Windkraftanlagen in deutschen Waldgebieten (Antwort zu Drs. 21/1028)
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Windkraftanlagen in deutschen Waldgebieten (Antwort zu Drs. 21/1028)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1173
21. Wahlperiode 08.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ingo Hahn, Bernd Schattner,
Christian Reck, Dr. Paul Schmidt und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1028 –
Windkraftanlagen in deutschen Waldgebieten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Ausbau der Windenergie in Deutschland führt zunehmend dazu, dass auch
ökologisch wertvolle Waldflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen
genutzt werden. Aktuelle Beispiele hierfür sind der Forstenrieder Park in
Bayern (www.sueddeutsche.de/muenchen/landkreismuenchen/windkraft-forstenri
eder-park-vorzeitiger-massnahmenbeginn-li.3205083), der Berliner
Grunewald (www.bz-berlin.de/berlin/senat-will-unseren-grunewald-abholzen), der
Reinhardswald in Hessen (www.hessenschau.de/wirtschaft/windraeder-im-rei
nhardswald-rodung-fuer-windpark-darf-weitergehen-v2,rodung-reinhardswal
d-vgh-102.html), die Region Bingen im Landkreis Sigmaringen in Baden-
Württemberg (www.schwaebische.de/regional/sigmaringen/bingen/
windparkbingen-wald-baeume-faellen-windraeder-2805336), die Lüneburger Heide in
Niedersachsen (taz.de/Streit-um-Windkraftanlagen-bei-Lueneburg/!6010168/)
oder das Stölzinger Gebirge in Hessen (www.werra-rundschau.de/lokales/wal
dkappel/windanlagen-im-wald-zerstoeren-lebensraum-im-stoelzinger-gebirge-
92666846.html). Zudem finden bereits seit über zehn Jahren, also weit vor
Inkrafttreten des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG), auf
Landesebene Regionalplanungen in Zusammenarbeit mit dem Bund zur Ausweisung
von Vorrangflächen für Windenergie statt (http://win-kon.de/mediapool/142/1
420599/data/Abstandempfehlungen_Windkraftanlagen.pdf, Bund-Länder-
Inititative).
Diese Maßnahmen werfen bei den Fragestellern Fragen hinsichtlich des
Umfangs, der ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen, der Beteiligung
der Öffentlichkeit sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen auf.
1. Wie viele Hektar Waldflächen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
in den letzten zehn Jahren für den Bau von Windkraftanlagen bundesweit
gerodet oder dauerhaft in ihrer ökologischen Funktion beeinträchtigt?
a) Welche Waldgebiete waren hiervon betroffen (bitte nach Namen,
Hektar und Bundesland aufschlüsseln), und welche davon liegen in
sogenannten Vorranggebieten nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz
(WindBG) oder in solchen durch die Regionalplanungen (siehe Bund-
Länder-Initiative) ausgewiesenen Vorranggebieten?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 8. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
b) Liegen hierzu Auswertungen oder aggregierte Länderberichte vor, und
wenn ja, welche (bitte Verfasser und Titel angeben)?
Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegt der Bundesregierung keine eigene Statistik vor. In Bezug auf die
Inanspruchnahme von Waldflächen für den Ausbau der Windenergie wird auf
die diesbezüglichen Auswertungen der Fachagentur Wind und Solar verwiesen.
Danach liegt die dauerhaft für eine Windenergieanlage (WEA) in Anspruch
genommene Waldfläche im Durchschnitt bei 0,51 Hektar. Dabei ist zu beachten,
dass Waldumwandlungen aufgrund der waldrechtlichen Bestimmungen in der
Regel nur mit der Maßgabe einer entsprechenden Ersatzaufforstungen
genehmigt werden. Dies gilt auch für Waldumwandlungen für Windenergieanlagen.
2. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu Fällen vor, in denen
im Zusammenhang mit Windkraftprojekten Ausnahmen von bestehenden
Landschafts- oder Naturschutzvorschriften erteilt wurden?
a) Welche Waldgebiete, auch solche in Vorranggebieten nach dem
WindBG und solche, geschaffen durch die Regionalplanungen (siehe
Bund-Länder-Inititative), waren hiervon betroffen (bitte nach Namen,
Hektar und Bundesland aufschlüsseln)?
b) Gibt es hierzu bundesweite Auswertungen oder Berichte,
beispielsweise im Rahmen der Fachaufsicht, Monitoringverfahren oder aus der
Zusammenarbeit mit den Ländern?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Zu Flächen in Länder- oder Privatbesitz kann die Bundesregierung keine
Auskünfte geben. In den wenigen Fällen, in denen Windenergieanlagen auf
Waldflächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben errichtet wurden, wurden
keine Ausnahmen von bestehenden Landschafts- oder Naturschutzvorschriften
erteilt. Zu anderen bundeseigenen Flächen liegen der Bundesregierung aktuell
keine Angaben vor.
3. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zu den
Auswirkungen auf Artenvielfalt, Lebensräume und lokale klimatische Funktionen
durch die Errichtung von Windkraftanlagen in Waldgebieten (z. B.
wissenschaftliche Studien, Fachgutachten, Monitoringberichte)?
Grundsätzlich ist zu sagen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien und der
Windenergie gesamtklimatisch positiv bewertet wird – im Sinne der
Vermeidung fossiler Emissionen. Die Auswirkungen einer WEA auf die Aspekte
Artenvielfalt, Lebensräume und lokale klimatische Funktionen hängen von einer
Vielzahl unterschiedlicher Faktoren ab, die sich im konkreten Fall stark
unterscheiden können. Insbesondere in Bezug auf die Aspekte Artenvielfalt und
Lebensräume können sich – je nach betrachteter Art – unterschiedliche
Wirkungen ergeben. Das Bundesamt für Naturschutz hat in den letzten Jahren einige
Forschungsvorhaben durchgeführt, insbesondere zu möglichen Auswirkungen
auf Vögel und Fledermäuse. Eine Übersicht der Projekte und Publikationen
findet sich auf der Internetseite des Bundesamtes für Naturschutz: www.bfn.de/wi
ndenergie-im-wald.
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über in den Bundesländern
umgesetzte Kompensationsmaßnahmen für gerodete Waldflächen im Zuge
von Windkraftprojekten, und liegen hierzu ein bundesweiter Überblick,
wissenschaftliche Studien oder Fachgutachten zur Wirksamkeit oder eine
Bewertung der Bundesregierung vor?
Über landeseigene Kompensationsmaßnahmen der Bundesländer liegen der
Bundesregierung keine Daten vor.
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Durchführung und Ausgestaltung
von Beteiligungsverfahren für Anwohner und Öffentlichkeit bei
Windkraftprojekten in geschützten Waldgebieten bundesweit?
a) Welche bundesgesetzlichen Rahmenvorgaben bestehen insoweit?
b) Gibt es hierzu Erkenntnisse oder Analysen auf Bundesebene?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Die Ausweisung von Flächen für die Windenergie sowie die Durchführung und
Ausgestaltung von Beteiligungsverfahren für entsprechende Planungs- und
Genehmigungsverfahren liegen in der Zuständigkeit der Länder.
Relevante bundesrechtliche Vorschriften finden sich hierzu unter anderem im
Bundesimmissionsschutzgesetz, im Windenergieflächenbedarfsgesetz, im
Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung sowie in den umweltrechtlichen
Fachgesetzen.
6. Welche Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle von illegalen
Baumfällungen im Zusammenhang mit Windkraftplanungen sieht die
Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten vor?
Der Bundesregierung liegen keine Hinweise auf illegale Baumfällungen in
diesem Zusammenhang vor. Im Übrigen bestehen in den jeweiligen
Landeswaldgesetzen hinreichende Regelungen, um entsprechenden Zuwiderhandlungen
entgegenwirken zu können. Auf Bundesebene besteht insoweit keine
Veranlassung für weitere Maßnahmen.
7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. zu weiteren von den
Bundesländern bereits geplanten Rodungen oder Beeinträchtigungen von
Waldflächen für den Bau von Windkraftanlagen?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben darüber vor, in welchem Umfang
die Länder Waldflächen in den Ausbau der Windenergie einbeziehen. Im
Übrigen werden Waldumwandlungen aufgrund der waldrechtlichen Bestimmungen
in der Regel nur mit der Maßgabe einer entsprechenden Ersatzaufforstungen
genehmigt. Dies gilt auch für Waldumwandlungen für Windenergieanlagen.
8. Prüft die Bundesregierung aktuell Alternativen zum Ausbau von
Windkraftanlagen in ökologisch sensiblen Gebieten, wenn ja, welche, und
welche Förder- oder Steuerungsinstrumente kommen hierfür ggf. zum
Einsatz?
Die Entscheidung, in welchen Regionen oder Gebieten der Ausbau der
Windenergie erfolgen soll, liegt in der alleinigen Zuständigkeit der Länder.
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