Schriftliche Frage 59 von Marcel Queckemeyer (AfD): Welchen prozentualen Anteil am Baumbestand sowie an der Gesamtfläche von Wald- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen haben der Ausbau von Wi…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 59 von Marcel Queckemeyer (AfD): Welchen prozentualen Anteil am Baumbestand sowie an der Gesamtfläche von Wald- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen haben der Ausbau von Wi…
Frage 59 (Marcel Queckemeyer, AfD):
Welchen prozentualen Anteil am Baumbestand sowie an der Gesamtfläche von Wald- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen haben der Ausbau von Windenergieanlagen einschließlich der für deren Bau und Betrieb erforderlichen Zufahrtswege und Stromtrassen seit dem Jahr 2015 zum Rückgang des Waldbestandes beigetragen, und wie stellt sich diese Entwicklung jeweils nach Bundesländern differenziert dar?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 1. Oktober 2025:
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1a und 1b der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD zu „Windkraftanlagen in deutschen Waldgebieten“ auf Bundestagsdrucksache 21/1173 verwiesen. Demnach liegt der Bundesregierung keine eigene ausführliche Statistik vor. Es wird in diesem Sachzusammenhang auf die Auswertungen der „Fachagentur Wind und Solar“ verwiesen. Danach liegt die dauerhaft für eine Windenergieanlage in Anspruch genommene Waldfläche im Durchschnitt bei 0,51 Hektar. Dabei ist zu beachten, dass Waldumwandlungen aufgrund der waldrechtlichen Bestimmungen in der Regel nur mit der Maßgabe einer entsprechenden Ersatzaufforstung genehmigt werden. Dies gilt auch für Waldumwandlungen für Windenergieanlagen.
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