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Schriftliche Frage 98 von Peter Felser (AfD): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung mit Blick auf aktuelle Presseberichte zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht (www.agra rheu t e…

dip / schriftliche_frage 28.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

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Schriftliche Frage 98 von Peter Felser (AfD): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung mit Blick auf aktuelle Presseberichte zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht (www.agra rheu t e… Frage 98 (Peter Felser, AfD): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung mit Blick auf aktuelle Presseberichte zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht (www.agra rheu t e.com/politik/wolf-deutschland-bejagt-geplant-63 7494) sowie auf die dort zitierte Äußerung durch den Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Alois Rainer, dass der Bund dafür sorge, dass beim Wolf zielgenau dort reagiert werden könne, wo Herdenschutz mit Zäunen an Grenzen stoße, etwa in der alpinen Region angesichts der bislang nicht erfolgten Bewertung des Erhaltungszustands des Wolfes in der alpinen biogeografischen Region, um durch ihre Einwirkung auf die zuständige Länderebene ein verbessertes Bestandsmanagement zu erreichen, und mit welchem Zeitrahmen rechnet die Bundesregierung für die Vorlage eines Gesetzentwurfs, mit dem die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2025/1237 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2025 zur Änderung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates in Bezug auf den Schutzstatus des Wolfs (Canis lupus) und damit für ein aktives Wolfsmanagement umgesetzt werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 26. November 2025: In Bezug auf den Erhaltungszustand des Wolfes in der alpinen Region wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagdrucksache 21/2315 verwiesen. In einigen Regionen Deutschlands ist Herdenschutz, zum Beispiel durch das Aufstellen von Zäunen, aufgrund der geografischen Gegebenheiten wie Hangneigung, Bodenbeschaffenheit oder aus anderen Faktoren u. a. an Deichen, nicht möglich und unzumutbar. Das ist beispielsweise in einigen Gebieten der Alpen der Fall. Den Ländern soll künftig ermöglicht werden, unabhängig vom Erhaltungszustand in diesen Regionen Weidegebiete zu bestimmen, in denen eine Bejagung des Wolfs zur Vermeidung von Nutztierrissen beitragen soll. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat am 17. November 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes in die Ressortabstimmung gegeben; die Länder- und Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf wurde am 24. November 2025 eingeleitet. Dieser verfolgt das Ziel, das bestehende Maßnahmenbündel des Herdenschutzes um die Option der Bejagung als Teil eines Bestandsmanagements zu ergänzen. Damit soll dem Anliegen einer tragfähigen Koexistenz zwischen der Rückkehr des Wolfes, dem weiterhin erforderlichen Herdenschutz sowie der öffentlichen Sicherheit Rechnung getragen werden. Dabei sind die Vorgaben der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), die zuletzt durch Richtlinie (EU) 2025/1237, vom 17. Juni 2025 (ABl. L, 2025/1237, 24.6.2025) geändert worden ist, zu beachten. Die genaue Ausgestaltung der Regelungen wird derzeit innerhalb der Bundesregierung geprüft.

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