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Schriftliche Frage 29 von Stephan Brandner (AfD): Wie viele deutsche Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. September 2025 jewe…

dip / schriftliche_frage 10.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 29 von Stephan Brandner (AfD): Wie viele deutsche Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. September 2025 jewe… Frage 29 (Stephan Brandner, AfD): Wie viele deutsche Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. September 2025 jeweils durch einen Zuwanderer getötet oder vergewaltigt (bitte getrennt und nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 10. Oktober 2025: Die von Ihnen erbetene Auswertung für den Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis 30. September 2025 kann mittels der Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht erstellt werden. Bei der PKS handelt es sich um eine Jahresstatistik, sodass unterjährige Angaben nicht möglich sind. Das betrifft zum einen den von Ihnen erbetenen Zeitraum, zum anderen die PKS-Daten für das Berichtsjahr 2025. Die Beantwortung erfolgt hilfsweise mit den jährlichen PKS-Daten für die Berichtsjahre 2015 bis 2024. Hierbei ist Folgendes zu beachten: – Bei einem Fall mit mehreren Opfern müssen nicht alle Personen Opfer der ausgewiesenen Straftat sein, da nur diejenige Straftat in einem Handlungskomplex erfasst wird, die mit der höchsten Strafandrohung bewährt ist. – Tatverdächtige werden in der PKS als „Zuwanderer“ gezählt, wenn diese mit dem Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“, „Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ erfasst wurden. Diese Klassifizierung hat sich seit 2015 mehrfach geändert, die Vergleichbarkeit ist dadurch eingeschränkt. Details hierzu finden sich in den jeweiligen Lagebildern „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“. – Bei einem Fall mit mehreren Tatverdächtigen muss nur eine der tatverdächtigen Personen den Aufenthaltsanlass „Zuwanderer“ haben, damit der Fall entsprechend gezählt wird. Die nachstehende Tabelle enthält je Berichtsjahr die Anzahl der deutschen Opfer bei vollendeten Tötungsdelikten zu Fällen, bei denen mindestens eine tatverdächtige Person den Aufenthaltsanlass „Zuwanderer“ aufwies. Berichtsjahr Anzahl der Opfer zu oben angegebenen Delikten mit deutscher Staatsangehörigkeit 2024 15 2023 34 2022 19 2021 26 2020 15 2019 27 2018 1081) 2017 18 2016 10 2015 12 1) Im Berichtsjahr 2018 fällt der Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz in die Statistik. Alle Opfer, auch die nicht tödlich verletzten, fallen hier unter vollendeten Mord, sodass alleine zu diesem einen Fall 81 Opfer erfasst sind. Der Auswertung liegen folgende Delikte mit Status „vollendet“ zugrunde: Straftatenschlüssel Straftatenbeschreibung Bemerkung 010000 Mord § 211 Strafgesetzbuch (StGB) 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB 030000 Fahrlässige Tötung § 222 StGB – nicht i. V. m. Verkehrsunfall - 040000 Abbruch der Schwangerschaft §§ 218, 218b, 218c, 219a, 219b StGB bis inkl. 2022 040000 Abbruch der Schwangerschaft §§ 218, 218b, 218c, 219b StGB ab 2023 050000 Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung bis inkl. 2021 111900 Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge § 178 StGB 131800 Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge § 176b StGB bis inkl. 2021 131800 Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge § 176d StGB ab 2022 210030 Sonstiger Raub mit Todesfolge § 251 StGB 211130 Raub mit Todesfolge auf Geldinstitute (Banken/Sparkassen) § 251 StGB 211230 Raub mit Todesfolge auf Postfilialen und -agenturen § 251 StGB 212030 Raub mit Todesfolge auf sonstige Kassenräume oder Geschäfte § 251 StGB 212030 Raub mit Todesfolge auf sonstige Zahlstellen oder Geschäfte § 251 StGB bis inkl. 2019 212130 Raub mit Todesfolge auf Spielhallen § 251 StGB 212230 Raub mit Todesfolge auf Tankstellen § 251 StGB 213130 Raub mit Todesfolge auf Geld- und Kassenboten § 251 StGB 213230 Raub mit Todesfolge auf Spezialgeldtransportfahrzeuge § 251 StGB 216030 Handtaschenraub mit Todesfolge § 251 StGB 217030 Sonstiger Raub mit Todesfolge auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 251 StGB 218030 Raub mit Todesfolge zur Erlangung von Betäubungsmitteln § 251 StGB 219030 Raub mit Todesfolge in Wohnungen § 251 StGB 221000 Körperverletzung mit Todesfolge §§ 227, 231 StGB 641040 Brandstiftung mit Todesfolge 725410 Einschleusen mit Todesfolge § 97 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz 734600 Leichtfertige Verursachung des Todes eines Anderen durch Abgabe pp. von Betäubungsmitteln § 30 Abs. 1 Nr. 3 Betäubungsmittelgesetz Die erbetenen Informationen zu „Vergewaltigungsdelikten“ im Sinne der Fragestellung können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Berichtsjahr Anzahl der Opfer zu oben angegebenen Delikten mit deutscher Staatsangehörigkeit 2024 670 2023 609 2022 593 2021 609 2020 584 2019 643 2018 636 2017 752 2016 454 2015 229 Mit dem „50. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“ vom 4. November 2016 wurden im Sexualstrafrecht bisherige Straftatbestände geändert und neue Straftatbestände geschaffen. Im PKS-Straftatenkatalog erfolgten bereits 2017 erste Umsetzungen. Die weiteren Anpassungen sind im PKS-Straftatenkatalog 2018 enthalten. Dies hat zur Folge, dass der Vergleich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit den Vorjahren nicht bzw. nur eingeschränkt möglich ist. Ergänzend wird auf die Hinweise zu den Zeitreihen verwiesen: www.bka.de/SharedDocs/Downl oads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2022/Interpretatio n/01_div_Dok/Hinweise-zu-den-Zeitreihen.pdf. Aus den genannten Gründen wird hilfsweise der nächsthöhere Oberschlüssel angegeben, um eine vergleichbare Datenbasis liefern zu können. Der Auswertung liegen mithin folgende Delikte mit Status „vollendet“ zugrunde. Straftatenschlüssel Straftatenbeschreibung Bemerkung 111000 Vergewaltigung und sexuelle Nötigung §§ 177 Abs. 2, 3 und 4, 178 StGB Bis inkl. 2016 111000 Vergewaltigung und sexuelle Nötigung/Übergriffe §§ 177 Abs. 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8 und 9, 178 StGB Nur 2017 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB Ab 2018 Zusätzlich ist zu beachten, dass der § 178 „Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung“ in der PKS nur zusammen ausgewiesen werden kann.

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