180-Grad-Wende bei Windindustrie und Photovoltaik einleiten
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180-Grad-Wende bei Windindustrie und Photovoltaik einleiten
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2545
21. Wahlperiode 04.11.2025
Antrag
der Abgeordneten Marc Bernhard, Leif-Erik Holm, Steffen Kotré, Dirk
Brandes, Enrico Komning, Raimond Scheirich, Bernd Schattner, Uwe Schulz,
Adam Balten, Dr. Rainer Kraft, Christian Reck, Manfred Schiller, Alexander
Arpaschi, Carsten Becker, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, Dr. Michael
Blos, René Bochmann, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Thomas Dietz, Tobias
Ebenberger, Hauke Finger, Hans-Jürgen Goßner, Rainer Groß, Udo Theodor
Hemmelgarn, Stefan Henze, Nicole Hess, Karsten Hilse, Dr. Malte Kaufmann,
Martina Kempf, Heinrich Koch, Achim Köhler, Pierre Lamely, Edgar Naujok,
Iris Nieland, Tobias Matthias Peterka, Lars Schieske, Jan Wenzel Schmidt,
Georg Schroeter, René Springer, Martina Uhr, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons
und der Fraktion der AfD
180-Grad-Wende bei Windindustrie und Photovoltaik einleiten
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Bundesrechnungshof (BRH) begleitet seit dem Jahre 2021 kritisch die deutsche
„Energiewende“. Im neuesten Bericht werden unter anderem hohe Stromkosten und
fehlende Versorgungssicherheit kritisiert. Ferner bleibe eine regierungsseitige
Berücksichtigung der negativen Auswirkungen zugehöriger Technologien auf Landschaft,
Natur und Umwelt aus.1
Davon unbenommen legen die gesetzlichen Grundlagen2 für die Windindustrie an
Land fest, bis zum Jahr 2032 2 Prozent der Fläche Deutschlands, sprich 715.000
Hektar, auszuweisen, was rund acht Mal der Fläche der Insel Rügen entspricht. Bis Ende
2027 ist ein diesbezügliches Zwischenziel von 1,4 Prozent zu erreichen, zu dem sich
auch die amtierende Bundesregierung bekennt. Am Endziel von 2 Prozent allerdings
hegt sie offenkundig Zweifel, denn dieses soll evaluiert werden.3
1 Bundesrechnungshof: Bericht nach § 99 BHO zur Umsetzung der Energiewende im Hinblick aus die
Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit der Stromversorgung; www.bundesrechnungs-
hof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/energiewende-volltext.pdf; Zugriff am 20.August 2025.
2 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG).
3 CDU/CSU/SPD: Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD.
21. Wahlperiode; S. 30.
Der durchschnittliche Flächenbedarf einer Anlage beträgt rund 0,4 Hektar4 für den
Baukörper plus rund einem weiteren Hektar für Erschießungen und macht insgesamt
rund 1,5 Hektar aus. Angesichts dessen hätten rein rechnerisch rund 477.000
Windindustrieanlagen Platz und bei angenommenen fünf Hektar immer noch 143.000 Stück.
Im Jahre 2017 waren rund 58 Prozent5 der damals für Windindustrie ausgewiesenen
Flächen tatsächlich bebaut und im Jahr 2021 lediglich 60 Prozent.6 Dies entsprach für
2021 einer verfügbaren Bundesfläche von 0,47 Prozent7 bei rund 30.000
Windindustrieanlagen. Vor diesem Hintergrund droht mit dem beabsichtigten Zwei-Prozent-Ziel
eine Vervierfachung der Anzahl auf 120.000 Stück.
Aber selbst bei einer Million Anlagen, hätte dies keinen positiven Effekt auf die
notwendige Energiesicherheit in Deutschland, denn bei Windflaute stehen auch Millionen
Rotoren still. Bereits 2018 gab die Bundesregierung zu, dass der Beitrag zur
gesicherten Leistung von Windindustrieanlagen lediglich bei rund 5 Prozent liegt.8 Das
bedeutet, dass 95 Prozent Energieleistung redundant ausgelegt werden müssen.
Dies ist nicht die einzige Ungereimtheit, so prägen zahlreiche energieplanerische
Widersprüche die Wind- und Photovoltaikindustrie, denn wie sollen tages- wie
jahreszeitliche Wetterschwankungen ausgeglichen werden, wenn Kohleverstromung ab
2030 und Kernenergie bereits jetzt abgeschafft sind und Gaskraftwerke nur in
ungenügender Zahl vorhanden?9
Auch die Möglichkeit, über den gesamten Raum der Europäischen Union (EU)
eventuelle Netzschwankungen auszugleichen, erwies sich bislang als nicht tragfähig.10 Die
Unzuverlässigkeit sogenannter erneuerbarer Energien zeigte sich in jüngerer Zeit an
zwei Beispielen, so gab es im November 2024 eine sogenannte Dunkelflaute, bei der
die Stromerzeugung der Wind- und Photovoltaikindustrie hierzulande lediglich
4 Deutscher Bundestag – Wissenschaftliche Dienste: Zur benötigten Anlagenzahl für den Ausbau der
Windenergie an Land; www.bundestag.de/resource/blob/920010/1b3b64814f254ca223d8a9eb85b7ea24/WD-8-
062-22-WD-5-101-22-pdf-data.pdf; Zugriff am 2. September 2025. Der überwiegende Anteil von
Windindustrieanlagen wird auf landwirtschaftlichen Flächen betrieben. Die benötigte Fläche pro Anlage beträgt für
diesen Fall rund 0,4 Hektar. Waldstandorte erfordern rund 0,46 Hektar.
5 Umweltbundesamt: Analyse der kurz- und mittelfristigen Verfügbarkeit von Flächen für die
Windenergienutzung an Land (2019); www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/
climate_change_38_2019_flaechenanalyse_windenergie_an_land.pdf; Zugriff am 3. September 2025.
6 Bundesministerium für Wirtschaft: Bericht des Bund-Länder- Kooperationsausschusses 2024 zum Stand des
Ausbaus der erneuerbaren Energien sowie zu Flächen, Planungen und Genehmigungen für die
Windenergienutzung an Land; www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/E/EEG-
Kooperationsausschuss/2024/bericht-bund-laender-kooperationsausschuss-2024.pdf
7 Umweltbundesamt: Flächenverfügbarkeit und Flächenbedarfe für den Ausbau der Windenergie an Land
(2023); www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/32_2023_cc_
flaechenverfuegbarkeit_und_flaechenbedarfe_fuer_den_ausbau_der_windenergie_an_land_0.pdf; Zugriff am
3. September 2025. Auf 2030 projiziert beträgt diese verfügbare Bundesfläche 0,61 Prozent.
8 Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD Fraktion:
Versorgungssicherheit in Deutschland in Zeiten der Energiewende; Bundestagsdrucksache 19/1104
9 Bundesrechnungshof: Bericht nach § 99 BHO; a. a. O.; BRH sieht erhebliche Risiken für die
Versorgungssicherheit mit Strom, Verzögerungen beim Netzausbau gesicherter, steuerbarer Kraftwerksleistung. Die
Bundesregierung und BNetzA hätten ein verzerrtes, unzutreffendes Bild der zukünftigen Versorgungssicherheit
gezeichnet; S. 32.
10 entso e – Electrifying Europe: Market report 2025; www.entsoe.eu/publications/market-reports/market-
report-2025; Zugriff 20. August 2025; Das europäische Verbundnetz sorgt zwar für eine durchschnittliche
Netzstabilität von rund 50 Hertz, kann aber durch einen hohen Anteil sogenannter erneuerbarer Energien
Preissprünge und Notabschaltungen nicht verhindern. Vergleiche hierzu: Norddeutscher Rundfunk:
Schweden verlangt Neuaufteilung der deutschen Strompreiszone; www.ndr.de/fernsehen/sendungen/
panorama3/meldungen/Schweden-verlangt-weiter-Neuaufteilung-der-deutschen-Strompreiszone,strompreiszo-
nen104.html; Zugriff am 20. August 2025; Die Strommärkte in Europa hängen zusammen und
länderübergreifend wirken die Zusammenhänge von Angebot und Nachfrage. So beklagte die Wirtschaftsministerin
Schwedens im Dezember 2024 den hohen Strompreis Südschwedens, der durch die benötigten Zulieferungen
nach Deutschland entstanden war.
0,15 Prozent des anfallenden Bedarfes abdecken könnte.11 Die Strompreise
verzehnfachten12 sich am Auktionsmarkt auf bis zu 820 Euro pro Megawattstunde.
Ein knappes halbes Jahr später waren in Spanien, Portugal, teils Südfrankreich sowie
Marokko rund 50 Millionen Verbraucher von Stromausfällen betroffen, weil das Netz
in der spanischen Region Extremadura kollabierte, die für eine hohe
Photovoltaikkapazität bekannt ist. Zur Zeit des Ausfalles sollten rund 75 Prozent des spanischen
Strombedarfes durch sogenannte erneuerbare Energien geleistet werden.13
Zur Vermeidung von Stromausfällen müssen Ersatzkraftwerke (sogenannte Backup-
Kraftwerke) in der Lage sein, flexibel Energie zu liefern, um wetterbedingte
Schwankungen auszugleichen. Der Kapazitätsbedarf hierzulande liegt bis zum Jahr 2045 bei
100 GW.14 Rund 60 Milliarden Euro werden die Kosten geschätzt, um diese
Kraftwerke zu bauen.15 Der BRH kalkuliert bis 2045 Investitionskosten für den
diesbezüglichen Netzausbau von mindestens 460 Milliarden Euro.16
Es gibt schlichtweg keine bezahlbare und marktfähige Möglichkeit zur Speicherung
von Wind- oder Sonnenkraft im erforderlichen Maßstab. Eine eventuelle
Überproduktion von Energie zieht aufgrund fehlender Batterietechnik oder mangelnder
Pumpspeicher einen Export weit unter Preis, negative Strompreise oder auch Netzabschaltungen
nach sich. Im Jahr 2024 wurde ein negativer Saldo (mehr Importe als Exporte) von
rund 26 Terrawattstunden verzeichnet – mit Kosten von rund 2,3 Milliarden Euro für
die Importe.17
Wenn dezentral eingespeiste Last nicht genügend Abnehmer oder Speicher findet,
steht eine Rückeinspeisung in vorgelagerte Netzebenen an. Dies führt bei Betreibern
zu hohen Kosten aufgrund steigenden Ausbaubedarfs sowie verstärktem
Engpassmanagement. Letzteres schlägt hierzulande mit rund 6,5 Milliarden Euro pro Jahr zu
Buche.18 Übertragungs- und Verteilernetzbetreiber zu Land (Onshore) gehen von einem
Ausbaubedarf von rund 360 Milliarden Euro bis zum Jahr 2045 aus,19 heißt es bei der
Bundesnetzagentur und auch, dass dies zu spürbaren Kostensteigerungen führen wird.
Photovoltaik-Elemente können derzeit aufgrund hoher Kosten faktisch nicht
wiederverwertet werden, denn es gehört dazu mechanisches Zerkleinern, elektrostatische
Trennung von Glas und Silizium, Entfernen von Kunststoffen durch Dichtesortierung
11 Next Kraftwerke: November-Dunkelflaute lässt Strompreise auf Jahreshoch steigen; www.next-kraft-
werke.de/energie-blog/strommarkt-november-2024; Zugriff am 20. August 2025.
12 Klimareporter: Wer hat Angst vor dem Zappelstrom?; www.klimareporter.de/strom/wer-hat-angst-
vormzappelstrom; Zugriff am 20. August 2025.
13 Zeitschrift für kommunale Wirtschaft: Atmosphärisches Phänomen mögliche Ursache für Blackout in
Spanien; www.zfk.de/energie/strom/atmosphaerisches-phaenomen-moegliche-ursache-fuer-blackout-in-
spanien; Zugriff am 20. August 2025. Vergleiche hierzu: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
Roadmap Systemstabilität; www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Dossier/roadmap-systemstabi-
litaet.html; Zugriff am 20. August 2025; Die deutsche Roadmap Systemstabilität verdeutlicht diese Probleme.
So sind zahlreiche technische Anschlussregeln anzupassen, eine verringerte Systemträgheit ist andauernd zu
balancieren, volatile Systemzustände und die ausreichende Bereitstellung von Blind- und
Kurzschlussleistung müssen gewährleistet sein. Ferner erfordert die dezentrale Struktur neue Prozesse und eine optimale
Koordination wie Kommunikation.
14 Wirtschaftsdienst. Zeitschrift für Wirtschaftspolitik: Wie viele Wasserstoff-Kraftwerke erfordert die
Energiewende und wie erhalten wir sie?; www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2023/heft/10/beitrag/wie-
vielewasserstoff-kraftwerke-erfordert-die-energiewende-und-wie-erhalten-wir-sie.html?; Zugriff am 20. August
2025.
15 Handelsblatt: Deutschland braucht Reservekraftwerke; www.handelsblatt.com/politik/deutschland/
energieversorgung-deutschland-fehlen-60-milliarden-fuer-reservekraftwerke-01/100002644.html; Zugriff am
20. August 2025.
16 Bundesrechnungshof: Bericht nach § 99 BHO; a. a. O; S. 33.
17 Statistisches Bundesamt: Stromerzeugung im 1. Halbjahr 2024: Mehr als 60 % aus erneuerbaren Energien;
www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/09/PD24_334_43312.html; Zugriff am 20. August 202
18 Bundesrechnungshof: Bericht nach § 99 BHO; a. a. O.; S. 33.
19 Bundesnetzagentur: Diskussionspapier Rahmenfestlegung Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom (Ag-
Nes); www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/GBK-GZ/2025/GBK-25-01-1%233_Ag-
Nes/Downloads/Diskussionspapier.html?nn=659906; Zugriff am 1. September 2025.
und nasschemisches Ätzen, um Beschichtungen zu entfernen.20 In Deutschland fallen
ab 2029 jährlich bis zu einer Million Tonnen diesbezüglicher Modulschrott an.21
Ein weiteres Müllproblem erzeugen ausgediente oder havarierte
Windindustrieanlagen. Im Durchschnitt fällt hier rund 25.000 Tonnen Rotorblätter-Schrott an. Bis 2030
gehen Experten von 52.000 Tonnen jährlich aus.22 Bis 2040 wiederum sollen bis zu
430.000 Tonnen reine GFK sowie GFK- und CFK-Verbünde bis zu 212.000 Tonnen
pro Jahr zusätzlich (!) anfallen.23 Zwar ist die Wiederverwertung hierzulande
gesetzlich vorgeschrieben beziehungsweise zieht die Deponierung eine Genehmigung nach
sich, aber faktisch landen die Elemente im Ausland auf Deponien.
Windindustrieanlagen werden nach Wegfall der Förderung rückgebaut. Das
Umweltbundesamt veranschlagt die Kosten bis maximal 515.000 Euro pro Anlage,24 was
allerdings zu bezweifeln ist, denn Dimensionierungen oder spezielle
Standortbedingungen lassen die Rückbaukosten mitunter bis 1,9 Millionen Euro pro Windkraftanlage
betragen.25 Ein Problem stellen die Fundamente dar. Sie sind entweder flächig per
Bodenplatte gegründet oder aber mit Pfahl, der abhängig vom jeweiligen Boden bis zu 30
Meter in die Tiefe betoniert wird.
Zwar existiert eine bundesgesetzliche Rückbaupflicht des Betreibers im
Baugesetzbuch (BauGB), jedoch weisen die Landesbauordnungen der Bundesländer
Unterschiede bei der Ausgestaltung fälliger Beräumungen und Rückbautiefen auf. Dies
bezieht sich auch auf die Höhen der Sicherheitsleistungen zur Erfüllung der
Rückbaupflichten.26
Die Beraterfirma McKinsey schätzte die Kosten der „Energiewende“ bis 2045 für
Sachinvestitionen in Anlagen, Fahrzeuge und Wärmetechnik sowie
Ersatzinvestitionen zum Erhalt bestehender Infrastruktur, Anlagen und Gebäude auf unvorstellbare
6.000 Milliarden Euro.27 Eine wissenschaftliche Studie im Auftrag der Deutschen
Industrie- und Handelskammer (DIHK) schätzt die Kosten der Energiewende in den
20 Deutscher Bundestag: Wissenschaftliche Dienste: Beanspruchung und Recycling von Windkraftanlagen
sowie Beanspruchung und Recycling von Windkraftanlagen sowie damit verbundene Herausforderungen;
www.bundestag.de/resource/blob/971028/29bb3715fa9761cc30e124883618a811/WD-8-040-23-pdf-
data.pdf; Zugriff am 1. September 2025.
21 Spektrum: Wie recycelt man eine Million Tonnen Solarzellen?; www.spektrum.de/news/das-schwierige-
recycling-der-solarzellen/2200203; Zugriff am 26. August 2025.
22 Umweltbundesamt: Pressedossier Recycling von Windkraftanlagen; www.umweltbundesamt.de/presse/
pressedossiers/pressedossier-recycling-von-windkraftanlagen; Zugriff am 26. August 2025.
23 Deutscher Bundestag: Wissenschaftliche Dienste: Beanspruchung und Recycling von Windkraftanlagen
sowie Beanspruchung und Recycling von Windkraftanlagen sowie damit verbundene Herausforderungen;
www.bundestag.de/resource/blob/971028/29bb3715fa9761cc30e124883618a811/WD-8-040-23-pdf-
data.pdf; Zugriff am 26. August 2025.
24 Umweltbundesamt: Entwicklung eines Konzepts und Maßnahmen zur Sicherung einer guten Praxis bei
Rückbau und Recycling von Windenergieanlagen; www.umweltbundesamt.de/publikationen/
entwicklungeines-konzepts-massnahmen-zur-sicherung; Zugriff am 1. September 2025.
25 terraren – Europäischer Marktführer in der Kontaktherstellung zwischen Flächeneigentümern und Investoren
in erneuerbare Energien: Rückbau von Windrädern in Deutschland: Kosten, Verfahren und
Verantwortlichkeiten; www.terraren.de/post/windraeder-rueckbau-deutschland#:~:text=Die%20Kosten%20für%20den-
%20Rückbau,bei%20rund%2060.000%20Euro%20liegen; Zugriff am 2. September 2025.
26 Bundesverband Windenergie: Überblick der landesrechtlichen Regelungen zum Rückbau von
Windenergieanlagen; Berlin: Selbstverlag; 2025; S. 3.
27 McKinsey & Company: Deutschland kann bis 2045 Nullemissionsziel kostenneutral erreichen;
www.mckinsey.de/news/presse/studie-net-zero-deutschland-klimaneutralitaet-chancen-herausforderungen;
Zugriff am 20. August 2025. Es sind adressiert: Ausbau der sogenannten erneuerbarer Energien (Wind,
Photovoltaik, Biomasse), Ausstieg aus Kohle und Kernenergie, Netzausbau, Speichertechnologien,
Subventionen (Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage) sowie indirekte Kosten wie Preiserhöhungen oder
wirtschaftliche Folgen in Deutschland (inklusive Verkehr).
nächsten 25 Jahren ähnlich hoch. Die Studie beziffert die Kosten auf bis zu 5.500
Milliarden Euro bis 2050.28
Keine der sogenannten erneuerbaren Energien kann ohne Subventionen am Markt
bestehen. Sie machen wirtschaftlich keinen Sinn, sondern sind ideologisch gewollt. Sie
stellen Gelddruckmaschinen global agierender Großinvestoren und
Vermögensverwalter dar.29 Sie sind nicht in deutschem Interesse und verfestigen die Abhängigkeit
von China, von wo derzeit über 80 Prozent der Photovoltaikmodule und rund 60
Prozent der Windindustrieanlagen stammen.30
Die „Energiewende“ hat die Stromnetze destabilisiert; so wäre es angebracht, von
Zufallsenergien zu sprechen, denn irgendwann sind sie da und dann wieder nicht. Die
Technologien sind sowohl energetisch als auch mit Fokus auf CO2 (die Verfasser
bestreiten allerdings die Relevanz dieses Ideologems) als ineffizient einzustufen.31
Deutschland ist derweil zu einem Stromimportland gemacht worden. Wir haben die
höchsten Strompreise Europas und rangieren auch weltweit im Spitzenfeld der Kosten.
Viele Bürger müssen Wohlstandseinbußen hinnehmen. Der bislang unbekannte
Begriff der Energiearmut spricht Bände. Unternehmen wandern ab oder melden
Insolvenz an. Aus diesen Gründen ist eine 180-Grad-Wende (auch) bei Wind- und
Photovoltaikindustrie dringend geboten, die sowohl auf Bundesebene als auch auf EU-Ebene
umgesetzt werden muss. Im EU-Recht sind insbesondere die Richtlinien und
Verordnungen zu adressieren, die im Rahmen des sogenannten „Green Deals“ der EU den
Ausbau von Wind- und Photovoltaikindustrieanlagen auch in Deutschland forcieren.32
Für eine sichere, bezahlbare und umweltverträgliche Versorgung mit Strom muss die
180-Grad-Wende von einem Paradigmenwechsel im Einklang mit dem
energiepolitischen Zieldreieck weg von irrationalen Ängsten hin zur Nutzung moderner
Kerntechnologien für mehr Prosperität begleitet werden.33
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. das Klimaschutzgesetz (KSG) aufzuheben;
2. unverzüglich den subventionierten Ausbau der sogenannten erneuerbaren
Energien in Deutschland zu stoppen;
28 Frontier-Economics: Neue Wege für die Energiewende („Plan B“), www.frontier-economics.com/
media/u1vbsfop/frontier-dihk-energiewende-plan-b-03092025-stc-update-stc.pdf, Zugriff am 22. September
2025.
29 Es sei daran erinnert, dass der amtierende Bundeskanzler Friedrich Merz von 2016 bis 2020 Vorsitzender des
Aufsichtsrats von BlackRock Deutschland war. BlackRock (Global Renewable Power Fund) investiert
Milliarden Euro in Wind- und Solarprojekte. BlackRock gilt als führender Akteur in der sogenannten
Energiewende. Ein weiteres Schlaglicht in diesem Zusammenhang mag folgende Meldung geben: Windkraft-
Journal: BlackRock, als Großaktionär von Vestas, gibt höheren Aktienkapitalanteil bekannt; www.windkraft-
journal.de/2024/10/09/blackrock-als-grossaktionaer-von-vestas-gibt-hoeheren-aktienkapitalanteil-
bekannt/205134; Zugriff am 26. August 2025.
30 Energie und Management: 87 Prozent der Solarmodule kommen aus China und 60 Prozent des Windturbinen-
Materials aus China; www.energie-und-management.de/nachrichten/detail/87-prozent-der-
solarmodulekommen-aus-china-176671 und www.energie-und-management.de/nachrichten/politik/detail/60-
prozentdes-windturbinen-materials-aus-china-194780; Zugriff am 26. August 2025. Vergleiche hierzu: GTAI –
Germany Trade Invest: China dominiert bei erneuerbaren Energien; www.gtai.de/de/trade/china/specials/
energie-china-dominiert-bei-erneuerbaren-energien--829268; Zugriff am 26. August 2025. Die International
Energy Agency (IEA) meldet, dass bereits 2021 rund 75 Prozent der PV-Modulen aus China stammten, was
die enormen Interessen des Exporteurs und die Abhängigkeit des Importeurs bereits seit Jahren verdeutlicht.
31 Vernunftkraft: Grundsatzpapier Windkraftnutzung in Deutschland; www.vernunftkraft.de/de/wp-content/
uploads/2019/02/Grundsatzfragen-Windenergie.-juni-2019.pdf; Zugriff am 26. Augst 2025.
32 Pressemitteilung des Rates der EU vom 9. Oktober 2023 zum Erlass der Renewable Energy Directive (RED),
www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2023/10/09/renewable-energy-council-adopts-
newrules/; Zugriff am 22. September 2025.
33 Gesetzentwurf der AfD-Bundestagsfraktion auf Drucksache 21/576, Artikel 16 zur Änderung des
Atomgesetzes
3. unverzüglich die gesamte Förder- und Subventionskulisse der sogenannten
erneuerbaren Energien in Deutschland zu beenden;
4. insbesondere das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG) unmittelbar nach
Auslaufen der letzten Regelungen für bestehende Anlagen vollständig und
ersatzlos aufzuheben und ferner
a. alle Zahlungen und Begünstigungen für Anlagen zur Erzeugung von
Elektrizität aus sogenannten erneuerbaren Energien, die neu oder erneut in Betrieb
genommen werden, vollständig und ersatzlos zu streichen,
b. alle bereits gewährten Zahlungen und Begünstigungen für bestehende
Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus sogenannten erneuerbaren Energien
unter Berücksichtigung des Vertrauensschutzes schnellstmöglich zu
beenden;
5. das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) aufzuheben;
6. das Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) und damit verbundene
gesetzliche Regelungen aufzuheben;
7. eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung für den vollständigen Rückbau
und die nachhaltige Entsorgung von Wind- und Photovoltaikindustrieanlagen
einschließlich des kompletten Fundamentes, der vollständigen Infrastruktur
(Verkehrsanbindung und Stromleitungen) zu schaffen und dafür bereits bei der
Genehmigung vollständige und gesicherte Rücklagen der Betreiber vorzulegen;
8. den sukzessiven Wiedereinstieg in die Kernenergie einzuleiten;
9. im geeigneten Rahmen bei der Europäischen Union dafür zu sorgen, dass der
sogenannte „EU-Green Deal“ beendet und die Erneuerbare-Energien-Richtlinie
(RED) aufgehoben wird.
Berlin, den 4. November 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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