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Gute Arbeit, tarifliche Standards und sichere Arbeitsplätze auch für das Leistungssportpersonal

dip / drucksache 05.03.2026 · WP 21 · 21/4540 · Antrag · Original ↗

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Gute Arbeit, tarifliche Standards und sichere Arbeitsplätze auch für das Leistungssportpersonal Antrag der Abgeordneten Christian Görke, Jorrit Bosch, Nicole Gohlke, Doris Achelwilm, Dr. Michael Arndt, Dr. Dietmar Bartsch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Mandy Eißing, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Cem Ince, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada Salihovic, David Schliesing, Lisa Schubert, Isabelle Vandre, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Janine Wissler und der Fraktion Die Linke Gute Arbeit, tarifliche Standards und sichere Arbeitsplätze auch für das Leistungssportpersonal Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der deutsche Spitzensport ist auf hochqualifizierte und engagierte Trainer*innen angewiesen. Gleichzeitig befindet sich der Trainerberuf im Spitzensport in einer Krise. Über 50 Prozent aller Bundestrainer*innen arbeiten unter befristeten oder Kettenarbeitsverträgen, viele ohne Perspektive auf Entfristung (https://bvtds.de/trainertarif). Grund hierfür ist die fehlende gesicherte Finanzierung durch den Bund. Die Folge für die prekär beschäftigten Trainer*innen ist eine existentielle Unsicherheit, die die Lebensplanung z. B. die Familiengründung erschwert. Die psychische Belastung durch permanente Arbeitsplatzunsicherheit ist in Studien nachgewiesen und trägt zu Burnout und Berufsaufgabe bei (https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC7579261/). Das durchschnittliche Jahresgehalt von Bundestrainer*innen liegt zwischen 50.000 und 55.000 Euro brutto (https://bvtds.de/fileadmin/Ergebnisse_BVTDS_Bundestrai- ner_Umfrage_DINA4_2022_07_06a.pdf). Dies liegt erheblich unter dem Durchschnittseinkommen von anderen Berufen mit bedeutender Führungsverantwortung und hohen Qualifikationsanforderungen (https://de.statista.com/infografik/27540/ver- dienst-von-vollzeitbeschaeftigten-nach-bildungsabschluss/). Laut Umfrage erhält mehr als die Hälfte der Bundestrainer*innen keine, nach öffentlich zugänglichen Standards gezahlte Vergütung (https://bvtds.de/fileadmin/Ergebnisse_BVTDS_Bundes- trainer_Umfrage_DINA4_2022_07_06a.pdf). Diese Intransparenz führt zu sachlich nicht gerechtfertigten Lohnunterschieden. Insgesamt empfehlen nur 20 Prozent der Bundestrainer*innen ihren Beruf Nachwuchskräften weiter – ein alarmierendes Zeichen für den Reputationsverlust des Berufs (https://bvtds.de/fileadmin/Ergeb- nisse_BVTDS_Bundestrainer_Umfrage_DINA4_2022_07_06a.pdf). Bundestrainer*innen arbeiten durchschnittlich 50 bis 60 Stunden pro Woche (www.bundestag.de/resource/blob/1094152/250625_ad.pdf). Sie tragen damit weit höhere Arbeitsbelastung als vergleichbare Berufe, bei simultaner niedriger Bezahlung Deutscher Bundestag Drucksache 21/4540 21. Wahlperiode 05.03.2026 und ohne ausreichenden Freizeitausgleich. Über die Hälfte berichtet darüber hinaus von Schwierigkeiten, Familie und Beruf zu vereinbaren (https://bvtds.de/fileadmin/Er- gebnisse_BVTDS_Bundestrainer_Umfrage_DINA4_2022_07_06a.pdf). Diese schlechten Arbeitsbedingungen führen systematisch zur Abwanderung deutscher Trainer*innen. Sie wechseln ins Ausland, in besser bezahlte Landesanstellungsverhältnisse oder verlassen den Spitzensport ganz und wählen andere Berufe (https://web.de/magazine/sport/mehr-sport/henning-prangert-schlecht-deutschlands- trainer-behandelt-41420934). Dies bedeutet einen kontinuierlichen Verlust von Expertise und Erfahrung. Die Konsequenz ist, dass deutsche Spitzenverbände vakante Trainerstellen nicht angemessen nachbesetzen können, was die internationale Wettbewerbsfähigkeit gefährdet. Ferner wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Spitzensports dadurch gefährdet, dass es keine systematische Kopplung zwischen Gehalt und Bildungsabschluss gibt. Ein(e) Trainer*in mit Bachelor-Abschluss verdient oft gleich viel wie ein(e) Trainer*in mit Master- oder Promotionsabschluss. Das derzeitige System schafft daher keine Anreize für wissenschaftliche Professionalisierung. Dies schadet der wissenschaftlichen Fundierung und der Qualität der Athletenbetreuung. Die Verknüpfung von Vergütung mit Qualifikation – wie im Tarifsystem des öffentlichen Dienstes üblich – würde dagegen starke Anreize für kontinuierliche Weiterbildung und wissenschaftliche Fundierung schaffen. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) verabschiedete bereits 2018 ein Konzept zur Verbesserung der arbeitsvertraglichen Rahmenbedingungen für Trainer*innen, einschließlich Tarifstandards (www.bmi.bund.de/SharedDocs/ downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/sport/dosb-verbesserung-rhamenbedingungen- trainer.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Die Deutsche Sporthilfe fordert explizit: „Trainerinnen und Trainer sind die zentralen Wissensträgerinnen und -träger im deutschen Sportsystem. Es braucht eine grundlegende Reform der Bundestrainerstellen mit attraktiven Rahmenbedingungen, systematischer Weiterbildung und klaren Perspektiven“ (www.bundestag.de/resource/blob/1132064/251217_sporthilfe_positionspapier- .pdf). Trotzdem wurden diese Kernforderungen bei bisherigen Reformprozessen und Gesetzentwürfen systematisch ignoriert. Der Berufsverband der Trainer*innen sowie Athleten Deutschland haben bereits konkrete Tarifmodelle vorgeschlagen und arbeiten konstruktiv mit dem DOSB zusammen. Ein Konsens unter den Fachverbänden existiert bereits. Es fehlt bisher aber der politische Wille zur Umsetzung (https://bvtds.de/trainertarif). Der Bund gibt derzeit etwa 345 Millionen Euro pro Jahr für Spitzensportförderung aus. Davon geht nur etwa ein Drittel an die Spitzenverbände, die damit Trainer*innen bezahlen müssen. Eine am Tarif des öffentlichen Dienstes gekoppelte Entlohnung für Trainer*innen wäre das Gebot der Stunde. Bundestrainer*innen erfüllen eine öffentliche Aufgabe von nationaler Bedeutung. Sie verdienen gesellschaftliche Anerkennung, sichere Anstellung und faire Bezahlung – entsprechend ihrer Qualifikation und Verantwortung. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die Förderrichtlinie des Bundes zur „Förderung von Bundessportfachverbänden“ so anzupassen, dass das Einhalten von Gehaltsuntergrenzen analog zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD Bund) als Voraussetzung einer Zuwendung an einen Bundesportfachverband etabliert wird; 2. den Titel zur Förderung von Bundesportverbänden (Einzelplan 04, Titelgruppe 02, Titel 684 21) im Regierungsentwurf zum Haushalt 2027 zu erhöhen, damit den geförderten Bundessportfachverbänden eine Vergütung des Leistungssportpersonals (insbesondere Bundestrainer*innen) nach dem Standard des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes (TVöD Bund) ermöglicht wird; 3. in den Zuwendungs- und Förderkriterien für Bundessportfachverbände verbindliche Mindeststandards zu den arbeitsvertraglichen Bedingungen des Leistungssportpersonals (insbesondere der Bundestrainer*innen) zu verankern, die insbesondere den Verzicht auf sachgrundlose Befristungen, die Begrenzung von Kettenbefristungen sowie die Einhaltung arbeitszeitrechtlicher Vorgaben und die Gewährung angemessenen Freizeitausgleichs für Mehrarbeit als Voraussetzung für den Erhalt von Bundesmitteln festschreiben. Berlin, den 3. März 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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