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Bundeskaderathletinnen und -athleten finanziell und sozial absichern sowie anschließende Berufsperspektiven ermöglichen

dip / drucksache 13.01.2026 · WP 21 · 21/3616 · Antrag · Original ↗

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Bundeskaderathletinnen und -athleten finanziell und sozial absichern sowie anschließende Berufsperspektiven ermöglichen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3616 21. Wahlperiode 13.01.2026 Antrag der Abgeordneten Christian Görke, Nicole Gohlke, Doris Achelwilm, Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Agnes Conrad, Mandy Eißing, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke Bundeskaderathletinnen und -athleten finanziell und sozial absichern sowie anschließende Berufsperspektiven ermöglichen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Bundeskaderathletinnen und -athleten vertreten die Bundesrepublik Deutschland bei internationalen Wettkämpfen und erfüllen damit eine öffentliche Aufgabe von nationaler Bedeutung: Sie tragen maßgeblich zur internationalen Sichtbarkeit und zum Ansehen Deutschlands bei. Auf diese Weise befinden sie sich faktisch in einem staatsdienstähnlichen Verhältnis. Gleichzeitig weist die aktuelle Förderstruktur erhebliche Absicherungslücken auf (www.sporthilfe.de/fileadmin/pdf/Studien/Breuer_et_al.__- 2018__Lebenssituation_Spitzensportler.pdf): Haben Bundeskaderathletinnen und - athleten nach ihrem Schulabschluss weder eine Sportförderstelle bei der Bundespolizei, der Bundeswehr oder dem Zoll noch eine Anstellung bei einem bundeslandgeförderten Projekt (z. B. Landespolizei), sind sie oft nicht ausreichend sozial abgesichert und ihr Lebensunterhalt ist meist nur ungenügend gedeckt. Viele haben ein Einkommen, das unter dem Existenzminimum liegt. Das betrifft einen Großteil der Bundeskaderathletinnen und -athleten (vgl. jeweils https://athleten-deutschland.org/wp-con- tent/uploads/AD_SpoFoeG_Stellungnahme_1024-5.pdf). Darüber hinaus ist ihre berufliche Zukunft nach der aktiven Zeit als Spitzensportlerin oder Spitzensportler ohne Berufsausbildung oder Studium meist ungewiss. Nicht verwunderlich ist daher, dass es insbesondere nach dem Schulabschluss viele sogenannte Drop-Outs (Talente, die aus dem Leistungssport-System aussteigen) gibt (vgl. www.sportschau.de/ investigativ/warum-junge-talente-dem-spitzensport-ruecken-kehren,spitzensport-foerderung- deutschland-100.html) und das existenzielle Unsicherheiten viele Bundeskaderathletinnen und -athleten zu einem vorzeitigen Karriereende zwingen (www.spie- gel.de/sport/olympia/sportfoerdergesetz-verein-draengt-auf-existenzsicherung- fuersportler-a-fef2f4c2-221b-4bb0-a69b-c199c99778ce). Auf diese Weise gefährdet die unzureichende Existenzsicherung sowohl die individuelle Zukunft der Bundeskaderathletinnen und -athleten als auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Spitzensports (https://athleten-deutschland.org/wp-content/uploads/AD_Spo- FoeG_Stellungnahme_1024-5.pdf). Athleten Deutschland e. V. hat bereits 2024 konkrete Forderungen formuliert (https://athleten-deutschland.org/wp-content/uploads/AD_SpoFoeG_Stellung- nahme_1024-5.pdf). Im Mittelpunkt steht eine gesetzlich verankerte Mindestsicherung für Bundeskaderathletinnen und -athleten, die u. a. eine monatliche Mindestförderung beinhaltet. Vorgeschlagen wird dabei eine Orientierung an einer 32-Stunden-Woche zum gesetzlichen Mindestlohn, was aktuell etwa 1.800 Euro bedeuten würde. Diese Forderung nach einer gesetzlichen Verankerung eines Rechts auf angemessene Absicherung von Bundeskaderathletinnen und -athleten (Mutterschutz, monatliche finanzielle Förderung, Altersvorsorge und umfassender Versicherungsschutz, etwa im Krankheitsfall) wird von einem breiten Bündnis aus 80 Athletenvertreterinnen und -vertreter aus 47 Verbänden, was etwa 80 Prozent der Spitzenverbände mit olympischen Disziplinen entspricht, getragen (https://athleten-deutschland.org/athletenver- treterinnen-und-vertreter-fordern-in-gemeinsamer-erklaerung-substanzielle- aenderungen-am-sportfoerdergesetz/). Auch weitere Dachorganisationen des deutschen Sports setzen sich aktiv für Verbesserungen in der Athletenförderung ein, so die Deutsche Sporthilfe (www.sporthilfe.de/fileadmin/pdf/Studien/Breuer_et_al.__2018__Le- benssituation_Spitzensportler.pdf) sowie der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Landessportbünde (www.dosb.de/aktuelles/news/detail/ bundestagswahl-2025-das-fordert-der-organisierte-sport). Reine Absichtserklärungen und Kann-Bestimmungen im Sportfördergesetz sind unzureichend. Es braucht daher umgehend ein Sofortkonzept, das verbindlich dafür sorgt, dass für alle Bundeskaderathletinnen und -athleten nach ihrem Schulabschluss der Lebensunterhalt gesichert ist, diese sozial abgesichert sind und ihnen ein paralleles Studium bzw. eine Berufsausbildung ermöglicht wird. Derzeit besteht für Bundeskaderathletinnen und -athleten soziale Absicherung aber nahezu ausschließlich im Rahmen einer Sportförderstelle. Da diese Stellen jedoch stark limitiert sind, sind viele Athletinnen und Athleten in ihrer Existenzsicherung und bei der sozialen Absicherung weitgehend auf sich gestellt. Das zeigt den akuten Handlungsbedarf für verbindliche Lösungen jenseits der vorhandenen Optionen. Kernpunkte dieses Konzepts sollen sein, dass einerseits am Vorbild der Sportförderstellen des Bundes in allen geeigneten Bereichen des Öffentlichen Dienstes duale Karrieren (Studium oder Ausbildung) möglich werden. Andererseits muss auch eine Ausbildung bei einem nicht-öffentlichen Arbeitgeber (in Teilzeit) oder ein Studium (in Teilzeit) leichter möglich sein. Damit die Betroffenen trotzdem finanziell und sozial abgesichert sind, soll angestrebt werden, dass sie parallel befristet auf den Zeitraum ihrer Eigenschaft als Bundeskaderathletinnen und -athleten etwa bei der geplanten Spitzensport-Agentur angestellt werden und darüber ein Gehalt bekommen können, das sich errechnet auf Basis von 32 Wochenstunden zum aktuellen gesetzlichen Mindestlohn. Dadurch wären sie auch sozialversichert, würden also insbesondere in die Rentenversicherung einzahlen und krankenversichert sein. Nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundeskader bestünde außerdem eine berufliche Perspektive sowie gegebenenfalls Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Diese Mindestsicherung würde nicht nur soziale Gerechtigkeit für diejenigen herstellen, die Deutschland auf höchstem sportlichem Niveau vertreten, sondern auch die Grundlage für eine nachhaltige Stärkung des deutschen Spitzensports schaffen. Sie entspricht auch den Forderungen der Internationalen Arbeitsorganisation, die in ihren „Points of Consensus“ die Schaffung umfassender und nachhaltiger Sozialschutzmaßnahmen für Athletinnen und Athleten empfiehlt (www.ilo.org/sites/default/ files/wcmsp5/groups/public/%40ed_dialogue/%40sector/documents/ meetingdocument/wcms_735388.pdf). II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im Austausch mit den einschlägigen Verbänden einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der 1. die Einführung einer verbindlichen Mindestsicherung für alle Bundeskaderathleten und Bundeskaderathletinnen (Olympiakader, Paralympicskader, Deaflympics-Kader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1) nach ihrem Schulabschluss festschreibt. Diese Mindestsicherung muss dafür sorgen, dass alle Bundeskaderathleten und Bundeskaderathletinnen a) parallel eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren können, b) mindestens den Betrag von aktuell 1.800 Euro pro Monat brutto erhalten, c) sozialversichert sind und Arbeitnehmerrechte wie Mutterschutz in Anspruch nehmen können; 2. eine angemessene Übergangsfrist für die Mindestsicherung nach Ausscheiden aus dem Bundeskader beinhaltet; 3. eine Finanzierung der Maßnahmen über den Bundeshaushalt im Rahmen der Sportförderung vorsieht. Berlin, den 13. Januar 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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