Bundeskaderathletinnen und -athleten finanziell und sozial absichern sowie anschließende Berufsperspektiven ermöglichen
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Bundeskaderathletinnen und -athleten finanziell und sozial absichern sowie anschließende Berufsperspektiven ermöglichen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3616
21. Wahlperiode 13.01.2026
Antrag
der Abgeordneten Christian Görke, Nicole Gohlke, Doris Achelwilm,
Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Agnes
Conrad, Mandy Eißing, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Cansin Köktürk, Ina
Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek,
Zada Salihović, David Schliesing, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und der
Fraktion Die Linke
Bundeskaderathletinnen und -athleten finanziell und sozial absichern sowie
anschließende Berufsperspektiven ermöglichen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Bundeskaderathletinnen und -athleten vertreten die Bundesrepublik Deutschland bei
internationalen Wettkämpfen und erfüllen damit eine öffentliche Aufgabe von
nationaler Bedeutung: Sie tragen maßgeblich zur internationalen Sichtbarkeit und zum
Ansehen Deutschlands bei. Auf diese Weise befinden sie sich faktisch in einem
staatsdienstähnlichen Verhältnis. Gleichzeitig weist die aktuelle Förderstruktur erhebliche
Absicherungslücken auf (www.sporthilfe.de/fileadmin/pdf/Studien/Breuer_et_al.__-
2018__Lebenssituation_Spitzensportler.pdf): Haben Bundeskaderathletinnen und -
athleten nach ihrem Schulabschluss weder eine Sportförderstelle bei der
Bundespolizei, der Bundeswehr oder dem Zoll noch eine Anstellung bei einem
bundeslandgeförderten Projekt (z. B. Landespolizei), sind sie oft nicht ausreichend sozial abgesichert
und ihr Lebensunterhalt ist meist nur ungenügend gedeckt. Viele haben ein
Einkommen, das unter dem Existenzminimum liegt. Das betrifft einen Großteil der
Bundeskaderathletinnen und -athleten (vgl. jeweils https://athleten-deutschland.org/wp-con-
tent/uploads/AD_SpoFoeG_Stellungnahme_1024-5.pdf). Darüber hinaus ist ihre
berufliche Zukunft nach der aktiven Zeit als Spitzensportlerin oder Spitzensportler ohne
Berufsausbildung oder Studium meist ungewiss. Nicht verwunderlich ist daher, dass
es insbesondere nach dem Schulabschluss viele sogenannte Drop-Outs (Talente, die
aus dem Leistungssport-System aussteigen) gibt (vgl. www.sportschau.de/
investigativ/warum-junge-talente-dem-spitzensport-ruecken-kehren,spitzensport-foerderung-
deutschland-100.html) und das existenzielle Unsicherheiten viele
Bundeskaderathletinnen und -athleten zu einem vorzeitigen Karriereende zwingen (www.spie-
gel.de/sport/olympia/sportfoerdergesetz-verein-draengt-auf-existenzsicherung-
fuersportler-a-fef2f4c2-221b-4bb0-a69b-c199c99778ce). Auf diese Weise gefährdet die
unzureichende Existenzsicherung sowohl die individuelle Zukunft der
Bundeskaderathletinnen und -athleten als auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit des
deutschen Spitzensports (https://athleten-deutschland.org/wp-content/uploads/AD_Spo-
FoeG_Stellungnahme_1024-5.pdf).
Athleten Deutschland e. V. hat bereits 2024 konkrete Forderungen formuliert
(https://athleten-deutschland.org/wp-content/uploads/AD_SpoFoeG_Stellung-
nahme_1024-5.pdf). Im Mittelpunkt steht eine gesetzlich verankerte Mindestsicherung
für Bundeskaderathletinnen und -athleten, die u. a. eine monatliche Mindestförderung
beinhaltet. Vorgeschlagen wird dabei eine Orientierung an einer 32-Stunden-Woche
zum gesetzlichen Mindestlohn, was aktuell etwa 1.800 Euro bedeuten würde.
Diese Forderung nach einer gesetzlichen Verankerung eines Rechts auf angemessene
Absicherung von Bundeskaderathletinnen und -athleten (Mutterschutz, monatliche
finanzielle Förderung, Altersvorsorge und umfassender Versicherungsschutz, etwa im
Krankheitsfall) wird von einem breiten Bündnis aus 80 Athletenvertreterinnen
und -vertreter aus 47 Verbänden, was etwa 80 Prozent der Spitzenverbände mit
olympischen Disziplinen entspricht, getragen (https://athleten-deutschland.org/athletenver-
treterinnen-und-vertreter-fordern-in-gemeinsamer-erklaerung-substanzielle-
aenderungen-am-sportfoerdergesetz/). Auch weitere Dachorganisationen des deutschen
Sports setzen sich aktiv für Verbesserungen in der Athletenförderung ein, so die
Deutsche Sporthilfe (www.sporthilfe.de/fileadmin/pdf/Studien/Breuer_et_al.__2018__Le-
benssituation_Spitzensportler.pdf) sowie der Deutsche Olympische Sportbund
(DOSB) und die Landessportbünde (www.dosb.de/aktuelles/news/detail/
bundestagswahl-2025-das-fordert-der-organisierte-sport).
Reine Absichtserklärungen und Kann-Bestimmungen im Sportfördergesetz sind
unzureichend. Es braucht daher umgehend ein Sofortkonzept, das verbindlich dafür sorgt,
dass für alle Bundeskaderathletinnen und -athleten nach ihrem Schulabschluss der
Lebensunterhalt gesichert ist, diese sozial abgesichert sind und ihnen ein paralleles
Studium bzw. eine Berufsausbildung ermöglicht wird. Derzeit besteht für
Bundeskaderathletinnen und -athleten soziale Absicherung aber nahezu ausschließlich im Rahmen
einer Sportförderstelle. Da diese Stellen jedoch stark limitiert sind, sind viele
Athletinnen und Athleten in ihrer Existenzsicherung und bei der sozialen Absicherung
weitgehend auf sich gestellt. Das zeigt den akuten Handlungsbedarf für verbindliche
Lösungen jenseits der vorhandenen Optionen.
Kernpunkte dieses Konzepts sollen sein, dass einerseits am Vorbild der
Sportförderstellen des Bundes in allen geeigneten Bereichen des Öffentlichen Dienstes duale
Karrieren (Studium oder Ausbildung) möglich werden. Andererseits muss auch eine
Ausbildung bei einem nicht-öffentlichen Arbeitgeber (in Teilzeit) oder ein Studium (in
Teilzeit) leichter möglich sein. Damit die Betroffenen trotzdem finanziell und sozial
abgesichert sind, soll angestrebt werden, dass sie parallel befristet auf den Zeitraum
ihrer Eigenschaft als Bundeskaderathletinnen und -athleten etwa bei der geplanten
Spitzensport-Agentur angestellt werden und darüber ein Gehalt bekommen können,
das sich errechnet auf Basis von 32 Wochenstunden zum aktuellen gesetzlichen
Mindestlohn. Dadurch wären sie auch sozialversichert, würden also insbesondere in die
Rentenversicherung einzahlen und krankenversichert sein. Nach ihrem Ausscheiden
aus dem Bundeskader bestünde außerdem eine berufliche Perspektive sowie
gegebenenfalls Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
Diese Mindestsicherung würde nicht nur soziale Gerechtigkeit für diejenigen
herstellen, die Deutschland auf höchstem sportlichem Niveau vertreten, sondern auch die
Grundlage für eine nachhaltige Stärkung des deutschen Spitzensports schaffen. Sie
entspricht auch den Forderungen der Internationalen Arbeitsorganisation, die in ihren
„Points of Consensus“ die Schaffung umfassender und nachhaltiger
Sozialschutzmaßnahmen für Athletinnen und Athleten empfiehlt (www.ilo.org/sites/default/
files/wcmsp5/groups/public/%40ed_dialogue/%40sector/documents/
meetingdocument/wcms_735388.pdf).
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
im Austausch mit den einschlägigen Verbänden einen Gesetzentwurf auszuarbeiten,
der
1. die Einführung einer verbindlichen Mindestsicherung für alle
Bundeskaderathleten und Bundeskaderathletinnen (Olympiakader, Paralympicskader,
Deaflympics-Kader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1) nach ihrem Schulabschluss
festschreibt. Diese Mindestsicherung muss dafür sorgen, dass alle
Bundeskaderathleten und Bundeskaderathletinnen
a) parallel eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren können,
b) mindestens den Betrag von aktuell 1.800 Euro pro Monat brutto erhalten,
c) sozialversichert sind und Arbeitnehmerrechte wie Mutterschutz in Anspruch
nehmen können;
2. eine angemessene Übergangsfrist für die Mindestsicherung nach Ausscheiden
aus dem Bundeskader beinhaltet;
3. eine Finanzierung der Maßnahmen über den Bundeshaushalt im Rahmen der
Sportförderung vorsieht.
Berlin, den 13. Januar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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