Schriftliche Frage 38 von Kerstin Przygodda (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Kinder und Jugendliche in den Jahren 2002 bis 2025 Opfer einer (fremdverschuldeten) Ge…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 38 von Kerstin Przygodda (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Kinder und Jugendliche in den Jahren 2002 bis 2025 Opfer einer (fremdverschuldeten) Ge…
Frage 38 (Kerstin Przygodda, AfD):
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Kinder und Jugendliche in den Jahren 2002 bis 2025 Opfer einer (fremdverschuldeten) Gewalttat in Deutschland geworden sind (www.md r.de/nachrichten/sachsen-anhalt/dessau/bitterfeld/ obduktion-bestaetigt-6-jaehrige-aus-osternienbur g-starb-durch-gewalt,osternienburger-land-kind-g estorben-100.html), und wenn ja, welche sind dies, und in wie vielen Fällen wurden die Opfer tödlich verletzt (bitte jeweils nach Kalenderjahr aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 15. Juli 2026:
Informationen zu erfassten Opfern in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ab dem Berichtsjahr 2000 können den Tabellen T91 als Zeitreihe entnommen werden, die öffentlich verfügbar und über die Internetseite des Bundeskriminalamts (BKA) unter nachfolgendem Link abrufbar sind. Die Daten können der Tabelle nach Alter aufgeschlüsselt entnommen werden: www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebil der/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2025/pksTabellen_Interpretationsh ilfen/Zeitreihen/zeitreihen_node.html. (Fremdverschuldete) Gewalttaten existieren als festgelegte Kategorie nicht in der PKS. Zur Annäherung der im Sinne der Frage erbetenen Zahlen zu (fremdverschuldeten) Gewalttaten gegen Kinder und Jugendliche eignet sich die Betrachtung des Summenschlüssels 892000 Gewaltkriminalität sowie der Oberschlüssel 030000 fahrlässige Tötung – nicht i. V. m. Verkehrsunfall – in der oben referenzierten Tabelle. Der Summenschlüssel Gewaltkriminalität umfasst dabei folgende Straftatenschlüssel: – 010000 Mord § 211 des Strafgesetzbuches (StGB) – 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB – 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB – 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249–252, 255, 316a StGB – 221000 Körperverletzung mit Todesfolge §§ 227, 231 StGB – 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB – 233000 Erpresserischer Menschenraub § 239a StGB – 234000 Geiselnahme § 239b StGB – 235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr § 316c StGB Oben genannte Straftatenschlüssel des Summenschlüssels Gewaltkriminalität sind ebenfalls in der Tabelle T91 als Zeitreihe aufgenommen und die dazu erfassten Opferzahlen einzeln auslesbar. Ausgenommen davon ist der Straftatenschlüssel 235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr § 316c StGB, da zu diesem Schlüssel keine Opfererfassung erfolgt. Bei der Interpretation im Jahresvergleich muss zum Schlüssel 111000 und deren Unterschlüssel Folgendes beachtet werden: Mit dem „Fünfzigsten Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“ vom 4. November 2016 (u. a. Grundsatz „Nein heißt Nein“ in § 177 StGB) wurden im Sexualstrafrecht bisherige Straftatbestände geändert und neue Straftatbestände geschaffen. Im PKS-Straftatenkatalog erfolgten bereits 2017 erste Umsetzungen. Die weiteren Anpassungen sind im PKS-Straftatenkatalog 2018 enthalten. Dies hat zur Folge, dass der Vergleich mit den Vorjahren nicht bzw. nur eingeschränkt möglich ist. Hinsichtlich der Interpretation von Opferzahlen vollendeter Fälle muss darüber hinaus Folgendes beachtet werden: Wurden bei einem vollendeten Fall mehrere Opfer erfasst, so muss die Straftat nur bei mindestens einem Opfer vollendet sein. Die anderen Opfer werden dennoch unter diesem Fall gezählt, so dass alle Opfer eines vollendeten Falls ausgewiesen werden. Mit Hinblick auf die Anzahl erfasster Opfer bei vollendeten Tötungsdelikten bedeutet dies, dass die Zahl der tatsächlich zu Tode gekommener Opfer geringer sein kann. Seit dem Berichtsjahr 2024 können mit der Erfassung des Verletzungsgrades genauere Angaben zu den Opfern des vollendeten Delikts gegeben werden. Eine Auswertung der erfassten tödlich verletzten Kinder (0 < 14 Jahre) und Jugendlichen (14 < 18 Jahre) in der PKS zeigt folgende Opferzahlen: Im Berichtsjahr 2025 sind 56 Kinder im Kontext der Gewaltkriminalität und 48 durch eine fahrlässige Tötung gestorben. 18 Jugendliche sind im Kontext der Gewaltkriminalität gestorben und sieben durch eine fahrlässige Tötung. Im Berichtsjahr 2024 sind 50 Kinder im Kontext der Gewaltkriminalität und 81 durch eine fahrlässige Tötung gestorben. Elf Jugendliche sind im Kontext der Gewaltkriminalität gestorben und neun durch eine fahrlässige Tötung. Der jährlich, zuletzt für das Jahr 2024 von dem Statistischen Bundesamt herausgegebene Statistische Bericht Strafverfolgung (zuvor Fachserie 10 Reihe 3 = Strafverfolgungsstatistik) weist die in Deutschland Abgeurteilten und Verurteilten wegen Straftaten, von denen Kinder betroffen waren, nach Art der Straftat und Zahl der Opfer aus. Der aktuelle Bericht sowie ältere Berichte sind unter folgendem Link öffentlich zugänglich: www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspfl ege/Publikationen/Downloads-Strafverfolgung-Strafvollzug/statistische r-bericht-strafverfolgung-2100300247005.html. Die Fachserie 10 Reihe 3 ist über die Statistische Bibliothek unter folgendem Link öffentlich zugänglich: www.statistischebibliothek.de/mir/r eceive/DESerie_mods_00000107.
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