichts von mindestens 1 601
nachgewiesenen Wolfsindividuen in den bestätigten Territorien sowie einer hohen
jährlichen Reproduktionsrate von etwa 30 Prozent schnellstmöglich
einen günstigen Erhaltungszustand des Wolfes an die EU-Kommission
melden, um die Voraussetzungen für ein aktives Bestandsmanagement zu
schaffen (www.wochenblatt-dlv.de/politik/jagd-wolf-tun-579997)?
a) Wenn ja, bis wann?
b) Wenn nein, warum betrachtet die Bundesregierung den Wolfsbestand
in Deutschland isoliert von der gesamten eurasischen
Metapopulation, obwohl der Genaustausch zwischen den europäischen
Wolfspopulationen den Bestand als Teil einer stabilen Art zeigt, und ist ein
systematisches nationales Monitoring geplant, um diesen
internationalen Kontext zu berücksichtigen?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Der nationale Bericht nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie für die
Berichtsperiode 2019 bis 2024 wird im Juli 2025 an die Europäische Kommission
übermittelt. Dieser befindet sich derzeit noch in Abstimmung zwischen den Ländern
und dem Bund.
6. Sind der Bundesregierung die Einschätzungen von Experten wie
Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel und dem Direktor des Kölner Zoos, Theo
Pagel, bekannt, wonach eine dauerhafte Koexistenz mit dem Wolf nur
durch regulierte und kontrollierte Bejagung gelingen könne, um dem Tier
Scheu vor Menschen, Siedlungen und Weidetieren anzuerziehen, und
dass daher mittelfristig auch in Deutschland Jagdquoten für Wölfe
eingeführt werden müssten, und wenn ja, wie positioniert sich die
Bundesregierung zu dieser Einschätzung, und sind Maßnahmen geplant (www.la
ndundforst.de/landwirtschaft/tier/interview-wolfsmanagement-isegrim-re
gulieren-erhalten-569423; www.topagrar.com/panorama/news/kolner-zo
odirektor-halt-jagdquote-fur-wolfe-fur-unausweichlich-20012645.html)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundesdrucksache 20/7866 wird verwiesen.
7. Sind der Bundesregierung die Erfahrungen anderer europäischer Staaten
wie Schweden, Frankreich oder Finnland mit regulierten
Abschussquoten für Wölfe bekannt?
a) Wenn ja, zieht die Bundesregierung daraus Rückschlüsse auf die
Möglichkeit der Übernahme entsprechender Modelle in Deutschland,
und wenn ja, welche?
b) Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechende
Erfahrungsberichte aus diesen Ländern einzuholen?
Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
Die Vorgaben der FFH-Richtlinie gelten für alle EU-Mitgliedstaaten. Es besteht
seit der Rückkehr des Wolfs nach Deutschland ein enger fachlicher Austausch
mit anderen EU-Mitgliedstaaten.
8. Wird die Bundesregierung die existierenden Forschungsprojekte zur
Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung in ihrer bisherigen Form
fortführen, und welche weiteren Forschungs- und Fördermaßnahmen plant
sie in diesem Bereich?
Existierende Forschungsprojekte zur Koexistenz der Weidetierhaltung mit dem
Wolf werden entsprechend der Bewilligungen umgesetzt. Die Planung ist
abhängig von den zukünftig zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
9. Sind in den vergangenen zehn Jahren seitens der Bundesregierung
Fördermittel im Zusammenhang mit dem Wolf an die Organisationen Bund
für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e. V.,
Naturschutzbund Deutschland (NABU) e. V., WWF Deutschland, Deutsche
Umwelthilfe (DUH) e. V. und bzw. oder Greenpeace geflossen?
a) Wenn ja, in welcher Höhe, und für welche konkreten Projekte
jeweils?
b) Wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung eine Fortsetzung der
Zusammenarbeit mit diesen Organisationen?
Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.
Seitens der Bundesregierung sind keine Geldmittel im o. g. Zusammenhang an
die o. g. Organisationen in den vergangenen zehn Jahren geflossen.
10. Wird die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission zur
Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der Flora-Fauna-Habitat-
Richtlinie (FFH-Richtlinie) nach der kürzlich erfolgten Verabschiedung
durch das Europäische Parlament unverzüglich in nationales Recht
umsetzen, wie es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
vereinbart wurde, und hierzu die erforderlichen Änderungen am
Bundesnaturschutzgesetz sowie Bundesjagdgesetz einleiten (www.koalitionsvert
rag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koalitionsvertra
g.pdf, S. 39 f.)?
a) Wenn ja, wann, und welche konkreten Änderungen an
Bundesnaturschutz- und Bundesjagdgesetz sind dabei vorgesehen, um ein
wirksames Wolfsmanagement zu ermöglichen?
b) Wenn nein, warum nicht?
11. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Wolf als jagdbare Wildart ins
Bundesjagdrecht aufzunehmen?
a) Wenn ja, bis wann und soll eine jährliche Abschussquote festgelegt
werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 10 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Entsprechend des Koalitionsvertrags prüft die Bundesregierung derzeit, wie der
Vorschlag der EU-Kommission zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes
in nationales Recht umgesetzt werden kann. Die konkrete Ausgestaltung der
Regelungen ist derzeit Gegenstand der Beratung innerhalb der
Bundesregierung.
12. Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD vereinbarte Unterstützung des Herdenschutzes umsetzen, und
wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen, insbesondere angesichts
der zunehmenden Fälle, in denen Wölfe die sogenannten wolfssicheren
Zäune überwinden und Weidetiere reißen (www.agrarheute.com/land-leb
en/wolf-ueberwindet-180-meter-hohen-zaun-angriffe-nehmen-600612)?
Die Bundesregierung fördert in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zwei Maßnahmen zum
präventiven Herdenschutz. Der GAK-Förderungsgrundsatz „Investitionen zum Schutz
vor Schäden durch den Wolf“ ermöglicht u. a. die Förderung des Erwerbs und
der Installation wolfsabweisender Schutzzäune, Nachrüstung vorhandener
Zäune, Anschaffung von Herdenschutzhunden, einschließlich Qualifikation von
Personen, die mit den Herdenschutzhunden arbeiten sowie die Ausbildung der
Hunde. Der GAK-Förderungsgrundsatz „Laufende Betriebsausgaben zum
Schutz vor Schäden durch den Wolf“ ermöglicht die Förderung der laufenden
Betriebsausgaben für die Wartung von Herdenschutzzäunen und die
Unterhaltung von Herdenschutzhunden. Für die Umsetzung der Fördermaßnahmen sind
die Länder zuständig. Die Unterstützung seitens des Bundes wird auch in
Zukunft vorgesehen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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