Gute Arbeit, tarifliche Standards und sichere Arbeitsplätze auch für das Leistungssportpersonal
Text
Gute Arbeit, tarifliche Standards und sichere Arbeitsplätze auch für das Leistungssportpersonal
Antrag
der Abgeordneten Christian Görke, Jorrit Bosch, Nicole Gohlke, Doris
Achelwilm, Dr. Michael Arndt, Dr. Dietmar Bartsch, Anne-Mieke Bremer, Maik
Brückner, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Mandy Eißing, Ates
Gürpinar, Mareike Hermeier, Cem Ince, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja
Lemke, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi
Reichinnek, Zada Salihovic, David Schliesing, Lisa Schubert, Isabelle Vandre,
Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Janine Wissler und der
Fraktion Die Linke
Gute Arbeit, tarifliche Standards und sichere Arbeitsplätze auch für das
Leistungssportpersonal
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der deutsche Spitzensport ist auf hochqualifizierte und engagierte Trainer*innen
angewiesen. Gleichzeitig befindet sich der Trainerberuf im Spitzensport in einer Krise.
Über 50 Prozent aller Bundestrainer*innen arbeiten unter befristeten oder
Kettenarbeitsverträgen, viele ohne Perspektive auf Entfristung (https://bvtds.de/trainertarif).
Grund hierfür ist die fehlende gesicherte Finanzierung durch den Bund. Die Folge für
die prekär beschäftigten Trainer*innen ist eine existentielle Unsicherheit, die die
Lebensplanung z. B. die Familiengründung erschwert. Die psychische Belastung durch
permanente Arbeitsplatzunsicherheit ist in Studien nachgewiesen und trägt zu Burnout
und Berufsaufgabe bei (https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC7579261/).
Das durchschnittliche Jahresgehalt von Bundestrainer*innen liegt zwischen 50.000
und 55.000 Euro brutto (https://bvtds.de/fileadmin/Ergebnisse_BVTDS_Bundestrai-
ner_Umfrage_DINA4_2022_07_06a.pdf). Dies liegt erheblich unter dem
Durchschnittseinkommen von anderen Berufen mit bedeutender Führungsverantwortung
und hohen Qualifikationsanforderungen (https://de.statista.com/infografik/27540/ver-
dienst-von-vollzeitbeschaeftigten-nach-bildungsabschluss/). Laut Umfrage erhält
mehr als die Hälfte der Bundestrainer*innen keine, nach öffentlich zugänglichen
Standards gezahlte Vergütung (https://bvtds.de/fileadmin/Ergebnisse_BVTDS_Bundes-
trainer_Umfrage_DINA4_2022_07_06a.pdf). Diese Intransparenz führt zu sachlich
nicht gerechtfertigten Lohnunterschieden. Insgesamt empfehlen nur 20 Prozent der
Bundestrainer*innen ihren Beruf Nachwuchskräften weiter – ein alarmierendes
Zeichen für den Reputationsverlust des Berufs (https://bvtds.de/fileadmin/Ergeb-
nisse_BVTDS_Bundestrainer_Umfrage_DINA4_2022_07_06a.pdf).
Bundestrainer*innen arbeiten durchschnittlich 50 bis 60 Stunden pro Woche
(www.bundestag.de/resource/blob/1094152/250625_ad.pdf). Sie tragen damit weit
höhere Arbeitsbelastung als vergleichbare Berufe, bei simultaner niedriger Bezahlung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4540
21. Wahlperiode 05.03.2026
und ohne ausreichenden Freizeitausgleich. Über die Hälfte berichtet darüber hinaus
von Schwierigkeiten, Familie und Beruf zu vereinbaren (https://bvtds.de/fileadmin/Er-
gebnisse_BVTDS_Bundestrainer_Umfrage_DINA4_2022_07_06a.pdf).
Diese schlechten Arbeitsbedingungen führen systematisch zur Abwanderung
deutscher Trainer*innen. Sie wechseln ins Ausland, in besser bezahlte
Landesanstellungsverhältnisse oder verlassen den Spitzensport ganz und wählen andere Berufe
(https://web.de/magazine/sport/mehr-sport/henning-prangert-schlecht-deutschlands-
trainer-behandelt-41420934). Dies bedeutet einen kontinuierlichen Verlust von
Expertise und Erfahrung. Die Konsequenz ist, dass deutsche Spitzenverbände vakante
Trainerstellen nicht angemessen nachbesetzen können, was die internationale
Wettbewerbsfähigkeit gefährdet.
Ferner wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Spitzensports
dadurch gefährdet, dass es keine systematische Kopplung zwischen Gehalt und
Bildungsabschluss gibt. Ein(e) Trainer*in mit Bachelor-Abschluss verdient oft gleich viel
wie ein(e) Trainer*in mit Master- oder Promotionsabschluss. Das derzeitige System
schafft daher keine Anreize für wissenschaftliche Professionalisierung. Dies schadet
der wissenschaftlichen Fundierung und der Qualität der Athletenbetreuung. Die
Verknüpfung von Vergütung mit Qualifikation – wie im Tarifsystem des öffentlichen
Dienstes üblich – würde dagegen starke Anreize für kontinuierliche Weiterbildung und
wissenschaftliche Fundierung schaffen.
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) verabschiedete bereits 2018 ein
Konzept zur Verbesserung der arbeitsvertraglichen Rahmenbedingungen für
Trainer*innen, einschließlich Tarifstandards (www.bmi.bund.de/SharedDocs/
downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/sport/dosb-verbesserung-rhamenbedingungen-
trainer.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Die Deutsche Sporthilfe fordert explizit:
„Trainerinnen und Trainer sind die zentralen Wissensträgerinnen und -träger im
deutschen Sportsystem. Es braucht eine grundlegende Reform der Bundestrainerstellen mit
attraktiven Rahmenbedingungen, systematischer Weiterbildung und klaren
Perspektiven“ (www.bundestag.de/resource/blob/1132064/251217_sporthilfe_positionspapier-
.pdf). Trotzdem wurden diese Kernforderungen bei bisherigen Reformprozessen und
Gesetzentwürfen systematisch ignoriert. Der Berufsverband der Trainer*innen sowie
Athleten Deutschland haben bereits konkrete Tarifmodelle vorgeschlagen und arbeiten
konstruktiv mit dem DOSB zusammen. Ein Konsens unter den Fachverbänden
existiert bereits. Es fehlt bisher aber der politische Wille zur Umsetzung
(https://bvtds.de/trainertarif).
Der Bund gibt derzeit etwa 345 Millionen Euro pro Jahr für Spitzensportförderung aus.
Davon geht nur etwa ein Drittel an die Spitzenverbände, die damit Trainer*innen
bezahlen müssen. Eine am Tarif des öffentlichen Dienstes gekoppelte Entlohnung für
Trainer*innen wäre das Gebot der Stunde. Bundestrainer*innen erfüllen eine
öffentliche Aufgabe von nationaler Bedeutung. Sie verdienen gesellschaftliche Anerkennung,
sichere Anstellung und faire Bezahlung – entsprechend ihrer Qualifikation und
Verantwortung.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Förderrichtlinie des Bundes zur „Förderung von Bundessportfachverbänden“
so anzupassen, dass das Einhalten von Gehaltsuntergrenzen analog zum
Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD Bund) als Voraussetzung einer Zuwendung
an einen Bundesportfachverband etabliert wird;
2. den Titel zur Förderung von Bundesportverbänden (Einzelplan 04, Titelgruppe
02, Titel 684 21) im Regierungsentwurf zum Haushalt 2027 zu erhöhen, damit
den geförderten Bundessportfachverbänden eine Vergütung des
Leistungssportpersonals (insbesondere Bundestrainer*innen) nach dem Standard des
Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes (TVöD Bund) ermöglicht wird;
3. in den Zuwendungs- und Förderkriterien für Bundessportfachverbände
verbindliche Mindeststandards zu den arbeitsvertraglichen Bedingungen des
Leistungssportpersonals (insbesondere der Bundestrainer*innen) zu verankern, die
insbesondere den Verzicht auf sachgrundlose Befristungen, die Begrenzung von
Kettenbefristungen sowie die Einhaltung arbeitszeitrechtlicher Vorgaben und die
Gewährung angemessenen Freizeitausgleichs für Mehrarbeit als Voraussetzung für
den Erhalt von Bundesmitteln festschreiben.
Berlin, den 3. März 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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