Flächenverbrauch und Verlust von Agrarflächen in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/844)
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Flächenverbrauch und Verlust von Agrarflächen in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/844)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1007
21. Wahlperiode 31.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Danny
Meiners, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/844 –
Flächenverbrauch und Verlust von Agrarflächen in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Derzeit werden in Deutschland täglich rund 52 Hektar als Siedlungs- und
Verkehrsflächen neu ausgewiesen (www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/flaec
hennutzung-und-bodenmarkt/bodenmarkt-deutschland-landwirtschaft.html).
Boden ist eine knappe und nicht erneuerbare Ressource sowie die
Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft. Damit ist er essenziell für die
Ernährungssicherung. Aus diesem Grund sind eine nachhaltige Sicherung der
Produktionsfunktionen und eine möglichst hohe Rohstoffeffizienz notwendig
(www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/bodenschutz/bodensch
utz_node.html).
Obwohl in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie festgelegt wurde, dass der
Flächenverbrauch, nachdem die Zielmarke 2020 nicht erreicht wurde, bis
spätestens 2030 weniger als 30 Hektar (ha) pro Tag betragen soll und gemäß
Klimaschutzplan bis 2050 sogar ein Nettoflächenverbrauch von null erzielt
werden soll, nehmen die Agrarflächen in Deutschland aktuell weiterhin ab (www.
agrarheute.com/politik/flaechenverbrauch-muesste-fast-um-haelfte-reduziert-5
78080).
Der hohe Flächenverbrauch ist obendrein auch ein drängendes
Umweltproblem. So gehen durch die Flächenversiegelung oder die Barrierewirkung von
Verkehrswegen, Infrastruktureinrichtungen und neuen Wohngebieten in erster
Linie Lebensräume für Pflanzen und Tiere verloren oder werden zerschnitten
(www.lb-naturschutz-nrw.de/fachthemen/bauleitplanung/wichtige-themen-fue
r-die-bauleitplanung/flaechenverbrauch-und-doppelte-innenentwicklung/folge
n-des-flaechenverbrauchs.html#:~:text=Der%20Fl%C3%A4chenverbrauch%2
0hat%20weitreichende%20negative,Verkehrswegen%2F%20Infrastruktureinri
chtungen%20und%20neuen%20Wohngebieten).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 31. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Flächenversiegelung und der Flächenverbrauch in Deutschland in den vergangenen
20 Jahren entwickelt, und wie hat sich im gleichen Zeitraum die
Bevölkerungszahl verändert?
Der gleitende Vierjahresdurchschnitt für neu in Anspruch genommene Flächen
für Siedlungs- und Verkehrszwecke (SuV) ist seit Beginn der Zeitreihe im Jahr
2000 kontinuierlich gesunken (vgl. amtliche Flächenstatistik des Statistischen
Bundesamtes). So lag die Flächenneuinanspruchnahme für SuV in den Jahren
2019 bis 2022 bei 52 Hektar pro Tag, im Vergleich zu 129 Hektar pro Tag in
den Jahren 1997 bis 2000. Die Zeitreihe kann unter https://dns-indikatoren.de/1
1-1-a/ abgerufen werden.
Die Bevölkerungszahl in Deutschland hat sich von 82,44 Millionen Menschen
im Jahr 2005 auf aktuell (Stand: Dezember 2024) 83,58 Millionen Menschen
entwickelt (GENESIS-Online Datenbank des Statistischen Bundesamtes, Such-
Code „12411-0001“; www-genesis.destatis.de/datenbank/online/table/12411-00
01/search/s/MTI0MTEtMDAwMQ==).
2. Wie viele Hektar Agrarflächen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
in den vergangenen 50 Jahren in Deutschland durch Verbauung oder
Ähnliches verloren gegangen?
Erhebungen zum Anteil der Umwandlung von landwirtschaftlicher Nutzfläche
in SuV liegen der Bundesregierung nicht vor. Zahlenreihen der letzten 50 Jahre
über die Entwicklung der Landwirtschaftsfläche in Deutschland beruhen bis
zum Jahr 1990 auf Zahlen des früheren Bundesgebiets. Im Zeitraum 1992 bis
2021 hat der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche um rund 1,45 Millionen
Hektar abgenommen.
Grafik: Entwicklung der Flächennutzung in Deutschland von 1992 bis 2021
Quelle: Statistisches Bundesamt (Bodenfläche nach Art der tatsächlichen Nutzung, versch. Jgg.)
Im Einzugsbereich von bereits verdichteten Regionen war der Rückgang der
Landwirtschaftsfläche in den Jahren 1992 bis 2023 relativ betrachtet deutlich
stärker als in dünn besiedelten ländlichen Gebieten.
Tabelle 1: Entwicklung der Flächennutzung in Deutschland von 1992 bis 2023
Landwirtschaftsfläche 1992 in
Hektar
2023 in
Hektar
Differenz
in Hektar
Differenz
in
Prozent
Bundesrepublik
Deutschland
19 505 079 17 989 145 1 515 934 –8
Kreisfreie Großstadt 396 774 310 307 86 467 –22
Städtischer Kreis 5 249 278 4 763 544 485 734 –9
Ländlicher Kreis mit
Verdichtungsansätzen
5 778 230 5 343 003 435 227 –8
Dünn besiedelter
ländlicher Kreis
8 080 797 7 572 291 508 506 –6
Städtischer Raum 5 646 052 5 073 851 572 201 –10
Ländlicher Raum 13 859 027 12 915 294 943 733 –7
Quelle: Laufende Raumbeobachtung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung,
Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung, Statistisches Bundesamt (Destatis), 2024;
eigene Berechnungen; Gebietsstand 31. Dezember 2023.
3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Wohnfläche pro Person in Deutschland in den vergangenen 20 Jahren
entwickelt?
Die durchschnittliche Wohnfläche pro Person in Deutschland ist in den letzten
20 Jahren gestiegen. Im Jahr 2003 hatte eine Person im Durchschnitt 40,5
Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung, im Jahr 2023 47,5 Quadratmeter.
Die Daten basieren auf der Fortschreibung des Wohngebäude- und
Wohnungsbestands des Statistischen Bundesamtes. Es zeigt, wie viel Wohnraum
„theoretisch“ der Bevölkerung zur Verfügung steht. Tatsächliche Nutzungen bzw.
Leerstände können diesen Daten nicht entnommen werden.
4. Sind der Bundesregierung repräsentative Umfragen bekannt, die die
Einstellung der Bevölkerung hinsichtlich der Verbauung der Landschaft und
des Flächenverbrauchs thematisieren, und wenn ja, welche?
Laut Umweltbewusstseinsstudie 2022 (www.umweltbundesamt.de/publikatione
n/umweltbewusstsein-in-deutschland-2022, S. 32, Abb. 8) halten 75 Prozent
der Befragten den Flächenverbrauch durch Versiegelung von Böden,
beispielsweise durch Gebäude- und Straßenbau, für sehr bedrohlich oder eher
bedrohlich. Die Umweltbewusstseinsstudie 2024 (www.umweltbundesamt.de/sites/def
ault/files/medien/479/publikationen/ubs24_chartbook_0.pdf) hat ergeben, dass
79 Prozent der Befragten den Aufgabenbereich „weniger Naturflächen für neue
Straßen, Wohn- und Gewerbegebiete in Anspruch nehmen“ als sehr wichtig
oder eher wichtig ansehen (Chartbook zur Bevölkerungsumfrage 2024 –
Umweltbewusstsein 2024, S. 12). Das Ziel „Verringerung der Bodenversiegelung“
sehen in dieser Studie 81 Prozent der Befragten als sehr wichtig oder eher
wichtig an (Chartbook, a. a. O., S. 49).
5. Wie viele Hektar sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit mit
Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Deutschland belegt, wie hat sich dies
in den vergangenen zehn Jahren entwickelt, und wie viele Hektar davon
waren land- beziehungsweise forstwirtschaftlich nutzbare Flächen (bitte
auch je Jahr aufschlüsseln)?
Die angefragten Zahlen liegen der Bundesregierung bis einschließlich des
Jahres 2024 vor. Bis dahin belief sich die gesamte Flächeninanspruchnahme für
Photovoltaikfreiflächenanlagen in allen Flächenkategorien gemeinsam auf ca.
45 200 Hektar. Die Entwicklung des Zubaus über die Jahre 2015 bis 2024 in
Hektar können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Dabei bilden
die Flächenkategorien Ackerland und Grünland sowie in der Regel auch die
Seitenrandstreifen zusammen die grundsätzlich landwirtschaftlich nutzbaren
Flächen ab. Forstwirtschaftlich nutzbare Flächen werden mangels relevanter
Inanspruchnahme nicht erfasst.
Tabelle 2: Entwicklung des Zubaus über die Jahre 2015 bis 2024 in Hektar
Zubau
Inbetriebnahmejahr
Seitenrandstreifen
Ackerland Grünland Alle erfassten
Flächenkategorien
zusammen
2015 67 126 19 1 008
2016 87 134 18 898
2017 151 243 6 791
2018 239 362 1 1 195
2019 160 426 0 1 159
2020 352 702 24 1 804
2021 415 921 156 2 208
2022 529 1 310 211 2 886
2023 740 1 886 343 3 848
2024 1 360 2 721 658 5 596
Quelle: ZSW im Auftrag von BMWE (unveröffentlicht), 2025
6. Wie viele Hektar sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit mit
Windkraftanlagen in Deutschland belegt, wie hat sich dies in den
vergangenen zehn Jahren entwickelt, und wie viele Hektar davon waren
landbeziehungsweise forstwirtschaftlich nutzbare Flächen (bitte auch je Jahr
aufschlüsseln)?
Je Windenergieanlage werden im Durchschnitt dauerhaft etwa 0,5 Hektar in
Anspruch genommen. Bei einem Gesamtbestand von 28 766
Windenergieanlagen (Stand: 31. Dezember 2024) entspricht das etwa 14 383 Hektar. Davon
waren 2 533 Anlagen auf Forstflächen installiert, was einer
Flächeninanspruchnahme von 1 266,5 Hektar entspricht. Eine Aufschlüsselung der letzten zehn
Jahre ist nicht möglich, da erst ab dem Jahr 2020 Daten aus dem
Marktstammdatenregister zum gesamten Anlagenbestand zur Verfügung stehen. Daten zum
Zubau von Windenergieanlagen auf Forstflächen können ab dem Jahr 2010
einer Veröffentlichung der Fachagentur Wind und Solar entnommen werden
(vgl. FA Wind und Solar (2025), Entwicklung der Windenergienutzung auf
Forstflächen – Ausbau, planerische Vorgaben und Empfehlungen für
Anlagenstandorte in den Ländern, 10. Auflage, Berlin, abrufbar unter: www.fachagentur-
wind-solar.de/fileadmin/Veranstaltungen/2024/2024-11-07_Windenergietage_
Linstow_Forum_5/32WET07_F05_1000_Quentin_FA_Wind_und_Solar.pdf;
bzgl. Windenergieausbau insgesamt vgl. FA Wind und Solar (2025), Status des
Windenergieausbaus an Land in Deutschland im Jahr 2024, abrufbar unter:
www.fachagentur-wind-solar.de/fileadmin/Veroeffentlichungen/Wind/Analyse
n/FA_Wind_Solar_Status_des_Windenergieausbaus_an_Land_Jahr_2024.pdf).
7. Wie entwickeln bzw. entwickelten sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die in den Fragen 5 und 6 erfragten land- bzw. forstwirtschaftlichen
Erträge quantitativ je Hektar und qualitativ auf Flächen, welche mit
Photovoltaik- und Windenergieanlagen versehen sind?
Bei Freiflächen-Photovoltaik (FF-PV) Nutzung ist die Fläche nicht für die
Landwirtschaft nutzbar. Aufgrund des bisher verhältnismäßig geringen
Flächenumfanges gibt es nur wenig wissenschaftliche Erkenntnisse zu land- und
forstwirtschaftlichen Ertragsauswirkungen von Agri-Photovoltaik- und
Windenergieanlagen. Um zukünftig fundierte wissenschaftliche Aussagen zu
Ertrags- und Qualitätsauswirkungen treffen zu können, lässt die Bundesregierung
aktuell im Rahmen verschiedener nationaler und internationaler Agri-PV-
Forschungsprojekte Ertrags- und Qualitätsmessungen durchführen.
8. Welche Auswirkungen auf die Artenvielfalt und Biodiversität sind der
Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Flächenverbrauch bekannt,
und welche Maßnahmen werden daraus abgeleitet?
Eine bundesweite Quantifizierung der Auswirkungen von
Flächenneuinanspruchnahme auf die Artenvielfalt und Biodiversität liegt der Bundesregierung
nicht vor.
Diverse Agrar- und Waldlebensräume nehmen durch die Umwandlung von
Agrar- und Waldflächen in SuV Lebensräume ab, was folgerichtig mit
Beeinträchtigungen der Ökosysteme einhergeht. Auch angrenzende Lebensräume werden
durch Zerschneidung beeinträchtigt, was zu kleineren Populationen,
genetischer Verarmung und einem erhöhten Aussterberisiko einzelner Arten führen
kann.
Die Bundesregierung hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um einen
sparsamen Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen zu fördern. Diese Maßnahmen
zielen darauf ab, die Bodenversiegelung zu reduzieren und die
Flächeninanspruchnahme zu minimieren.
Zu den gezielten Maßnahmen der Bundesregierung gegen die dargestellten
möglichen Folgen zählen u. a. die Stärkung planerischer
Steuerungsinstrumente, um sensible Flächen zu schonen, die Förderung von
Entwicklungspotentialen in den Städten und Gemeinden sowie die Ausgestaltung von
Förderinstrumenten für eine effiziente und umweltschonende Flächennutzung
9. Mit welchen konkreten Maßnahmen setzt sich das Bundesministerium
für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) dafür ein,
landwirtschaftliche Flächenverluste so weit wie möglich zu reduzieren und
langfristig gänzlich zu vermeiden, und wie bewertet die Bundesregierung
deren bisherige Wirksamkeit (www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/fl
aechennutzung-und-bodenmarkt/flaechennutzung-und-bodenmarkt_nod
e.html)?
Die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlung und Verkehr
gehört zu den zentralen umwelt- und klimapolitischen Zielen der
Bundesregierung.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
setzt sich intensiv für den Erhalt landwirtschaftlicher Flächen ein. Der
Koalitionsvertrag sieht an insgesamt drei Stellen vor, dass die Mehrfachnutzung von
Flächen gestärkt bzw. erleichtert werden soll. Im Juli 2025 haben Bundestag
und Bundesrat das Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU)
2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
und dem Wasserhaushaltsgesetz sowie für Planverfahren nach dem
Baugesetzbuch und dem Raumordnungsgesetz, zur Änderung des
Bundeswasserstraßengesetzes und zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes
beschlossen. Enthalten ist auch eine Änderung in § 7 Raumordnungsgesetz, in dem der
Aspekt der Mehrfachnutzung aufgenommen wird. Dadurch wird die
Mehrfachnutzung erstmals ausdrücklich im Gesetz verankert, was mehr Sicherheit bei
Planungsträgern und Kommunen schafft und damit einen wirksamen Beitrag
gegen die Flächenneuinanspruchnahme leistet.
Das von der Bundesregierung am 29. März 2023 beschlossene
Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz wird entsprechend des Koalitionsvertrages für
die 21. Legislaturperiode verstetigt. Gemäß Koalitionsvertrag sollen
kooperative Modelle für Landwirtschaft, Kommunen und Naturschutz unterstützt
werden. Bei Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz sowie zur
Klimaanpassung soll der naturschutzrechtliche Ausgleich verstärkt durch
produktionsintegrierte Kompensation, also eine intelligente Mehrfachnutzung der Fläche,
realisiert werden.
10. Teilt die Bundesregierung die Ziele der Nationalen Strategie zur
Biologischen Vielfalt 2030, den täglichen Anstieg der Siedlungs- und
Verkehrsfläche („Flächenneuinanspruchnahme“) auf unter 30 Hektar pro Tag zu
reduzieren sowie bis 2050 eine Flächenkreislaufwirtschaft
(Flächenneuinanspruchnahme Netto-Null) anzustreben (dserver.bundestag.de/btd/
20/143/2014325.pdf, S. 26)?
a) Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen und welchen
Zwischenzielen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs bildet eines der zentralen
umweltpolitischen Ziele der Bundesregierung und ist Teilelement der Nationalen Strategie
zur Biologischen Vielfalt 2030, die im Dezember 2024 von der
Bundesregierung beschlossen wurde (Bundestagsdrucksache 20/14325 vom 19. Dezember
2024). Eine Darstellung und Erläuterung der Flächensparziele der
Bundesregierung einschließlich der zu ihrer Umsetzung ergriffenen Maßnahmen ist zudem
auf der Internetseite des Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit unter www.bundesumweltministerium.de/theme
n/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs
abrufbar.
11. Hat die Bundesregierung inzwischen alle Instrumente auf den Prüfstand
gestellt, um im Dialog mit Ländern und Kommunen zu deutlichen
Fortschritten bei der Reduzierung des Flächenverbrauchs durch Siedlung und
Verkehr zu kommen, Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache
20/591)?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis und sind Maßnahmen diesbezüglich
geplant?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 11 bis 11 b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat die Wirksamkeit und Praxistauglichkeit von
planungsrechtlichen und ökonomischen Instrumenten zur Reduzierung der
Flächenneuinanspruchnahme in zahlreichen Forschungsvorhaben untersucht. Der
im Jahr 2020 unter www.labo-deutschland.de/documents/LABO_Statusberich
t_2020_Flaechenverbrauch_.pdf veröffentlichte Statusbericht der Bund-/
Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) zur Reduzierung der
Flächenneuinanspruchnahme und der Versiegelung gibt einen umfassenden
Überblick und Einschätzungen zu diesen Instrumenten. Dieser Statusbericht wird
gegenwärtig überarbeitet.
Der im Februar 2024 veröffentlichte Bericht: „Bund/ Länder-Dialog Fläche –
ein Zwischenfazit“, abrufbar unter: www.umweltbundesamt.de/publikationen/b
und-laender-dialog-flaeche-ein-zwischenfazit, dokumentiert den Zwischenstand
aus einem Dialogprozess, der zum Thema Flächenverbrauch in den Jahren
2020 bis 2022 mit Akteuren des Bundes, der Länder und Gemeinden sowie
Verbänden und wissenschaftlichen Einrichtungen durchgeführt wurde. Das
Zwischenfazit dieses Prozesses, der noch bis zum Jahr 2024 fortgesetzt wurde,
wurde in Empfehlungen gebündelt, wonach neun konkrete Ansatzpunkte die
Grundlage für einen Fahrplan zur Reduzierung des Flächenverbrauchs auf unter
30 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 erarbeitet wurden.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
im Rahmen ihrer Zuständigkeit auf BImA-Liegenschaften durch
Entsiegelungsmaßnahmen nach § 8 der Bundeskompensationsverordnung die
Bundesregierung mit dem Ziel, die natürlichen Bodenfunktionen wiederherzustellen und die
Flächenneuinanspruchnahme für Siedlung und Verkehr zu kompensieren. Diese
Maßnahmen finden hauptsächlich auf ehemals militärisch genutzten BImA-
Liegenschaften statt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
12. Gehört die Reduzierung des Flächenverbrauchs für Siedlung und Verkehr
auch zu den zentralen umweltpolitischen Zielen der Bundesregierung in
der 21. Legislaturperiode (Antwort zu Frage 12 auf
Bundestagsdrucksache 20/591)?
a) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind diesbezüglich geplant?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 12 bis 12 b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
13. Welche Anreize (rechtlicher, finanzieller oder steuerlicher Art) bestehen
nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell für Länder und Kommunen,
um den Flächenverbrauch zu reduzieren, und sind diesbezüglich neue
Maßnahmen oder Gesetzesänderungen geplant?
Der Bundesregierung liegt hierzu keine Übersicht vor.
Förderpolitische Instrumente, wie die Integrierte Ländliche Entwicklung in der
Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes, enthalten Regelungen, die für die Ortsentwicklung den Grundsatz
„Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ stärken, und ermöglichen im
Rahmen der Dorfentwicklung die Förderung der Entsiegelung brach gefallener
Flächen.
14. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Untersuchungen zu möglicher
Kontamination von land- und forstwirtschaftlichen Flächen durch Abrieb
der Rotorblätter mit Epoxidharzen, per- und polyfluorierte
Alkylsubstanzen (PFAS) oder Mikroplastik, und wie schätzt sie die Gefahren
möglicher Flächenverluste für die Nutzung von Land- und Forstwirtschaft
ein?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine gesicherten Erkenntnisse vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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