Schriftliche Frage 51 von Tina Winklmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Regelungen beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen der geplanten Einführung eines neuen Wehrdienstes für Kaderathletinnen und -ath…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
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Schriftliche Frage 51 von Tina Winklmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Regelungen beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen der geplanten Einführung eines neuen Wehrdienstes für Kaderathletinnen und -ath…
Frage 51 (Tina Winklmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Regelungen beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen der geplanten Einführung eines neuen Wehrdienstes für Kaderathletinnen und -athleten vorzusehen, um sicherzustellen, dass diese weiterhin als Sportsoldatinnen und -soldaten ihren Dienst in der bisherigen Form leisten können, und inwiefern sollen die derzeitigen Förderund Einsatzmöglichkeiten für Bundesfreiwilligendienstleistende im Spitzensport auch auf Wehrdienstleistende übertragen werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 25. September 2025:
Die bestehende interne Regelung der Spitzensportförderung in der Bundeswehr wird im Rahmen der Umsetzung für das Wehrdienst- Modernisierungsgesetzes (WDModG) angepasst. Darüberhinausgehende neue Regelungen sind derzeit nicht geplant. Die Regelungen im WDModG zum Wegfall des Status der Freiwilligen Wehrdienst Leistenden haben keinen negativen Einfluss auf die Besonderheiten der Sportsoldatinnen und Sportsoldaten. Die Förderung von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) erfolgt in der Form, dass Training und Wettkampf Dienstzeit im Sinne des BFD ist. Der Förderumfang im BFD ist mit dem Format der Sportsoldatin und des Sportsoldaten bereits abgedeckt.
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