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Schriftliche Frage 31 von Bernd Schattner (AfD): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung – insbesondere auf Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sowie spezifischer Lagebilder…

dip / schriftliche_frage 18.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 31 von Bernd Schattner (AfD): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung – insbesondere auf Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sowie spezifischer Lagebilder… Frage 31 (Bernd Schattner, AfD): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung – insbesondere auf Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sowie spezifischer Lagebilder des Bundeskriminalamtes – über die Gesamtzahl der erfassten Straftaten in den Jahren 2016 bis 2025, bei denen das Tatmittel „Messer“ registriert wurde, und welche wissenschaftlichen Erkenntnisse oder Ressortforschungen liegen der Bundesregierung über die soziodemografischen Hintergründe (wie Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus) der Tatverdächtigen sowie der Opfer in diesem Bereich vor? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 15. September 2026: In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wird kein Tatmittel erfasst. Dementsprechend liegt zu Straftaten mit Tatmittel Messer auch keine Gesamtzahl erfasster Straftaten vor. In der PKS wird bundeseinheitlich das Phänomen Messerangriff erfasst. Messerangriffe im Sinne der Erfassung von Straftaten in der PKS sind solche Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus. Valide Daten hierzu liegen seit dem Berichtsjahr 2024 vor. Bezüglich der Gesamtzahl der als Messerangriffe erfassten Straftaten verweisen wir auf die IMK-Berichte 2024 und 2025, die online auf der Seite des Bundeskriminalamtes (BKA) zur Verfügung stehen. Link zum Berichtsjahr 2025: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri minalstatistik/2025/FachlicheBroschueren/IMK-Bericht.pdf?_blob=publ icationFile&v=8. Link zum Berichtsjahr 2024: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKri minalstatistik/2024/FachlicheBroschueren/IMK-Bericht.pdf?_blob=publ icationFile&v=13. Bis einschließlich Berichtsjahr 2019 wurden keine Daten zu Messerangriffen in der PKS erfasst. Seit 2020 werden in der PKS Phänomene, zu denen auch Messerangriffe gehören, registriert. Bis einschließlich Berichtsjahr 2023 waren die Daten zum Phänomen Messerangriff jedoch nur eingeschränkt valide. Ergänzend wird hier auf die IMK-Berichte der Jahre 2021 bis 2023 hingewiesen. Link zur Polizeilichen Kriminalstatistik insgesamt: www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Polizeilic heKriminalstatistik/pks_vorjahre_node.html. Zu Messergewalt in Deutschland liegen nur wenige wissenschaftliche Untersuchungen vor, die Aussagen über die Merkmale von Tätern und Opfern zulassen. In der Tendenz ist erkennbar, dass die soziodemografische Struktur der Täter bei Gewalt mit Messern der Struktur von Tätern bei Gewalt ohne Verwendung von Messern ähnelt. Durchgängig zeigt sich, dass sowohl das Mitführen von Messern als auch Gewaltanwendung mit Messern hauptsächlich durch Jungen und Männer erfolgt. Auch die Opfer von Gewaltanwendung mit Messern sind überwiegend männlich. Täterseitige Unterschiede gegenüber Gewalttaten ohne Messeranwendung finden sich am ehesten mit Blick auf häufigere psychische Erkrankungen und häufigeren Rauschmittelkonsum; Täter waren zudem häufiger vorher selbst Opfer von Gewalt und haben häufiger zuvor weitere Gewalttaten begangen als Täter bei Gewalttaten ohne Messeranwendung.

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